fünfmal geblitzt in fünf Minuten (Niederlande)
Hallo Leute
ich habe über die Suche keinen Fall wie diesen finden können, und die NL-Blitzer-Threads waren schon sehr alt, sodass ich hier ein neues Thema öffne, ...
Die höheren Strafen für Tempoüberschreitungen in den NL sind mir bewusst und auch sonst bin ich im allgemeinen kein 'Raser' sondern bemühe mich 'vernünftig' im Verkehrsfluss mitzufahren. Sind zwar immer subjektive Einschätzungen, aber ich denke ihr versteht grob wies gemeint ist.
Der Titel des Threads sagt eigentlich schon alles. Ich bin vor zwei Wochen in Rotterdam auf dem Heimweg von einer Feier in einminütigen Abständen fünfmal geblitzt worden. Wobei 'geblitzt' hier ja nicht korrekt ist, da scheinbar ohne Lichtblitzauslösung und wie ich herausfinden konnte von hinten fotografiert wird.
Ich war abzüglich Toleranz 5 km/h zu schnell. 40 € inkl. Verwaltungsgebühren pro Vergehen. Auf einer Strecke fünf mal unbemerkt fünf km/h zu schnell ergibt 200 € glatt. Sehr sehr, ärgerlich. Weil ich ohne 'Blitz' kein Vergehen wahrgenommen habe, bin ich mit der im Tempomaten eingestellten Geschwindigkeit die autoleere, zweispurig bestens ausgebaut und beleuchtete Straße einfach weitergefahren.
Ich gehe stark davon aus, dass die Niederländer ihre 'Blitzer' rechts-konform aufgestellt haben und ein anfechten (nicht meine Art) ohnehin zu aufwändig wird, aber irgendwie fühle ich mich schon wie bei der Versteckten Kamera, nur tauchte bisher dieser blonde Moderator nirgends auf 🙄 😛
Was sagen die Experten dazu? Einfach schlucken und weiter, oder ???
Beste Antwort im Thema
Tipps, wie die von @Linksfahrer64 sind schlichtweg falsch und sollten in keinem Fall beachtet werden. In den Niederlanden gibt es keine Verjährung wie hier in Deutschland. Zudem gibt es seit Jahren in der gesamten EU, zu der bekanntlich auch die Niederlande gehören, Vollstreckungsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten. Insofern wird früher oder später § 90 OWiG ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden.
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Bezahl es und du hast deinen Frieden.
Was ich nicht verstehe - und ich bin wirklich kein Moralapostel - wenn man schon mit Tempomat fährt, wieso stellt man ihn dann nicht einfach auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein? Was bringen einem diese (nunmehr auch noch teuren) 5 km/h mehr? Ist man dadurch evtl. 5 Sekunden eher am Ziel?
218 Antworten
Es gibt solche Menschen.
Hallo,
Kurze Frage: Kann es sein daß es sich um eine wie in Deutschland genannte Section Control (average speed check auf richtigem englisch) gehandelt hat? Da sind die Kameras auch so kurz hintereinander.
Zum Thema zahlen oder nicht zahlen kann ich nur sagen, daß man dagegen angehen kann und durchaus sogar gewinnen kann. Es aber zu ignorieren ist sich selber in den Fuß zu schiessen, auch wenn man im Ausland wohnt. Von der Justiz wegen sowas verfolgt zu werden und sogar umzuziehen der hat wohl kein Leben oder sonstwas wichtigeres zu tun...
Gruß aus Amsterdam!
Ich weiß es nicht genau, aber schätze diese 'Section Control' wird doch auf einigen Autobahnen (Fahrzeit zwischen zwei Messstellen) angewandt? Jedenfalls waren es bei mir tatsächlich fünf voneinander unabhängige Radarfallen, die mich in einminütigem Abstand mit 5km/h zu viel erwischt haben. (5 x 40 €) Egal...
Interessant wäre hier, ob in meinem Fall die 70 € Bagatellgrenze auch mittels 'Erhöhung durch verspätete Zahlung' überschritten werden, oder ob nur das ursprüngliche Bußgeld (40 €) gilt.
Und die Halterhaftung, die zwar in NL gilt, in D aber nicht. (In diesem Falle müsste ich aber die Unwahrheit behaupten, wovon ich nicht viel halte)
Ich weiß, beides schon erwähnt worden hier, aber wenn hierzu jmd etwas belegen kann, würde diese Kenntnis den Thread bereichern!
Nochmals ausdrückliches Danke an Alle 😉
Zitat:
@djcatshow schrieb am 20. März 2018 um 16:11:44 Uhr:
Hallo,Kurze Frage: Kann es sein daß es sich um eine wie in Deutschland genannte Section Control (average speed check auf richtigem englisch) gehandelt hat? Da sind die Kameras auch so kurz hintereinander.
Zum Thema zahlen oder nicht zahlen kann ich nur sagen, daß man dagegen angehen kann und durchaus sogar gewinnen kann. Es aber zu ignorieren ist sich selber in den Fuß zu schiessen, auch wenn man im Ausland wohnt. Von der Justiz wegen sowas verfolgt zu werden und sogar umzuziehen der hat wohl kein Leben oder sonstwas wichtigeres zu tun...
Gruß aus Amsterdam!
Ich bin ja nicht umgezogen, habe mich nur umgemeldet.
Aber mein Anwalt sagte, dass ich nicht bezahlen soll, weil es kein Abkommen gibt.
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Man muss sich schon Fragen:
Kann es Zweck dieses Forums sein, Beratung dazu zu bieten, wie man sich vor absolut berechtigten Bussen drücken kann?
Der Treadersteller ist ja selber davon überzeugt, zu schnell gefahren zu sein.
Und er er ist sogar absichtlich und geplant zu schnell gefahren (Benutzung des falsch eingestellten Tempomaten zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit über eine längere Strecke):
Zitat:
@A4Pilot schrieb am 18. März 2018 um 20:43:36 Uhr:
.... Ich wusste genau das ich nur 50 darf .....
Zitat:
@urspeter schrieb am 20. März 2018 um 22:59:17 Uhr:
Man muss sich schon Fragen:...sich von absolut berechtigten Bussen drücken kann?
Welche Busse meinst Du denn jetzt? 😁
hast Du jetzt wirklich ein Problem damit, dass eventuell. Bußgelder über Ländergrenzen nicht vollstreckt werden können und sich Autofahrer diesbezüglich austauschen?
Zitat:
@A4Pilot schrieb am 18. März 2018 um 09:32:01 Uhr:
Wie schon gesagt, alle auf einer großen langen Hauptstraße erfasst. Um genau zu sein, N492 Groene Kruisweg. Aber ändert ja nichts an der Sache. Vielleicht hätt ich sie tagsüber sehen können, aber nachts hab ich wirklich nichts bemerkt...
Haha, der "Groene Kruisweg". Ein alter Bekannter:
https://forum.flitsservice.nl/.../...damse-groene-kruisweg-t94689.html
im Oktober hat ein Richter festgestellt, dass von den 4 Knöllchen nur 2 bezahlt werden müssen. Offenbar sind die Starenkästen eigentlich die Rotlicht-Blitzer.
Dei sogenannte "voortgezette handeling" wird zwar nicht so schnell zugesprochen, aber die N492 in Rotterdam hat schon einen Ruf. 5xgeblitzt in 5 Minuten ist sehr krass, da würde ich Widerspruch einlegen (hat aber keine aufschiebende Wirkung!).
Das CIJB hat leider einen Ruf zu verteidigen in NL. Die setzen Ansprüche notfalls auch mit Knast durch. Daher auf jeden Fall bezahlen und Widerspruch einlegen - mit Rechtsschutzversicherung auch vor Gericht gehen. Solche Blitzorgien sind völlig unverhältnismässig.
Nebenbei. "Section control" - in NL "trajectcontrole" gibt es inzwischen auch auf einigen N-Wegen, aber dort wird immer nur eine Überschreitung konstatiert. Auch daher die unverhältnismässigkeit des "Multi-Blitzens", da man in der Trajectcontrole locker 10km lang zu schnell fahren kann, das dauerhaft festgestellt wird, aber nur 1 Knöllchen ausgestellt wird.
Amen
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 20. März 2018 um 22:49:52 Uhr:
Zitat:
@djcatshow schrieb am 20. März 2018 um 16:11:44 Uhr:
Hallo,Kurze Frage: Kann es sein daß es sich um eine wie in Deutschland genannte Section Control (average speed check auf richtigem englisch) gehandelt hat? Da sind die Kameras auch so kurz hintereinander.
Zum Thema zahlen oder nicht zahlen kann ich nur sagen, daß man dagegen angehen kann und durchaus sogar gewinnen kann. Es aber zu ignorieren ist sich selber in den Fuß zu schiessen, auch wenn man im Ausland wohnt. Von der Justiz wegen sowas verfolgt zu werden und sogar umzuziehen der hat wohl kein Leben oder sonstwas wichtigeres zu tun...
Gruß aus Amsterdam!
Ich bin ja nicht umgezogen, habe mich nur umgemeldet.
Aber mein Anwalt sagte, dass ich nicht bezahlen soll, weil es kein Abkommen gibt.
Manche Leute tun sich wirklich nichts gutes an, ich empfehle auch den Anwalt zu wechseln.
Zitat:
@Amen schrieb am 21. März 2018 um 10:15:48 Uhr:
Haha, der "Groene Kruisweg". Ein alter Bekannter:
https://forum.flitsservice.nl/.../...damse-groene-kruisweg-t94689.html
Also der Link ist ja mal klasse! Danke!
Wie kann ich mich nun aus DE auf diesen Richterspruch in NL berufen? Wenn ich bezahle und dann Widerspruch einlege ist die Sache doch abgeschlossen? Oder nicht?
Du solltest natürlich vorher Einspruch einlegen !
Es steht ja zu lesen , das der Richter dort max. zwei Verstösse ahndet . Hast also gute Chancen mit einem Widerspruch .
Jetzt geht es in die Details. Wie hast Du die Knöllchen überhaupt bekommen?
Der offizielle Weg ist, dass das CJIB den Fall an Deutschland weitergibt und Du dann Post vom Bundesamt für Justiz bekommst. Das Geld geht dann übrigens an die deutsche Staatskasse! Die prüfen, ob der Tatbestand auch nach deutschem Recht gültig festgestellt wurden (z.B. Blitzeraufstellung) und schicken dann das Knöllchen an Dich. Dann musst Du auch dort Widerspruch einlegen. Wie die aufschiebende Wirkung in D geregelt ist weiss ich nicht.
In dem Fall wird es knifflig: Auch für die Frage der Tateinheit gilt dann meiner Meinung nach deutsches Recht. Dann hilft Dir der Richterspruch nur insofern, als das du eine Position hast, die Deine Auffassung verstärkt.
Inzwischen scheint(!) es aber auch so zu sein, dass deutsche Behörden die Addressdaten einfach an das CJIB weitergeben und du bekommst Post von denen direkt. In dem Fall musst Du auf jeden Fall bezahlen und beim CIJB Widerspruch einlegen. Mit dem (und es gibt wohl mehr Fälle) Richterspruch im Rücken sollte da "was gehen".
Das alles sollte aber mit Rechtsschutz von einem Anwalt mit Erfahrung auf diesem Gebiet gemacht werden. Es wird jetzt recht komplex.
Für alle Legalisten hier: Es geht nicht darum, ein gerechtfertigtes Knöllchen loszuwerden. Mindestens 1x wird er bezahlen müssen. Aber es gibt nicht umsonst das Konstrukt der Tateinheit, wo in diesem Fall der TE für die gleiche Übertretung 5x zahlt. Es ist einfach nicht realistisch, dass er auf dem Stück 5x neu die Entscheidung gefällt hat, zu schnell zu fahren. Und darum geht es zumindest im niederländischen Recht ("beslismoment": Gibt es Anzeichen dafür, dass der Fahrer sich hätte umentscheiden können - z.b. neue 50-Schilder - bzw. wo er bewusst erneut beschliesst, die Vmax zu übertreten). Wenn keine Minute vergangen ist - und speziell auf der Strecke - neigt der Richter offenbar dazu, Tateinheit ("voortgezette handeling"😉 anzunehmen. Natürlich ist kein Spruch einer unteren Instanz irgendwie bindend.
Amen
schön sachliches und fundiertes Posting.
Den "Legalisten" wie Du sie nennst geht es nicht um geltendes Recht, denn das treten sie in ihren Postings mit Füßen. Da geht's um Geltungsdrang und "etwas bedeuten wollen".
Um ehrlich zu sein, hätte ich die Knollen, würde ich allein der Erfahrung wegen, gegen Selbige klagen. Das ist ja spannend. ..
Zitat:
@Amen schrieb am 23. März 2018 um 09:13:36 Uhr:
Jetzt geht es in die Details. Wie hast Du die Knöllchen überhaupt bekommen?Der offizielle Weg ist, dass das CJIB den Fall an Deutschland weitergibt und Du dann Post vom Bundesamt für Justiz bekommst.
Das trifft hier nicht zu (Bagatellgrenze, hatten wir aber schon ebenso wie die Tatsache, dass die NL keinen Cent erhalten würden, wenn sie diesen Weg gehen könnten und würden).
Ob die Mahnungseskalation diese Hürde überwinden könnte, wurde zwar behauptet, aber nicht dazu geschrieben, dass dies eine völlig unbelegte, eigene Meinung sei.
Zitat:
Die prüfen, ob der Tatbestand auch nach deutschem Recht gültig festgestellt wurden (z.B. Blitzeraufstellung)
Das ist mir neu und glaube ich ohne Beleg nicht. Hat der TE eine glaubwürdige Quelle für seine Ansicht (nur so wegen der sachlichen Fundierung)?
Zitat:
@Amen schrieb am 23. März 2018 um 09:13:36 Uhr:
(...)Natürlich ist kein Spruch einer unteren Instanz irgendwie bindend.(...)
Ich möchte jetzt nicht nochmal auf den ganzen Blitzerkram eingehen. Zu diesem Satz ist jedoch zu sagen, dass jeder Richter vollkommen frei in seiner Entscheidung ist und an KEINERLEI andere Rechtsprechung gebunden ist - egal ob aus einer "höheren" oder "niedrigeren" Instanz. Richter sollen sich an höchstrichterlicher Rechtsprechung orientieren - daran gebunden sind sie jedoch in keinem Fall. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung und sich in einer Widerspruchsbegründung ausschließlich auf die Entscheidung eines Richters in einem anderen Verfahren zu berufen ohne andere triftige Gründe zu nennen, ist in der Regel ein schwaches Argument.