Freischalten von Komfortmerkmalen mit ELM327 komp. Hardware zB. HLC, TPM, Speedlock
Hallo Leute,
auf Grund des starken Interesses an einer Anleitung zum Freischalten von Komfortmerkmalen eröffne ich ein neues Thema.
Die alte Anleitung befindet sich zwar auch hier mitten in einen anderen Thema, sie ist allerdings schlecht zu finden.
Außerdem steht sie hier jetzt über einen Webspace zur Verfügung, wo ich jederzeit ohne Umstände die Anleitung erweitern bzw. korrigieren kann.
Außerdem habe ich dort alles benötigte zusammengefasst.
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute,
auf Grund des starken Interesses an einer Anleitung zum Freischalten von Komfortmerkmalen eröffne ich ein neues Thema.
Die alte Anleitung befindet sich zwar auch hier mitten in einen anderen Thema, sie ist allerdings schlecht zu finden.
Außerdem steht sie hier jetzt über einen Webspace zur Verfügung, wo ich jederzeit ohne Umstände die Anleitung erweitern bzw. korrigieren kann.
Außerdem habe ich dort alles benötigte zusammengefasst.
2186 Antworten
Ich hab auf beiden Notebooks Win7 64Bit laufen, beide auf dem neuesten Stand.
Hab es auch mal mit dem normalen PC, gleiches Problem. Liegt es evtl an Windows 7?
Ich würde eher sagen, es liegt an dem Kabel! Wenn Hardware nicht mit Windows 7 kompatibel ist, mit was denn dann?
Hat vielleicht jemand nen Link zu nem Kabel welches auf jeden Fall geht? Oder verkauft seines evtl?
Zitat:
Original geschrieben von fasy
Mal eine Frage am Rande,wie verhält es sich eigentlich mit der Garantie und der algemeinen Betriebserlaubnis, wenn an der Software Änderungen vorgenommen werden? Ist das nicht problematisch?
Gruß, fasy
Sehr gute Frage. Ich war gestern mit meinen neuen FF MK3, EZ 07.2014, bei meinen Kfz-Händler (Verkäufer).
Ih wollte Tagfahrlicht abschalten lassen.
Der Werkstattmeister hat sich tel. erkundigt ob man dies abschalten darf. Die Deaktivierung vom werksmäßigen Tagfahrlicht (quatsch, ist ja nur Abblendlicht mit Einschränkungen) ist nicht zulässig.
Also hat er mir das nicht deaktiviert. (schei....)
Ich hab mal bei ETIS http://ford.xtlt.ru/ab/ nachgeschaut. VIN eingegeben!
Dort steht für mein Fz. unter #16 DRL
00 not configured
01 Standart dipped light
02 Always dipped light except in Pos p
05 RH symmetry
Ausgewählt ist 01
Steht das bei euch auch so?
Wenn ich flashe muß ich dann hier auch 02 auswählen?
Oder gehts gar nicht.
Gruß
Manfred
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Tagfahrer
Sehr gute Frage. Ich war gestern mit meinen neuen FF MK3, EZ 07.2014, bei meinen Kfz-Händler (Verkäufer).Zitat:
Original geschrieben von fasy
Mal eine Frage am Rande,wie verhält es sich eigentlich mit der Garantie und der algemeinen Betriebserlaubnis, wenn an der Software Änderungen vorgenommen werden? Ist das nicht problematisch?
Gruß, fasy
Ih wollte Tagfahrlicht abschalten lassen.
Der Werkstattmeister hat sich tel. erkundigt ob man dies abschalten darf. Die Deaktivierung vom werksmäßigen Tagfahrlicht (quatsch, ist ja nur Abblendlicht mit Einschränkungen) ist nicht zulässig.
Also hat er mir das nicht deaktiviert. (schei....)Ich hab mal bei ETIS http://ford.xtlt.ru/ab/ nachgeschaut. VIN eingegeben!
Dort steht für mein Fz. unter #16 DRL00 not configured
01 Standart dipped light
02 Always dipped light except in Pos p
05 RH symmetryAusgewählt ist 01
Steht das bei euch auch so?
Wenn ich flashe muß ich dann hier auch 02 auswählen?
Oder gehts gar nicht.Gruß
Manfred
02 ist DRL aus
Tagfahrlicht ist beim FoFo MK3 keine Pflicht, der MK3 wurde 2010 von der EU abgesegnet, und das Gesetz kam erst 2011 also danach,,, mach Licht aus wenns dich stört
Zitat:
Original geschrieben von fasy
Mal eine Frage am Rande,wie verhält es sich eigentlich mit der Garantie und der algemeinen Betriebserlaubnis, wenn an der Software Änderungen vorgenommen werden? Ist das nicht problematisch?
Gruß, fasy
Der Frage bin ich auch schon nachgegangen und zu folgender Erkenntnis gekommen.
Die Angaben sind ohne Gewähr, bitte nagelt mich nicht fest sollte ich falsch liegen,,, Gegenargumente sind willkommen.
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn man per Software Funktionen aktiviert,
welche auf Hardware oder Sensoren zugreift die bereits "von Werk aus" im Fahrzeug installiert sind. Die Funktionalität sind ja bereits technisch gegeben, lediglich deaktiviert.
Des Weiteren sind diese Funktionen reine Kompfortmerkmale und nicht eintragungspflichtig.
Sie stehen auch nicht im Konflikt mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Lizenzprobleme gibt es scheinbar auch nicht, die Kofortmerkmale werden nicht "Lizenztechnisch abgewickelt". (Auskunft FFH)
Bei der Aktivierung wird auch kein Urheberrechtsverstoß begangen, weil ja nicht die Software, sondern lediglich Werte verändert werden. Ähnlich dem BIOS an einem PC.
Das ist selber auch urheberrechtlich geschützt und darf nicht manipuliert werden.
Die Werte innerhalb des BIOS darf man aber sehr wohl ändern.
Generell ist es aber ( sollte ) moralisch bedenklich, weil die Funktionen ja in der Entwicklung Geld kosten, welches der Hersteller wieder reingeholen will.
Anders sieht es aus bei "Hardwareänderungen".
Dann erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis, weil nur die "Konfiguration ab Werk" eine Betriebserlaubnis erhalten hat.
Außnahme ist eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis)
Standheizung, AHK, Xeon-Umbauten, der Tempomat, da wird die Hardwarekonfiguration des Fahrzeuges geändert (Lenkrad, Kupplungsschalter,Elektrik,,,) Betriebserlaubnis erlischt.
Im Falle eines Versicherungsfalles wird es (falls es vom Gutachter erkannt wird) Probleme geben, weil das Fahrzeug technisch verändert wurde.
Vielen Dank laola1! Klingt auch irgendwie logisch Deine Ausführung! Dann hat wohl die Marketingabteilung bei Ford vergessen eine weitere Geldquelle zu erschließen🙂 Denn
der böse Kunde könnte sich ja nun die billigste Version des MK3 kaufen und (im übertriebenen Sinne) einen Titanium draus machen😎 Ich bin mal gespannt wie lange die bei Ford brauchen, um dahinter zu steigen! Wir müssen uns also beeilen😁
Gruß, fasy
Geht es mit diesem Adapter hier?
Adapter
So viel Geld würde ich nicht für einen einfachen ODB2 Adapter ausgeben
Zitat:
Original geschrieben von laola1
Der Frage bin ich auch schon nachgegangen und zu folgender Erkenntnis gekommen.Zitat:
Original geschrieben von fasy
Mal eine Frage am Rande,wie verhält es sich eigentlich mit der Garantie und der algemeinen Betriebserlaubnis, wenn an der Software Änderungen vorgenommen werden? Ist das nicht problematisch?
Gruß, fasy
Die Angaben sind ohne Gewähr, bitte nagelt mich nicht fest sollte ich falsch liegen,,, Gegenargumente sind willkommen.
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn man per Software Funktionen aktiviert,
welche auf Hardware oder Sensoren zugreift die bereits "von Werk aus" im Fahrzeug installiert sind. Die Funktionalität sind ja bereits technisch gegeben, lediglich deaktiviert.Des Weiteren sind diese Funktionen reine Kompfortmerkmale und nicht eintragungspflichtig.
Sie stehen auch nicht im Konflikt mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Lizenzprobleme gibt es scheinbar auch nicht, die Kofortmerkmale werden nicht "Lizenztechnisch abgewickelt". (Auskunft FFH)Bei der Aktivierung wird auch kein Urheberrechtsverstoß begangen, weil ja nicht die Software, sondern lediglich Werte verändert werden. Ähnlich dem BIOS an einem PC.
Das ist selber auch urheberrechtlich geschützt und darf nicht manipuliert werden.
Die Werte innerhalb des BIOS darf man aber sehr wohl ändern.Generell ist es aber ( sollte ) moralisch bedenklich, weil die Funktionen ja in der Entwicklung Geld kosten, welches der Hersteller wieder reingeholen will.
Anders sieht es aus bei "Hardwareänderungen".
Dann erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis, weil nur die "Konfiguration ab Werk" eine Betriebserlaubnis erhalten hat.
Außnahme ist eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis)Standheizung, AHK, Xeon-Umbauten, der Tempomat, da wird die Hardwarekonfiguration des Fahrzeuges geändert (Lenkrad, Kupplungsschalter,Elektrik,,,) Betriebserlaubnis erlischt.
Im Falle eines Versicherungsfalles wird es (falls es vom Gutachter erkannt wird) Probleme geben, weil das Fahrzeug technisch verändert wurde.
Wenn ich zu meinem FFH gehe und ihm sage das ich gerne Speed Lock aktiviert hätte, ich zahle auch, wird der nur komisch gucken und sagen "das kann der gar nicht". Zumindest ist es für den deutschen Markt "nicht verfügbar". Wenn ich als Besitzer des Wagens (ich habe ja alles bezahlt, auch die ganzen Steuergeräte) dann aber doch sehe das es geht wieso sollte ich dann moralische bedenken haben ?
Ich sehe das eher als Geschenk 😉
Zitat:
Original geschrieben von sholzner
Geht es mit diesem Adapter hier?
Adapter
Ja sicherlich wird der gehen.
ABER alles was nicht im 3 stelligen Eurobereich liegt sind China-Nachbauten.
Das spielt es keine Rolle ob du 10€ oder 35€ ausgibst. Es bleiben Nachbauten.
In deinem Fall mit FTDI-Chip ?!?
Der Originale Chip heißt "ELM 327".
Alles andere sind Nachbauten.
Ich habe den Namen des Thema nicht ohne Grund
"...mit ELM327 komp. Hardware...." genannt.
So entstehen mir keine Probleme, der Chip ELM 327 ist patentrechtlich
und warscheinlich auch Namensrechtlich geschützt!
Warum erlischt die Betriebserlaubnis wenn ich ein original Tempomat nachrüste? Wenn ich das Radio rausschmeisse und dafür ein original Navi einbaue erlischt doch auch nicht die BE. Oder ich schmeisse die stoffsitze raus und baue eine originale Lederausstattung ein. Oder?
Zitat:
Original geschrieben von bwy_mondeo305
Warum erlischt die Betriebserlaubnis wenn ich ein original Tempomat nachrüste? Wenn ich das Radio rausschmeisse und dafür ein original Navi einbaue erlischt doch auch nicht die BE. Oder ich schmeisse die stoffsitze raus und baue eine originale Lederausstattung ein. Oder?
Vieleicht liegt es daran, daß der Tempomat autonom in den eigentlichen Fahrprozess eingreift, wärend von den Ledersitzen oder dem Radio ansich keine Gefahr ausgeht 😁
Nee echt keine Ahnung aber Tempomat ist kritisch.
In meinem Zafira und später Golf 6 wollten die es ums verrecken nicht machen deshalb...
@ sholzner:
Versuche es mal mit folgendem Treiber:
http://wch.cn/downloads.php?name=pro&proid=5
MFG MCD Berlin 😉
Dann baut das autohaus H&H in Premnitz seit Jahren deiner Meinung illegal Tempomaten ein?
IIch glaube wenn es illegal wäre würde es das autohaus wohl nicht machen.