Freigabe für Osram LED für E46

BMW 3er E46

Es gibts jetzt endlich eine Freigabe für die Osram Night Breaker LED, obwohl viele dran gezweifelt haben im Forum. Ihr könnt gerne eure Meinung und Erfahrung dazu schreiben

194 Antworten

Also, ich habe die LED im Compact drin und bin jetzt eine Woche gefahren damit.
Nummer stimmt definitiv nicht, aber das interessiert hier auf dem Land kein Mensch.
Sollte man nur vorm TÜV die alten rein machen. Ich weiß auch nicht wann mir das letzte Mal ein Polizeiauto begegnet ist. Wer natürlich in der Stadt wohnt oder oft auch auf Autobahnen fährt wird das Risiko nicht eingehen können.
Zumal der Unterschied meiner Meinung das ganze Theater nicht Wert ist. Ich werde bei Gelegenheit mal die LED in das Fernlicht machen und H7 wieder ins Abblendlicht bauen um zu vergleichen.

Du krimineller du, die Soko hat dich bereits im Visier mit etwas Pech sieht man dich demnächst auf YouTube bei einer neuen Folge Poser/tuner/ Raser vs Polizei.

Oh je, ich war Sonntag in der Kirche und habe extra gebeichtet??. Der liebe Herrgott ist damit informiert und hoffe ich komme nicht in die Hölle. Da werden die LED verdeutlich zu schwach sein auf dem Highway to hell....
Ich hab sie gekauft, weil wenn man auf die 60 zugeht, die Augen schlechter werden und ich dachte das hilft vielleicht.
Muss noch mal gegentauschen wenn ich mal Lust und Zeit habe.
Merkt ihr da von der Helligkeit einen großen Unterschied? Leider hat mein anderer Compact schon Xenon, sonst könnte ich es direkt vergleichen.
Ansonsten will ich alles in original halten aber bei der Sicherheit wäre mehr Licht schon schön. Meine anderen 2 haben Xenon.
Da ist Halogen ein großer Rückschritt.

Ja gut wenn man bereits xenon hat würde ich sagen ist der Unterschied nicht alte hell aber im Vergleich zu Halogen doch sehr gut oder ?

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Die die im e46 zugelassen sind, das sind ja nur die Speed. Da steht nichts drauf auf der Verpackung von wegen 220% mehr Licht oder ähnliches. Ich kann es nich nicht abschließend sagen, ob ich da mehr sehe. Es ist auf jeden Fall weis und nicht gelblich. Bin hier aber oft mit Fernlicht unterwegs, werd es mal im Fernlicht testen demnächst.

Also ich habe momentan die Osram cool blue lights drine alle Lichter davon. Ja es ist nur h7 und ja die leben Dauer ist nicht bombastisch aber ich muss sagen wenn man nur wert auf die Optik legt finde ich die auch schon ganz gut.

Bei denn Nebelscheinwerfer, Standlicht, und Fernlicht merkt man garnicht mehr das gelbe dirn sind und sehen sehr weiß aus lediglich beim Abblendlicht Licht finde ich sieht man doch das es Halogen ist.

Von weitem finde ich das schon sehr weiß.

Und die nightbreaker sollen ja nochmal heller sein

Und habe für alle Lampen ohne Einbau 90€ oder so gezahlt also wirklich günstig.

Asset.JPG

Da schon öfters die Frage nach der Helligkeit der SPEED aufkam und ich sie mir auch gestellt habe, hier meine Anfrage an Osram:

Zitat:

...
wie unterscheidet sich die Helligkeit folgender LED Lampen?

  • NIGHT BREAKER LED SMART H7
  • NIGHT BREAKER LED SPEED H7

Bei beiden Lampen wird ein Lichtstrom von 1550 lm angegeben, allerdings wird die SMART Lampe mit „Bis zu 330% mehr Helligkeit“ beworben, die SPEED Lampe lediglich mit „Extra Helligkeit“.

Besteht hier ein Unterschied in der Helligkeit beider Varianten, oder sind diese identisch? Welche ist die hellere Variante?
...

Antwort:

Zitat:

...
Die Smart ist bis zu 330 % heller als die ECE-Mindestanforderung und 8 mm kürzer als die GEN2, und das zu einem attraktiven Preis.

Die H7 LED Speed ist unser Flaggschiff in Sachen Innovation. Maximale Leistung auf kleinstem Bauraum, mit inkludiertem Error-Canceler für den Kaltlampen-Test. Die Speed und die Smart sind in Sachen Helligkeit auf Augenhöhe.
...

Dummerweise hab ich hier gerade erfahren, dass ich sie in meinem Compact gar nicht verwenden darf, da der Scheinwerfer nicht freigegeben ist. Werde mir aber trotzdem mal eine Sicherung der aktuellen Liste mit "Compact" erstellen, mal schauen was ich dann mache...

Zitat:

@HighMilkyWay schrieb am 24. Januar 2025 um 18:36:16 Uhr:



Zitat:

Dummerweise hab ich hier gerade erfahren, dass ich sie in meinem Compact gar nicht verwenden darf, da der Scheinwerfer nicht freigegeben ist. Werde mir aber trotzdem mal eine Sicherung der aktuellen Liste mit "Compact" erstellen, mal schauen was ich dann mache...

Wie du in meinen Post vom 15.01. lesen kannst, hatte mir Osram ja diesbezüglich geantwortet.
Und will auch die Liste korrigieren.

So oder so steht ja auch jetzt schon in der Liste die erforderliche Scheinwerfer-Genehmigungsnummer und die Scheinwerfer vom Compact haben nun einmal eine andere.

Was willst du da mit einer "Sicherung" der eigentlich falschen Liste erreichen bzw. was wäre da dein Plan?

Zitat:

@onlinfuchs schrieb am 24. Januar 2025 um 20:14:31 Uhr:


Was willst du da mit einer "Sicherung" der eigentlich falschen Liste erreichen?

Bei mir ist die Situation identisch, wie die von lappy67:

Zitat:

Nummer stimmt definitiv nicht, aber das interessiert hier auf dem Land kein Mensch.

Sollte man nur vorm TÜV die alten rein machen. Ich weiß auch nicht wann mir das letzte Mal ein Polizeiauto begegnet ist.

Und falls die Rennleitung doch unerwarteter Weise sehr neugierig ist, hilft die ausgedruckte Liste in 99% der Fälle.

Würde behaupten, in den meisten Fällen braucht man sie nicht mal für den TÜV tauschen, evtl. kann man die Alten zur Sicherheit mitnehmen. Letztes Mal war LED Rückfahrscheinwerfer, US-TFL etc. auch kein Problem.

Wenn die Rennleitung nicht vollkommen blind ist, sieht die auch die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer in der Liste. Und kann mal eben so diese mit deinem Scheinwerfer vergleichen. Braucht man dazu ja nur die Motorhaube zu öffnen.

Im übrigen ist ja nicht nur eine Kontrolle das Problem. Ich finds viel problematischer, wenn irgendwas mal passiert, selbst wenn Andere (Fahrzeuge) die Verursacher waren und ich vollkommen schuldlos.
Dann war ich, wenn es auffällt, durch die "falschen" Lampen im Scheinwerfer ohne Betriebserlaubnis für meinen BMW unterwegs.
Das wäre mir ein wenig zu heiß.

Meines Wissens wirds erst problematisch, wenn es zu einem darauf zurückzuführenden Unfall kommt. Das Risiko muss jeder für sich einschätzen.

#DasIstKeineRechtsberatung

Du bist in dem Fall mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist.

Das ist erst einmal vollkommen ausreichend für genügend Probleme. Auch unabhängig von einem/dem Unfall. Dann aber erst Recht.

Und ja, Jeder muss es für sich selbst abschätzen, wie viel ihm dieses theoretische Risiko wert ist.

Ist er nicht wenn durch die falschen Lampen keine konkrete Gefahr besteht,leuchten sie wie normale H7 geht da keine konkrete Gefahr von aus.
Der $19 STVZO wurde schon vor langer Zeit angepaßt.
Da gibt es nur noch 3 Punkte die zu Erlöschjng der BE führen,alles andere wurde gestrichen.

Endlich einer der es versteht und sagt. Die meisten wiederholen ihren irgendwann gelernten Mist der BE Erlöschung bis zum erbrechen, anstatt mal nachzulesen. 😉

Auch eine Stilllegung ist nicht rechtens, wenn nicht Gefahr für Leib und Leben besteht.

Da seid ihr Beide aber schlecht informiert. Bzw. interpretiert die Gefährdung nicht dementsprechend.

§ 19 StVZO sagt nach wie vor eindeutig aus, dass die BE erlischt, wenn: "... 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist ...".

Und bei einer Beleuchtung des Fahrzeugs beim A-Licht oder F-Licht usw. OHNE Genehmigung würde JEDER Polizist, Prüfer oder sonstige amtliche Behörde davon ausgehen (muss davon ausgehen), dass damit eine Gefährdungen gegeben ist.
Wenn es denn überhaupt kontrolliert wird, das ist schon klar.
Und da muss nicht erst Gefahr für Leib und Leben gegeben sein. Steht eindeutig da, es reicht wenn lediglich eine Gefährdung von Anderen zu ERWARTEN ist.

Oder warum machen sich Hersteller von LEDs (in dem Fall Osram) die Mühe, und lassen sich für viel Geld eine Genehmigung für JEDE Scheinwerfer-Bauart EINZELN erteilen!?
Und schreibt dann diese Nummer in die Liste!? Und weißt darauf hin, dass die Verwendung nur für Scheinwerfer mit dieser einen Nummer zugelassen ist?

Weil sonst: " ...(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 ... erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden ..."!

Leider.

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