Fragen zu Inzahlungnahme
Hallo,
habe vor meinen Golf V bei Neubestellung eines Golf 7 beim Händler in Zahlung zu geben. Allerdings bietet mir der Händler relativ wenig auf den Golf V, daher überlege ich ihn evtl. privat zu verkaufen, hätte aber trotzdem gerne die minimale Summe, die mir der Händler bietet (sozusagen als Rückfallmöglichkeit). Zur Inzahlungnahme hätte ich daher folgende Fragen:
1. Habt ihr bei Inzahlungnahme einen separaten Inzahlungnahme-Vertrag (unabhängig vom Kaufvertrag) unterschrieben oder ist die Inzahlungnahme als Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag geregelt? Wurde Euch die Summe vom Händler garantiert oder hat der Händler dann nochmal eine Bewertung bei der Übergabe gemacht?
2. Gibt es die Möglichkeit bei Abschluss eines Inzahlungnahme-Vertrags das Fahrzeug trotzdem privat für einen höheren Preis zu verkaufen? Fordert der Händler dann Schadenersatz oder reicht es ihm, wenn ich ihm anstatt des Gebrauchtwagens den entsprechenden Inzahlungnahmepreis bezahle?
3. Welche Vereinbarungen werden nach der Gebrauchtwagenbewertung für die Übernahme getroffen? Wie wird zusätzliche Kilometer abgerechnet?
4. Muss ich Inspektionen und sonstige Reparaturen vor Übergabe durchführen?
Beste Antwort im Thema
wieso sollte eine "Inzahlungnahme"-Prämie gezahlt werden, wenn keine Inzahlungnahme stattfindet?
Dann bekäme ja jeder, der irgendein (nicht-VW-)-Fahrzeug zuhause stehen hat, diese Prämie. Kann ja nicht sein...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]
Ähnliche Themen
37 Antworten
Jo. Das dachte ich mir auch. Nur bei mir sind es derzeit ca. 2700 EUR Unterschied. Schätze der Händler würde meinen für 6900 verkaufen und er hat mir nur 4300 geboten.
Bei meinem ist der Unterschied auch größer - lt. Schwacke sollte er ~13500E wert sein, die Händler baten mir so zw. 10000 und 10500E dafür (entspricht in etwa dem DAT-Wert).
Jetzt weiß ich aber nicht ob man den Schwacke-Wert in der Praxis auf dem Privatmarkt auch tatsächlich erreicht oder ob man dafür unendlich viel Geduld aufbringen muss...
Schau ins Netz und vergleiche deinen mit ähnlichen/gleichen Autos. Willst du ihn schnell loshaben, bei den billigsten einpreisen, oder halt umgekehrt. Wenn meiner 30tkm weniger drauf hat, kann ich schon mal bis zu 800,- mehr verlangen. Spätestens nach 2-3 Wochen, wenn sich niemand meldet, muss ich reagieren. Wichtig sind auch klasse Fotos und ein penibel geputztes Auto darauf.
Im Netz die Preise anschauen, welche die Leute gerne hätten, ist kein Problem - aber für welches Geld die Autos letztlich weggehen sieht man halt nicht.
Mir persönlich kommen die Angebote teilweise stark überzogen vor, die liegen mitunter nochmal 2..3000E über Schwacke...
Manche Angebote schon. Vor allem manche von privat. Die Frage ist halt wieviel ich noch ungefähr für meinen mit einem reparierten Unfallschaden (Reparaturkosten lagen bei 4500 EUR) bekommen kann.
Zitat:
Original geschrieben von cycroft
Jo. Das dachte ich mir auch. Nur bei mir sind es derzeit ca. 2700 EUR Unterschied. Schätze der Händler würde meinen für 6900 verkaufen und er hat mir nur 4300 geboten.
Einen Golf 5 Unfallwagen für 6.9TEuro verkaufen. Du hast überhaupt keine Ahnung! Ohne die VW Prämie würdest du nicht einmal die 4.3TEuro bekommen.
Unfall schaden ist immer mit Minderwert verbunden, deshalb muß die gegnerische Versicherung den Ausgleich dafür zahlen. Und wenn der Schaden nicht bei VW sondern bei einer freien Werkstatt repariert wurde( auch die arbeiten fachmännisch!), ist der Abzug noch größer. Recherchiere in welcher Höhe dein Golf gehandelt wird und setz den Abzug noch ein. 200,euro sind da aber nicht ausreichend. Du hast drei Möglichkeiten: 1. Du verkaufst schnell-mit dem entsprechenden Preisunterschied(Aldi-Prinzip) gegenüber den Konkurrenzangeboten, oder der Verkauf dauert länger und du gehst nach 2-3 Wochen auch vom VP runter, zahlst aber für das Auto noch weiter.
Und 3. Inzahlungnahme und du hast den Streß nicht mit dem Privaten/Händlern und fährst bis dein neues ausgeliefert wird. Du kannst uns das glauben oder machst eben deine eigenen Erfahrungen
Was ist denn dein Wagen laut DAT Wert?
Und bei 4.300€ Unfallschaden würde ich davon ausgehen, dass es eine Wertminderung gab?
Wie hoch war diese Wertminderung? ODer hast du den Wagen auf eigene Kosten in die Werke gegeben?
Du hattest geschrieben er bietet dir nur 4.300 anstelle von 5.000. Wenn die 5000 der DAT Wert ist finde ich die 4.300 eigentlich ganz gut.
Weil vom Wert des Fahrzeuges geht noch Bremsscheiben, Beläge sowie der Wertverlust wegen Unfallwagen runter. Und da scheinen mir die 700€ nicht so verkehrt zu sein. Bei 4.300€ Unfallschaden werden es sicherlich so 400-600€ Abzug sein.
Fahr zu einem anderen Händler und schau mal was die dir dort für den Wagen bieten.
Vielleicht auch "nur" 4.300, aber evtl. gibt es noch 1-2% mehr für den Neuwagen.
Hmm kostet ein WErtgutachten beim TÜV/DEKRA nicht um die 100€? Wäre notfalls auch eine Möglichkeit...
Die 4300 zu den 5000 sind OK. Das war für die Bremsen usw. Wertminderung war laut Gutachten 400 EUR. DAT Wert liegt bei 6300 EUR.
Ich meine verstanden zu haben,dass du sagst ein Abzug von 700€ wegen aktuellen Zustand sind ok.
Das würde bedeuten:
6.300€ - 700€ - 400€ = 5.200 €
Die Angebotenen 4.300€ wären somit 900€ weniger.
Ich würde einfach mal einen anderen VW Händler aufsuchen.
Vielleicht gibt er dir für den alten etwas mehr und noch 1-2% mehr Rabatt für den Neuwagen.
Du hast ja ein aktuelles Angebot, dies kannst du dann mal erwähnen...
Oder nochmal zum Händler hin und versuchen noch etwas rauszuholen.
Würde sagen er möchte doch noch 400€ (oder 1,5-2% Rabatt für Neuwagen) und ggf. die Zulassung (ca. 120€ wenn Händler es für einen erledigt) drauflegen.
Du wirst ja sehen, was er macht wenn du sagst das es sonst nichts wird...
oder wenn es kein Rabatt/Euros gibt kann der Händler vielleicht etwas über
-Zulassung
-Garantieverlängerung
-Winter-/Sommerreifen...
machen...
Was für ein Rabatt bietet dir denn der Händler für den Golf 7?
Bei uns sind grade bei Trendline in Basis Ausrüstung 13.999€ aufgerufen. (18,5%)
Aller extras dazu kosten dann allerdings Listenpreis.
Ich habe mal eine Frage zur aktuellen Inzahlungnahmeprämie.
Ist es zur Inanspruchnahme zwingend notwendig, dass das entsprechende Fremdfabrikat tatsächlich an den Händler abgegeben wird, oder reicht es evtl. aus, wenn ich nachweisbar über ein Fremdfabrikat verfüge, dieses aber weiterhin als Zweitfahrzeug verwenden möchte und nicht Inzahlung gebe?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]
wieso sollte eine "Inzahlungnahme"-Prämie gezahlt werden, wenn keine Inzahlungnahme stattfindet?
Dann bekäme ja jeder, der irgendein (nicht-VW-)-Fahrzeug zuhause stehen hat, diese Prämie. Kann ja nicht sein...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]