Freiwillige Kundendienstmaßnahme - OM651
Hallo zusammen,
Gestern erreichte mich ein Schreiben vom KBA mit angeheftetem Schreiben von MB. Es geht hier um die freiwillige Kundendienstmaßnahme „Softwareupdate für Ihren Dieselmotor“.
Wie bekannt bringt uns dieses Update im Falle eines Fahrverbots nichts. Jedoch geht für mich aus diesem Schreiben nicht klar hervor ob das für mich freiwillig ist oder ob es von Daimler freiwillig gemacht wird, ich aber auf jeden Fall vorstellig werden muss. Mich verwundert in erster Linie, dass es vom KBA kommt. Das sieht dann immer so offiziell aus.
Habt ihr diesen Brief auch bekommen? Wie werdet ihr das handhaben?
Schöne Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@xtrem89 schrieb am 21. Oktober 2019 um 19:41:42 Uhr:
@Klaus Baumeiste ich kann ihnen genau sagen was da passiert. Da ich von dieser branche komme. Also bei einer update was draufgespielt wird ist folgendes. Der software von MSG wird durch ein geändertes software was bearbeitet geworden ist ersetzt. In dem Software gibt eine programierung die für den Abgassystem gedacht ist und genau diese progrsmierung wurde geändert. Das heist die haben den Thermofenster die Temperatur abhängig arbeitet abgeschaltet so das der Motor schnell seine Temperatur erreicht diese ist nur in den ersten 10Minuten der fall danach ist es komplett aus. Durch diese änderung spritzt der Sprit etwa 0.05% länger und diese wert macht in dem Motor nichts kaputt.Man kann vergleichen. Im winter riecht es hinten am auspuff deutchlich mehr nach Abgas weil Motor und aussen Temp Kalt. Und im Sommer riecht es nicht so intensiv wie im Winter. Da Motor Wärmer ist sowie aussentemperatur.
Sorry aber da bekomm ich Kopfschmerzen beim lesen!
1068 Antworten
Die Gebrauchtwagenpreise sind niedrig, es drücken die vielen Leasingrückläufer auf den Markt. Da kommen drei Jahre alte Autos für 12-16.000€ auf den Markt, da bringt ein dreimal so alter nicht mehr den genannten Preis.
Schon als ich meinen 2015 gekauft habe, waren die Jahreswagen bei 50% angelangt. Da waren die Diesel teurer und Benziner standen rum. Jetzt ist es andersrum.
So, nach mehrmaligen Briefen von MB, habe ich nun das Schreiben vom KBA erhalten, in dem ich aufgefordert werde, das Update durchzuführen. Sonst würde der Wagen im Januar 2022 stillgelegt werden.
Man wird ja nun gezwungen das Update zu machen. Diese negativen Berichte verunsichern mich aber. Wie werdet ihr vorgehen?
Oh jetzt wirds aber interessant, wusste nicht, dass es mittlerweile sogar gezwungene Maßnahmen gibt beim 204. ich habe meinen nach der verlorenen Klage (damals gab es aber nur die freiwillige Maßnahme)verkauft und bin damit die Sorgen los. Aber lese hier dennoch weiter interessiert hier mit.
Die nächste Stufe wird gezündet, bin ich mal gespannt wie Pflichtupdate dann in die Argumentation von MB passt....
Kannst das Schreiben mal einscannen? Hier finde ich noch nix dazu: https://www.kba-online.de/gpsg/auskunftlisteServlet
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Ich habe das Schreiben beigefügt. Vor Gericht behauptet MB immer noch, dass die Fahrzeuge nicht vom Abgasskandal betroffen sind etc. Aktuell läuft das Gerichtsverfahren noch... Echt bekloppt.
https://rechtecheck.de/news/mercedes-code-5497507/
Es sind "nur" die Vormopfs betroffen laut der Liste?
Zitat:
@Feinstauben schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:46:59 Uhr:
https://rechtecheck.de/news/mercedes-code-5497507/Es sind "nur" die Vormopfs betroffen laut der Liste?
Bleibt spannend, hat was von Salami. Mein Verfahren ruht schon länger, mal den Sachstand abfragen.
Die Liste kann auch so nicht stimmen, denn laut Hinweis unter der Liste handelte es sich um Modelle mit 2l Motor und das passt nicht.
Zitat:
@MrBenz1 schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:25:03 Uhr:
Ich habe das Schreiben beigefügt. Vor Gericht behauptet MB immer noch, dass die Fahrzeuge nicht vom Abgasskandal betroffen sind etc. Aktuell läuft das Gerichtsverfahren noch... Echt bekloppt.
Beim KBA finde ich für den OM 651 nur einen Rückruf für Hybridfahrzeuge, also Entwarnung für alle anderen.
Zitat:
@BRMXXL schrieb am 14. Oktober 2021 um 16:42:50 Uhr:
Zitat:
@MrBenz1 schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:25:03 Uhr:
Ich habe das Schreiben beigefügt. Vor Gericht behauptet MB immer noch, dass die Fahrzeuge nicht vom Abgasskandal betroffen sind etc. Aktuell läuft das Gerichtsverfahren noch... Echt bekloppt.
Beim KBA finde ich für den OM 651 nur einen Rückruf für Hybridfahrzeuge, also Entwarnung für alle anderen.
@MrBenz1 hat keinen Hybrid.
Der
Zitat:
@BRMXXL schrieb am 14. Oktober 2021 um 16:42:50 Uhr:
Zitat:
@MrBenz1 schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:25:03 Uhr:
Ich habe das Schreiben beigefügt. Vor Gericht behauptet MB immer noch, dass die Fahrzeuge nicht vom Abgasskandal betroffen sind etc. Aktuell läuft das Gerichtsverfahren noch... Echt bekloppt.
Beim KBA finde ich für den OM 651 nur einen Rückruf für Hybridfahrzeuge, also Entwarnung für alle anderen.
Der Rückruf Code ist doch ein anderer, s.o.: 5497507
Zitat:
@BRMXXL schrieb am 14. Oktober 2021 um 16:42:50 Uhr:
Zitat:
@MrBenz1 schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:25:03 Uhr:
Ich habe das Schreiben beigefügt. Vor Gericht behauptet MB immer noch, dass die Fahrzeuge nicht vom Abgasskandal betroffen sind etc. Aktuell läuft das Gerichtsverfahren noch... Echt bekloppt.
Beim KBA finde ich für den OM 651 nur einen Rückruf für Hybridfahrzeuge, also Entwarnung für alle anderen.
Genau, der Rückrufcode in deinem Dokument ist anders. Vielleicht bekommen die anderen ja auch noch das Schreiben..
@sluggygmx Hatte ab Baujahr 2012 (Mopf) gesucht. Unter dem Rückrufcode 549 7507 gibt es tatsächlich OM651 Motoren. Sorry, das KBA zu verlinken klappt leider nicht.
Zitat:
@sluggygmx schrieb am 14. Oktober 2021 um 13:07:16 Uhr:
Zitat:
@Feinstauben schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:46:59 Uhr:
https://rechtecheck.de/news/mercedes-code-5497507/Es sind "nur" die Vormopfs betroffen laut der Liste?
Bleibt spannend, hat was von Salami. Mein Verfahren ruht schon länger, mal den Sachstand abfragen.
Gegen wen klagst du? Wenn du gegen MB klagst hat das keine Auswirkung auf die Maßnahme der Zulassungsbehörde. Du müsstest gegen den Stilllegungsbescheid beim Verwaltungsgericht klagen und erstmal im Eilverfahren die sofortige Vollziehbarkeit niederklagen. Erfolgsaussichten schätze ich als mau ein, weil nachvollziehbare Nachteile hat keiner gemeldet bisher. Dass die Anzeige des Verbrauchs etwas höher ausfällt, ist kein solcher, weil der tatsächliche Verbrauch hat sich nicht verändert, lediglich die Abweichung der angezeigten Werte zum tatsächlichen Verbrauch ist geringer.
Rechnet mal damit, dass Ende Januar die Stilllegungsverfügungen ankommen. Dann könnt ihr vor den Verwaltungsgerichten klagen. Aber wenn euch keine besseren Argumente einfallen, wie hier bisher, dann sieht es mau aus, sogar mau mau.
Es bringt nicht viel wegen einem Haufen Blech den Michael Kohlhaas (historisch richtig Hans Kohlhase) zu spielen und seine rebellische Ader auszutoben. Wie war das bei Miguel Cervantes? Werdet endlich vernünftig, die SW des Motors ist in zig Dutzend Versionen im Feld, die wurde in der Produktion alle paar Wochen geändert. Nur als Beispiel, meines Bruders C180 und meiner liegen 65.000 Fahrgestellnummern auseinander und 5 Monate. Die haben völlig unterschiedliche Softwarestände im MSG. Da beide Fahrzeuge nie bei MB waren zum Service, wurden die auch nie geändert. Also hat auch das Werk da immer wieder rumgespielt.