Freiwillige Kundendienstmaßnahme - OM651

Mercedes C-Klasse S204

Hallo zusammen,

Gestern erreichte mich ein Schreiben vom KBA mit angeheftetem Schreiben von MB. Es geht hier um die freiwillige Kundendienstmaßnahme „Softwareupdate für Ihren Dieselmotor“.
Wie bekannt bringt uns dieses Update im Falle eines Fahrverbots nichts. Jedoch geht für mich aus diesem Schreiben nicht klar hervor ob das für mich freiwillig ist oder ob es von Daimler freiwillig gemacht wird, ich aber auf jeden Fall vorstellig werden muss. Mich verwundert in erster Linie, dass es vom KBA kommt. Das sieht dann immer so offiziell aus.
Habt ihr diesen Brief auch bekommen? Wie werdet ihr das handhaben?

Schöne Grüße

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Zitat:

@xtrem89 schrieb am 21. Oktober 2019 um 19:41:42 Uhr:


@Klaus Baumeiste ich kann ihnen genau sagen was da passiert. Da ich von dieser branche komme. Also bei einer update was draufgespielt wird ist folgendes. Der software von MSG wird durch ein geändertes software was bearbeitet geworden ist ersetzt. In dem Software gibt eine programierung die für den Abgassystem gedacht ist und genau diese progrsmierung wurde geändert. Das heist die haben den Thermofenster die Temperatur abhängig arbeitet abgeschaltet so das der Motor schnell seine Temperatur erreicht diese ist nur in den ersten 10Minuten der fall danach ist es komplett aus. Durch diese änderung spritzt der Sprit etwa 0.05% länger und diese wert macht in dem Motor nichts kaputt.

Man kann vergleichen. Im winter riecht es hinten am auspuff deutchlich mehr nach Abgas weil Motor und aussen Temp Kalt. Und im Sommer riecht es nicht so intensiv wie im Winter. Da Motor Wärmer ist sowie aussentemperatur.

Sorry aber da bekomm ich Kopfschmerzen beim lesen!

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Zitat:

@Apevia schrieb am 14. Dezember 2020 um 15:57:31 Uhr:



Zitat:

@tobtimus schrieb am 12. Oktober 2020 um 10:14:10 Uhr:


Sorry, aber das stinkt doch zum Himmel...

https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020128.html

Hier die besagte Verhandlung zu ähnlicher Thematik am 14. Dezember:
https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020129.html

Ich hatte grade mal geschaut ob es schon eine Entscheidung gibt. Und siehe da - wer hätte es gedacht - Verhandlung aufgehoben. Nächster Versuch im März (https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020157.html). Ob das stattfindet? Ich denke nicht!

https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020156.html?nn=11439166

Iaut einem Zeitungsbericht ist Daimler an einem Urteil interessiert und hat dem Kunden keinen Vergleich angeboten.

Das Update rückgangig machen reicht nicht, geheime Quellen berichten, daß auch zwei Zylinder ausgebaut werden, zudem wird vom Azubi auch noch in den Tank reingepisst😁😉

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 14. Dezember 2020 um 18:44:43 Uhr:



Zitat:

@Apevia schrieb am 14. Dezember 2020 um 15:57:31 Uhr:


Ich hatte grade mal geschaut ob es schon eine Entscheidung gibt. Und siehe da - wer hätte es gedacht - Verhandlung aufgehoben. Nächster Versuch im März (https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020157.html). Ob das stattfindet? Ich denke nicht!

https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020156.html?nn=11439166

Iaut einem Zeitungsbericht ist Daimler an einem Urteil interessiert und hat dem Kunden keinen Vergleich angeboten.

Das hab ich auch schonmal gehört. Komisch ist es trotzdem warum das immer wenige Tage vorher plötzlich abgesagt wird weil der Kläger einen Rückzug gemacht hat.

Ja, das ist seltsam.
Der zuständige Rechtsanwalt müßte Auskunft geben können (dürfen?). Wäre ja auch in seinem Interesse...
Hier die OLG (Vorinstanz) Begründung, dass es nicht sittenwidrig sei (wo lebt so ein Richter? Wie werden die überhaupt befördert? Unabhängig?)
Aus bisherigem Prozessverlauf

Zitat: Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts steht dem Kläger kein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Beklagte zu. Das Inverkehrbringen des später von der Klägerin erworbenen Fahrzeugs sei unabhängig von der objektiven Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des in der Motorsteuerung installierten "Thermofensters" nicht als sittenwidrige Handlung einzustufen. Es könne nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass die Verantwortlichen bei der Beklagten in dem Bewusstsein agiert hätten, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden. Die Gesetzeslage sei hinsichtlich der Zulässigkeit von "Thermofenstern" – anders als hinsichtlich der Prüfstandserkennung im VW-Motor EA189 – nicht eindeutig. Zitat Ende

"Thermofenster" ist nicht sittenwidrig. ?
Bewußtseinsbeurteilung...durch ein Richter.....hmmm.
Diese Beurteilung hängt wohl von der Geographie des Gerichts ab? Die hört sich hier sittenwidrig an.
Wo bleibt das ehrliche Kaufmannsgebahren??

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Zitat:

@Apevia schrieb am 20. Juni 2019 um 16:52:37 Uhr:


Ich werde ohnehin vermeiden zu MB zu gehen. Sicher ist sicher, dann wird es auf keinen Fall aufgespielt. Ich lasse aktuell sowieso schon von meinem Anwalt prüfen ob es Erfolgsaussichten gibt auf dem Klageweg. Im kommenden Jahr kommt ein Fahrverbot für Euro 5 in der Stadt in die ich täglich zur Arbeit pendle.

Wie lange läuft bei dir das Verfahren und gibt es bei dir einen aktuellen Stand?

Zitat:

@Aruba31 schrieb am 15. Dezember 2020 um 10:03:50 Uhr:



Zitat:

@Apevia schrieb am 20. Juni 2019 um 16:52:37 Uhr:


Ich werde ohnehin vermeiden zu MB zu gehen. Sicher ist sicher, dann wird es auf keinen Fall aufgespielt. Ich lasse aktuell sowieso schon von meinem Anwalt prüfen ob es Erfolgsaussichten gibt auf dem Klageweg. Im kommenden Jahr kommt ein Fahrverbot für Euro 5 in der Stadt in die ich täglich zur Arbeit pendle.

Wie lange läuft bei dir das Verfahren und gibt es bei dir einen aktuellen Stand?

Ich bin mittlerweile seit über einem Jahr dran und nach einigem Geplänkel zwischen Anwalt und DB, sowie der Hoffnung auf eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof wurde meine Klage vor 3 Monaten beim Gericht eingereicht. Wir haben die Hoffnung auf ein rechtskräftiges Urteil vom BGH mittlerweile verloren, weil die Verhandlungen immer kurz vorher abgesagt werden. Das einfachste wäre gewesen wenn der BGH eine Entscheidung getroffen hätte sodass sich die anderen Gerichte daran orientieren können. Aber das war bisher nicht der Fall. Drum haben wir uns nach langem Abwarten entschieden nicht länger zu warten und die Klage selbst auch einzureichen. Bisher haben wir aber noch nicht mal einen Verhandlungstermin mitgeteilt bekommen. Das Ganze ist eine sehr langwierige Geschichte und man braucht einen langen Atem.
Die Verkehrsrechtschutzversicherung bezahlt es aber ohne Murren was schon auch darauf hindeutet dass man sich auch seitens der Versicherung durchaus gute Chancen ausrechnet, dass es ein Urteil pro Kläger geben wird.

Hier ein Bericht des BR über ein Gutachten, das für das LG Stuttgart erstellt wurde.
https://www.br.de/.../...lationen-bei-dieselautos-von-mercedes,SJLr7aT

Weiter müsste man das heute ergangene Urteil in Sachen Abschaltvorrichtung betrachten. Hier wurde geklärt, wann eine Abschltvorrichtung zulässig ist. Im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass so etwas nur zulässig ist um Schäden wegen Fehlfunktionen abzuwenden, also MKL und Notlauf.

Komische Auslegung. Vor ein paar Jahren war das ganz anders. Sorry aber die spinnen die Deutschen.

Die Autoindustrie hat das Thermofenster so extensiv ausgelegt, dass hier Handlungsbedarf bestand. Es kann nicht sien, dass die Abgasreinigung 70-80% des Jahres abgeschaltet ist, weil außerhalb des Thermofensters. Wenn das umgekehrt wäre, hätte es vermutlich nie ein Problem gegeben. Und gerade beim 651 hat MB ja es so getrieben, dass der Motor kälter gefahren wird, mit 70 statt 90-100° und so weniger Stickoxide produziert und das auch nur im Fenster von 18-22°.

DIe Frage ist ja nicht, ob solche ein Fenster in Ordnung ist oder nicht, es wäre die Frage, ob diese mit den BEI ZULASSUNG gültigen rechtlichen Vorgaben in Ordnung war.

Das sich diese nicht an wirklichen Ökokriterien orientieren sieht man doch auch 2020/2021 noch in Bezug auf die Hybride mit völlig unrealistischen Normverbräuchen.

ja die haben die Thermofenster so gemacht wie es eigentlich BEI ZULASSUNG erlaubt war 🙂 🙂.

Zitat:

@Perfe11 schrieb am 18. Dezember 2020 um 15:20:54 Uhr:


ja die haben die Thermofenster so gemacht wie es eigentlich BEI ZULASSUNG erlaubt war 🙂 🙂.

Das ist genau das was es zu klären gilt. Es kann nicht Sinn der Sache gewesen sein, dass die Abgasreinigung außer im Hochsommer so gut wie jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit deaktiviert wird aus „Motorschutzgründen“. Denn das würde bedeuten, dass der Wagen während seiner Betriebsdauer die Euronorm 5 nur selten tatsächlich erfüllt. Und genau danach sieht es aktuell aus. Aber so war diese Grauzone seitens des KBA sicherlich nicht gedacht.

Zitat:

@Apevia [url=https://www.motor-talk.de/.../freiwillige-kundendienstmassnahme-om651-

Das ist genau das was es zu klären gilt. Es kann nicht Sinn der Sache gewesen sein, dass die Abgasreinigung außer im Hochsommer so gut wie jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit deaktiviert wird aus „Motorschutzgründen“. Denn das würde bedeuten, dass der Wagen während seiner Betriebsdauer die Euronorm 5 nur selten tatsächlich erfüllt. Und genau danach sieht es aktuell aus. Aber so war diese Grauzone seitens des KBA sicherlich nicht gedacht.

Nahezu kein Auto erfüllt die Normen im Regelbetrieb, so what? Es wurde ja nie praxisnah ermittelt, was im realen Fahrbetrieb läuft.

Warum sich an soo alten Sachen aufhängen? Besser ist es, in die Zukunft zu schauen und aus alten Fehlern zu lernen. Aber das sieht schlecht aus, siehe oben.

Und ist nicht die weiter bestehenden Diesel-Subenvention ein weiter bestehendes Laufleistungs-Subventionsprogramm?😉

Hallo
Bei meinem Fahrzeug wurde die Kundendienstmassnahme ebenfalls im Juni / Juli 2019 aufgespielt. Ein erhöhter Verbrauch, weniger Leistung oder andere Nachteile haben sich bisher nicht eingestellt. Wie das langfristig weiter geht kann ich nicht sagen. Aber mein Benz hat nun bereits 241000 Km und er läuft noch immer tadellos. Was allerdings schon merkwürdig ist, ist die Tatsache dass beim Mercedeshändler keinerlei Angaben gemacht wurden was denn nun geändert wurde. Alles sehr geheimnisvoll. Und unbefriedigend. So schafft man kein Vertrauen.

Zitat:

@Klaus Baumeiste schrieb am 21. Dezember 2020 um 10:26:24 Uhr:


...Was allerdings schon merkwürdig ist, ist die Tatsache dass beim Mercedeshändler keinerlei Angaben gemacht wurden was denn nun geändert wurde. Alles sehr geheimnisvoll. Und unbefriedigend. So schafft man kein Vertrauen.

Der Händler weiß vermutlich weniger wie du über die Sache. Und Daimler wird kaum zugeben, dass hier Betrug ausgemerzt wird, wenn sie zugleich bestreiten, einen Betrug begangen zu haben.

Ich gehe nach dem Urteil des EuGH nun davon aus, dass hier ein weiteres Update kommen wird und das nicht mehr freiwillig.

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