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Fragen zur Inzahlungnahmeprämie + Änderung der Bestellung

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 17. Februar 2011 um 12:06

Hallo an alle!

Ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Nachbestellung von zusätzlicher Ausstattung.

Ist es bei VW-Autohäusern allgemein üblich, dass ein nachträglich geordertes Extra in der Ausstattung mit dem Listenpreis (d.h. ohne den auf die ursprüngliche Konfiguration gegebenen Nachlass) abgerechnet wird?

Ich habe bereits einmal nach ein paar Wochen die Ausstattung an einem Fahrzeug ergänzt und ohne Nachfrage den ursprünglich gegebenen Nachlass auch darauf erhalten.

(Es handelte sich damals allerdings um einen anderen Händler.)

Mir kommt die Aussage, dass die Abrechnung mit Listenpreisen im Falle der Nachbestellung "normal" ist, deshalb etwas merkwürdig vor...

Des Weiteren wurde im konkreten Fall eine Inzahlungnahmeprämie i. H. v. 750,- mit in den Angebotspreis eingerechnet.

Auf die Frage hin, ob man das Gebrauchtfahrzeug auch anderweitig veräußern könnte, wurde ein Tag nach Vertragsabschluss gesagt, dass die 750,- dann jedoch zugezahlt werden müssten.

Wie kann das denn sein?

Das Gebrauchtfahrzeug wurde mit einem festen Wert im Ankaufvertrag aufgeführt (in dem die 750,- ja logischerweise mit eingerechnet sein müssten). Wenn die Inzahlungnahme jetzt nicht stattfindet, dann gibt es doch auch keine Inzahlungnahmeprämie außerhalb des Ankaufvertrages für den Gebrauchtwagen, oder?

Ich würde mich über einige Statements zu diesen Aussagen von euch freuen.:)

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16 Antworten

Bei einer Nachbestellung sollte eigentlich, und das ist ja kein Problem, das ganze Angebot auf der Basis des 1. Angebots neu berechnet werden.

Bei der Inzahlungsnahmeprämie ist das anders, denn genau dieser Betrag ist auf dein altes Auto sozusagen "draufgelegt" worden und der Händler wird bei dieser Werksverkaufsförderung teilweise mitbelastet.

Angenommen, der Wagen ist mit 5.750,- eingeplant inkl. der Prämie, dann ist es ja logisch, daß bei Eigenverkauf die Prämie nicht gezahlt wird und du mehr als den genannten Betrag erzielen musst.

am 17. Februar 2011 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von masc103

Hallo an alle!

Ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Nachbestellung von zusätzlicher Ausstattung.

Ist es bei VW-Autohäusern allgemein üblich, dass ein nachträglich geordertes Extra in der Ausstattung mit dem Listenpreis (d.h. ohne den auf die ursprüngliche Konfiguration gegebenen Nachlass) abgerechnet wird?

Was bei VW, man muss hier wohl genauer sagen bei VW-Händlern, üblich ist, kann ich Dir nicht sagen.

Sehr wahrscheinlich gab es beim Abschluss des ersten Kaufvertrags keine (schriftliche) Regelung, zu welchem Preis Änderungen berechnet werden (könnte evtl. in den AGBs des Händlers geregelt sein). Deshalb gilt: das ist Verhandlungssache zwischen dem Händler und Dir. Rein theoretisch könnte der Händler von Dir sogar mehr als den Listenpreis (=unverbindliche Preisempfehlung von VW) verlangen oder Dir die zusätzliche Ausstattung schenken.

Hast Du das bei der Nachbestellung nicht mit dem Händler besprochen?

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 20:09

@ golfer0510:

Ich glaube, dass du mich mit der Inzahlungnahmeprämie missverstanden hast.

Um bei deinem Bsp. mit den 5750,- zu bleiben, versuche ich es vielleicht noch einmal zu erklären.

Also, angenommen der Gebrauchtwagen hätte ohne Prämie einen Wert von 5000,-. So, jetzt kommt der Händler und rechnet die Prämie i. H. v. 750,- dazu, sodass es 5750,- sind. Diese 5750,- schreibt er dann in den Ankaufvertrag hinein, den ich und der Verkäufer unterschreiben.

Wenn jetzt der Gebrauchtwagen nicht in Zahlung geht, dann kriege ich die Prämie nicht, das ist klar.

Auf dem Angebot für den Neuwagen ist z.B. ein Nachlass i. H. v. 2000,- und die Verrechnung des Gebrauchtwagens mit 5750,- aufgeführt.

So, wenn der Gebrauchtwagen jetzt nicht in Zahlung geht, dann muss man die 5750,- natürlich noch zuzahlen.

Aber, der Händler möchte in meinem Fall 6500,- haben.

Die Frage ist nur warum???

@ O2CANDO:

Es wurde mit dem Verkäufer über die Nachbestellung gesprochen, die per E-Mail bestätigt werden sollte. Als er auf die Listenpreise bzw. die fehlende Rabattierung angesprochen wurde, hieß es, dass dies üblich sei und er nichts anderes anbieten könnte.

D. h. also, dass es im Falle der zusätzlichen Bestellung keinen Nachlass gibt.

Finde ich nicht ok, da ich es persönlich vor einem halben Jahr anders erlebt habe.

Ich danke euch schon einmal für eure Beiträge.;)

Da scheint mir der Verkäufer unseriös zu sein. Vielleicht solltest du mit der Geschäftsführung ein Gespräch zur Lösung suchen.

am 18. Februar 2011 um 7:26

Zitat:

Original geschrieben von masc103

@ O2CANDO:

Es wurde mit dem Verkäufer über die Nachbestellung gesprochen, die per E-Mail bestätigt werden sollte. Als er auf die Listenpreise bzw. die fehlende Rabattierung angesprochen wurde, hieß es, dass dies üblich sei und er nichts anderes anbieten könnte.

D. h. also, dass es im Falle der zusätzlichen Bestellung keinen Nachlass gibt.

Finde ich nicht ok, da ich es persönlich vor einem halben Jahr anders erlebt habe.

Du bist in einer relativ schlechten Verhandlungsposition. Zunächst bist Du an den bestehenden Kaufvertrag gebunden. Es ist also schon einmal "nett", wenn der Händler Dir eine Änderung ermöglicht. Das muss er nicht. Er wird es trotzdem tun, da - falls sich dieses Geschäftsgebaren rumsprechen würde - alle unsicheren/wankelmütigen/spontanen Käufer nicht mehr bei ihm kaufen würden (zu unsicher). Du schließt also einen neuen Kaufvertrag mit neuer Verhandlung der Preise.

Definitiv falsch ist, dass der Händler nichts anderes anbieten kann. Es mag sein, dass der konkrete Verkäufer es tatsächlich nicht darf (Vorgabe durch die Geschäftsleitung oder so).

Du kannst versuchen, falls es plausibel ist, ihn an ein nachhaltiges Handeln zu erinnern (Du oder Dein soziales Umfeld will vielleicht noch mal Autos kaufen, Du läßt Dein Wagen irgendwann mal bei ihm reparieren/warten). Du würdest den Händler bei einem Rabatt auch weiter in guter Erinnerung behalten und könntest aufgrund seines "fairen" Verhaltens nur gut über ihn reden/ihn weiterempfehlen bzw. selbst wiederkommen.

Auf der andere Seite solltest Du auch verstehen, dass dem Händler durch die Änderung auch Aufwand/Kosten entstehen. Je nachdem, wie stark Du vorher "gequetscht" hast und die allgemeine Lage ist, ist dann nun kein Raum für entgegenkommen mehr. Also leben und leben lassen.

Unseriös und rechnen kann der Verkäufer scheinbar auch nicht.

am 18. Februar 2011 um 10:59

Ich denke, das hat nichts mit fehlender Seriosität oder falschem Rechnen zu tun, sondern ist ein klassisches Missverständnis zwischen dir und deinem Verkäufer.

 

Du bist der Meinung, dass die 750€ Inzahlungsnahmeprämie in das Ankaufsangebot gerechnet worden sind, denn dort gehört sie von der Logik her auch hin. Der Verkäufer muss aber die Prämie im Neuwagenvertrag ausweisen, denn nur so bekommt er die Kohle von VW auch zurück.

 

Du hast also für den Neuwagen 750€ weniger Preisnachlass bekommen, als du bisher angenommen hast, weil sich dort schon die Prämie versteckt hat. Dafür bietet er dir aber 750€ mehr für deinen Gebrauchten, als du bisher dachtest.

In dem Beispiel bietet er dir also 5750€ für dein altes Auto (Wert des Gebrauchten) plus 750€ Inzahlungsnahmeprämie (im Neuwagenvertrag ausgewiesen).

Um aus zurechnen, ob sich der Privatverkauf lohnt, musst du also auch über die 6500€ kommen, die der Händler dir anbietet.

Andererseits könnte es jetzt auch sein, dass das Neuwagenangebot eines anderen Händlers attraktiver für dich geworden ist, da du bei der Berechnung deines Preisnachlasses fälschlicherweise die 750€ Inzahlungsnahmeprämie mitberechnet hast.

 

Zu dem Preisnachlass auf deine Bestellungsänderung: der Verkäufer kann dir den vollen Rabatt für die Änderung gewähren, ist dazu aber keinesfalls verpflichtet. Eigentlich hättet ihr vor der Änderung noch einmal neu verhandeln müssen.

Mein Verkäufer hat mir z.B. auch nicht den vollen Rabatt gewährt, als ich von Licht-und-Sicht auf das Spiegelpaket gewechselt habe. Immerhin hat er aber auch nicht den vollen Listenpreis berechnet, sondern irgendetwas dazwischen.

Anspruch darauf hast du aber nicht.

 

Mein Beispiel ging von einem Wert von 5.000,- plus 750,-€ Prämie aus. Insofern ist die Rechnung des Händlers nicht nachvollziehbar.

Im Übrigen werden bei sogenannten Hauspreisen keine einzelnen Prämien ausgewiesen.

Unser lieber TDI hat es scheinbar nicht verstanden.

Wenn der Händler für den gebrauchten "nur" 5000 Steine geben möchte und die 750EURO Prämie als Anreiz hinzurechnet, dann steht im Ankauf 5750.-

Auf dem verbindl. Kaufvertrag steht dann entweder Ankauf Altfzg. 5000EURO + 750EURO Prämie oder aber 5750EURO. Nicht Ankauf Altfzg. 5750EURO + 750EURO Prämie, dies wäre doppelt gemoppelt. So wie der Händler es scheinbar bei unserem masc103 vor hat.

Grüße

mirage

am 18. Februar 2011 um 12:17

Zitat:

Original geschrieben von mirage113

Unser lieber TDI hat es scheinbar nicht verstanden.

Der liebe TDi hat durchaus verstanden, was die lieben Forenteilnehmer mirage und golfer sagen wollen. :)

 

Ich halte es nur für möglich, dass Händler und TE unterschiedliche Vorstellungen davon hatten, ob die Prämie im genannten Ankaufspreis enthalten ist oder eben nicht.

 

Das wäre eine Alternative zu der Annahme, dass der Verkäufer ein böser Mensch ist, was natürlich genau so gut möglich ist...

Hallo...

Also ich habe im Nov. 10 einen Golf Team bestellt. Im Januar diesen Jahres habe ich mich dann dazu entschieden den in einen GTI umzubestellen. Dann fiel mir diesen Monat ein, daß ich noch Xenon und Dynaudio haben möchte. Es ist jedes mal ein komplett neuer Vertrag gemacht worden einschließlich des Rabattes aus dem Erstvertrag. Lass Dich nicht verar....

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 20:39

@ TDi1904:

Deine Argumentation macht Sinn.

Allerdings handelt es sich bei dem Verkäufer offensichtlich in der Tat nicht um den nettesten Menschen.

Es hat sich nämlich genau wie im Bsp. mit den 5750,- zugetragen.

D. h., Wert des Gebrauchten 5000,- + 750,- Inzahlungnahmeprämie macht 5750,- im Ankaufvertrag.

Die Prämie von 750,- ist jedoch nirgendwo ausdrücklich genannt, sodass der Verkäufer dies so hinstellt als wäre der Gebrauchte 5750,- wert und die tolle Prämie im Neuwagennachlass enthalten.

Im Übrigen beträgt der Neuwagennachlass ca. 11% (also völlig im Rahmen), sodass man nicht sofort vermuten würde, dass dort noch 750,- Prämie verankert sind.

Meiner Meinung nach hat der Verkäufer dies mit purer Absicht so gedreht, um sich salopp gesagt "den Gebrauchten unter den Nagel zu reißen".

(Mir erscheint es zwar eher unwahrscheinlich dass der Gebrauchtwagen über einen Privatverkauf mehr erzielen würde, jedoch ist man jetzt zwangsläufig an die Inzahlungnahme gebunden wenn man nicht 750,- drauflegen möchte. Es könnte ja auch theoretisch sein, dass man den Wagen wider Erwarten z. B. in der Familie weitergeben möchte. In diesem Fall wäre der Kauf des Neuwagens im Nachhinein natürlich ein Geschäft mit bitterem Beigeschmack gewesen.)

Dies erklärt mir jetzt aber auch das Verhalten des Verkäufers bei der Nachbestellung...

Im Endeffekt wird ihm bzw. dem Händler diese Art jedoch nichts bringen, außer der Tatsache, dass der Gebrauchte vielleicht in einem anderen Zustand wie ursprünglich beabsichtigt auf seinen Hof fahren wird und er den Kunden nicht wiedersehen wird.

Wenn man zwar professionell getäuscht wurde, auf den Kopf gefallen ist man deshalb jedoch noch lange nicht (finde ich). ;)

Ich denke, diese Angelegenheit wird noch Konsequenzen nach sich ziehen.

Mal schauen, was mir so schönes einfällt. :)

Toller Typ der Verkäufer. Meine 'Inzahlungnahme + Prämie wurden separat aufgeführt und nicht in den Nachlass mit reingerechnet. Den würde ich auf seiner Kiste sitzen lassen! Würde mich da mal rechtlich beraten lassen. Ist nur blöd, dass Du den Kram ja so unterschrieben hast. Und die schön gerechneten 11% sind eh nicht so der Bringer. Da biste schön über´n Tisch gezogen worden.

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 21:30

Ich habe gerade mal wieder nachgesehen was unterschrieben wurde...

Im Ankaufvertrag steht nur, dass der Gesamtkaufpreis (für den Ankauf des Gebrauchten) mit einer Neuwagenbestellung verrechnet wird.

In der verbindlichen Neuwagenbestellung sind unter "Besondere Vereinbarungen mit Vorrang gegenüber nachseitigen Verkaufsbedingungen" ein Nachlass in Höhe von x Euro und eine Inzahlungnahme zu x Euro aufgeführt.

Das bedeutet ja, dass man von 750,- Inzahlungnahmeprämie im Prinzip nichts weiß.

Zu den 11%:

Klar, die sind durchschnittlich, aber in Anbetracht der Tatsache, dass der Gebrauchte einen Schuss auf's Heck abbekommen hat, war das Angebot für den Gebrauchten damals mit deutlichem Abstand ohne Konkurrenz.

(Der Schaden wurde natürlich im Ankaufvertrag vermerkt. ;))

Auch sehr intelligent: Der Verkäufer hat noch nicht einmal eine Kopie vom Gutachten gemacht...

Das wäre doch schon mal ein netter Ansatzpunkt, wenn der nächste Besitzer von einem Schaden erfährt, der ihm wahrscheinlich im besten Fall als Nachlackierung verkauft wird. ;)

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