Freiwillige Kundendienstmaßnahme - OM651

Mercedes C-Klasse S204

Hallo zusammen,

Gestern erreichte mich ein Schreiben vom KBA mit angeheftetem Schreiben von MB. Es geht hier um die freiwillige Kundendienstmaßnahme „Softwareupdate für Ihren Dieselmotor“.
Wie bekannt bringt uns dieses Update im Falle eines Fahrverbots nichts. Jedoch geht für mich aus diesem Schreiben nicht klar hervor ob das für mich freiwillig ist oder ob es von Daimler freiwillig gemacht wird, ich aber auf jeden Fall vorstellig werden muss. Mich verwundert in erster Linie, dass es vom KBA kommt. Das sieht dann immer so offiziell aus.
Habt ihr diesen Brief auch bekommen? Wie werdet ihr das handhaben?

Schöne Grüße

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Zitat:

@xtrem89 schrieb am 21. Oktober 2019 um 19:41:42 Uhr:


@Klaus Baumeiste ich kann ihnen genau sagen was da passiert. Da ich von dieser branche komme. Also bei einer update was draufgespielt wird ist folgendes. Der software von MSG wird durch ein geändertes software was bearbeitet geworden ist ersetzt. In dem Software gibt eine programierung die für den Abgassystem gedacht ist und genau diese progrsmierung wurde geändert. Das heist die haben den Thermofenster die Temperatur abhängig arbeitet abgeschaltet so das der Motor schnell seine Temperatur erreicht diese ist nur in den ersten 10Minuten der fall danach ist es komplett aus. Durch diese änderung spritzt der Sprit etwa 0.05% länger und diese wert macht in dem Motor nichts kaputt.

Man kann vergleichen. Im winter riecht es hinten am auspuff deutchlich mehr nach Abgas weil Motor und aussen Temp Kalt. Und im Sommer riecht es nicht so intensiv wie im Winter. Da Motor Wärmer ist sowie aussentemperatur.

Sorry aber da bekomm ich Kopfschmerzen beim lesen!

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Ja als S250.
Bin gespannt, ob ich für mein C250 auch noch was bekomme....
Bisher 2x freiwillig abgelehnt!

Also fahre jetzt seit 3 Wochen mit dem Update und es ist beschiss......Ich muß dazu sagen, dass ich das "Fahrdynamik-Update" durch einen Codierer hatte und das vermisse ich nun. Ich muß das Gaspedal deutlich mehr treten bis sich was tut. Er schaltet auch viel früher. Fühlt sich jetzt an, als hätte ich einfach weniger Power. Ich dachte, naja wird bestimmt weniger verbrauchen. Aber das Gegenteil ist passiert. Ca 0,8 Liter mehr wie vor dem Update. Ich werde wieder den Codierer kontaktieren müssen.

Zitat:

@190eEVO2 schrieb am 30. August 2020 um 21:01:59 Uhr:


Also fahre jetzt seit 3 Wochen mit dem Update und es ist beschiss......Ich muß dazu sagen, dass ich das "Fahrdynamik-Update" durch einen Codierer hatte und das vermisse ich nun. Ich muß das Gaspedal deutlich mehr treten bis sich was tut. Er schaltet auch viel früher. Fühlt sich jetzt an, als hätte ich einfach weniger Power. Ich dachte, naja wird bestimmt weniger verbrauchen. Aber das Gegenteil ist passiert. Ca 0,8 Liter mehr wie vor dem Update. Ich werde wieder den Codierer kontaktieren müssen.

1. was kann Mercedes dafür, wenn Du Dir bei nem Codierer das Fahrdynamikpaket codieren lässt? Ist doch klar, das sowas beim Update überschrieben wird. Geh einfach nochmal zu deinem Codierer und frag ihn, ob er das wieder aktiviert.

2. Verbraucht er tatsächlich 0,8L/100km mehr, also hast Du nachgerechnet oder liest Du nur die Werte vom Bordcomputer ab? Bei mir verbraucht er nämlich laut Bordcomputer auch 0,7-0,8L/100km mehr, obwohl der Verbrauch (siehe mein Spritmonitor-Profil) der gleiche geblieben ist.

Meiner zeigt im Bordcomputer immer knapp 1 Liter weniger an als tatsächlich verbraucht wird. Wurde dann wohl durch dieses Update korrigiert. Hab’s bis jetzt aber noch nicht durchführen lassen.

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Zitat:

@sosam schrieb am 30. August 2020 um 22:51:03 Uhr:


Meiner zeigt im Bordcomputer immer knapp 1 Liter weniger an als tatsächlich verbraucht wird. Wurde dann wohl durch dieses Update korrigiert. Hab’s bis jetzt aber noch nicht durchführen lassen.

Richtig, so war es bei mir auch. Da wurde wohl ein Fehler korrigiert. Vor dem Update hat mein Bordcomputer immer ca 0,8l weniger angezeigt, wie tatsächlich an der Zapfsäule beim nachrechnen raus kam. Seit dem Update stimmt es jedesmal fast aufs Zehntel genau.

Ich bin davor knapp 1000km mit einer Tank Füllung gefahren...Jetzt sind es mindestens 100km weniger. Sowohl die Anzeige und auch an der Tankstelle merke ich dass er mehr verbraucht!

Habe das Schreiben bereits 2x bekommen. Habe jeweils wenn der Wagen in die Werkstatt zur Inspektion kam dazugeschrieben 'kein Softwareupdate ohne Rücksprache' was die Werkstatt dann auch nicht gemacht hat.
Auf meine Frage an den Meister meinte der 'ich würde es erst machen wenn es zwingend wird, Sie müssen mit einem Anstieg des Verbrauchs rechnen'.

Zitat:

@190eEVO2 schrieb am 31. August 2020 um 07:30:15 Uhr:


Ich bin davor knapp 1000km mit einer Tank Füllung gefahren...Jetzt sind es mindestens 100km weniger. Sowohl die Anzeige und auch an der Tankstelle merke ich dass er mehr verbraucht!

Das kann wegen fehlenden "Fahrdynamik-Update" der Fall sein. Denke deine Fahrweise hat sich verändert und du druckst mehr Gas u.s.w. 🙂
Lass Dir wieder den "Fahrdynamik-Update" codieren und schau dann.

Hallo Zusammen,
zu dem ganzen Thema hätte ich eine Frage. Ich habe einen C220 CDI BJ2011. Der hat eine Einladung für ein freiwilliges Update erhalten. Ich komme aus dem Großraum Stuttgart. Auf der HP zum Verkehrsverbot steht: "Temporär bis zum 30. Juni 2022 ausgenommen sind Fahrzeuge mit einem Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid, wenn dieses vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannt wurde." Wisst ihr ob das auch für die freiwilligen Updates zutrifft? Danke und Grüße Marc

"Für eine Übergangszeit von zwei Jahren werden Kraftfahrzeuge mit einem Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid ausgenommen, sofern das Softwareupdate für diesen Fahrzeugtyp vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannt wurde und die Besitzer das Softwareupdate schriftlich nachweisen können. Der entsprechende Nachweis ist mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen."

"Software –Aktualisierung bzw. Update der FahrzeugsoftwareKraftfahrzeuge mit einem Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid sind für eine Übergangszeit von zwei Jahren vom jeweiligen Dieselverkehrsverbot aus-genommen, sofern das Softwareupdate für diesen Fahrzeugtyp vom Kraftfahrt-Bun-desamt (KBA) anerkannt wurde und die Besitzer das Softwareupdate schriftlich nach-weisen können. Der entsprechende Nachweis / Bescheinigung ist mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen.
Bei den Maßnahmen zur NOx-Reduzierung ist zu unterscheiden zwischen:
1. freiwillige ServicemaßnahmenFür die freiwilligen Servicemaßnahmen der Fahrzeughersteller, die auf einer Allgemei-nen Betriebserlaubnis des KBA zur Freigabe der Software-updates beruhen, muss der Hersteller eine vereinheitlichte Bescheinigung (siehe Anlage 1) über die Teilnahme un-ter Angabe der ABE-Nummer ausstellen. Die Bescheinigung des Herstellers enthält in diesen Fällen den Hinweis „NFD“ und kann somit von den verpflichtenden Rückrufen unterschieden werden.
2. verpflichtende RückrufeBei den verpflichtenden Rückrufen wird vom Hersteller und dessen Vertragswerkstät-ten eine vereinheitlichte Bescheinigung (siehe Anlage 2) über die Teilnahme unter An-gabe der ABE-Nummer ausgestellt. Die betroffenen Rückrufe sind auf der Website des KBAs mit ihren Rückrufcodes unter „BMVI Rückrufe Abschalteinrichtungen Diesel“ auf-gelistet. https://www.kba.de/.../uebersicht_betroffener_FzVari-anten.html?...

https://...rkehrsverbot.stuttgart.de/.../154378.pdf

Zitat:

@mottlesmarc schrieb am 30. September 2020 um 12:08:56 Uhr:


Hallo Zusammen,
zu dem ganzen Thema hätte ich eine Frage. Ich habe einen C220 CDI BJ2011. Der hat eine Einladung für ein freiwilliges Update erhalten. Ich komme aus dem Großraum Stuttgart. Auf der HP zum Verkehrsverbot steht: "Temporär bis zum 30. Juni 2022 ausgenommen sind Fahrzeuge mit einem Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid, wenn dieses vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannt wurde." Wisst ihr ob das auch für die freiwilligen Updates zutrifft? Danke und Grüße Marc

Jetzt, nach der Ankündigung der Kontrollen, kommen die Schläfer aus den Pötten. Ja, es gilt. Du kannst aber auch in den neuen Standard umrüsten lassen mit Addblue, das dürfte noch länger gelten. Du hast im Prinzip 100€ verschenkt. Aber ohne Update kommt der Zettel wenn du zu schnell fährst, beim Parken aufgeschrieben wirst oder in eine allgemeine Kontrolle gerätst (Freitag und Samstag nacht Stuttgart meiden).

Guten Morgen,

möchte mich hier jetzt doch mal zu Wort melden.
Ich besitze aktuell einen S204/C220 CDI (Software-Update wurde durchgeführt, OM651, Erstzulassung 2010, Kilometerstand 178.000)

Anfang September stellte ich eine Anfrage über Rechtetipp.de an die Anwaltskanzlei Goldenstein & Partner, um eventuelle Ansprüche im Dieselskandal geltend zu machen.

Vor zwei Tagen hakte ich nach, wie aktuell der Stand sei und erhielt folgende Antwort:

Zitat:

Leider ist Ihr Anspruch aktuell nicht durchsetzbar

Sehr geehrter Herr ********,

nach Prüfung Ihres Falles durch unsere Partnerkanzlei, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihr Fahrzeug nicht vom Dieselskandal betroffen ist bzw. Ihr Fall aufgrund der aktuellen Verfahrenslage nicht übernommen werden kann. Aktuell werden leider keine Verfahren gegen Mercedes vom Prozesskostenfinanzierer übernommen.

Die rechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals dauert weiter an und wir müssen uns laufend neu an den Entscheidungen der Rechtssprechung orientieren. Es ist also durchaus möglich, dass sich der Sachverhalt zu Ihrem Fall in naher Zukunft positiv verändert.
Natürlich werden wir dann nochmals auf Sie zukommen jegliche neue Chance für Sie zu nutzen.

Leider können wir spezifische Rückfragen zu Ihrem Fall aktuell nur mit großer zeitlicher Verzögerung bearbeiten - wir bitten dafür um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von RechteTipp

Was letztendlich der tatsächliche Grund ist, kann ich aus dem Text nicht herauslesen.

Mir stellt sich die Frage ob ich nun grundsätzlich keine Chance mehr habe eventuelle Ansprüche geltend machen zu können.

Scheiterte es „nur“ am Prozesskostenfinanzierer? Bei der Abfrage und Prüfung wurde abgefragt, ob

zum Kaufzeitpunkt

eine Rechtschutzsicherung bestand, was damals noch nicht der Fall war, jetzt aber ist.

Gibt es hier unter den Mitgliedern Empfehlungen für andere Anwaltskanzleien, die euch (vielleicht schon erfolgreich) vertreten (vertreten haben)?

Vorab vielen Dank für eure Antworten.

Gruß
Tobias

Am 27.10. soll es wohl ein Grundsatzurteil zum Fall DB geben. Danach sieht man wo die Reise hingeht denke ich.

Abwarten bis zum 27. 10. Wenn MB Schuldig gesprochen wird, kannst Du klagen.

Habe mal nach dem Aktenzeichen für den 27.10.2020 recherchiert (falls nicht schon irgendwo erwähnt worden):

VI ZR 162/20

Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020073.html

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