Freigaben / Zulässige Felgen und Reifen
Hallo,
gestern einen A6 2.0 TDI Avant MT bestellt. Wo ich mir schwer getan habe, war die Bestellung anderer Reifen/Felgen. Daher die 16-er Standard bestellt, diese machen sich im Winterbetrieb nützlich. Für Sommer möchte ich mir 18 oder 19-er aus der Bucht oder Anzeigen holen. Nun siehe ich auch viele schöne Felgen- / Reifen aus der A4, A5, A7 und A8 Abteilung. Auch einige Felgen vom vorigen A6 4F kämen in Betracht.
Wie weit darf man diese an den A6 4G anbringen?
Wo finde ich entsprechende Hinweise oder Freigaben. Worauf bei den Felgen- / Reifen-Angeben ist zu achten?
PS Ich habe bereits die Suche bemüht, als seltener Besucher des Forum nicht viel dazu gefunden. Ggf. würde ich mich auf bereits vorhandene Forum Hinweise freuen
Gruß Chris
Beste Antwort im Thema
Habe ich bei meinen aktuellen (GMP Gunner) Felgen trotz ABE auch gemacht - wie Polmaster schrieb - erwartungsgemäß hat das Amt die Eintragung nicht vorgenommen, wollen ein Dokument vom TÜV/DEKRA. Ab zur Dekra gefahren, Fahrzeug/Felgen/ABE vorgestellt, 32,- Euro bezahlt (für 10min drüber gucken) und mit dem Dekra-Wisch zur Zulassungsstelle - ohne Probleme eingetragen. Bevor ich mich zum Affen mache, gibt der "Klügere" nach....und hat seine Ruhe.
2050 Antworten
Dann lese und interpretiere die gepostete Traglastbescheinigung dazu einfach nochmal.... 😉
Im übrigen gibt es zum Erlöschen einer BE die verschiedensten Urteile, unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Dauer von der Montage der Räder bis zur Vorführung beim Prüfer bis zur Eintragung in die Papiere. Eine Pauschalisierung und somit eine sofortige Erlöschung der BE ist nicht vorstellbar in der Praxis.
Das brauchen wir doch gar nicht diskutieren, der Kollege schrieb, bei Gelegenheit, und das bedeutet sehr wohl den Verlust der BE, denn die Papiere sind sofort zu korrigieren. Und vorstellbar ist sehr wohl, nämlich spätestens am nächsten Werktag.
Aber jeder wie er mag.
Zitat:
@Polmaster schrieb am 23. April 2020 um 16:33:35 Uhr:
Sorry, nein.
§21 StVZO
Die Änderungsabnahme dient der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis. Dies bedeutet, die Änderung der Fahrzeugpapiere (Eintragung) muss unverzüglich erfolgen (unverzüglich: ohne schuldhafte Verzögerung). Das alleinige Mitführen der Bescheinigung über eine durchgeführte Abnahme gemäß §21 StVZO ist in diesem Fall nicht ausreichend und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
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Sorry, wollte hier keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen. Wollte eigentlich nur wissen ob ich zur Einzelabnahme muss oder das Schreiben von Audi ausreichend ist.
Bei Gelegenheit heißt bei mir, wenn ich Zeit und einen Termin habe. Wenn das Auto wie in meinem Fall bis dahin nicht bewegt, sondern in der Garage steht, könnte das rein theoretisch auch erst im September passieren.
Mir ist jedoch jetzt klar, das ich zur Einzelabnahme muss und mit dieser Rad/Reifen Kombi nicht beliebig durch die Gegend fahren kann.
Das Schreiben ist doch eindeutig und beinhaltet doch keine Freigabe. Aber jetzt, nachdem es übersetzt wurde, hast du es ja verstanden.
Ich habe mich bisher nie mit solch einer Thematik beschäftigen müssen und für mich war es halt nicht eindeutig verständlich.
Sorry dafür.
Deswegen habe ich hier nachgefragt.
@marioschulz1980
Du musst dich nicht für eine gestellte Frage entschuldigen.
Solche Grundsatzdiskussionen gibt es immer wieder in Foren. Letztendlich sind es aber die Erfahrungswerte, die zählen und nicht die interpretative Auslegung von Gesetzestexten.....damit muss ich mich zu Genüge tagtäglich auseinandersetzen.... 🙂
Zitat:
@marioschulz1980 schrieb am 23. April 2020 um 18:41:36 Uhr:
Das ist beruhigend. 🙂
...... aber bestimmt nicht sooo schön .......😉
Ja ich meinte das sich der @Polmaster damit jeden Tag "rumschlagen" muss
........ für mich wäre es jedenfalls ein "Muß" wider Willens. ....(zuviel Büro .......)😉
Ich mache mir gar keine Gedanken um die Paragraphen. Da ich keine Lust habe ständig diesen blauen Wisch mit mir rumzuschleppen und im Zweifelsfall nicht zu finden, trage ich einfach ein, wenn ich - früher oder später - eintragen muss. Dazu fahre ich zum TÜV, wo ich ja sowieso für die Abnahme hin muss, und wenn die Abnahme gemacht ist und ich diesen Zettel in der Hand habe, frage ich den Prüfer: "Muss ich das eintragen lassen? Wenn ja, sofort oder beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle?"
Zumal man auch bedenken muss, dass so eine Einzelabnahme nicht von jedem gemacht werden kann.
Sogar in einer 2mio. Stadt wie Hamburg gibt es nur kaum Prüfer.
Deswegen musste ich letztes Mal 5 Wochen warten um ein Termin zu bekommen. Der Prüfer meinte auch, dass es total gegen die ganzen Gutachten ist, zu sagen unverzüglich und parallel Wartezeit von 5-8 Wochen.
Anders gesagt im Sauber zu sein, zuerst ein Termin beim TÜV finden und danach erst in der Werkstatt.
Echt bitter gerade wenn man die neuen Felgen jetzt schon haben will.