Freiwillige Kundendienstmaßnahme - OM651

Mercedes C-Klasse S204

Hallo zusammen,

Gestern erreichte mich ein Schreiben vom KBA mit angeheftetem Schreiben von MB. Es geht hier um die freiwillige Kundendienstmaßnahme „Softwareupdate für Ihren Dieselmotor“.
Wie bekannt bringt uns dieses Update im Falle eines Fahrverbots nichts. Jedoch geht für mich aus diesem Schreiben nicht klar hervor ob das für mich freiwillig ist oder ob es von Daimler freiwillig gemacht wird, ich aber auf jeden Fall vorstellig werden muss. Mich verwundert in erster Linie, dass es vom KBA kommt. Das sieht dann immer so offiziell aus.
Habt ihr diesen Brief auch bekommen? Wie werdet ihr das handhaben?

Schöne Grüße

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Zitat:

@xtrem89 schrieb am 21. Oktober 2019 um 19:41:42 Uhr:


@Klaus Baumeiste ich kann ihnen genau sagen was da passiert. Da ich von dieser branche komme. Also bei einer update was draufgespielt wird ist folgendes. Der software von MSG wird durch ein geändertes software was bearbeitet geworden ist ersetzt. In dem Software gibt eine programierung die für den Abgassystem gedacht ist und genau diese progrsmierung wurde geändert. Das heist die haben den Thermofenster die Temperatur abhängig arbeitet abgeschaltet so das der Motor schnell seine Temperatur erreicht diese ist nur in den ersten 10Minuten der fall danach ist es komplett aus. Durch diese änderung spritzt der Sprit etwa 0.05% länger und diese wert macht in dem Motor nichts kaputt.

Man kann vergleichen. Im winter riecht es hinten am auspuff deutchlich mehr nach Abgas weil Motor und aussen Temp Kalt. Und im Sommer riecht es nicht so intensiv wie im Winter. Da Motor Wärmer ist sowie aussentemperatur.

Sorry aber da bekomm ich Kopfschmerzen beim lesen!

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Zitat:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. [...] Die Gesetzeslage sei hinsichtlich der Zulässigkeit von "Thermofenstern" – anders als hinsichtlich der Prüfstandserkennung im VW-Motor EA189 – nicht eindeutig.

Dann stellt sich ja nur die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage hier zu verpflichtenden Updates gerufen wird.
Scheint sich ja dann mittlerweile doch anders darzustellen.
Aber gut, das Urteil ist vom 31. Juli 2019, also auch alles andere als aktuell.
Haarsträubend was da abläuft.

Wahrscheinlich weil die EU Generalanwältin vor einigen Monaten davon sprach, dass auch Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellen. Evtl. hat man deshalb dann kalte Füße bekommen.

Kann ja alles sein, was nicht sein kann dass am Ende der Kunde der Depp ist.

(Wobei auch eine EU-Generalsekretärin nicht über dem Gesetz steht - auch dort muss erstmal die gesetzliche Grundlage für einen verpflichtenden Rückruf geschaffen werden. Und sobald diese gesetzliche Grundlage geschaffen wird, stellt diese auch eine Grundlage für eventuelle Klagen von Privatpersonen dar)

Zitat:

@Feinstauben schrieb am 2. Oktober 2020 um 11:09:29 Uhr:


Kann ja alles sein, was nicht sein kann dass am Ende der Kunde der Depp ist.

Exakt und darum ist es wichtig, dass man sich wehrt. Sowohl Politik als auch Industrie verbocken es ständig und wer der Dumme ist, hast du ja bereits gesagt.

Edit: und an der rechtlichen Grundlage wird momentan hoffentlich gefeilt.

Ähnliche Themen

Im Oktober entscheidet der Europäische Gerichtshof zum Thema Abschalteinrichtung. Viele Gerichte verschieben die Prozesse zu diesemThema deshalb erst nach dem Oktober.
Das OLG Naumburg gab jetzt bereits einem Kläger recht zu diesem Thema, hier war es allerdings ein Rückruf seitens des KBA (GLK 220 CDI 4matic).
OLG Naumburg

In diesem Urteil wird übrigens eine Lebensdauer von 250.000km bzw. 12,5 Jahre angegeben, um die Nutzungsentschädigung bzw. den Wertverlust zu ermitteln.
Soviel zu dem Thema, "bei euren alten Schüsseln oder über 150.000km habt ihr überhaupt keinen Anspruch mehr"

Es ist doch völlig klar, warum die Hersteller 150.000 angeben, sie wollen weniger zahlen. Aber dabei tun sie sich keinen Gefallen. Denn wenn ich ins Autohaus komme und eine Schüssel für 45.000 kaufen soll und nur 150.000km Lebenserwartung bekomme, dann ist das Ding überteuert.

Zitat:

@tobtimus schrieb am 2. Oktober 2020 um 09:07:17 Uhr:


Habe mal nach dem Aktenzeichen für den 27.10.2020 recherchiert (falls nicht schon irgendwo erwähnt worden):

VI ZR 162/20

Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020073.html

Sorry, aber das stinkt doch zum Himmel...

https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020128.html

Hier die besagte Verhandlung zu ähnlicher Thematik am 14. Dezember:
https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020129.html

Na wenn da mal keine Vergleichszahlung im Spiel war...

Kommt mir von VW bekannt vor. Man will keine Urteile der höchsten Instanz. Diese scheut nan wie der Zeufel das Weihwasser.

Zitat:

@Apevia schrieb am 12. Oktober 2020 um 12:23:27 Uhr:


Na wenn da mal keine Vergleichszahlung im Spiel war...

Na dann lass ich meine Klage mal stehen, schauen was kommt *binkäuflich*

Zitat:

@sluggygmx schrieb am 13. Oktober 2020 um 11:09:32 Uhr:



Zitat:

@Apevia schrieb am 12. Oktober 2020 um 12:23:27 Uhr:


Na wenn da mal keine Vergleichszahlung im Spiel war...

Na dann lass ich meine Klage mal stehen, schauen was kommt *binkäuflich*

So mache ich das auch.

Hier steht, dass es keinen Vergleich gab und ein Grundsatzurteil Mitte Dezember erwartet wird:
https://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/abgasskandal-bgh-entscheidung-zu-diesel-klagen-gegen-daimler-verzoegert-sich/26266860.html

Das Kraftfahrt Bundesamt informiert mich, dass am 10 03.21 die Übermittlung meiner Daten an die örtliche Zulassungsbehörde geht, zwecks Stilllegung meines GLK 220 CDI 4-matic. Also nichts mehr mit "Freiwilliger Maßnahme", sondern Zwangsmaßnahmen werden angedroht.

Ich klage schon seit Jahren gegen Mercedes-Benz wegen der Schummelsoftware. Leider wird das Urteil immer weiter rausgeschoben. Ein Schelm der Böses dabei denkt. So helfen Deutsche Gerichte durch Ihre Verzögerungstaktik der Industrie viel Geld einzusparen, weil die meisten inzwischen so viele km drauf haben, dass sie keine Ansprüche mehr haben.

Mein GLK läuft einwandfrei und ich habe Bedenken, dass das nach dem Update nicht mehr unbedingt gewährleistet ist (siehe Kommentare hier im Forum). Außerdem wir das Corpus Delikti mit dem Update, welches ja nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, beseitigt. Kann ich wohl Widerspruch gegen den Bescheid des Kraftfahrt Bundesamtes einlegen, mit dem Hinweis auf ein schwebendes Verfahren?

Der wird sowieso nach update immer noch so laufen wie vorder update..

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