Freiwillige Kundendienstmaßnahme - OM651
Hallo zusammen,
Gestern erreichte mich ein Schreiben vom KBA mit angeheftetem Schreiben von MB. Es geht hier um die freiwillige Kundendienstmaßnahme „Softwareupdate für Ihren Dieselmotor“.
Wie bekannt bringt uns dieses Update im Falle eines Fahrverbots nichts. Jedoch geht für mich aus diesem Schreiben nicht klar hervor ob das für mich freiwillig ist oder ob es von Daimler freiwillig gemacht wird, ich aber auf jeden Fall vorstellig werden muss. Mich verwundert in erster Linie, dass es vom KBA kommt. Das sieht dann immer so offiziell aus.
Habt ihr diesen Brief auch bekommen? Wie werdet ihr das handhaben?
Schöne Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@xtrem89 schrieb am 21. Oktober 2019 um 19:41:42 Uhr:
@Klaus Baumeiste ich kann ihnen genau sagen was da passiert. Da ich von dieser branche komme. Also bei einer update was draufgespielt wird ist folgendes. Der software von MSG wird durch ein geändertes software was bearbeitet geworden ist ersetzt. In dem Software gibt eine programierung die für den Abgassystem gedacht ist und genau diese progrsmierung wurde geändert. Das heist die haben den Thermofenster die Temperatur abhängig arbeitet abgeschaltet so das der Motor schnell seine Temperatur erreicht diese ist nur in den ersten 10Minuten der fall danach ist es komplett aus. Durch diese änderung spritzt der Sprit etwa 0.05% länger und diese wert macht in dem Motor nichts kaputt.Man kann vergleichen. Im winter riecht es hinten am auspuff deutchlich mehr nach Abgas weil Motor und aussen Temp Kalt. Und im Sommer riecht es nicht so intensiv wie im Winter. Da Motor Wärmer ist sowie aussentemperatur.
Sorry aber da bekomm ich Kopfschmerzen beim lesen!
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Zwangsstillegung? Eine bodenlose Frechheit, wie mit dem kleinen Volk umgegangen wird!
Da können wir nur noch hoffen, dass etwas positives ereicht wird. Habe aktuell auch eine Klage laufen, aber die wurde erst eingereicht....
Ich könnte mich jetzt aufregen, lass das aber zugunsten meiner Gesundheit und vergreife mich noch im Ton...
Wenn die aufzuspielende Software zum Produktionsdatum drauf gewesen wäre, hättest du das Auto nicht gekauft?
Zitat:
@Gudolf schrieb am 22. November 2020 um 17:29:52 Uhr:
Wenn die aufzuspielende Software zum Produktionsdatum drauf gewesen wäre, hättest du das Auto nicht gekauft?
Wenn die aufzuspielende Software gut für das Auto wäre, wäre sie beim Kauf bereits drauf.
D.h. es gab damals gute Gründe sie nicht aufzuspielen.
Und jetzt, wo keine Garantie mehr auf den Wagen besteht ist dem Hersteller ja Wurst, ob die neue Software sich negativ auf das Lebensdauer oder aufm Verbrauch auswirkt.
Zitat:
@Gudolf schrieb am 22. November 2020 um 17:29:52 Uhr:
Wenn die aufzuspielende Software zum Produktionsdatum drauf gewesen wäre, hättest du das Auto nicht gekauft?
Nein! Die ganze Geschichte mit der Schummelsoftware (mit VW fing es an) ist erst nach meinem Kauf in die Medien gelangt, ich denke das war im August 2015 und somit erst nach dem Kauf meines GLK bekannt geworden. Ich hätte das Auto nicht gekauft, wenn ich zum Zeitpunkt des Kaufs von diesen Manipulationen der Hersteller gewusst hätte.
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Wie kann man beurteilen das ein Diesel mehr verbraucht nach update? Ich halte alle wartungen ein und trotz update läuft der immer noch wie vorher und verbrauch auch das selbe geblieben.. was soll der ganze den bringen ? Wagen wird alt wird gefahren etc.. und am ende kriegt man nichts Das ärger bleibt umsonst. 🙂
Für den glk gibt es ein verpflichtenden Rückruf und keine freiwillige Aktion.
Das ist ein kleiner Unterschied.
Zitat:
@Typenradler schrieb am 22. November 2020 um 17:39:08 Uhr:
Nein! Die ganze Geschichte mit der Schummelsoftware (mit VW fing es an) ist erst nach meinem Kauf in die Medien gelangt, ich denke das war im August 2015 und somit erst nach dem Kauf meines GLK bekannt geworden. Ich hätte das Auto nicht gekauft, wenn ich zum Zeitpunkt des Kaufs von diesen Manipulationen der Hersteller gewusst hätte.
Du verwechselst Birnen mit Apfel. VW hatte eine Schümmelsoftware. Aber alle anderen Herrsteller nicht. Wenn Du mal auch hier durchlesen würdest, dann würdest Du es wissen.
Hier geht es um die Thermofenster die bei Einführung des Autos gültig und zulässig waren. Jetzt nach den neuen Kriterien und Tests sind Sie nicht mehr. Ist aus meiner Sicht ein beschiss von den Behörden. Wenn es einmal erlaubte war kann es nicht sein, dass nach 5-10 Jahren das nicht mehr gilt.
Was kommt nach 5-10 Jahren mit den Autos die jetzt zugelassen werden??
Darum machen auch die Gerichte nichts, da es eigentlich kein Fehler von den Herrstellern ist.
Ob Thermofenster zulässig sind oder nicht wurde bisher noch nicht endgültig geklärt. Das hängt auch vom Maß des Einsatzes ab und das muss erst noch geklärt werden.
Hat ein bisschen was von Stammtisch, wenig Fakten und viel Emotionen.
Da werden Hersteller, nachgewiesener Betrug und Thermofenster sowie verpflichtende und freiwillige Rückrufe kurzerhand mal durcheinander gemischt und heraus kommt... Nix. 🙄
Wenn man einen verpflichtenden Rückruf nicht wahrnimmt, wird das Fahrzeug stillgelegt - für manche scheinbar überraschend.
Witzig auch, man "klagt" seit Jahren gegen Mercedes (muss folglich einen Rechtsbeistand haben) und fragt hier im Forum ob man Widerspruch einlegen kann. Wieso nicht den Anwalt damit bemühen, der für einen seit Jahren in der Richtung tätig ist, Stichwort Beweissicherung? Oder gibt es diese Klage und einen Anwalt dann doch nicht wirklich? Aber jeder kann ja im Internet seinem Unmut Luft machen, ob's was bringt?
Es wird für die breite Masse in diesen Fällen nichts geben und schon gar nicht für die Zweit- und Drittbesitzer. Aber es sei jedem sein Hobby gegönnt.
Und sollte doch die minimale Chance bestehen, dass da ein Minibetrag rumkommt, dann investiert ihr den wahrscheinlich vorab schon in die Freunde der Rechtschaffenheit, die Anwälte.
Zitat:
Ob Thermofenster zulässig sind oder nicht wurde bisher noch nicht endgültig geklärt. Das hängt auch vom Maß des Einsatzes ab und das muss erst noch geklärt werden.
Hoffentlich bald, damit das mal ein Ende hat.
Zitat:
@azzY schrieb am 22. November 2020 um 19:57:26 Uhr:
Zitat:
Ob Thermofenster zulässig sind oder nicht wurde bisher noch nicht endgültig geklärt. Das hängt auch vom Maß des Einsatzes ab und das muss erst noch geklärt werden.
Hoffentlich bald, damit das mal ein Ende hat.
Ja es hätte schon längst geklärt sein können aber der Termin am 27.10. wurde ja dubioser Weise kurz vorher abgeblasen. Und ich befürchte das wird mit der Verhandlung am 14.12. ebenso geschehen. Und dann geht die Hängepartie weiter.
Zitat:
@azzY schrieb am 22. November 2020 um 19:57:26 Uhr:
Es wird für die breite Masse in diesen Fällen nichts geben und schon gar nicht für die Zweit- und Drittbesitzer. Aber es sei jedem sein Hobby gegönnt.
Und sollte doch die minimale Chance bestehen, dass da ein Minibetrag rumkommt, dann investiert ihr den wahrscheinlich vorab schon in die Freunde der Rechtschaffenheit, die Anwälte.
Woher ist den Info im Zusammenhang mit Erst- & Zweitbesitzer? Klagen würden die Leute doch auch wegen dem geringenen Wert des Fahrzeugs beim Wiederverkauf. Und wenn Sie das Auto vor der ganzen Geschichte erworben haben ist der Schaden ja auch beim Zweitbesitzer entstanden.
Zitat:
@Yellow Parts schrieb am 24. November 2020 um 08:56:56 Uhr:
Zitat:
@azzY schrieb am 22. November 2020 um 19:57:26 Uhr:
Es wird für die breite Masse in diesen Fällen nichts geben und schon gar nicht für die Zweit- und Drittbesitzer. Aber es sei jedem sein Hobby gegönnt.
Und sollte doch die minimale Chance bestehen, dass da ein Minibetrag rumkommt, dann investiert ihr den wahrscheinlich vorab schon in die Freunde der Rechtschaffenheit, die Anwälte.Woher ist den Info im Zusammenhang mit Erst- & Zweitbesitzer? Klagen würden die Leute doch auch wegen dem geringenen Wert des Fahrzeugs beim Wiederverkauf. Und wenn Sie das Auto vor der ganzen Geschichte erworben haben ist der Schaden ja auch beim Zweitbesitzer entstanden.
Nur eine Ahnung, jeder kann sich natürlich wünschen was er möchte. Spannend wird es, den wirklichen Wert eines Gebrauchtfahrzeugs zum Kaufzeitpunkt zu bestimmen und nachfolgend den Wertverlust wegen eines Thermofensters. Vielleicht schon beim Kauf zuviel bezahlt? Zustand des Fahrzeugs? Wie wurde es gepflegt? Ist demnach der Wertverlust größtenteils selbstverschuldet (mangelnde Pflege, Unfall, fehlende Wartung, Defekte, ...)?
Realistisch gesehen, ist es kaum möglich den Wertverlust durch einen angeblichen Betrug (der ja bisher nicht mal rechtskräftig als Betrug bezeichnet wird) zu bestimmen.
Aber wie gesagt, jeder kann sich wünschen was er will, ist ja auch bald Weihnachten.
Zitat:
@tobtimus schrieb am 12. Oktober 2020 um 10:14:10 Uhr:
Zitat:
@tobtimus schrieb am 2. Oktober 2020 um 09:07:17 Uhr:
Habe mal nach dem Aktenzeichen für den 27.10.2020 recherchiert (falls nicht schon irgendwo erwähnt worden):VI ZR 162/20
Sorry, aber das stinkt doch zum Himmel...
https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020128.html
Hier die besagte Verhandlung zu ähnlicher Thematik am 14. Dezember:
https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020129.html
Ich hatte grade mal geschaut ob es schon eine Entscheidung gibt. Und siehe da - wer hätte es gedacht - Verhandlung aufgehoben. Nächster Versuch im März (https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020157.html). Ob das stattfindet? Ich denke nicht!
https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020156.html?nn=11439166
Also ich bin jetzt knapp 4 Monate mit dem Diesel-Update gefahren. Nun was ich sagen. Na klar habe ich mehr verbraucht und hatte das Gefühl dass ich den C200er von meiner Schwiegermama fahre. Hatte die Schnauze voll und hab mir ein Downgrade inklusive Fahr Dynamik Paket draufspielen lassen. Endlich habe mein Auto wieder :-)
Du bist der erste, bei dem man ein aufgespieltes Update wieder rückgängig machen kann! Gratulation. Wo hast du denn das machen lassen?