fünfmal geblitzt in fünf Minuten (Niederlande)

Hallo Leute

ich habe über die Suche keinen Fall wie diesen finden können, und die NL-Blitzer-Threads waren schon sehr alt, sodass ich hier ein neues Thema öffne, ...

Die höheren Strafen für Tempoüberschreitungen in den NL sind mir bewusst und auch sonst bin ich im allgemeinen kein 'Raser' sondern bemühe mich 'vernünftig' im Verkehrsfluss mitzufahren. Sind zwar immer subjektive Einschätzungen, aber ich denke ihr versteht grob wies gemeint ist.

Der Titel des Threads sagt eigentlich schon alles. Ich bin vor zwei Wochen in Rotterdam auf dem Heimweg von einer Feier in einminütigen Abständen fünfmal geblitzt worden. Wobei 'geblitzt' hier ja nicht korrekt ist, da scheinbar ohne Lichtblitzauslösung und wie ich herausfinden konnte von hinten fotografiert wird.

Ich war abzüglich Toleranz 5 km/h zu schnell. 40 € inkl. Verwaltungsgebühren pro Vergehen. Auf einer Strecke fünf mal unbemerkt fünf km/h zu schnell ergibt 200 € glatt. Sehr sehr, ärgerlich. Weil ich ohne 'Blitz' kein Vergehen wahrgenommen habe, bin ich mit der im Tempomaten eingestellten Geschwindigkeit die autoleere, zweispurig bestens ausgebaut und beleuchtete Straße einfach weitergefahren.

Ich gehe stark davon aus, dass die Niederländer ihre 'Blitzer' rechts-konform aufgestellt haben und ein anfechten (nicht meine Art) ohnehin zu aufwändig wird, aber irgendwie fühle ich mich schon wie bei der Versteckten Kamera, nur tauchte bisher dieser blonde Moderator nirgends auf 🙄 😛

Was sagen die Experten dazu? Einfach schlucken und weiter, oder ???

Beste Antwort im Thema

Tipps, wie die von @Linksfahrer64 sind schlichtweg falsch und sollten in keinem Fall beachtet werden. In den Niederlanden gibt es keine Verjährung wie hier in Deutschland. Zudem gibt es seit Jahren in der gesamten EU, zu der bekanntlich auch die Niederlande gehören, Vollstreckungsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten. Insofern wird früher oder später § 90 OWiG ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden.

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Bezahl es und du hast deinen Frieden.

Was ich nicht verstehe - und ich bin wirklich kein Moralapostel - wenn man schon mit Tempomat fährt, wieso stellt man ihn dann nicht einfach auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein? Was bringen einem diese (nunmehr auch noch teuren) 5 km/h mehr? Ist man dadurch evtl. 5 Sekunden eher am Ziel?

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Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 17. März 2018 um 10:38:46 Uhr:



Zitat:

@Pasha78 schrieb am 17. März 2018 um 09:23:47 Uhr:



Was ich nicht verstehe - und ich bin wirklich kein Moralapostel - wenn man schon mit Tempomat fährt, wieso stellt man ihn dann nicht einfach auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein? Was bringen einem diese (nunmehr auch noch teuren) 5 km/h mehr? Ist man dadurch evtl. 5 Sekunden eher am Ziel?

Ich überhole mit dem Motorrad gern noch Autos 100m vorm nächsten Ortseingang. Warum? Weil ichs kann. Und weil dynamisches Fahren Spaß macht. Ich bin damit aber keine Sekunde schneller am Zielort. Darum gehts aber nicht.

Cool. Deine Mama ist bestimmt stolz auf dich. Du bist mit Sicherheit auch so ein Kasper der die Rettungsgasse oder auch einfach die 100cm zwischen zwei Fahrzeugen nutzt um im stockenden Verkehr schneller vorran zu kommen oder 😁?

War doppelt

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 23. März 2018 um 11:28:36 Uhr:



Zitat:

@Amen schrieb am 23. März 2018 um 09:13:36 Uhr:


(...)Natürlich ist kein Spruch einer unteren Instanz irgendwie bindend.(...)

Ich möchte jetzt nicht nochmal auf den ganzen Blitzerkram eingehen. ...... Richter sollen sich an höchstrichterlicher Rechtsprechung orientieren - ........

Die falschen Angaben zum Grundsatz "Bußgelder Ausland" wurden ja korrigiert und richtig gestellt.

Bei gleich gelagerten Fällen wird sich jeder Richter nach so genannten höchstrichterlichen Entscheidungen richten. Es ist der Karriere aus guten Gründen nicht förderlich, immer nur aufgehobene eigene Urteile zu sammeln.

Dies ist u. a. ein Grund, weshalb - wenn es um Grundsätze geht - häufig eine solche Entscheidung angestrebt wird. Man möchte wissen, was nun Sache ist, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Welche falschen Angaben?

Zu den Richtern: Da kenne ich genügend andere Beispiele. Sonst bräuchte man ja keine Richter mehr in niedrigen Instanzen, wenn dort nur noch das nachgemacht würde, was in höheren Instanzen schon entschieden wurde. Selten so einen Unsinn gehört. Jeder Richter kann in jeder Instanz machen, was er will.

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Ich lese hier auch viel Unsinn. Allerdings eher häufig als selten.

Widerspruch ist eingelegt, ich muss bis zur Bearbeitung dieser auch nicht zahlen. Ich melde mich wie es ausgeht.

Habe zwar keine großen Hoffnungen, aber möchte es nicht unversucht lassen...

Meine Glaskugel sagt: wird teurer...

edit: unterm Strich.

Hast Du juristischen Beistand?

Ja, es wäre schön wenn Du uns auf dem Laufenden hälst. Ich werde es mit Spannung verfolgen.

Warum solls teurer werden? Einspruch einzulegen ist mein gutes Recht, und dadurch entstehen keine weiteren Kosten bzw. Säumnismahnungen. Alles sehr deutlich im Bescheid nachzulesen.

Und juristischen Beistand habe ich nicht, versuche es einfach so mit Verweis auf den Richterspruch vom 10/2017... Danke @Amen

Trotzdem habe ich keine großen Hoffnungen nur unversucht wollt ich's halt nicht lassen

Werde den Ausgang der Sache mit euch teilen. Schnell sind die NL Behörden ja, die Knöllchen waren schneller als ich es von hier kenne (mein Eindruck)

Update:
- Einspruch ist eingelegt
- musste diesen zweimal verschicken, weil der Erste angeblich nicht eingegangen ist?
- wird nun bearbeitet und ich muss bis zur Entscheidung des Staatsanwalts nicht bezahlen
- melde mich nochmal wenn Entscheidung gefallen ist...

Zitat:

@A4Pilot schrieb am 8. Mai 2018 um 14:51:14 Uhr:


Update:
- Einspruch ist eingelegt
- musste diesen zweimal verschicken, weil der Erste angeblich nicht eingegangen ist?
- wird nun bearbeitet und ich muss bis zur Entscheidung des Staatsanwalts nicht bezahlen
- melde mich nochmal wenn Entscheidung gefallen ist...

Danke... bin mal gespannt !

Danke, ich werde es weiterverfolgen

vor einigen Wochen kam dann doch die wie erwartet ernüchternde Antwort vom CJIB. Der Widerspruch wurde abgelehnt und die Forderung von 4 x 40 € + 1 x 33 € stumpf wiederholt. Das einzige was ich nicht verstehe ist niederländisch, denn das komplette Schreiben ist auf deutsch verfasst, nur die Begründung eben nicht 🙁

echt uncool das Ganze...

wenn vielleicht jmd so freundlich wäre mir den Text zu übersetzen, wäre ich ihm dankbar...

EDIT: naja, wenn ichs mir nochmal durchlese ist der Sinn des Textes schon klar, aber einfach nicht zufriedenstellend 🙁

abgehakt

20180617_100809.jpg

Und wieder zeigt sich, wie wertvoll radarwarner auch für den normalen autofahrer sind. An sich müssten radarwarner vorgeschrieben werden. Sie erinnern immer an gefährlichen stellen zur einhaltung der höchstgeschwindigkeit. Oder stehen diese geräte doch nur zur abzockerei da?

Peso

Es steht zu lesen das der Staatsanwalt die Verstösse einzeln wertet da es sich um unterschiedliche Orte gehandelt hat sowie um unterschiedliche Zeitpunkte . Also nicht wie bei uns so oft tateinheitlich .
Eine schwache Begründung wie ich finde , allerdings würde ich die Sache auch abhaken und vergessen .

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