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fühle mich gerade veräppelt! dürfen die das machen? Mein Golf sollte zum verwerter und nun....

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 24. April 2012 um 16:08

Hallo Leute,

obwohl ich keinen VW mehr fahre, beile ich euch treu! Es gibt kein Auto bei dem ich mich so gut auskenne wie beim V5.

Ich habe mir vor kurzer Zeit einen BMW geholt. das Angebot war gut und mein Golf hätte mich sehr viel an Reparaturen gekostet!

Also gab ich ihn in Zahlung und man sagte mir, da viel gemacht werden müsste, wird der Wagen der Verwertung zugeführt und habe deswegen auch nicht so viel für ihn bekommen! Habe das sogar schriftlich das er verwertet wird!

Jetzt steht er bei Mobile bei einem anderen Händler zum Verkauf! Dürfen die das denn? Ich fühle mich bissel verarscht! Zählt denn die schriftliche Zusicherung das er verwertet wird oder nur die vom Verwerter selbst?

Beste Antwort im Thema
am 25. April 2012 um 8:12

Bin schon amüsiert, wie hier jemand glaubt, er hätte nach dem Verkauf seines Autos noch irgendwelche Rechte daran, in diesem Fall das Recht zu entscheiden, was damit geschehen soll.

Wenn das Auto verkauft ist, dann gehört es dem Käufer, und der kann dann damit machen, was er möchte. Soweit sollte das doch jedem Kind klar sein. Wenn der Händler auf diese Weise einen Reibach gemacht hat: Das ist die Grundlage seines Geschäftes. Wenn er den Wagen mit dieser Argumentation für weniger Geld von Dir bekommen hat, dann hat er geschickt verhandelt. Letzten Endes warst Du aber derjenige, der ihm den Wagen für diesen Preis überlassen hat, offenbar ohne vorher Konkurrenzangebote einzuholen. Und jetzt kommst Du her und weinst Dich über Dein eigenes fehlendes Verhandlungsgeschick aus.

Lerne lieber daraus und mache es beim nächsten Mal besser. Faustregel: Was die Beteiligten (gilt gleichermaßen für Käufer und Verkäufer) während des Verkaufsgespräches so erzählen, ist völlig egal und hat nicht die geringste Bedeutung. Maßgeblich ist nur, was am Ende im Kaufvertrag steht.

Anders wäre es nur, wenn vorsätzlicher Betrug aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen vorliegen würde und Du das später auch noch beweisen könntest, obwohl es nur mündlich war. Dieser Fall ist jedoch realistischerweise nur dergestalt denkbar, dass der Käufer über den Fahrzeugzustand getäuscht wird. Wenn Du als Verkäufer, der das Auto jahrelang gefahren hat und dementsprechend beurteilen kann, einem Richter erzählen willst, der Käufer, der den Wagen zum ersten Mal sieht, hätte Dich über das Auto getäuscht (egal in welcher Form), dann lacht der Richter sich scheckig. Damit kannste Dich vor Gericht nur blamieren, aber nichts erreichen - und das zu recht.

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Themenstarteram 24. April 2012 um 16:36

OK das leuchtet ein mit Wikipedia. Als trost kann ich sagen, das mein geliebter V5 noch weiter leben darf und vielleicht ein schönes zu Hause findet

am 24. April 2012 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von labei01

OK das leuchtet ein mit Wikipedia. Als trost kann ich sagen, das mein geliebter V5 noch weiter leben darf und vielleicht ein schönes zu Hause findet

Hättest ihn ja behalten können....

 

Themenstarteram 24. April 2012 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von mimazuhaus

Zitat:

Original geschrieben von labei01

OK das leuchtet ein mit Wikipedia. Als trost kann ich sagen, das mein geliebter V5 noch weiter leben darf und vielleicht ein schönes zu Hause findet

Hättest ihn ja behalten können....

sicherlich hätte ich ihn behalten können, aber irgendwann wurde er zu unwirtschaftlich! Ölwanne, kompletter Auspuff, Vorderachse, Rost an den Türen, Lenkgetriebe..... Das wäre jetzt alles fällig gewesen

Das erinnert an die Abwrackprämie, da haben sich auch einige ne goldene Nase verdient.

Zitat:

Original geschrieben von labei01

OK das leuchtet ein mit Wikipedia. Als trost kann ich sagen, das mein geliebter V5 noch weiter leben darf und vielleicht ein schönes zu Hause findet

link her :D

Themenstarteram 24. April 2012 um 17:34

welchen link?

meinst du den?

Mein V5 :-(

 

für das Geld würde ich ihn selbst nicht nehmen! weis ja was alles gemacht werden muss :D

Ich gehe mal davon aus, daß der Händler diverse Mängel noch gerichtet hat, bevor er den Wagen wieder zum Verkauf offeriert hat. Leider hat er in der Anzeige den Hinweis versäumt, wann die nächste HU/AU fällig ist.

@Drahkke: War jetzt eben Ironie Dein Beitrag, oder?

Denke vielmehr, daß der Händler den Golf so ungewaschen und ohne irgendeine Rep. auf den Hof gerollt hat. Wo soll denn sonst der Gewinn herkommen?

Zitat:

Original geschrieben von Wendtland

@Drahkke: War jetzt eben Ironie Dein Beitrag, oder?

Keineswegs?

Oder glaubst du, daß er seinen Gewinn durch Gewährleistungsarbeiten wieder riskiert?

Hier gilt es, das Risiko so gering wie möglich zu halten, auch wenn's versichert ist, denn wenn die Gewährleistungsfälle sich mehren, steigen auch die Versicherungsprämien.

Ich vermute eher, daß der Golf unrepariert in den Export geht und somit keine Ansprüche entstehen. An den Bestimmungsorten lassen sich dann auch die Reparaturen viel günstiger durchführen.  

Zitat:

Original geschrieben von Wendtland

Ich vermute eher, daß der Golf unrepariert in den Export geht und somit keine Ansprüche entstehen.

Hm, ich konnte in der Anzeige keinen Hinweis wie "Nur für Export" oder "Nur für Gewerbetreibende" finden.

Stimme Dir mit dem fehlenden Export-Hinweis zwar zu, aber muß sowas zwingend im Angebot stehen? Ist ja auch nur eine Vermutung von mir. 

Themenstarteram 24. April 2012 um 20:51

es fehlen auch ausstattungsmerkmale wie xenon, sitzheizung usw. Tüv hat er bis juni 2013 mich wundert es, das der den Wagen so anbietet! auch die amlufelgen hätte ich montiert, gewaschen usw. so findet der doch keinen Interessenten.... ich glaube auch nicht, das schon was repariert wurde! der ist so dreckig wie ich ihn abgegeben habe

Hi,

die ALUs wird er in der Bucht verkaufen, das Auto geht nach Osteuropa.

Ist mit dem Tolli vom Junior aus so gewesen. Haben 300€ Bar aus der Hosentasche bekommen.

Paar Tage später stand er auf einem Sammelplatz für ähnliche Kandidaten bei einem Händler.

Dann waren alle Autos auf einen Schlag weg. 

am 25. April 2012 um 8:12

Bin schon amüsiert, wie hier jemand glaubt, er hätte nach dem Verkauf seines Autos noch irgendwelche Rechte daran, in diesem Fall das Recht zu entscheiden, was damit geschehen soll.

Wenn das Auto verkauft ist, dann gehört es dem Käufer, und der kann dann damit machen, was er möchte. Soweit sollte das doch jedem Kind klar sein. Wenn der Händler auf diese Weise einen Reibach gemacht hat: Das ist die Grundlage seines Geschäftes. Wenn er den Wagen mit dieser Argumentation für weniger Geld von Dir bekommen hat, dann hat er geschickt verhandelt. Letzten Endes warst Du aber derjenige, der ihm den Wagen für diesen Preis überlassen hat, offenbar ohne vorher Konkurrenzangebote einzuholen. Und jetzt kommst Du her und weinst Dich über Dein eigenes fehlendes Verhandlungsgeschick aus.

Lerne lieber daraus und mache es beim nächsten Mal besser. Faustregel: Was die Beteiligten (gilt gleichermaßen für Käufer und Verkäufer) während des Verkaufsgespräches so erzählen, ist völlig egal und hat nicht die geringste Bedeutung. Maßgeblich ist nur, was am Ende im Kaufvertrag steht.

Anders wäre es nur, wenn vorsätzlicher Betrug aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen vorliegen würde und Du das später auch noch beweisen könntest, obwohl es nur mündlich war. Dieser Fall ist jedoch realistischerweise nur dergestalt denkbar, dass der Käufer über den Fahrzeugzustand getäuscht wird. Wenn Du als Verkäufer, der das Auto jahrelang gefahren hat und dementsprechend beurteilen kann, einem Richter erzählen willst, der Käufer, der den Wagen zum ersten Mal sieht, hätte Dich über das Auto getäuscht (egal in welcher Form), dann lacht der Richter sich scheckig. Damit kannste Dich vor Gericht nur blamieren, aber nichts erreichen - und das zu recht.

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