Freigabe für Osram LED für E46
Es gibts jetzt endlich eine Freigabe für die Osram Night Breaker LED, obwohl viele dran gezweifelt haben im Forum. Ihr könnt gerne eure Meinung und Erfahrung dazu schreiben
194 Antworten
@onlinfuchs Banger!
Aber wie schon erwähnt: Am Ende muss Jeder für sich selbst abschätzen, welches (theoretische) Risiko er eingehen will.
Nur mal nebenbei: ich find's auch Scheiße, dass in Deutschland ALLES reguliert, genehmigt, begutachtet usw. werden muss und versuch da für mich Wege zu finden, das möglichst zu umgehen. Bzw. Argumente zum diskutieren zu haben, wenn Einer meint, mich regulieren zu müssen.
Nur den Ärger im Falle der Fälle erspare ich mir schon möglichst. Und da hilft's eben auch, dass man die (teils bescheuerten) Vorschriften (inklusive den theoretischen Konsequenzen) in Deutschland kennt ...
@onlinfuchs
Das stimmt auch nicht,die angeführte Gefahr muß konkret genannt werden.
Es reicht nicht aus einfach zu behaupten das es die gibt.
Von eine falschen Glühlampe,die genaus leuchtet wie eine H7,kann keine Gefahr ausgehen.
Und das wissen die meisten Polizisten mittlerweile auch,nur was nutzt das wenn einer von den nichtwissenden das Auto auf den Hänger verfrachtet.
Denn die Bauartgenehmigung der LED setzt diese lichttechnisch mit der H7 gleich.
Nur der reine Einsatz eines nicht zugelassenenLED-Leuchtmittels macht den Wagen weder verkehrsunsicher,noch erlischt die BE.
Wenn durch den Einbau die Gefährdung durch falsche Lichteinstellung gegeben ist erlischt die natürlich.
Dem kann man ja entgegenwirken indem man die normalen H7 mitführt,die Anzeige hat man zwar am Arsch,Aber die BE wäre wieder da und man kann weiterfahren.
Anders verhielte sich das mit zu dunklen Rückleuchten,da gäbe es eine klare Gefährdung durch zu spätes erkennen des Fahrzeuges.
Da erlischt die BE selbst dann wenn die eine E-Kennzeichnung hätten.
@Bloetschkopf,
das stimmt so nicht.
Die konkrete Gefahr ist für den Gesetzgeber (und nur darum geht es vorrangig) ja offensichtlich. Eine andere Art Leuchtmittel, als das vom Hersteller offiziell verbaute, ist IMMER eine potentielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer (und nochmals: aus der Sicht des Gesetzgebers).
Auch wenn ich mich da wiederholen muss: warum wohl lässt der LED-Hersteller ein teures (gesetzlich) notwendiges Gutachten für jeden einzelnen Scheinwerfer gleicher Bauart/gleiche Typnummer erstellen, wenn's sooo einfach wäre, wie deine Sichtweise?
Warum wohl muss erst mit diesem Gutachten nachgewiesen werden, dass eben keine Gefahr (Blendung etc.) von der veränderten Fahrzeugbeleuchtung bei jedem einzelnen Scheinwerfer gleicher Bauart ausgeht.
Da muss niemand etwas von einer konkreten Gefahr belegen, es ist halt genau umgedreht, da muss einfach nur nachgewiesen werden, dass eben absolut KEINE Gefährdung Anderer lediglich zu erwarten ist (siehe Formulierung im §19!).
Und deshalb erlischt nun mal die BE (die von mir zitierten Ausschnitte aus dem §19 sind ja eindeutig, auch wenn du oder wir es gern anders hätten), wenn keine Genehmigung (und damit Gefährdung) durch die Veränderung an der Beleuchtung des Fahrzeugs nachgewiesen werden kann.
Und um diese Genehmigung kümmert sich im Idealfall Osram. Oder leider eben auch (noch) nicht, wie im Fall des Compact.
Und da du nun deinen Ausführungen etwas hinzugefügt hast: ja, wenn vor Ort mittels Einbau der offiziellen Halogen H7 die BE wieder erteilt ist, dann könnte man dem Ärger entgehen.
Wenn das sicher wäre, dass es so möglich ist (und dadurch keinerlei Strafen/Konsequenzen zu erwarten wären), würde ich die LED auch eventuell einbauen und im Fall der Fälle bei Beanstandungen wechseln.
Bleibt leider noch das Restrisiko eines Unfalles, dann warst du erst einmal ohne BE unterwegs und kannst vielleicht nicht schnell noch was wechseln ...
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@Bloetschkopf:
Merkst du eigentlich nicht, wie falsch deine Argumentation ist?
„Von einer falschen Glühlampe,die genauso leuchtet wie eine H7, kann keine Gefahr ausgehen.“
Das ist genau der Punkt, weil die LED eben NICHT genauso leuchtet wie eine H7.
Täte sie das, wäre sie nicht heller und leuchtete nicht weiter als eine H7.
Zitat:
@Suedseefan schrieb am 25. Januar 2025 um 18:22:09 Uhr:
Das ist genau der Punkt, weil die LED eben NICHT genauso leuchtet wie eine H7.
Täte sie das, wäre sie nicht heller und leuchtete nicht weiter als eine H7.
Die spezielle Zertifizierung hat nichts mit der Helligkeit zu tun, sondern weil es keine Halogen Lampe ist. Sonst würds keine +220% Helligkeit H7 Lampe geben
Die H7 LED unterscheidet sich in vielen Dingen von der normalen H7, was mir da spontan einfällt wäre:
-Helligkeit
-Lichtfarbe
-Lichtaustrittsfläche/Lichtabstrahlwinkel (Die LED hat zwei Chips, die H7 Strahlt rundum ab)
-Bauform (Sowohl Schaft, als auch Sockel viel massiver)
-Wärmeentwickelung/Abgabe (kaum Wärmeabgabe bei der Lichtabgebenden Seite, dafür aber am Sockel)
-Leistungsaufnahme (H7 hat normal 55W und nicht 15-20W wie die LED)
Um das Thema meinerseits mal zusammen zu fassen und abzuschließen:
Und weil sich eine LED in vielem von einer Halogen unterscheidet, verlangt der Gesetzgeber ein Gutachten und die Genehmigung dafür.
Das kostet Osram richtig Geld, ermöglicht aber den Verkauf und die Verwendung deren Produkte in den freigegebenen Scheinwerfern.
Viel mehr Logik braucht es nicht. Falls es einige Kraftfahrer immer noch nicht glauben/verstehen, dann müssen die sich im Fall der Fälle dann mit den Jenigen auseinander setzen, die die StVO und StVZO durchsetzen ...
Ich fahre einen 320i Touring VFL mit Halogenscheinwerfern. Ich habe mir die Osram speed LEDs gekauft und laut Papieren ist so alles zulässig (Scheinwerfer Zulassungsnummer lautet auch E13 9175 und Fahrzeug ident. Nummer passt auch). Allerdings sieht die Lichtausbeute relativ merkwürdig aus. Jeder Lichtkegel weist mittig einen nicht beleuchteten Bereich auf. Es wirkt so als wenn die Reflektoren nicht für die links-/rechts leuchtenden LEDs ausgelegt sind. Hat jmd. Ein ähnliches Problem mit den Standard Halogen Scheinwerfern (ohne Xenon Optik)?
Bei mir ist das auch so. Allerdings war das mit den normalen H7 vorher auch so. Da fällt es nir nicht so krass auf weil die dunklen Flächen fließender in den gelblichen schwachen Lichtbereich übergegangen sind.
Jetzt durch das hellere weiße Licht grenzen sich die dunklen Flecken stärker ab und fallen mehr ins Auge. Ich vermute das es an den gealterten Reflektoren liegt. Ich kann bei mir auch Flecken sehen auf dem Chrom der Reflektoren.
Daher wiederhole ich mich gerne, bevor ihr Geld für neue Leuchtmittel ausgebt, müssen neuen Halogen-Scheinwerfer her =)
Eine neue Streuscheibe inkl. neuen Reflektor sind der maßgeblich Part einer guten Ausleuchtung. Die Leuchtmittel, gerade bei H7 oder Ersatz durch zugelassene LED, sind hierbei zweitrangig. Als ich meine neuen Scheinwerfer bei Leebmann gekauft habe waren alle Leuchtmittel bereits vormontiert, ergo ich weiß nicht mal welche Marke verbaut ist oder wie viel +45398% mehr Helligkeit das Leuchtmittel bringen soll ^^
Die Ausleuchtung etc. ist super =)
Die Streuscheiben bringen in dem Fall leider nichts. Die sind neu. Den Reflektor gibt es nicht einzelnd. Und so wirklich ein Problem ist es jetzt auch nicht um 500 Euro für zwei neue Scheinwerfer auszugeben vorallem wenn es Blöd kommt hat der neue dann nicht mal die Zulassungsnummer für die LED Lampen
An meinem Cabrio habe ich jetzt die Led von osram eingebaut und es ist schon ein erheblicher Unterschied.
Hab dann noch schauen wollen wie die sich als Fernlicht machen,leider geht das nicht wenn man die Fernlichter als Tagfahrlicht programmiert hat.
Da ich in einem Land wohne bei dem Licht am Tag vorgeschrieben ist werde ich wohl auf LED Fernlicht verzichten müssen.
Zitat:
@zz road schrieb am 2. März 2025 um 19:19:36 Uhr:
Hab dann noch schauen wollen wie die sich als Fernlicht machen,leider geht das nicht wenn man die Fernlichter als Tagfahrlicht programmiert hat.
Neugierdehalber: Was passiert dann? Flackern sie? Bleiben sie aus?
@zz road
Weitere Frage von mir: stimmt denn die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer bei deinem Cabrio mit der in der Tabelle überein?