Frau macht Auto kaputt !!! Was kostet der Spaß ?
Na toll,
heute wurde mein Auto von meiner Mutter (meine Freundin lasse ich schon gar nicht mehr fahren *g* Jetzt auch du Mutter!!) bewegt, die meinen Bruder nur ganz kurz vom Arzt abholen wollte: Klar, kein Problem....DOCH !!! Wenn man die Kurven zu eng nimmt und dabei SteinBROCKEN übersieht,.......!!!!
Dann passiert folgendes:
http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/584g-1.jpg
http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/584g-2.jpg
http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/584g-3.jpg
Was kostet IHR der Spaß ??????? *g* (ist die Beifahrertürseite)
HAPPY NEW YEAR !!!!
P.S. Das leicht chauvinistische an diesem Beitrag tut mir jetzt schon leid, doch der Ärger ist momentan noch größer *g*
110 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von scirocco2008
Ist zwar traurig werden dem Schaden, nur verstehe ich nicht warum man nicht einfach zu einer Werkstatt fährt und dort nachfragt was der Schaden kostet? Das kann hier sowieso niemand genau kalkulieren. Nicht falsch verstehen ich kann deinen ärger verstehen, aber außer Trost wird dir hier letzendlich niemand helfen können.
werd ja morgen hin fahren...konnte eben heute nicht! Deshalb hab ich mich mal informiert! Dann is der Schock beim 🙂 nicht ganz so groß *g*
jein, in diesem fall sollte kein versicherungsschutz mehr bestehen, denn der mangel ist ja bekannt
sollte das fahrzeug einen mangel haben der die verkehrssicherheit gefährdet und dem fahrer ist dies nich bekannt so kann ihm der schaden nur schwer zu lasten gelegt werden
ist er jedoch bekannt und würde er zu einer verweigerung der tüv plakette führen ist das ganze grobe fahrlässigkeit und dann besteht kein versicherungsschutz mehr, dass das auto selbst dardurch nicht gefährdet ist klar, es wird nicht zerbrechen oder sonstiges, aber solche dinge würden eine versicherung im falle eines etwaigen personenschadens in keinster weise interessieren (und bei personenschäden kommen schnell summen im 100k€ bereich zusammen)
ich kenne einen fall, bei dem der verursacher eines unfalles den schaden an einer leitplanke tragen musste (immerhin knapp 15k€) weil in einem kotflügel ein rostloch war und dies nachweislich bekannt war und "ignoriert" wurde
Wenn du den Wagen Vollkasko versichert hast, dann lass dir den Wert des Fahrzeuges ausbezahlen. Mit einem Anwalt bekommst du sogar den vollen Preis, wenn er nicht älter als 15 Monate ist. Ich würde eine Werkstatt finden wollen, mit einem Gutachter, der mit deiner Versicherung zusammen arbeitet und dann für 300€ Eigenanteil ein "Gutachten" erstellen lassen. Das muss dann nur aussagen, dass auch träger defekt sind. Wer will schon bei einem Neuwagen mit ausgewechselten Trägern fahren. Mein Vater hat es nicht gemacht. Der Skoda RS war 7 Monate alt und eine Frau ist ihm hinten drauf gefahren. Der Kofferraum und und die Heckstosasstange waren eingequetscht. Keine Träger waren verbogen. Auf dem Gutachten stand das aber. Dann hat er nach 8 Tagen zwar knappe 3000 € weniger bekommen (MWS wird nicht bezahlt) aber er konnte sich einen Neuen kaufen, da er ja viwel Rabatt bekommen hatte und im Ende unter dem Strich knapp 1500€ eingespart hatte.
Just 4 Info und try it
Grüße Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von 4golfer4lover
Wenn du den Wagen Vollkasko versichert hast, dann lass dir den Wert des Fahrzeuges ausbezahlen. Mit einem Anwalt bekommst du sogar den vollen Preis, wenn er nicht älter als 15 Monate ist. Ich würde eine Werkstatt finden wollen, mit einem Gutachter, der mit deiner Versicherung zusammen arbeitet und dann für 300€ Eigenanteil ein "Gutachten" erstellen lassen. Das muss dann nur aussagen, dass auch träger defekt sind. Wer will schon bei einem Neuwagen mit ausgewechselten Trägern fahren. Mein Vater hat es nicht gemacht. Der Skoda RS war 7 Monate alt und eine Frau ist ihm hinten drauf gefahren. Der Kofferraum und und die Heckstosasstange waren eingequetscht. Keine Träger waren verbogen. Auf dem Gutachten stand das aber. Dann hat er nach 8 Tagen zwar knappe 3000 € weniger bekommen (MWS wird nicht bezahlt) aber er konnte sich einen Neuen kaufen, da er ja viwel Rabatt bekommen hatte und im Ende unter dem Strich knapp 1500€ eingespart hatte.Just 4 Info und try it
Grüße Sebastian
Prima, jetzt werden schon Ratschläge für Versicherungsbetrug gegeben.
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Zitat:
Original geschrieben von DooMMasteR
jein, in diesem fall sollte kein versicherungsschutz mehr bestehen, denn der mangel ist ja bekannt
sollte das fahrzeug einen mangel haben der die verkehrssicherheit gefährdet und dem fahrer ist dies nich bekannt so kann ihm der schaden nur schwer zu lasten gelegt werden
ist er jedoch bekannt und würde er zu einer verweigerung der tüv plakette führen ist das ganze grobe fahrlässigkeit und dann besteht kein versicherungsschutz mehr, dass das auto selbst dardurch nicht gefährdet ist klar, es wird nicht zerbrechen oder sonstiges, aber solche dinge würden eine versicherung im falle eines etwaigen personenschadens in keinster weise interessieren (und bei personenschäden kommen schnell summen im 100k€ bereich zusammen)ich kenne einen fall, bei dem der verursacher eines unfalles den schaden an einer leitplanke tragen musste (immerhin knapp 15k€) weil in einem kotflügel ein rostloch war und dies nachweislich bekannt war und "ignoriert" wurde
Danke für die Unterstützung, endlich mal einer der noch was im Kopf hat. 🙂
@nimbus_leon
Man lernt nie aus und du lernst es anscheinend erst wenn du mit der Karre einen Unfall baust und du alles selber zahlen musst du du mit einen nicht verkehrssicheren Unfallauto gefahren bist. Die Versicherung wird dich im Regen sitzen lassen aber du bist ja ein GANz cleveres Kerlchen. Wenn du doch schon so schlau bist warum fragst du dann hier im Forum nach was der Schaden kostet? Du weiss doch alles...
Viel Spaß beim fahren. 😠
andere vorredner haben ihm ja auch gesagt, er könne damit weiterfahren
und ja weiterfahren kann er, dass wird ihm vllt sogar sein autohaus bestätigen, allerdings braucht er, damit er wirklich weiterfahren darf, die bestätigung seiner versicherung, mit etwas glück, kann die bestätigung einer werkstatt, dass das auto fahrtüchtig ist und verkehrssicher bleibt dazu beitragen, dass die versicherung den schutz aufrecht erhält, besonders, wenn das täglich benötigt wird, da drücken die verisicherungen schon mal ein auge zu, aber das brauchst du halt schriftlich, sonst fährst du ohne schutz
und ohne haftpflicht fahren ist ja bekanntlich mit einem fuß im knast fahren, zumindest im falle eines unfalles
Hier wird ein Wind gemacht um die Versicherung wegen einem Eingedrückten Schweller.
Solang er keine Person gefährdet (abstehende Teile) juckt das keine Versicherung. TÜV ist auch möglich da der Schweller noch seine Stabilität hat, wenn die Punkte zu treffen die ich schon erwähnt habe.
Oder meinste die Versicherung juckt es wenn du mit nem Eingebeulten Seitenteil rum fährst? Genau Nein, nichts anderes ist das beim Schweller. Solang man keine Personen gefährdet.
Und was hier mal wem passiert ist, was man über 5 andere Gehört hat. Sind die extremsten Fällen, aber anderes Seits ist das wie bei der stillen Post.
Am Anfang sagt einer Auto, und am Ende kommt Flugzeug bei raus.
Denkt da mal drüber nacht 😉
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Solang er keine Person gefährdet (abstehende Teile) juckt das keine Versicherung.
er brauch einen scheißdreck von seiner versicherung!
außerdem ist es egal ob die gefährdung von einem abstehenden teil, verrosteten löchern oder scharfen kanten ausgeht!
fakt ist, wenn sich einer am schweller verletzt aus welche gründen auch immer, hat der te ein problem am hals...!
Zitat:
Original geschrieben von DooMMasteR
ich kenne einen fall, bei dem der verursacher eines unfalles den schaden an einer leitplanke tragen musste (immerhin knapp 15k€) weil in einem kotflügel ein rostloch war und dies nachweislich bekannt war und "ignoriert" wurde
und das ist schlichtweg stammtischgerede und mehr nicht!
richtig ist zwar, dass bei scherwiegenden mängeln kein kaskoschutz mehr besteht, aber im fall der leitplanke ist die haftpflicht des autos zuständig!
und die haftpflicht kann max. 5000€ vom verursacher zurückfordern WENN das veränderte bauteil für den unfall verantwortlich ist.....
und da ein loch im kotflügel wohl kaum für sowas verantwortlich sein kann, und ferner die versicherung auch keine 15k€ zurückfordern kann....kann man diese geschichte getrost ins reich der märchen abschieben!
Zitat:
Original geschrieben von DooMMasteR
und ohne haftpflicht fahren ist ja bekanntlich mit einem fuß im knast fahren, zumindest im falle eines unfalles
wieso hat der te keine haftpflicht mehr?
@DooMMasteR: halt dich mal lieber etwas zurück mit deinem halbwissen (bzw. eher gesagt nichtwissen) was den verlust des versicherungsschutzes angeht! so wie du es schreibst ist es definitiv NICHT!
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Hier wird ein Wind gemacht um die Versicherung wegen einem Eingedrückten Schweller.Solang er keine Person gefährdet (abstehende Teile) juckt das keine Versicherung. TÜV ist auch möglich da der Schweller noch seine Stabilität hat, wenn die Punkte zu treffen die ich schon erwähnt habe.
Oder meinste die Versicherung juckt es wenn du mit nem Eingebeulten Seitenteil rum fährst?
auch hier wieder, solange nichts passiert schreit niemand danach
aber die versicherungen drehen dir aus allem einen strick
und da das fahrzeug auf einer selbsttrafenden karosserie basiert ist eine schädigung derer auch ein grund zur verweigerung der tüv plakette
und einer versicherung reicht auch eine 10000km klausel um dich auch 300tausend € sitzen zu lassen
da geben die auch locker 20k€ aus nur um dir was anzuhängen, es passiert schließlich oft genug und versicherungen sind unternehmen und keine wohlfahrtsverbände
wenn man mit 22jahren 300tausend euro an schulden aufgebrummt bekommt weil man jemanden "platt" gemacht hat, dann kann man gleich insolkvenz anmelden
auch wenn eigentlich nichts passiert und man sicher mit dem auto weiterfahren kann, so würde ich es nicht ohne rechtliche sicherheit machen
und dazu braucht man auch kein flugzeug, sondern es reicht ein anruf/besuch bei der versicherung
und sobald die informiert ist, bist du wieder auf der sicheren seite
außerdem wird er den fall ja vermutlich sowieso zumindest von seiner versicherung durchrechnen lassen
Zitat:
Original geschrieben von DooMMasteR
und einer versicherung reicht auch eine 10000km klausel um dich auch 300tausend € sitzen zu lassen
hatte ich nicht eben was geschrieben, dass eben DU dich lieber mal vorher infomieren soltlest, anstatt dein halb- bzw, nichtwissen zu verbreiten, was keinerlei bezug auf die wirklichkeit hat!?
Zitat:
Original geschrieben von DooMMasteR
auch hier wieder, solange nichts passiert schreit niemand danachZitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Hier wird ein Wind gemacht um die Versicherung wegen einem Eingedrückten Schweller.Solang er keine Person gefährdet (abstehende Teile) juckt das keine Versicherung. TÜV ist auch möglich da der Schweller noch seine Stabilität hat, wenn die Punkte zu treffen die ich schon erwähnt habe.
Oder meinste die Versicherung juckt es wenn du mit nem Eingebeulten Seitenteil rum fährst?
aber die versicherungen drehen dir aus allem einen strick
und da das fahrzeug auf einer selbsttrafenden karosserie basiert ist eine schädigung derer auch ein grund zur verweigerung der tüv plakette
Selbst wenn was passiert schreit niemand danach MagirusDeutzUlm hat es beschschreiben.
Ob er TÜV bekommt is ne andere Sache. Aber nicht wegen der Stabilität die ist (so wie es auf den Bildern aussieht) Gefährleistet.
wird maximal 2000€ kosten.
Wenn du das nicht unbedingt bei VW machen lässt , dann vl. auch max. 1000€, wenn du gute Leute kennst, die das für dich richten können.
und bezüglich Unfallwagen....das ist quatsch. Ein Schaden der um die 1000 - 2000€ kostet, macht aus einem Auto dessen gegenwertiger Marktpreis über 8000€ kostet keinen Unfallwagen. Lass dir da nicht reinreden, denn ansonsten verliert dein Auto mit korrekter Indstandhaltung nochmal bestimmt 1000-2000€ an Wert. Das macht nach Adam Riese ca 1000€ Wertminderung und 2000€ Reparatur.
Im späteren Kaufvertrag brauchst du das nur zu erwähnen. Wie du das erwähnst und rechtlich noch auf der sicheren Seite bist, hängt von deinem Formulierungsgeschick ab. Verkaufst du das an einen Händler, brauchst du gar nix zu erwähnen.
Und das Kreuzschen bei "Unfallwagen" brauchst du erst recht nicht zu machen.
Mach dir kein Kopf und lass dich bei der Instandsetzung nicht übers Ohr hauen.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von ROZ105
und bezüglich Unfallwagen....das ist quatsch.
von einem unfallwagen spricht man im allg. dann, wenn ein schaden von über 1000€ enstanden ist, bzw. wenn tragende teile des rahmens ausgetauscht werden müssen und/oder blechteile die fest mit dem rahmen verbunden (verschweißt) sind gewechselt werden müssen!
du kannst das nicht so einfach pauschalisieren mit einem endbetrag wie 1000€.
wenn du ein tolles auto fährst in der oberen premiumklasse kostet schnell mal ein ersatzteil + einbau locker über 1000€.
dieses argument begründet lange kein unfallwagen.
es gibt einen sehr sehr sehr großen rechtlichen spielraum, da ein unfallwagen nicht genau definiert ist.
Das mit dem Schweissen was du erwähnt hast , mag möglich sein. Sowas ähnliches habe ich mir auch sogar mal sagen lassen.
Aber falls es wirklich zu einer gerichtlichen Ausseinandersetzung kommt, gibt es einen sehr großen Spielraum. Und wegen so einer lappalie unabhängig davon ob das jetzt ein festes Karrosserieteil ist oder nicht, macht solch ein Schaden aus einem Auto was weit über 8000€ kostet kein Unfallwagen.
Wenn man mit nem Ferrari nen Parkschaden hat, wo vl. nur die Stoßstange gewechselt werden muss + Lackierarbeiten gemacht werden müssen, und die Kosten bestimmt weit über 2000€ liegen , wird das Auto nach der Reparatur bestimmt kein Unfallwagen sein.