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fühle mich gerade veräppelt! dürfen die das machen? Mein Golf sollte zum verwerter und nun....

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 24. April 2012 um 16:08

Hallo Leute,

obwohl ich keinen VW mehr fahre, beile ich euch treu! Es gibt kein Auto bei dem ich mich so gut auskenne wie beim V5.

Ich habe mir vor kurzer Zeit einen BMW geholt. das Angebot war gut und mein Golf hätte mich sehr viel an Reparaturen gekostet!

Also gab ich ihn in Zahlung und man sagte mir, da viel gemacht werden müsste, wird der Wagen der Verwertung zugeführt und habe deswegen auch nicht so viel für ihn bekommen! Habe das sogar schriftlich das er verwertet wird!

Jetzt steht er bei Mobile bei einem anderen Händler zum Verkauf! Dürfen die das denn? Ich fühle mich bissel verarscht! Zählt denn die schriftliche Zusicherung das er verwertet wird oder nur die vom Verwerter selbst?

Beste Antwort im Thema
am 25. April 2012 um 8:12

Bin schon amüsiert, wie hier jemand glaubt, er hätte nach dem Verkauf seines Autos noch irgendwelche Rechte daran, in diesem Fall das Recht zu entscheiden, was damit geschehen soll.

Wenn das Auto verkauft ist, dann gehört es dem Käufer, und der kann dann damit machen, was er möchte. Soweit sollte das doch jedem Kind klar sein. Wenn der Händler auf diese Weise einen Reibach gemacht hat: Das ist die Grundlage seines Geschäftes. Wenn er den Wagen mit dieser Argumentation für weniger Geld von Dir bekommen hat, dann hat er geschickt verhandelt. Letzten Endes warst Du aber derjenige, der ihm den Wagen für diesen Preis überlassen hat, offenbar ohne vorher Konkurrenzangebote einzuholen. Und jetzt kommst Du her und weinst Dich über Dein eigenes fehlendes Verhandlungsgeschick aus.

Lerne lieber daraus und mache es beim nächsten Mal besser. Faustregel: Was die Beteiligten (gilt gleichermaßen für Käufer und Verkäufer) während des Verkaufsgespräches so erzählen, ist völlig egal und hat nicht die geringste Bedeutung. Maßgeblich ist nur, was am Ende im Kaufvertrag steht.

Anders wäre es nur, wenn vorsätzlicher Betrug aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen vorliegen würde und Du das später auch noch beweisen könntest, obwohl es nur mündlich war. Dieser Fall ist jedoch realistischerweise nur dergestalt denkbar, dass der Käufer über den Fahrzeugzustand getäuscht wird. Wenn Du als Verkäufer, der das Auto jahrelang gefahren hat und dementsprechend beurteilen kann, einem Richter erzählen willst, der Käufer, der den Wagen zum ersten Mal sieht, hätte Dich über das Auto getäuscht (egal in welcher Form), dann lacht der Richter sich scheckig. Damit kannste Dich vor Gericht nur blamieren, aber nichts erreichen - und das zu recht.

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Verkauf ist auch eine Form der Verwertung.

Somit ist das in diesem Fall durchaus zulässig. Du hättest ihn ja auch selbst anderweitig verwerten können, bist aber auf das Angebot des Händlers eingegangen, um dir Arbeit zu ersparen.

Themenstarteram 24. April 2012 um 16:12

Verwerter heist für mich aber schrottplatz

Das Drahke dich nicht auf DAS Unterforum aller Rechtsberatungen angesprochen hat... ;)

KLICK MICH

Dort ist dein Problem besser aufgehoben! :D

Zitat:

Original geschrieben von labei01

Verwerter heist für mich aber schrottplatz

Auf dem Schrottplatz wird der Wagen nur zerlegt und die Einzelteile dann auch weiterverkauft. Nur die Rohkarosse kommt in die Schrottpresse und auch dieser Würfel wird vom Schrotthändler verkauft.

Wo siehst du hier ein Problem?

Ungewöhnlich ist es ja nicht, daß gerade ältere Wagen an sog. Aufkäufer weiterverkauft werden. Diese exportieren oder verkaufen diese dann weiter.

 

Zur schriftlichen Zusicherung selbst kann ich nichts sagen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von labei01

Habe das sogar schriftlich das er verwertet wird!

Was hat er dir genau bestätigt? Daß er den Wagen verwertet oder daß er ihn an den Schrotthändler weiterreicht?

Themenstarteram 24. April 2012 um 16:24

der Händler, deswegen habe ich auch eingesehen das er mir nicht so viel für ihn gibt! Ich wusste ja was dran zu machen ist! Aber so hätte ich mir doch lieber die Mühe gemacht und hätte ihn privat verkauft wenn ich das gewusst hätte

Zitat:

Original geschrieben von labei01

der Händler, deswegen habe ich auch eingesehen das er mir nicht so viel für ihn gibt!

Das verstehe ich jetzt nicht 100%ig. Der Händler hat dir bestätigt, daß er den Wagen verwertet?

Themenstarteram 24. April 2012 um 16:30

genau! Zum Verwerter bringt (schrottplatz in meinem Verständniss)

Jetzt weiß ich das er mich verarscht hat, um den Preis zu drücken und hat ihn an einen Autohändler weiter verkauft, wieder damit Geschäft gemacht und dieser macht wiederum Geschäft damit! Aus 1400 € die ich bekommen habe sind jetzt 2600€ geworden

Da habt ihr leider aneinander vorbeigeredet.

Dem Händler kann man hier keinen Vorwurf machen.

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertung

HAT ER IM KAUFVERTRAG GESCHRIEBEN, DASS ER IHN "VERWERTEN", ODER "VERSCHROTTEN" WILL!?

Zitat:

Original geschrieben von labei01

genau! Zum Verwerter bringt ...

Das besagt IMHO eindeutig, daß er einen Gewinn daraus erzielen will (wie jeder Kaufmann).

Das ist aber der Lauf der Dinge und in der Branche gängige Praxis.

Sag ich ja. Jeder Autohändler macht das Beste (für ihn) aus den angekauften Fahrzeugen.

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