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fühle mich gerade veräppelt! dürfen die das machen? Mein Golf sollte zum verwerter und nun....

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 24. April 2012 um 16:08

Hallo Leute,

obwohl ich keinen VW mehr fahre, beile ich euch treu! Es gibt kein Auto bei dem ich mich so gut auskenne wie beim V5.

Ich habe mir vor kurzer Zeit einen BMW geholt. das Angebot war gut und mein Golf hätte mich sehr viel an Reparaturen gekostet!

Also gab ich ihn in Zahlung und man sagte mir, da viel gemacht werden müsste, wird der Wagen der Verwertung zugeführt und habe deswegen auch nicht so viel für ihn bekommen! Habe das sogar schriftlich das er verwertet wird!

Jetzt steht er bei Mobile bei einem anderen Händler zum Verkauf! Dürfen die das denn? Ich fühle mich bissel verarscht! Zählt denn die schriftliche Zusicherung das er verwertet wird oder nur die vom Verwerter selbst?

Beste Antwort im Thema
am 25. April 2012 um 8:12

Bin schon amüsiert, wie hier jemand glaubt, er hätte nach dem Verkauf seines Autos noch irgendwelche Rechte daran, in diesem Fall das Recht zu entscheiden, was damit geschehen soll.

Wenn das Auto verkauft ist, dann gehört es dem Käufer, und der kann dann damit machen, was er möchte. Soweit sollte das doch jedem Kind klar sein. Wenn der Händler auf diese Weise einen Reibach gemacht hat: Das ist die Grundlage seines Geschäftes. Wenn er den Wagen mit dieser Argumentation für weniger Geld von Dir bekommen hat, dann hat er geschickt verhandelt. Letzten Endes warst Du aber derjenige, der ihm den Wagen für diesen Preis überlassen hat, offenbar ohne vorher Konkurrenzangebote einzuholen. Und jetzt kommst Du her und weinst Dich über Dein eigenes fehlendes Verhandlungsgeschick aus.

Lerne lieber daraus und mache es beim nächsten Mal besser. Faustregel: Was die Beteiligten (gilt gleichermaßen für Käufer und Verkäufer) während des Verkaufsgespräches so erzählen, ist völlig egal und hat nicht die geringste Bedeutung. Maßgeblich ist nur, was am Ende im Kaufvertrag steht.

Anders wäre es nur, wenn vorsätzlicher Betrug aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen vorliegen würde und Du das später auch noch beweisen könntest, obwohl es nur mündlich war. Dieser Fall ist jedoch realistischerweise nur dergestalt denkbar, dass der Käufer über den Fahrzeugzustand getäuscht wird. Wenn Du als Verkäufer, der das Auto jahrelang gefahren hat und dementsprechend beurteilen kann, einem Richter erzählen willst, der Käufer, der den Wagen zum ersten Mal sieht, hätte Dich über das Auto getäuscht (egal in welcher Form), dann lacht der Richter sich scheckig. Damit kannste Dich vor Gericht nur blamieren, aber nichts erreichen - und das zu recht.

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Themenstarteram 25. April 2012 um 9:20

Ich will ja garnicht dagegen vorgehen! Werde es auch nicht tun! Ich habe mich geärgert und habe es auf diese Weise kund getan! Natürlich ist es mein Fehler, das ich als Verweter den Schrottplatz verstanden habe, denn in den Gelben Seiten findest du den Schrottplatz schließlich auch unter Autoverwertung oder Verwerter. Jetzt ist es eben so! Aber danke das du mich mit einem kleinen Kind vergleichst!

am 25. April 2012 um 10:13

Im Titel dieses Threads hast Du ausdrücklich gefragt "Dürfen die das machen?" Du hast mit Deiner Frage also eindeutig auf die Rechtslage abgestellt, als ob die nicht offensichtlich wäre, ja.

Zitat:

Original geschrieben von labei01

...denn in den Gelben Seiten findest du den Schrottplatz schließlich auch unter Autoverwertung oder Verwerter.

Diesen Umstand kritisiere ich schon seit Jahren. Man sollte meinen, daß wenigsten Buchautoren sich mit den Feinheiten der deutschen Sprache auskennen...

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