Freigaben / Zulässige Felgen und Reifen

Audi A6 C7/4G

Hallo,

gestern einen A6 2.0 TDI Avant MT bestellt. Wo ich mir schwer getan habe, war die Bestellung anderer Reifen/Felgen. Daher die 16-er Standard bestellt, diese machen sich im Winterbetrieb nützlich. Für Sommer möchte ich mir 18 oder 19-er aus der Bucht oder Anzeigen holen. Nun siehe ich auch viele schöne Felgen- / Reifen aus der A4, A5, A7 und A8 Abteilung. Auch einige Felgen vom vorigen A6 4F kämen in Betracht.
Wie weit darf man diese an den A6 4G anbringen?
Wo finde ich entsprechende Hinweise oder Freigaben. Worauf bei den Felgen- / Reifen-Angeben ist zu achten?

PS Ich habe bereits die Suche bemüht, als seltener Besucher des Forum nicht viel dazu gefunden. Ggf. würde ich mich auf bereits vorhandene Forum Hinweise freuen

Gruß Chris

Beste Antwort im Thema

Habe ich bei meinen aktuellen (GMP Gunner) Felgen trotz ABE auch gemacht - wie Polmaster schrieb - erwartungsgemäß hat das Amt die Eintragung nicht vorgenommen, wollen ein Dokument vom TÜV/DEKRA. Ab zur Dekra gefahren, Fahrzeug/Felgen/ABE vorgestellt, 32,- Euro bezahlt (für 10min drüber gucken) und mit dem Dekra-Wisch zur Zulassungsstelle - ohne Probleme eingetragen. Bevor ich mich zum Affen mache, gibt der "Klügere" nach....und hat seine Ruhe.

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Wurde das nicht mal gelockert, dass auch die ganzen kleinen Organisationen eine Einzelabnahme machen dürfen und nicht mehr nur TÜV oder Dekra?

Ja, aber nicht alle Prüforganisationen haben zwingend die Mitarbeiter zur UB gemacht. (Extra Lehrgang usw.)
Für viele lohnt es sich deshalb auch nicht.
Ist auch für den Prüfer draußen im Feld nicht das lukrativste Geschäft.

Zitat:

@Fulano schrieb am 25. April 2020 um 09:52:52 Uhr:


.......
Der Prüfer meinte auch, dass es total gegen die ganzen Gutachten ist, zu sagen unverzüglich und parallel Wartezeit von 5-8 Wochen.

Anders gesagt im Sauber zu sein, zuerst ein Termin beim TÜV finden und danach erst in der Werkstatt.
Echt bitter gerade wenn man die neuen Felgen jetzt schon haben will.

Die Vorgabe der unverzüglichen Abnahme hat nichts mit dem Gutachten zu tun, bei Einzelabnahmen hat man oft auch keines, deshalb ja Einzelabnahme, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 25. April 2020 um 12:11:44 Uhr:



Zitat:

@Fulano schrieb am 25. April 2020 um 09:52:52 Uhr:


.......
Der Prüfer meinte auch, dass es total gegen die ganzen Gutachten ist, zu sagen unverzüglich und parallel Wartezeit von 5-8 Wochen.

Anders gesagt im Sauber zu sein, zuerst ein Termin beim TÜV finden und danach erst in der Werkstatt.
Echt bitter gerade wenn man die neuen Felgen jetzt schon haben will.

Die Vorgabe der unverzüglichen Abnahme hat nichts mit dem Gutachten zu tun, bei Einzelabnahmen hat man oft auch keines, deshalb ja Einzelabnahme, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe.

Ich meine damit, dass unverzüglich nur dann stattfinden kann, wenn man auch die Möglichkeit bekommt in der nächsten Woche einen Termin zu bekommen und die Woche das Auto stehen lassen kann.

Aktueller Fall hab beim Zweitwagen Fahrwerk und Felgen eingebaut und muss jetzt zur Einzelabnahme. Gestern jedoch Anruf bekommen, dass mein Termin wegen Erkältung des Prüfers nicht stattfindet.
Neuer Termin ist am 29 Mai Mittags. Heißt der Wagen muss jetzt über 1 Monat stehen da keine BE vorhanden.

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Ja, dann muss das Auto stehen bleiben. Denn es sind auch nur Fahrten, zur Erlangung der Betriebserlaubnis zulässig.

Und wie ist das in Hessen?
Jedes Gutachten muss man vor der Eintragung bei der Zulassungsstelle nach Marburg-Biedenkopf schicken, 39,80€ überweisen (zum Glück geht auch PayPal) und dann bekommt man nach 1-2 (eher 2) Wochen die Bestätigung des Gutachtens per Post zurück. Erst dann kann man zur Zulassungsstelle und es eintragen lassen.
Der TÜV sagte mir, dass ich solange weiterfahren dürfe, aber das Gutachten mitführen müsse.

In Hessen ist's dabei beschessen 😮

Trotz alledem. Die Behörde erteilt die Betriebserlaubnis. Alles was vorher passiert, scheint dann nicht zulässig, bzw in Hessen eine Grauzone.

Hi,
derzeit fahre ich Originale 17 Zoll Audi Felgen ET39 (s. Anhang)Könnte welche bekommen in gleicher Größe jedoch ET35.
Könnte ich die so fahren oder müsste die eingetragen werden?
Alles Andere würde passen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ET35/ET37 statt ET39' überführt.]

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Schau in dein CoC-Papier.
Was dort nicht aufgeführt ist muss eingetragen werden.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ET35/ET37 statt ET39' überführt.]

Wo finde ich dieses Dokument?Will eigentlich vermeiden Felgen eintragen zu lassen.

Das sollte dir beim Kauf mit den Papieren (ZB I und II) ausgehändigt worden sein.

Im Datenblatt der Original Audi Winterräder 235/45 R19 7,5 J im 15-Speichen-Design steht, nur mit Tankschutzblech. Wann wurde es ab Werk bereits verbaut und wann nicht?

Wenn der Wagen mit 19er ab Werk ausgeliefert wurde, hat er es.

Ok danke, gerade in der Suche gefunden.

Hallo, hat hier jemand eine Ahnung wer diese Felge herstellt?
Gruß

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