fünfmal geblitzt in fünf Minuten (Niederlande)

Hallo Leute

ich habe über die Suche keinen Fall wie diesen finden können, und die NL-Blitzer-Threads waren schon sehr alt, sodass ich hier ein neues Thema öffne, ...

Die höheren Strafen für Tempoüberschreitungen in den NL sind mir bewusst und auch sonst bin ich im allgemeinen kein 'Raser' sondern bemühe mich 'vernünftig' im Verkehrsfluss mitzufahren. Sind zwar immer subjektive Einschätzungen, aber ich denke ihr versteht grob wies gemeint ist.

Der Titel des Threads sagt eigentlich schon alles. Ich bin vor zwei Wochen in Rotterdam auf dem Heimweg von einer Feier in einminütigen Abständen fünfmal geblitzt worden. Wobei 'geblitzt' hier ja nicht korrekt ist, da scheinbar ohne Lichtblitzauslösung und wie ich herausfinden konnte von hinten fotografiert wird.

Ich war abzüglich Toleranz 5 km/h zu schnell. 40 € inkl. Verwaltungsgebühren pro Vergehen. Auf einer Strecke fünf mal unbemerkt fünf km/h zu schnell ergibt 200 € glatt. Sehr sehr, ärgerlich. Weil ich ohne 'Blitz' kein Vergehen wahrgenommen habe, bin ich mit der im Tempomaten eingestellten Geschwindigkeit die autoleere, zweispurig bestens ausgebaut und beleuchtete Straße einfach weitergefahren.

Ich gehe stark davon aus, dass die Niederländer ihre 'Blitzer' rechts-konform aufgestellt haben und ein anfechten (nicht meine Art) ohnehin zu aufwändig wird, aber irgendwie fühle ich mich schon wie bei der Versteckten Kamera, nur tauchte bisher dieser blonde Moderator nirgends auf 🙄 😛

Was sagen die Experten dazu? Einfach schlucken und weiter, oder ???

Beste Antwort im Thema

Tipps, wie die von @Linksfahrer64 sind schlichtweg falsch und sollten in keinem Fall beachtet werden. In den Niederlanden gibt es keine Verjährung wie hier in Deutschland. Zudem gibt es seit Jahren in der gesamten EU, zu der bekanntlich auch die Niederlande gehören, Vollstreckungsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten. Insofern wird früher oder später § 90 OWiG ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden.

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Bezahl es und du hast deinen Frieden.

Was ich nicht verstehe - und ich bin wirklich kein Moralapostel - wenn man schon mit Tempomat fährt, wieso stellt man ihn dann nicht einfach auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein? Was bringen einem diese (nunmehr auch noch teuren) 5 km/h mehr? Ist man dadurch evtl. 5 Sekunden eher am Ziel?

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Zitat:

@Boogiessundance schrieb am 18. März 2018 um 11:51:46 Uhr:


Aha , also stimmt das mit der Tateinheit nicht oder zumindest ist es nicht automatisch so ?

Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es schon lange nicht mehr. Dem hat die Rechtsprechung schon in den 80ern einen Riegel vorgeschoben. Jeder Blitz ist eine Tat. Denn du kannst jeden Moment deine Geschwindigkeit neu überdenken. Und es soll nicht sein, dass derjenige privilegiert ist (durch die Regeln der Tateinheit), der sich zu Beginn einer Fahrt vornimmt, sich an wirklich gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten (= eine einzige Fahrt = eine einzige Tat, egal wie oft es blitzt). Diesen Wertungswiderspruch wollte man nicht hinnehmen.

Halbwissen ist in diesem Zusammenhang ausgesprochen deplatziert, weil es sich im Falle des TE rechtlich eben doch anders verhält. Aber es gibt eben auch die Glaubens- und die Meinungsfreiheit ... 🙂

Ist diese Neufassung in Bezug auf die Tateinheit denn im Rahmen europäischer Rechtsvorschriften geändert worden?

Es handelt sich ja um einen Verstoß nach niederländischem und nicht nach deutschem Recht.

Zitat:

@A4Pilot schrieb am 17. März 2018 um 01:02:44 Uhr:


Hallo Leute

ich habe über die Suche keinen Fall wie diesen finden können, und die NL-Blitzer-Threads waren schon sehr alt, sodass ich hier ein neues Thema öffne, ...

Die höheren Strafen für Tempoüberschreitungen in den NL sind mir bewusst und auch sonst bin ich im allgemeinen kein 'Raser' sondern bemühe mich 'vernünftig' im Verkehrsfluss mitzufahren. Sind zwar immer subjektive Einschätzungen, aber ich denke ihr versteht grob wies gemeint ist.

Der Titel des Threads sagt eigentlich schon alles. Ich bin vor zwei Wochen in Rotterdam auf dem Heimweg von einer Feier in einminütigen Abständen fünfmal geblitzt worden. Wobei 'geblitzt' hier ja nicht korrekt ist, da scheinbar ohne Lichtblitzauslösung und wie ich herausfinden konnte von hinten fotografiert wird.

Ich war abzüglich Toleranz 5 km/h zu schnell. 40 € inkl. Verwaltungsgebühren pro Vergehen. Auf einer Strecke fünf mal unbemerkt fünf km/h zu schnell ergibt 200 € glatt. Sehr sehr, ärgerlich. Weil ich ohne 'Blitz' kein Vergehen wahrgenommen habe, bin ich mit der im Tempomaten eingestellten Geschwindigkeit die autoleere, zweispurig bestens ausgebaut und beleuchtete Straße einfach weitergefahren.

Ich gehe stark davon aus, dass die Niederländer ihre 'Blitzer' rechts-konform aufgestellt haben und ein anfechten (nicht meine Art) ohnehin zu aufwändig wird, aber irgendwie fühle ich mich schon wie bei der Versteckten Kamera, nur tauchte bisher dieser blonde Moderator nirgends auf 🙄 😛

Was sagen die Experten dazu? Einfach schlucken und weiter, oder ???

Dies ist mir in Österreich auch mal 2mal passiert. ich bin einfach nicht mehr nach Österreich reingefahren und es kamen dann vielleicht 6 Briefe, dass ich mit Exekution zu rechnen habe, sprich Knast für 16 Stunden. Dann habe ich die blaue Briefe einfach nicht mehr bei der Post abgeholt. Wenn es läutete einfach nicht aufgemacht an der Tür und bekam immer eine blaue Karte. Ich nahm die Karte und fargte was das ist. Die Post sagte das kommt von Österreich. ich wurde gefragt ob ich Annahme verweigere. Ich sagte mir ich muss überlegen und habe dann die Briefe nicht geholt und alle gingen wieder zurück und nach einem halben Jahr haben die aufgegeben.

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...die haben nicht aufgegeben. ...😮
Die nehmen nur Anlauf..... 😁

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 17. März 2018 um 16:07:41 Uhr:


Die Knollen aus den Niederlanden kommen ja in der Regel vom "Centraal Justitieel Incassobureau". Diese Behörde kann einfach per Vollstreckungsabkommen über deutsche Behörden vollstrecken lassen. Dazu braucht es keinen Anwalt.

ich muss Dir leider in mehreren Punkten widersprechen.

Erstens hat es in Deutschland Verfassungsrang, dass nur ein Täter bestraft werden kann (kein Halter). Auch trotz des Vollstreckungsabkommens würden deutsche Behörden nur vollstrecken können, wenn die Holländer nachweisen, wer der Fahrer war.

Zweitens greift das Vollstreckungsabkommen erst ab 70.- € (inkl. Gebühren). Die 40.- € Delikte sind also nicht in D vollstreckbar.

Und drittens kommen die Maßnahmen dann von einer deutschen Behörde. Alles, was vom CJI kommt, kann gepflegt in die Rundablage entsorgt werden, das hat in Deutschland allenfalls anekdotischen Wert.

Dass in NL die Vollstreckung anders und weiter läuft, ist klar. Wer also öfter nach NL einreist, sollte aus diesem Grunde zahlen, aber nicht, weil es in D vollstreckt werden kann.

Edit: Einiges wurde schon gesagt und ausdiskutiert. Ich hätte doch den kompletten Thread nachlesen sollen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. März 2018 um 12:26:51 Uhr:


Ich hätte doch den kompletten Thread nachlesen sollen.

Wie Recht du mit diesem Forengrundsatz hast. Zu dieser Erkenntnis gibt es den "delete"-Button auf der Tastatur. Erspart den Nutzern hier das unnötige Lesen der Wiederholungen.

Die deutsche Behörde wird den Betrag einziehen, wenn der Täter nicht initiativ glaubhaft macht, dass er nicht der Fahrer war. Aber auch das steht schon richtig im Thread.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 19. März 2018 um 08:14:15 Uhr:


...die haben nicht aufgegeben. ...😮
Die nehmen nur Anlauf..... 😁

Bei mir ist es jetzt ca. 5 Jahre her. Es gab sogar eine Gerichtsverhandlung. Ich war rechtsschutzversichert und dann hat die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten und Anwalt bezahlt und zu mir kamen wieder die Bussgelder. Es hat zweimal geblitzt am gleichen Tag auf Autobahn. Ich habe dann wieder nichts bezahlt und dann haben die aufgegeben. Mein österreichischer RA hat geschrieben, dass es da kein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland gibt. Es könnte aber sein, dass wenn ich reinfahre mir das Fahrzeug weggenommen wird, sollte ich kontrolliert werden. Ich bin schon noch reingefahren, wurde aber nicht mehr kontrolliert und jetzt ist es ca. 5 Jahre her. Auch im Ausland werden solche Dinge irgendwann gelöscht. Und sie haben aufgehört mich anzuschreiben. 5 bis 6 mal haben sie es probiert. Jedes mal war eine blaue Karte im Briefkasten. Ich ging nie runter zum Briefträger und habe geöffnet. Habe nur zum Fenster rausgeschaut und immer wenn der briefträger läutete, nicht aufgemacht. Mit blauer Karte zum Postamt und gesagt, dass ich meinen ausweis gerade nicht dabei habe und ob sie mir sagen können von wo das kommt.
Als ich Österreich hörte bin ich gegangen. Nach 7 Tage ging es zurück und irgendwann wurde es den Österreichern auch zu kostspielig diese einschreiben.
In Wien hatte ich einen Parkverstoß über 40Euro. Selbes Spiel. Aus den 40 Euro wurden fast 130 Euro. Dann habe ich die Post auch nicht mehr geholt und lies es zurückgehen. Auch hier haben die nach 6 bis 7 mal aufgegeben. Dann habe ich mich für ein paar Monate umgemeldet und das Einwohnermeldeamt ist nicht verpflichtet die neue Meldeadresse anzugeben. Meine Spur hat sich endgültig verloren und ich habe mich wieder zurückgemeldet und nie wieder was gehört. Aber aufgegeben haben sie schon früher.

Es kam sogar ein Amtshilfeersuchen mit Gerichtsvollzieher und dann habe ich mich zu meinen Eltern umgemeldet und der Gerichtsvollzieher war nicht mehr zuständig und die Stadt nicht verpflichtet den österreichern meine neue Adresse zu geben. Nach ein paar Monate wieder zurückgemeldet und dann war Ruhe.

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 19. März 2018 um 18:42:46 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 19. März 2018 um 08:14:15 Uhr:


...die haben nicht aufgegeben. ...😮
Die nehmen nur Anlauf..... 😁

Bei mir ist es jetzt ca. 5 Jahre her. Es gab sogar eine Gerichtsverhandlung. Ich war rechtsschutzversichert und dann hat die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten und Anwalt bezahlt und zu mir kamen wieder die Bussgelder. Es hat zweimal geblitzt am gleichen Tag auf Autobahn. Ich habe dann wieder nichts bezahlt und dann haben die aufgegeben. Mein österreichischer RA hat geschrieben, dass es da kein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland gibt. Es könnte aber sein, dass wenn ich reinfahre mir das Fahrzeug weggenommen wird, sollte ich kontrolliert werden. Ich bin schon noch reingefahren, wurde aber nicht mehr kontrolliert und jetzt ist es ca. 5 Jahre her. Auch im Ausland werden solche Dinge irgendwann gelöscht. Und sie haben aufgehört mich anzuschreiben. 5 bis 6 mal haben sie es probiert. Jedes mal war eine blaue Karte im Briefkasten. Ich ging nie runter zum Briefträger und habe geöffnet. Habe nur zum Fenster rausgeschaut und immer wenn der briefträger läutete, nicht aufgemacht. Mit blauer Karte zum Postamt und gesagt, dass ich meinen ausweis gerade nicht dabei habe und ob sie mir sagen können von wo das kommt.
Als ich Österreich hörte bin ich gegangen. Nach 7 Tage ging es zurück und irgendwann wurde es den Österreichern auch zu kostspielig diese einschreiben.
In Wien hatte ich einen Parkverstoß über 40Euro. Selbes Spiel. Aus den 40 Euro wurden fast 130 Euro. Dann habe ich die Post auch nicht mehr geholt und lies es zurückgehen. Auch hier haben die nach 6 bis 7 mal aufgegeben. Dann habe ich mich für ein paar Monate umgemeldet und das Einwohnermeldeamt ist nicht verpflichtet die neue Meldeadresse anzugeben. Meine Spur hat sich endgültig verloren und ich habe mich wieder zurückgemeldet und nie wieder was gehört. Aber aufgegeben haben sie schon früher.

Du kannsta auch zuerst einmal sagen, dass du die fotos sehen möchtest. In Österreich von hinten habe ich das bestritten. Sonst kannst du sagen dass die Bildqualität schlecht ist und du dich nicht erkennst. hat bei mir selbst in Deutschland schon funktioniert. 60 statt 30 bei sehr starkem Regen. Hat mir den Führerschein gerettet. Oder du hast das Fahrzeug verliehen für einen halben Tag für eine ausgiebige Probefahrt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. März 2018 um 12:26:51 Uhr:



Zitat:

@Pasha78 schrieb am 17. März 2018 um 16:07:41 Uhr:


Die Knollen aus den Niederlanden kommen ja in der Regel vom "Centraal Justitieel Incassobureau". Diese Behörde kann einfach per Vollstreckungsabkommen über deutsche Behörden vollstrecken lassen. Dazu braucht es keinen Anwalt.

ich muss Dir leider in mehreren Punkten widersprechen.

Erstens hat es in Deutschland Verfassungsrang, dass nur ein Täter bestraft werden kann (kein Halter). Auch trotz des Vollstreckungsabkommens würden deutsche Behörden nur vollstrecken können, wenn die Holländer nachweisen, wer der Fahrer war.

Zweitens greift das Vollstreckungsabkommen erst ab 70.- € (inkl. Gebühren). Die 40.- € Delikte sind also nicht in D vollstreckbar.

Und drittens kommen die Maßnahmen dann von einer deutschen Behörde. Alles, was vom CJI kommt, kann gepflegt in die Rundablage entsorgt werden, das hat in Deutschland allenfalls anekdotischen Wert.

(...)

Das alles ist mir bekannt und man kann es auf der Seite des deutschen Bundesministerium für Justiz nachlesen.

Zu Punkt 1 hatte ich schon erwähnt, dass man sich auf der Seite des CJI auch die Bilder runterladen kann. Insofern ist das nicht unbedingt ein Schutz.

Zu Punkt 2 hatte ich ebenfalls schon darauf verwiesen, dass bei Nichtzahlung der 40 EUR spätestens im Mahnschritt 2 die 70-EUR-Schallmauer durchbrochen wird - pro Knollen.

Zu Punkt 3 muss ich sagen, dass ich nicht ganz sicher bin, ob es einem weiterhilft, dass statt einer niederländischen Behörde früher oder später eine deutsche Behörde Vollstreckungsmaßnahmen einleitet.

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass man vielleicht in absehbarer Zeit ja vielleicht mal vor hat, wieder in die Niederlande einzureisen und dort dann möglicherweise eine "nette" Überraschung erlebt.

Die falschen Aussagen wurden ja schon zuvor schon richtig gestellt. Das wurde ja auch - wenn auch verspätet - vom Kai erkannt.

Ob die Eskalationsleiter bei Nichtzahlung über die 70 EUR Hürde hilft, wird behaupet, aber nicht belegt. Ich gehe vorerst weiter davon aus, dass nicht. Weise aber ausdrücklich darauf hin, dass dies kein Wissen ist und ich meine Spekulation nicht als Fakt verkaufen will. Aber auch das steht ja schon irgendwo weiter vorn.

Es gibt ja zahlreiche Ausführungen von Anwaltskanzleien zu dieser Thematik, die über die Googlesuche so auf sich aufmerksam machen. Ich nehme an, dort würde mal erwähnt, dass Nichtbezahlen von Bagatellbeträgen per Eskalation zum Einziehen über die deutsche Justiz führen würde. Das ist nicht der Fall - vermutlich, weil es schlicht nicht so ist.

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 19. März 2018 um 18:42:46 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 19. März 2018 um 08:14:15 Uhr:


...die haben nicht aufgegeben. ...😮
Die nehmen nur Anlauf..... 😁

Bei mir ist es jetzt ca. 5 Jahre her. Es gab sogar eine Gerichtsverhandlung. Ich war rechtsschutzversichert und dann hat die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten und Anwalt bezahlt und zu mir kamen wieder die Bussgelder. Es hat zweimal geblitzt am gleichen Tag auf Autobahn. Ich habe dann wieder nichts bezahlt und dann haben die aufgegeben. Mein österreichischer RA hat geschrieben, dass es da kein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland gibt. Es könnte aber sein, dass wenn ich reinfahre mir das Fahrzeug weggenommen wird, sollte ich kontrolliert werden. Ich bin schon noch reingefahren, wurde aber nicht mehr kontrolliert und jetzt ist es ca. 5 Jahre her. Auch im Ausland werden solche Dinge irgendwann gelöscht. Und sie haben aufgehört mich anzuschreiben. 5 bis 6 mal haben sie es probiert. Jedes mal war eine blaue Karte im Briefkasten. Ich ging nie runter zum Briefträger und habe geöffnet. Habe nur zum Fenster rausgeschaut und immer wenn der briefträger läutete, nicht aufgemacht. Mit blauer Karte zum Postamt und gesagt, dass ich meinen ausweis gerade nicht dabei habe und ob sie mir sagen können von wo das kommt.
Als ich Österreich hörte bin ich gegangen. Nach 7 Tage ging es zurück und irgendwann wurde es den Österreichern auch zu kostspielig diese einschreiben.
In Wien hatte ich einen Parkverstoß über 40Euro. Selbes Spiel. Aus den 40 Euro wurden fast 130 Euro. Dann habe ich die Post auch nicht mehr geholt und lies es zurückgehen. Auch hier haben die nach 6 bis 7 mal aufgegeben. Dann habe ich mich für ein paar Monate umgemeldet und das Einwohnermeldeamt ist nicht verpflichtet die neue Meldeadresse anzugeben. Meine Spur hat sich endgültig verloren und ich habe mich wieder zurückgemeldet und nie wieder was gehört. Aber aufgegeben haben sie schon früher.

Es ist schon verwunderlich, welchen Stress und Druck sich manche Leute antun, nur um ein berechtigtes! Knöllchen nicht zu zahlen.
Da zuckt man doch bei jedem Klingeln zusammen oder geht dem Briefträger aus dem Weg und verleumdet sich bzw. lässt sich verleugnen..., meldet sich um,..... . 😰🙄🙁😮

Ich hätte gezahlt und könnte wieder ruhig schlafen - Punkt.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 20. März 2018 um 11:53:53 Uhr:



Es ist schon verwunderlich, welchen Stress und Druck sich manche Leute antun, nur um ein berechtigtes! Knöllchen nicht zu zahlen.

Ja, Mist machen und nicht dazu stehen scheint ja in Mode zu sein.

Ihr glaubt auch jede Story.

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