Frontscheibe gerissen, bei 33grad und v-max!!!!
Hi leute, war am we mal kurz an der nordsee und bin sonntag dann zügig über die freie A31 richtung heimat geflogen. in essen angekommen, den leeren tank gefüllt und fliegen von der scheibe kratzend sah ich mit erschrecken das meine frontscheibe an der stelle wo der innenspiegel sitzt in einem ca.13X13cm großem winkel gerissen ist. kein steinschlag zu erkennen!!! muß wohl unter spannung gestanden haben,ist noch die org.audi scheibe. hat jemand ähnliche erfahrung? wer zahlt nun? hab nur teilkassko mit 300euro s.b.
37 Antworten
Bei mir war das damals bei nem Mercedes. Die waren sogar total happy, dass ich bei der Sparkassen-Direkt Versicherung bin. Es hat einen Tag gedauert, bis der Laden die 1200 Euro von der Versicheruing hatte. Und kriminell ist da nix. Die Versicherung zahlt das, was sie zahlen muss und die Selbstbeteiligung ist quasi ein Rabatt des Typen, der die Scheibe einbaut. Ich konnte damals sogar die Farbe des Sonnenblendstreifens wählen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von DIGITAL-RACING
ja, das sind fremdanbieter-scheiben (junited autoglas). die scheiben unterliegen aber genauso den sicherheitsbestimmungen wie die erstausrüster-scheiben.
d.h. kratzfestigkeit, bruchsicherheit, usw. sind auf dem gleichen niveau wie die original-scheiben.
Austauschscheibe einschl. Schwarzkeil?
@Hotting
Das hat nix mit betrug zu tun, oder was denkst du machen die Carglas und alle andern anderst, wenn die hören Versicherungsschaden kostet das ganze sowieso viel mehr.
Geh doch mal Privat zum Lackierer und las die einen Kostenvoranschlag machen, und dann das selbe über Versicherung.
Gruß VanTTy
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Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von DIGITAL-RACING
unsere partnerfirma ersetzt auch windschutzscheiben und übernimmt den sb-teilkasko-anteil (bis 150 euro allerdings nur).
egal ob reparatur oder austausch.
Dann hat eure Partnerfirma noch nie was von diesem Gerichtsurteil gehört, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ein Verzicht auf die SB "Anstiftung zum Versicherungsbetrug" ist. und der Kunde diesen Versicherungsbetrug begeht, auch unbewusst.
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Aber dies liegt auch daran, dass dies Betriebe sind, die kein Meisterbetrieb der KFZ-Innung sind, sondern nur "Fachbetriebe" ( so darf sich jeder nennen der eine bestimmte Arbeit ausführt, auch ohne Qualifikation ), bei denen die Informationsquellen nicht vorhanden sind.
Hallo Autoglasmeister,
ist ja sehr interresant, und erscheind auch logisch, wie ich oben auch schon beschrieben habe die Betriebe hauen einfach die SB vorher drauf, aber das das für mich Strafbar ist wust ich nicht.
Na ja was solls, ich hatte noch nie ein Auto mit SB Versichert und werde es auch nie.
Ich neme alles zurück, und behaupte das gegenteil.:-)
Gruß VanTTy
Man man ick könnt schon wieder aufen Boden liegen bei euren "problemen" 😁
Ick bin einfach zu nem Glaser gefahren der bei uns Werbung hingelegt hat und das hat mich 50 euro gekostet. Neue Scheibe und nix hier mit Steigen in der VK. Wer erzählt denn so nen schmarn.
*weiteraufbodenrollvorlachen* 😁
@autoglasmeister
du kannst das drehen und wenden wie du willst.
das ganze ist jedenfalls absolut legitim und wird selbst von den versicherungsanstalten auch heute noch problemlos abgewickelt.
das was du da in deinem posting geschrieben hast, hat nichts mit einer tatsächlich abgewickelten scheibenreparatur zu tun.
wir vergeben keine gutscheine oder sonstige gratifikationen.
du versuchst hier den eindruck zu erwecken, daß unsere partnerfirma mit unlauteren mitteln arbeitet.
das ist nicht der fall. egal wie auch immer du versuchst es zu formulieren.
mit solchen aussagen kann man sich schnell die finger verbrennen ...
Hallo zusammen,
@ DIGITAL-RACING
diese Aussage ist nicht von mir, sondern bestehendes Recht. Siehe dem Gerichtsurteil.
Aber einige Betriebe wollen es nicht wahr haben, bis sie eine Anzeige wegen Unlauterem Wettbewerb aufgrund Anstiftung zu einer Straftat erhalten.
Kein Betrieb kann beim Austausch der Scheibe legitim auf die SB verzichten, denn dies ist ein Vetragsbestandteil zwischen Versicherung und dem Kunden. Jeder Rabatt, der dem Kunden gewährt wird muss er der Versicherung melden, denn die Versicherung ist verpflichtet den entstanden Schaden für den Kunden zu ersetzen und nicht das was auf der Rechnung steht.
Lautet die Rechnung 500 Euro und der Kunde bezahlt die SB, dann beträgt der entstandene Schaden 500 Euro.
Bezahlt er allerdings nichts, so ist der entstandene Schaden nicht 500 Euro, sondern nur 350 Euro.
Und die SB wird immer vom entstandenen Schaden fällig.
ah hab gerad nachgesehen , hab doch nur mit 150euro s.b. dann dürfte das a kein problem werden.
danke für die antworten
micha
Bei mir gab es damals durch die Versicherung selbst entsprechende Angebote.
Wenn man die Scheibe bei best. Betrieben austauschen läßt, kostet das KEINE SB bis 150.- bzw. reduzieren sie einem bei höherer SB diese dann um 150.- !
Auch bei Karosseriereparaturn gibt es z.T. derartige Angebote.
Grund: die Vers. empfiehlt diese Betriebe ihren Kunden, dafür rechnen diese wiederum etwas günstiger mit der Vers. ab als das ein Autoglaser/Lacker sonst im Schnitt tun würde.
Außerdem sind für den ganzen Papierkram die Verfahrensweisen, Ansprechpartner usw. zwischen der Vers. und dem Partnerbetrieb im Voraus detailliert festgelegt, wodurch sich z.B. Rückfragen sparen oder verringern lassen, so daß beide dabei einiges an Arbeitszeit und somit Kosten sparen.
Von einer Direkt-Versicherung (die aber recht teuer war zumindest bei meinem Diesel) bekam ich sogar das Angebot, daß ich nach min. 1 Jahr Laufzeit und wenn der Wagen min. 75.000km auf der Uhr hat, JEDERZEIT, auch ohne "akuten" Schaden, die Scheibe in einem Partnerbetrieb gratis tauschen lassen kann, egel mit welcher SB ich den Vertrag abschließe.
Nächster derartiger Tausch dann wieder frühestens 1 Jahr später bzw. nach weiteren 75000km
Argument: auch eine nicht direkt beschädigte, aber gebrauchsbedingt verkratzte Scheibe bedeutet v.a. für Nacht- und Regenfahrten ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko, und von daher rechnet es sich für die Vers., hier ein "Vorsorgeangebot" zu machen.
ich habe auch nochmal nachgesehen.
wir haben für die übernahme der 150 euro SB sogar von der versicherung bereitgestellte übernahme-formulare.
auf wunsch kann ich soein formular mal einscannen und hier reinstellen.
ich denke, unser lieber autoglasmeister bringt hier einiges durcheinander.
Leute, giftet euch doch nicht gleich wieder so an...
Ich denke, es wird genug Werbung damit gemacht, dass die Betriebe die SB bis 150 Euro übernehmen. Wenn das rechtswidrig wäre, hätte unser Vater Staat schon längst einen Riegel vorgeschoben, da eine Unterlassungsklage seitens der Versicherungen, die diese Werbungen sicher auch mitbekommen haben, schneller da gewesen wäre als eine Frontscheibe getauscht werden kann!
Gruß, Lox
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Dann hat eure Partnerfirma noch nie was von diesem Gerichtsurteil gehört, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ein Verzicht auf die SB "Anstiftung zum Versicherungsbetrug" ist. und der Kunde diesen Versicherungsbetrug begeht, auch unbewusst.
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Aber dies liegt auch daran, dass dies Betriebe sind, die kein Meisterbetrieb der KFZ-Innung sind, sondern nur "Fachbetriebe" ( so darf sich jeder nennen der eine bestimmte Arbeit ausführt, auch ohne Qualifikation ), bei denen die Informationsquellen nicht vorhanden sind.
Nur für dich zur Erläuterung...
Ich weiß jetzt nicht genau wo du den Text aus dem verlinkten Thread her hast, daher kann ich auch nichts zu dem Verfasser sagen. Fakt ist aber, dass der Text inhaltlich nicht korrekt ist. Das lässt daran schnell feststellen, dass der beschriebene Sachverhalt und Paragraphen-Angabe nicht übereinstimmt. Wenn du dir den Gesetzestext mal vornimmst, findest du im § 263 StGB -Betrug- den Passus, dass, mit anderen Worten, jemand mit Wissen und Wollen handeln muss, um diesen Straftatbestand erfüllen zu können. Das wiederum bedeutet, dass direkter Vorsatz gefordert ist. Und daran wird jede Verurteilung scheitern!
Um direkt alle Kritiken abzublocken: Es ist so, und gelernt ist gelernt! Es gibt höchstens einen Tatbestand, der da heißt: Betrug zum Nachteil einer Versicherung. Aber auch hier ist der Vorsatz, wenn auch nur der indirekte, gefordert. Ist ja auch logisch. Fahrlässig kann ich keinen Betrug begehen!
Gruß, Lox
PS: Ich sollte mich umbennen....in Paragraphenmeister 😁 😉
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Lox-TT
Ich weiß jetzt nicht genau wo du den Text aus dem verlinkten Thread her hast, daher kann ich auch nichts zu dem Verfasser sagen.
Quelle : Langericht Mannheim AZ 7 O 19/04 vom 13.08.2004 bezogen über die Innung des Kraftfahrzeughandwerkes
Verfasser der Urteilsbegründung: der zuständige Richter der seine §§ hoffentlich kennt
Ausserdem steht dieses Urteil auch allen Autoglasern über die Portale www.autoglaserforum.de
und auszugsweise über den Bundesverband deutscher Autoglaser BVA www.bv-autoglas.de zur Verfügung.