Freiwillige Kundendienstmaßnahme - OM651
Hallo zusammen,
Gestern erreichte mich ein Schreiben vom KBA mit angeheftetem Schreiben von MB. Es geht hier um die freiwillige Kundendienstmaßnahme „Softwareupdate für Ihren Dieselmotor“.
Wie bekannt bringt uns dieses Update im Falle eines Fahrverbots nichts. Jedoch geht für mich aus diesem Schreiben nicht klar hervor ob das für mich freiwillig ist oder ob es von Daimler freiwillig gemacht wird, ich aber auf jeden Fall vorstellig werden muss. Mich verwundert in erster Linie, dass es vom KBA kommt. Das sieht dann immer so offiziell aus.
Habt ihr diesen Brief auch bekommen? Wie werdet ihr das handhaben?
Schöne Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@xtrem89 schrieb am 21. Oktober 2019 um 19:41:42 Uhr:
@Klaus Baumeiste ich kann ihnen genau sagen was da passiert. Da ich von dieser branche komme. Also bei einer update was draufgespielt wird ist folgendes. Der software von MSG wird durch ein geändertes software was bearbeitet geworden ist ersetzt. In dem Software gibt eine programierung die für den Abgassystem gedacht ist und genau diese progrsmierung wurde geändert. Das heist die haben den Thermofenster die Temperatur abhängig arbeitet abgeschaltet so das der Motor schnell seine Temperatur erreicht diese ist nur in den ersten 10Minuten der fall danach ist es komplett aus. Durch diese änderung spritzt der Sprit etwa 0.05% länger und diese wert macht in dem Motor nichts kaputt.Man kann vergleichen. Im winter riecht es hinten am auspuff deutchlich mehr nach Abgas weil Motor und aussen Temp Kalt. Und im Sommer riecht es nicht so intensiv wie im Winter. Da Motor Wärmer ist sowie aussentemperatur.
Sorry aber da bekomm ich Kopfschmerzen beim lesen!
1068 Antworten
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 23. Oktober 2019 um 20:40:53 Uhr:
Wurdest du vorher per Post auf eine freiwillige Maßnahme hingewiesen?
Ja
Wow das ist schon harter Tobak. Ich werde meine MB Werkstatt zukünftig noch großräumiger umfahren. Zum letzten Service war ich beim Bosch-Dienst und bin auch sehr zufrieden mit den netten und kompetent wirkenden Leuten dort. Jetzt besteht kein Zweifel mehr, dass ich dort auch zukünftig hingehen werde.
Zitat:
Ja
Dann hätte ich es schriftlich unterbunden - wenn ich das Update ablehne. Ist jetzt natürlich zu spät.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 23. Oktober 2019 um 20:54:17 Uhr:
Zitat:
Ja
Dann hätte ich es schriftlich unterbunden - wenn ich das Update ablehne. Ist jetzt natürlich zu spät.
Kann mir mal jemand dieses Rechtsverständnis erklären?
Seit wann muß ich mich erklären wenn ich etwas nicht haben will?
Mal so ganz grundsätzlich: Ein Vertrag kommt zustande wenn ich erkläre was ich möchte und mein Gegenüber einwilligt. Sowohl mündlich oder schriftlich.
Nach eurer Auffassung bestelle ich übermorgen einen Handwerker weil mein Wasserhahn tropft.
Bei der Gelegenheit baut er mir auch noch eine neue Heizung ein, denn er ist ja der Meinung die sei besser.
Und ich habe ja vorher nicht erklärt dass ich dies nicht möchte.
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Zitat:
@John_2010 schrieb am 23. Oktober 2019 um 21:02:33 Uhr:
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 23. Oktober 2019 um 20:54:17 Uhr:
Dann hätte ich es schriftlich unterbunden - wenn ich das Update ablehne. Ist jetzt natürlich zu spät.
Kann mir mal jemand dieses Rechtsverständnis erklären?
Seit wann muß ich mich erklären wenn ich etwas nicht haben will?
Mal so ganz grundsätzlich: Ein Vertrag kommt zustande wenn ich erkläre was ich möchte und mein Gegenüber einwilligt. Sowohl mündlich oder schriftlich.
Nach eurer Auffassung bestelle ich übermorgen einen Handwerker weil mein Wasserhahn tropft.
Bei der Gelegenheit baut er mir auch noch eine neue Heizung ein, denn er ist ja der Meinung die sei besser.
Und ich habe ja vorher nicht erklärt dass ich dies nicht möchte.
So einfach ist die Welt nicht.
Es ist eine (freiwillige) Kundendienstmaßnahme.
Sprich wenn du es nicht ablehnst (dein recht weil freiwillig) machen sie es automatisch drauf da Kundendienstmaßnahme.
Zitat:
@Michi89x schrieb am 23. Oktober 2019 um 21:18:42 Uhr:
Zitat:
@John_2010 schrieb am 23. Oktober 2019 um 21:02:33 Uhr:
Kann mir mal jemand dieses Rechtsverständnis erklären?
Seit wann muß ich mich erklären wenn ich etwas nicht haben will?
Mal so ganz grundsätzlich: Ein Vertrag kommt zustande wenn ich erkläre was ich möchte und mein Gegenüber einwilligt. Sowohl mündlich oder schriftlich.
Nach eurer Auffassung bestelle ich übermorgen einen Handwerker weil mein Wasserhahn tropft.
Bei der Gelegenheit baut er mir auch noch eine neue Heizung ein, denn er ist ja der Meinung die sei besser.
Und ich habe ja vorher nicht erklärt dass ich dies nicht möchte.So einfach ist die Welt nicht.
Es ist eine (freiwillige) Kundendienstmaßnahme.
Sprich wenn du es nicht ablehnst (dein recht weil freiwillig) machen sie es automatisch drauf da Kundendienstmaßnahme.
Da haben wir wohl verschiedene Rechtsauffassungen was Aufträge und deren Durchführung betrifft.
Müssen wir auch nicht weiter vertiefen.
Davon ab erwähnte ich ja schon den Servicemitarbeiter der mir ausdrücklich erklärte dass dies niemals ohne Zustimmung des Kunden geschehen würde. Er zeigte mir auch den Auftrag und die Abrechnung des Werkstattmitarbeiters, der ja Leistungsbezogen seinen Lohn bekommt. Der würde ja niemals etwas durchführen das er nicht abrechnet.
Wo liegt dann der Fehler? Erschleicht sich die Werkstatt Leistungen die sie Mercedes in Rechnung stellt ohne sie durchzuführen?
Werde da jetzt nicht weiter mutmaßen. Aber den MT Usern sollte dies mal als Warnung dienen.
Es scheint kein Einzelfall zu sein das diese Updates durchgeführt werden obwohl sie eigentlich niemand möchte.
Aber um mal einer Lösung näher zu kommen:
Welcher Codierer kann dieses Update rückgängig machen? Raum Stuttgart, Heilbronn, Würzburg?
Gerne PN an mich!
Zitat:
@John_2010 schrieb am 23. Oktober 2019 um 21:35:55 Uhr:
Zitat:
@Michi89x schrieb am 23. Oktober 2019 um 21:18:42 Uhr:
So einfach ist die Welt nicht.
Es ist eine (freiwillige) Kundendienstmaßnahme.
Sprich wenn du es nicht ablehnst (dein recht weil freiwillig) machen sie es automatisch drauf da Kundendienstmaßnahme.Da haben wir wohl verschiedene Rechtsauffassungen was Aufträge und deren Durchführung betrifft.
Müssen wir auch nicht weiter vertiefen.Davon ab erwähnte ich ja schon den Servicemitarbeiter der mir ausdrücklich erklärte dass dies niemals ohne Zustimmung des Kunden geschehen würde. Er zeigte mir auch den Auftrag und die Abrechnung des Werkstattmitarbeiters, der ja Leistungsbezogen seinen Lohn bekommt. Der würde ja niemals etwas durchführen das er nicht abrechnet.
Wo liegt dann der Fehler? Erschleicht sich die Werkstatt Leistungen die sie Mercedes in Rechnung stellt ohne sie durchzuführen?Aber um mal einer Lösung näher zu kommen:
Welcher Codierer kann dieses Update rückgängig machen? Raum Stuttgart, Heilbronn, Würzburg?
Gerne PN an mich!
Er rechnet es ja nicht mit dir ab sondern mit seinem „Arbeitgeber“; es muss also nicht explizit erwähnt werden.
Was denkst du wie oft die Steuergeräte in deinem Auto schon geupdated wurden ohne dass du davon irgendwas erfahren hast? Von diesem Update weiß man auch nur weil es in den Medien grad große Wellen schlägt.
Dies wird dir kein Codierer rückgängig machen können da er die alten Software Stände von deinem Auto nicht hat.
Falls du es überlesen hast:
Er zeigte mir die Abrechnung des Werkstattmitarbeiters.
Dort waren keine Positionen abgerechnet die Diagnose oder Updates betreffen!
Zitat:
@Michi89x schrieb am 23. Okt. 2019 um 21:18:42 Uhr:
Es ist eine (freiwillige) Kundendienstmaßnahme.
Sprich wenn du es nicht ablehnst (dein recht weil freiwillig) machen sie es automatisch drauf da Kundendienstmaßnahme.
Also ich wurd bisher bei jeder Maßnahme gefragt, bzw informiert. Egal ob freiwillig oder nicht. Stand dann im Auftrag, den ich vorher unterschrieben hab. So ist's halt auch richtig.
Unabhängig vom Hersteller/Modell.
Dem Kunden nix davon erzählen ok.
Es nicht in den Auftrag schreiben und trotzdem einfach machen dagegen nicht.
Das Update rückgängig machen wird nur ein guter Chiptuner können und falls ja, wird der dafür richtg Kohle sehen wollen. Unter 500.- wird da keiner nen Finger krumm machen.
Es mag eine theoretische Rechtsposition gerichtlich geklärt werden können, daß diese Maßnahme nicht durchgeführt werden dürfte. Aber erst nach langwierigem Prozessen, die jenen des Musterprozesses von VW ähneln. Es lohnt sich schlicht nicht, und wäre, wenn überhaupt, ein typischer Fall für einen Vergleich.
Ich habe meine Inspektionsrechnung bei MB um 100 € gekürzt und bin gespannt auf die Reaktion. Bei mir fehlt allerdings die Ankündigung eines Serviceupdates komplett und auch eine Auftrag für eine Inspektion dieses Wagens liegt nicht vor.
Etwas zum Thema Update und dessen möglichen Folgen aus dem Nachbarforum
Klick
Aaach. Alles Fake News. Was soll schon passieren? Bei Mercedes war das doch gar nicht so wie bei VW. 🙂
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 24. Oktober 2019 um 08:32:58 Uhr:
Das Update rückgängig machen wird nur ein guter Chiptuner können und falls ja, wird der dafür richtg Kohle sehen wollen. Unter 500.- wird da keiner nen Finger krumm machen.
Da könntest du wohl leider Recht haben.
Dann lieber das Geld sparen und in eine Reparatur investieren wenn alles verkokt ist.
Wow mich hat sogar eben mein freundlicher angerufen und gefragt ob ich das Update drauf spielen will weils ja bis Ende des Jahres die 100€ gibt...
habe dankend abgelehnt und gesagt so lange es noch freiwillig ist wird das bei mir nicht aufgespielt....