Funktioniert ABS auch bei OnePedalDriving ?
Ich fahre regelmässig in den Bergen längere Strecken bergab und wechsle dabei auf OnePedalDriving (höchste Rekuperations Stufe).
Da die Strasse im Winter Schnee- und Eisglatt ist, frage ich mich, ob bei dieser Vorgehensweise auch das ABS funktioniert?
Danke für Eure Antworten.
130 Antworten
Ich habe den eDrive 40, ohne Allrad leider.
Der B Modus führt halt zu einem heftigen Lastwechsel wenn man das Pedal zu schnell kommen lässt, genauso wie abruptes Bremsen und sind die 2 Tonnen erstmal richtig außer Kontrolle hilft auch das beste ABS/ESP nichts mehr.
Und in deinem Fall ohne Allrad ziehst du halt hart an einer einzelnen Achse die dann evtl. die Haftung verliert und wenn dann schon Aquaplaning besteht, hilft nur noch Beten denn die Physik kennt dann keine Gnade mehr.
Kleine Frage: was genau soll ESP, oder hier genauer MSR (Motorschleppmomentregelung) bringen, wenn das Auto aufschwimmt, der Reibbeiwert Reifen-Strasse also nahezu 0 ist?
Exakt in diesem Moment, solange keine Kräfte vom Reifen übertragen werden können, ist die Regelung machtlos. Das tatsächliche Aquaplaning kann aber schnell vorüber sein und in nasse Straße mit "nur" stark verringerter Haftung übergehen. Ab dann ist es äußerst nützlich, wenn die Hinterachse nicht mit Längskräften durch die Rekuperation schon ausgelastet ist, sondern noch Querkräfte zwecks Seitenführung übertragen kann.
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Ich hab nochmal nachgelesen: Gemäß ECE R13H ist die Rekuperationsfunktion als ein "elektrischen Bremssystem mit Energie-Rückgewinnungseinrichtung der Kategorie B" definiert. Also als Bermse.
Die Ausrüstpflich mit ABS ergibt sich m.E. z.B. (indirekt) aus der ECE R-127 (Fußgäbgerschutz) (VO(EU)858/2018 (Gen.Gesamtfahrzeug)->VO(EU)2019/2144->ECE R-127).
Da jetzt aber die Rekuperationsfunktion eine Bremse ist, muss sie auch einen ABV (ABS-Funktion) haben.
Wenn jetzt allerdings das Auto aufschwimmt nutzt Dir das ganze trotzdem nicht, der Reifen wird keine (nennenswerte) Seitenführungskraft aufbauen können, solange er schwimmt. Wenn jetzt das Auto kurz vor dem Aufschwimmen oder auch währenddessen einen (Dreh-)impuls bekommt wird sichs eben drehen. Je nach dem wie lange die Phase "ohne Grip" dauert eben mehr oder weniger aus der eigentlichen Bewegungsrichtung heraus. Und irgengendwann ist eben der Punkt erreicht, an dem zumindest ESP/MSR/etc. alleine keinen stabilen Fahrzustand mehr herbeiführen können....
Ich erinnere mich noch an ADAC Fahrertraining ohne Speedlimit - also kein Fahrsicherheitstraining. 1. Durch das Schleppmoment an der HA kann man meinen Z4 schön zum Ausbrechen animieren.
2. ESP bzw. DSC haben auf sehr glattem Untergrund Schwächen. Alle Kursteilnehmer konnten auf den Rutschflächen mit deaktiviertem DSC ihre Fz besser kontrollieren.
Dies gilt natürlich nicht für unbedarfte Otto-Normalfahrer.
Das Schleppmoment ist beim i4 e40 in B deutlich höher als beim Z4. Ich werde es im i4 bei Glätte auf öffentlichen Straßen lieber nicht ausprobieren; vielleicht mal auf 'nem leeren Parkplatz. Leider habe ich z.Z. keine Gelegenheit.
Wenn man im B Modus, ganz wie es es Gewohnheit vom Benziner ist, schlagartig vom Gas geht sobald man aufschwimmt, dann ist das so, als ob man schlagartig kräftig bremsen würde. Natürlich wird man sofort das bisschen an Seitenführung, das man noch hat, verlieren, und wie andere hier im Thread schon geschrieben haben, hilft da auch ABS nicht. Bis ABS merkt, dass die Räder stehen, ist es schon zu spät.
Man hat ja schon bei drehendem Reifen und Aquaplaning so gut wie keine Seitenführungskräfte, und sobald die Räder dann auch noch einen anderen Impuls erhalten, ist es ganz aus.
Wenn man am Beschleunigen war, kann man im B Modus nur versuchen, die Beschleunigung auf 0 zu bringen, ohne zu verzögern (viel Vergnügen, das schafft niemand). In D Modus: Vom Gas gehen und hoffen, dass der i4 nicht von sich aus "denkt" er müsse verzögern (im Adaptiven Modus).
In beiden Fällen Lenkrad grade halten und beten, dass man wieder Grip bekommt. Und erst DANN lenken. Vorher hat es keinen Sinn und verlängert das Aufschwimmen nur.
Der Thread ist leider sehr unschön gealtert, das tut mir Leid für dich @muellern! Das wichtigste ist, dass es allen gut geht, für den Rest ist man ja glücklicherweise versichert.
Ich schließe mich da komplett @Grestorn an und bleibe bei dem, was ich ja schon anfangs gesagt habe: Damit das Auto überhaupt eingreifen kann, muss es erstmal wissen, dass da was blockiert oder überhaupt passiert, auf Schnee oder Wasser (wie in dem Fall) ist es aber dann einfach zu spät.
Der Unterschied ist halt der, dass niemand in der Situation die Handbremse anziehen würde, die volle Rekuperation aber schlussendlich genau das ist - zumindest beim e40. Gehe ich vom Gas im B-Modus, rekuperieren die Hinterräder maximal und ich verliere das bisschen Kontrolle was ich noch habe.
Und dann in dem Moment es hinzubekommen, die Rekuperation wieder mit dem Gaspedal auszugleichen, halte ich für einen normalen Autofahrer für unmöglich.
Daher wäre meine Meinung: auf Schnee, Eis oder bei viel Regen nicht im B-Modus fahren.
Zitat:
Daher wäre meine Meinung: auf Schnee, Eis oder bei viel Regen nicht im B-Modus fahren.
Generell eine gute Idee - dürfte auch viel helfen. Aber manchmal kommt wie aus dem nichts eine Wasseransammlung, obwohl es nicht regnet. In dem Moment, wo man es erkennt, geht man natürlich auch vom Gas - da ist dann jede "Motorbremse" Mist - aber 100% schafft man eben ohne Kupplung nicht. da würde einfach der Antrieb richtig getrennt und die Räder rollen weiter.
Mir hatte in so einem Fall damals dann auch nur noch die Versicherung den Schaden begrenzt (unfall auf der Autobahn - mit einem Benziner). Solange sonst nichts passiert ist es halt so.
Alles hat irgendwo viele Vor- aber auch Nachteile. Was ich aber auch hier wieder bei so einem Thema sehr schade finde, dass es immer wieder Leute gibt, die alles abfeiern und sagen es ist perfekt wie es ist - obwohl es eben auch Grenzbereiche gibt. Kennt man die Grenzen - kann man sich noch einen Tick besser drauf einstellen.
@phchecker17 und @Grestorn, Absolut Richtig erkannt! Genau das ist das Problem!
Daher habe ich mich entschieden ab Sofort nur noch in D zu fahren, und D habe ich auf die Minimale Rekuperation Stufe gestellt, somit KANN das Phänomen nicht wieder auftreten. Ich habe schon mit meinem Anwalt gesprochen, dadurch dass die Vollkasko den Schaden übernommen hat, habe ich keine Handhabe mehr eine eventuelle Klage gegen BMW zu führen, ich versuche dort aber dennoch das Thema neu aufzurollen.
Aus meiner Sicht geht es nicht mehr um den Unfall an sich, sondern um die Rechtliche Produkthaftung von BMW für das Fahrzeug durch einen Instruktionsfehler. BMW weist nicht im Display oder in der Bedienungsanleitung zum Auto auf dieses Problem hin, und ist aus meiner Sicht damit Haftbar zu machen. Ich werde das Thema weiter aufrollen und BMW schriftlich vortragen.
Da die Spur verzogen ist, und die Parksensoren bei jeder zweiten Fahrt seit Freitag ausfallen, darf ich das KFZ sowieso direkt Montag wieder zu BMW bringen. Finde ich schon frech und traurig dass nach einer so teuren Reparatur noch Fehler offen sind.
Ich verstehe nicht wie man BMW da Verklagen können sollte. Rekuperation führt zum einem Lastwechsel, wie beim Bremsen damit ist es logisch dass man damit vorsichtig sein muss, bei schwierigen Bedingungen. Man verklagt doch BMW auch nicht wenn man bei Aquaplaning auf die Bremse steigt oder die Handbremse rein schmeisst.
Ich muss sagen, ich kann hier keinen Fehler der Hersteller sehen nur weil etwas ungewohnt ist.
In der Bedienungsanleitung wird übrigens auf starkes Verzögern hingewiesen und davor gewarnt.
Instruktionsfehler entstehen durch fehlerhafte Gebrauchsanweisungen oder durch nicht ausreichende Warnungen vor bestimmten Eigenschaften des Produkts.
Der BGH hat hierzu den Grundsatz aufgestellt, dass der Hersteller immer dann, wenn bei der Anwendung oder Verwendung des von ihm hergestellten Produktes mit einer Schädigung der Verwender zu rechnen ist, dafür sorgen muss, dass eine ausreichende Belehrung der Benutzer über die mögliche Gefahrenquellen und die Grenzen der Produktanwendung vorgenommen wird. Der Hersteller kann ein bekanntes oder erkennbares Produktrisiko nur dann auf den Verwender verschieben, wenn er seine Instruktionspflichten erfüllt.
"Die berechtigte Sicherheitserwartung geht dahin, dass von einem Produkt bei vorhersehbarer üblicher Verwendung unter Beachtung der Gebrauchsanleitung keine erheblichen Gefahren für Leib und Leben der Nutzer ausgehen, das Produkt also so konzipiert ist, dass es unter Beachtung der Gebrauchsanleitung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder vorhersehbarem Fehlgebrauch gefahrlos benutzt werden kann (BGH 05.02.2013 - VI ZR 1/12 ...). Der Hersteller eines Produkts muss auf die aus der Verwendung einer Sache resultierenden Gefahren hinweisen, wobei sich diese Pflicht auch auf den innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks nahe liegenden und für den Hersteller erkennbaren Fehlgebrauch erstrecken. Dabei sind besonders strenge Maßstäbe dort anzulegen sind, wo Körper- und Gesundheitsschäden drohen. (...)
Das war mal ein Auszug zu dem Thema. Ich sehe die Hersteller in der Instruktionspflicht auf besondere Gefahren beim Fahren von Elektroautos durch Personen die der Historie Geschuldet mit hoher Wahrscheinlichkeit davor nur Verbrennerfahrzeuge gefahren haben, auf besondere Sicherheitsrisiken hinzuweisen. Dazu zählt meiner Meinung nach der B Modus und die Rekuperation bei Nasser Fahrbahn.
In dem Hinweis wird nur auf die Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern durch das stärkere Bremsen der Rekuperation hingewiesen, das ist kein konkreter Hinweis auf das von mir beschriebene Szenario.
Zitat:
Aus meiner Sicht geht es nicht mehr um den Unfall an sich, sondern um die Rechtliche Produkthaftung von BMW für das Fahrzeug durch einen Instruktionsfehler. BMW weist nicht im Display oder in der Bedienungsanleitung zum Auto auf dieses Problem hin, und ist aus meiner Sicht damit Haftbar zu machen. Ich werde das Thema weiter aufrollen und BMW schriftlich vortragen.
Vermutlich wird man Dir vorwerfen, nicht angepasste Geschwindigkeit und das der Wagen deutlich abbremst, ähnlich wie bei einer Motorbremse, sollte Dir doch nach dem ersten vom Gas gehen auffallen. Vermutlich sehr dünnes Eis - aber man weiß ja nie. Trotzdem gut, solche Themen eben auch hier anzusprechen.
Zitat:
[...]
und das der Wagen deutlich abbremst, ähnlich wie bei einer Motorbremse, sollte Dir doch nach dem ersten vom Gas gehen auffallen
[...]
Richtig, das fällt jedem auf der damit 2 Sekunden fährt. Aber,
Zitat aus der Gesetzgebung dazu:
Zitat:
Der Hersteller eines Produkts muss auf die aus der Verwendung einer Sache resultierenden Gefahren hinweisen, wobei sich diese Pflicht auch auf den innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks nahe liegenden und für den Hersteller erkennbaren Fehlgebrauch erstrecken. Dabei sind besonders strenge Maßstäbe dort anzulegen sind, wo Körper- und Gesundheitsschäden drohen.
Naja, bei der Bremse steht auch nicht explizit dabei dass man damit bei Aquaplaning aus der Kurve fliegen kann wenn man zu stark bremst.
Ich gehe davon aus dass man Rekuperation einfach als Brems ähnliche Wirkung einstufen wird und es damit "Fehler des Fahrers" ist. Beim Verbrenner wird beim Schaltgetriebe auch nicht darauf hingewiesen dass wenn man sich verschaltet man aus der Kurve fliegen kann durch zu harte Motorbremse.
Interessant ist es dennoch was rauskommt und ich verteidige hier nicht BMW oder andere Hersteller die sind mir ziemlich egal 😉. Aber ich glaube einfach nicht dass man den Hersteller belangen kann.
Kleine Anekdote dazu, eine Rückfahrkamera die ein eingefrorenes Bild anzeigt + Parksensoren die gleich mit aussetzen sind auch kein Problem für ein Hersteller und man verliert das auch ... weil "man hätte ja in 3s verstehen müssen dass das System nicht geht". (Hab versucht den Hersteller dran zu bekommen)