Fragen zu Inzahlungnahme
Hallo,
habe vor meinen Golf V bei Neubestellung eines Golf 7 beim Händler in Zahlung zu geben. Allerdings bietet mir der Händler relativ wenig auf den Golf V, daher überlege ich ihn evtl. privat zu verkaufen, hätte aber trotzdem gerne die minimale Summe, die mir der Händler bietet (sozusagen als Rückfallmöglichkeit). Zur Inzahlungnahme hätte ich daher folgende Fragen:
1. Habt ihr bei Inzahlungnahme einen separaten Inzahlungnahme-Vertrag (unabhängig vom Kaufvertrag) unterschrieben oder ist die Inzahlungnahme als Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag geregelt? Wurde Euch die Summe vom Händler garantiert oder hat der Händler dann nochmal eine Bewertung bei der Übergabe gemacht?
2. Gibt es die Möglichkeit bei Abschluss eines Inzahlungnahme-Vertrags das Fahrzeug trotzdem privat für einen höheren Preis zu verkaufen? Fordert der Händler dann Schadenersatz oder reicht es ihm, wenn ich ihm anstatt des Gebrauchtwagens den entsprechenden Inzahlungnahmepreis bezahle?
3. Welche Vereinbarungen werden nach der Gebrauchtwagenbewertung für die Übernahme getroffen? Wie wird zusätzliche Kilometer abgerechnet?
4. Muss ich Inspektionen und sonstige Reparaturen vor Übergabe durchführen?
Beste Antwort im Thema
wieso sollte eine "Inzahlungnahme"-Prämie gezahlt werden, wenn keine Inzahlungnahme stattfindet?
Dann bekäme ja jeder, der irgendein (nicht-VW-)-Fahrzeug zuhause stehen hat, diese Prämie. Kann ja nicht sein...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]
37 Antworten
Zitat:
@Ungeheuer schrieb am 18. April 2017 um 09:06:26 Uhr:
Ich habe mal eine Frage zur aktuellen Inzahlungnahmeprämie.
Ist es zur Inanspruchnahme zwingend notwendig, dass das entsprechende Fremdfabrikat tatsächlich an den Händler abgegeben wird, oder reicht es evtl. aus, wenn ich nachweisbar über ein Fremdfabrikat verfüge, dieses aber weiterhin als Zweitfahrzeug verwenden möchte und nicht Inzahlung gebe?
Was soll das dann für eine Inzahlungnahme sein wenn Du nichts in Zahlung gibst?😕
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]
Naja, Sinn der Prämie soll für VW ja sein, dass man von einer anderen Marke zu Volkswagen "wechselt" bzw. sich einen VW kauft. Ziel wäre auch erreicht, wenn ich das alte Fahrzeug behalte...und dem Händler wäre das vermutlich auch lieber 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]
Nein den Sinn für VW macht es, dass du NUR VW Fahrzeuge hast nicht VW + ein anderes. Also wenn du nix in Zahlung gibst, gibt es keine Prämie für Inzahlungnahme.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]
Zitat:
@Ungeheuer schrieb am 18. April 2017 um 09:34:33 Uhr:
Naja, Sinn der Prämie soll für VW ja sein, dass man von einer anderen Marke zu Volkswagen "wechselt" bzw. sich einen VW kauft. Ziel wäre auch erreicht, wenn ich das alte Fahrzeug behalte...und dem Händler wäre das vermutlich auch lieber 😉
Der Händler kann den Wagen eventuell noch zu Geld machen. Das ist der Sinn der Sache.
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Als ich mein 5er gekauft hatte hätte ich meinen alten behalten können. Für den Händler ist nur wichtig das er eine Abmeldung für das Fahrzeug hat. In der Theorie könnte der Händler das Fahrzeug ja auch für den "Inzahlung" genommenen Preis wieder an den alt Besitzer weiter verkaufen. Ist alles ein Verhandlungssache. Auch wenn das nicht der Sinn der Prämie ist.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]
Ich habe für meinen Golf 6 noch zum Preis eine Prämie von 750 € bekommen. Die bekommt man allerdings erst nachdem man den Wagen abgegeben hat. Also nicht direkt verrechnet.
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Zitat:
@kathomas schrieb am 18. April 2017 um 12:18:48 Uhr:
Als ich mein 5er gekauft hatte hätte ich meinen alten behalten können. Für den Händler ist nur wichtig das er eine Abmeldung für das Fahrzeug hat. In der Theorie könnte der Händler das Fahrzeug ja auch für den "Inzahlung" genommenen Preis wieder an den alt Besitzer weiter verkaufen. Ist alles ein Verhandlungssache. Auch wenn das nicht der Sinn der Prämie ist.
Nur die Abmeldung reicht heute nicht mehr
Es ist aber immer noch möglich die Inzahlungnahmeprämie zu bekommen ohne ein Fahrzeug zurückzugeben
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]
Könntest Du das evtl. noch etwas näher erläutern (gerne auch per PN)?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]