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Freiwillige Kundendienstmaßnahme - OM651

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 20. Juni 2019 um 10:46

Hallo zusammen,

Gestern erreichte mich ein Schreiben vom KBA mit angeheftetem Schreiben von MB. Es geht hier um die freiwillige Kundendienstmaßnahme „Softwareupdate für Ihren Dieselmotor“.

Wie bekannt bringt uns dieses Update im Falle eines Fahrverbots nichts. Jedoch geht für mich aus diesem Schreiben nicht klar hervor ob das für mich freiwillig ist oder ob es von Daimler freiwillig gemacht wird, ich aber auf jeden Fall vorstellig werden muss. Mich verwundert in erster Linie, dass es vom KBA kommt. Das sieht dann immer so offiziell aus.

Habt ihr diesen Brief auch bekommen? Wie werdet ihr das handhaben?

Schöne Grüße

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xtrem89 schrieb am 21. Oktober 2019 um 19:41:42 Uhr:

@Klaus Baumeiste ich kann ihnen genau sagen was da passiert. Da ich von dieser branche komme. Also bei einer update was draufgespielt wird ist folgendes. Der software von MSG wird durch ein geändertes software was bearbeitet geworden ist ersetzt. In dem Software gibt eine programierung die für den Abgassystem gedacht ist und genau diese progrsmierung wurde geändert. Das heist die haben den Thermofenster die Temperatur abhängig arbeitet abgeschaltet so das der Motor schnell seine Temperatur erreicht diese ist nur in den ersten 10Minuten der fall danach ist es komplett aus. Durch diese änderung spritzt der Sprit etwa 0.05% länger und diese wert macht in dem Motor nichts kaputt.

Man kann vergleichen. Im winter riecht es hinten am auspuff deutchlich mehr nach Abgas weil Motor und aussen Temp Kalt. Und im Sommer riecht es nicht so intensiv wie im Winter. Da Motor Wärmer ist sowie aussentemperatur.

Sorry aber da bekomm ich Kopfschmerzen beim lesen!

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Zitat:

Warum bist Du Dir sicher dass Dein Auto bisher kein Update durch MB erfahren hat (solltest Du die Wartung bei MB gemacht haben)? Ein Update kann auch ganz einfach den Grund haben um z.b. das Logging zu verbessern, um potentielle Fehler schneller erkennen zu können....

Zu diesem freiwilligen Update möchte/muss Mercedes eine Zustimmung von mir und das hat auch einen rechtlichen Grund.

Falls das Update allerdings ohne meiner Zustimmung durchgeführt wurde, ist dies zwar auf den ersten Blick nicht einsehbar aber kann aber später der Werkstatt zur Last gelegt werden.

Zitat:

Solange Mercedes aber nicht Preis gibt, was da wirklich geändert wird, kommt es bei mir nicht drauf.

Ich hab das Urteil jetzt auf die Schnelle nicht gefunden, aber in einem Gerichtsverfahren zu dieser Angelegenheit hat der Richter den Vertreter von Mercedes gefragt was dieses Update beinhaltet. Leider hob der Anwalt die Hände und konnte nichts beisteuern.

Aufgrund der aktuellen Gutscheinaktion habe ich mal mit dem OnlineTool nachprüfen wollen, ob den mein GLK 350CDI (MOPF) auch so ein Softwareupdate bekommen muss/soll.

 

Und was sagt mir das Tool? Für ihr Fahrzeug wurde bereits ein Software-Update durchgeführt.

Und keiner hat was gesagt! Der letzte Besuch war zum Austausch des Partikelfilters!

Könnte kotzen...

Glk-softwareupdate

Ist ja auch interessant, dass in Zusammenhang mit dem "Thermofenster" der Bauteilschutz als Begründung ins Feld geführt wird. Nach dem Update wird der Bauteilschutz dann wie realisiert?

Zitat:

 

Und was sagt mir das Tool? Für ihr Fahrzeug wurde bereits ein Software-Update durchgeführt.

Und keiner hat was gesagt! Der letzte Besuch war zum Austausch des Partikelfilters!

Könnte kotzen...

Mein Update C350 CDI von 2012 wurde letzten Donnerstag gemacht. Steht aber noch nicht bei der Online-Abfrage drin.

Zitat:

@sluggygmx schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:53:26 Uhr:

Ist ja auch interessant, dass in Zusammenhang mit dem "Thermofenster" der Bauteilschutz als Begründung ins Feld geführt wird. Nach dem Update wird der Bauteilschutz dann wie realisiert?

wie wenn die Autohersteller ein Bauteil am Auto interessieren würde, das seine 100.000km überstanden hat. Das kriegt höchstens der Konstrukteur und der Controller Ärger, weil zu teuer (=gut). War alles nur Gerede und dummes Geschwätz. Man wollte es nicht und deswegen machte man es nicht.

Generell für alle Hersteller wurde das Thermofenster wegen Motorenschutz eingeführt. Darum haben die das auch erlaubt und alle Hersteller haben das. Was ich verstanden habe geht es nicht um abschaffen sondern um die Dauer der Thermofenster.

Zitat:

@Perfe11 schrieb am 22. Oktober 2019 um 19:50:58 Uhr:

Generell für alle Hersteller wurde das Thermofenster wegen Motorenschutz eingeführt. Darum haben die das auch erlaubt und alle Hersteller haben das. Was ich verstanden habe geht es nicht um abschaffen sondern um die Dauer der Thermofenster.

Ich verlinke ein aktuelles Urteil vom LG Stuttgart zu diesem Thema

Klick

Ist ja nicht aktuell und bekannt :). Ist genau das was hier geschrieben ist. Auf einmal ist es unzulässig. Es war zulässig und jetzt ist es nicht mehr weil jeder die Jagd auf Diesel macht.

Das selbe hatten auhc andere Hersteller also dasselbe Problem.

Ich finde es einfach nur lustig weil es haben sich mehrere geäussert das es erlaubt ist und so weiter und sofort. War auch im Fernsehen. Aber ja jetzt ist alles schlecht. vorher waren es nur zu lange Fenster oder zu oft gemacht jetzt soll es komplett unzulässig sein. Sehr lustig.

Letzter Stand den ich weiss ist das die Fenster bei jedem Hersteller bleiben aber die werden angepasst oder die wurde schon angepasst.

Fenster anpassen? Was hat sich genau geändert, dass die zum Bauteilschutz eingeführten Thermofenster plötzlich angepasst werden können? Die Physik? Thermodynamik? Hardware? Oder vielleicht die Sicht auf die Abgaswerte?

Der Klimawandel ;)

Zitat:

@mb180 schrieb am 22. Oktober 2019 um 11:16:19 Uhr:

Zitat:

Warum bist Du Dir sicher dass Dein Auto bisher kein Update durch MB erfahren hat (solltest Du die Wartung bei MB gemacht haben)? Ein Update kann auch ganz einfach den Grund haben um z.b. das Logging zu verbessern, um potentielle Fehler schneller erkennen zu können....

Zu diesem freiwilligen Update möchte/muss Mercedes eine Zustimmung von mir und das hat auch einen rechtlichen Grund.

Falls das Update allerdings ohne meiner Zustimmung durchgeführt wurde, ist dies zwar auf den ersten Blick nicht einsehbar aber kann aber später der Werkstatt zur Last gelegt werden.

Zitat:

@mb180 schrieb am 22. Oktober 2019 um 11:16:19 Uhr:

Zitat:

Solange Mercedes aber nicht Preis gibt, was da wirklich geändert wird, kommt es bei mir nicht drauf.

Ich hab das Urteil jetzt auf die Schnelle nicht gefunden, aber in einem Gerichtsverfahren zu dieser Angelegenheit hat der Richter den Vertreter von Mercedes gefragt was dieses Update beinhaltet. Leider hob der Anwalt die Hände und konnte nichts beisteuern.

Jetzt hat es mich auch erwischt, laut Online Tool wurde an meinem Fahrzeug das Update durchgeführt.

Mein Fahrzeug war wegen Karosseriearbeiten in der Werkstatt.

Weder gab ich meine Zustimmung für das Update, man versicherte mir sogar dass es nicht durchgeführt wird.

Habe nun versucht bei Mercedes anzurufen um herauszufinden wann und von wem das Update durchgeführt wurde.

Es wurde mir bestätigt das für meine FIN das Update durchgeführt wurde. Wann und von wem, dazu konnte man mir keine Auskunft geben. Ich solle doch zu einem Mercedes Vertragspartner um mich als Halter zu identifizieren, dort könnte ich nähere Auskünfte erhalten.

Da stellen sich jetzt natürlich zwei Fragen.

Wurde das Update ohne meine Zustimmung durchgeführt um dies bei Mercedes in Rechnung stellen zu können?

Oder wurde es womöglich nicht durchgeführt und trotzdem bei Mercedes in Rechnung gestellt?

Leider ist dies hier ja kein Juristen Forum. Aber da sei mal die Frage erlaubt ob nicht beide Fälle gar Betrug darstellen wenn man sich zu Lasten des Kunden bereichert.

Zitat:

@John_2010 schrieb am 23. Oktober 2019 um 19:59:26 Uhr:

Jetzt hat es mich auch erwischt, laut Online Tool wurde an meinem Fahrzeug das Update durchgeführt.

Mein Fahrzeug war wegen Karosseriearbeiten in der Werkstatt.

Weder gab ich meine Zustimmung für das Update, man versicherte mir sogar dass es nicht durchgeführt wird.

Deine Zustimmung brauchen die auch nicht.

Wenn du es ablehnst muss explizit im Auftrag drin stehen dass der Kunde das neue Update ablehnt.

 

Jetzt ist es schon so, merks dir für die Zukunft.

 

Aber die 100€ würde ich holen Bzw beim nächsten Service/ Reparatur einlösen.

Zitat:

@Michi89x schrieb am 23. Oktober 2019 um 20:04:17 Uhr:

Zitat:

@John_2010 schrieb am 23. Oktober 2019 um 19:59:26 Uhr:

Jetzt hat es mich auch erwischt, laut Online Tool wurde an meinem Fahrzeug das Update durchgeführt.

Mein Fahrzeug war wegen Karosseriearbeiten in der Werkstatt.

Weder gab ich meine Zustimmung für das Update, man versicherte mir sogar dass es nicht durchgeführt wird.

Deine Zustimmung brauchen die auch nicht.

Wenn du es ablehnst muss explizit im Auftrag drin stehen dass der Kunde das neue Update ablehnt.

Jetzt ist es schon so, merks dir für die Zukunft.

Aber die 100€ würde ich holen Bzw beim nächsten Service/ Reparatur einlösen.

Auf welcher Grundlage sollten die Veränderung an meinem Fahrzeug durchführen dürfen ohne meine Zustimmung?

Wurdest du vorher per Post auf eine freiwillige Maßnahme hingewiesen?

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