fragen zu tieferlegung ...
hallo , wurde vor zwei tagen von der polizei angehalten , was mir so ziemlich oft passiert wenn die mich sehen , der herr in grün sagt dann zu mir mein wagen wäre zu tief , wenn er mich in der woche erwischen würde würde er mit mir zum tüv fahren ob mit mir oder ohne mich das auto würde er dort hinbringen , er war sich sicher das der wagen aufsetzer spuren hat . jetzt meine fragen , darf der vom gesetzgeber her mit mir zum tüv fahren ??? und wenn man sein auto tief hat ist doch dann mein problem ob das auto aufsetzt oder ??? ich mein man kann auch mit normalen autos die bisschen tief sind aufsetzen , und wo muss er eigentlich messen ??? wie tief darf die tiefste stelle am fahrzeug sein ??? hab mal foto mitgeschickt kann man sich besseres bild machen !!!
20 Antworten
Wenn der Kram eingetragen ist und wie oben schon genannt die 50cm Scheinwerferunterkante nicht unterschritten werden können die dir eigentlich gar nix.
...sieht aber bei dir nicht so aus als wären die 50cm eingehalten.Des könnte schon Ärger machen!
gemessen 48 .-( aber der hat garnicht dort gemessen , hat vorne vom seitenschweller aus gemessen . ACH ich glaub frage ml den tüv selber ....
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hab doch richtig geschätzt... 😁
ist echt schade ... musst wühl höher.. !!!
ob es vielleicht andere Federteller gibt ????
Da kann ich nur hoffen das du nen Gewinde Fahrwerk drinne hast,und ja die können mit dir zum Tüv fahren,wenn die nen Verdacht haben.Wenn du aber alles Eingetragen hast,kommen die nicht so schnell auf diese Idee.
nicht scheinwerferunterkante, sondern lichtkegelaustrit...ab dort sollte es 50cm sein.
desweiteren hab ich mir auch sagen lassen, das man an der tiefsten stelle ne bodenfreiheit von 8cm haben muss...ich denke ma, die wirste grad noch so haben.
Bei mir hat der tüv vor einiger zeit auch gemessen. Ich hatte derzeit 17zooll mit 215/45 auf der vorderachse und der wagen war 50mm tiefer und er hatte schon nen abstand von 48cm zur scheinwerferunterkante. Und mein wagen war damals echt nicht tief....im gegesatz zu jetzt 😁
ansonsten hoffe ich mal für dich, das du ein gewindefahrwerk hast. schraubs halt hoch wenn die dir dumm kommen. aber wenn das so eingetragen ist, sollte es eigentlich keine probs geben.
Zitat:
Original geschrieben von BIPOLAR
nicht scheinwerferunterkante, sondern lichtkegelaustrit...ab dort sollte es 50cm sein.
desweiteren hab ich mir auch sagen lassen, das man an der tiefsten stelle ne bodenfreiheit von 8cm haben muss...ich denke ma, die wirste grad noch so haben.
jain, das mit 8 cm ist soweit ich weiß, eine empfehlung, keine vorschrift. mit meinem alten golf hatte ich teils 4-5 cm bodenfreiheit- schau mal auf meiner HP da siehste bilder vom zweiten golf.
aber ich glaube die machen auch nen unterschied ob die lippe unten aus gummi oder platik ist wie bei deinem golf oder aus hartem material wie bei niceone. mein prüfer meinte damals nur,glück gehabt,gerade an der grenze, hatte 7,5 cm. also tiefer darf er laut prüfer nicht sein
denk ich auch mal , wie ist das den wenn er an der grenze ist , darf doch der wagen aufsetzen oder ?????? ist doch fahrerbestimmt . ich glaub hole mir gewinde und wenns prob. gibt dann einfach hoch schrauben 🙂 ; Beste lösung .
Zitat:
Original geschrieben von niceone
ich glaub hole mir gewinde und wenns prob. gibt dann einfach hoch schrauben 🙂 ; Beste lösung .
Wenn du ihn dann wieder höherdrehst ,auch wieder schön beim TÜV vorführen,nicht vergessen.😉
also laut tüv darf (muss) die tiefste stelle 11cm über dem boden sein. deshalb sind die schwellen bei der TÜV grube auch so hoch... manchmal zieht die pol aber auch einen 11cm hohen klotz unterm auto durch. wenn er hängen bleibt... bye bye bimma
gruß
also mein tüv mensch sagt (der is schn lockrer 🙂 ) ich müsse mir die m-lippe abmachen wenn ich meine 55/20 federn statt meiner jetzigen 40/20... weil ich dann unter 11cm sein würde!!!
naja... eigentlich keine auslegungssache... aber ich kenn keinen anderen wert als 11cm!!!
gruß