Fragen zur Inzahlungnahmeprämie + Änderung der Bestellung
Hallo an alle!
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Nachbestellung von zusätzlicher Ausstattung.
Ist es bei VW-Autohäusern allgemein üblich, dass ein nachträglich geordertes Extra in der Ausstattung mit dem Listenpreis (d.h. ohne den auf die ursprüngliche Konfiguration gegebenen Nachlass) abgerechnet wird?
Ich habe bereits einmal nach ein paar Wochen die Ausstattung an einem Fahrzeug ergänzt und ohne Nachfrage den ursprünglich gegebenen Nachlass auch darauf erhalten.
(Es handelte sich damals allerdings um einen anderen Händler.)
Mir kommt die Aussage, dass die Abrechnung mit Listenpreisen im Falle der Nachbestellung "normal" ist, deshalb etwas merkwürdig vor...
Des Weiteren wurde im konkreten Fall eine Inzahlungnahmeprämie i. H. v. 750,- mit in den Angebotspreis eingerechnet.
Auf die Frage hin, ob man das Gebrauchtfahrzeug auch anderweitig veräußern könnte, wurde ein Tag nach Vertragsabschluss gesagt, dass die 750,- dann jedoch zugezahlt werden müssten.
Wie kann das denn sein?
Das Gebrauchtfahrzeug wurde mit einem festen Wert im Ankaufvertrag aufgeführt (in dem die 750,- ja logischerweise mit eingerechnet sein müssten). Wenn die Inzahlungnahme jetzt nicht stattfindet, dann gibt es doch auch keine Inzahlungnahmeprämie außerhalb des Ankaufvertrages für den Gebrauchtwagen, oder?
Ich würde mich über einige Statements zu diesen Aussagen von euch freuen.🙂
16 Antworten
Wäre auch ne gute Idee...😁
Also ich an Deiner Stelle würde den mal ein wenig Feuer unterm Hinter machen. Sag einfach, dass Du mit dem Nachbestellen deines Extras einen neuen Vertrag möchtest wo Du auf den gesamten Kaufpreis die 11% bekommst. Plus bei evtll. Inzahlungnahme die 750 €. Ansonsten nimmst Du das Auto nicht entgegen. Glaube nicht, dass sich das Autohaus auf einen Rechtsstreit einlässt.
Bei mir wurden die 750 € Prämie beim Gebrauchtwagen vermerkt. Da hast Du ja einen tollen Verkäufer erwischt...