Fragen bezüglich Gewährleistung
Hallo Motor-Talk Community,
ich habe mir vor ca. 3 Wochen einen A5 3.2 fsi V6 gekauft.
Auf dem Rückweg vom Händler zu mir (Hagen nach Wilhelmshaven), ist mir aufgefallen, dass dieser sehr summt... zu dem Zeitpunkt dachte ich mir aber das dies ganz normal wäre bei dem V6. Hatte keine Referenzwerte da ich vorher einen kleinen Polo hatte.*lach*
Nun ist aber mal ein Kollege mitgefahren und diesem ist das Summen sofort aufgefallen. Nicht mal er bei seinem S5 hat dieses Summen. Lange Rede kurzer Sinn... Radlager ist auf jedenfall auf der Linken Seite im "arsch".
Nun will ich dieses natürlich beim Händler bemängeln aber bin mir jetzt schon sicher, dass er dieses abstreiten wird... Nun zu meiner endgültigen Frage: Wie soll ich dem Händler das beibringen, dass das Radlager auf jedenfall schon bei Kauf war? Was soll ich tun/sagen wenn er dieses weiterhin abstreitet?
Bitte um konstruktive Hilfestellung und Empfehlungen... was ich dem Händler auch anbieten kann ist, dass das ein Audi KFZ- Meister privat machen kann....
Beste Antwort im Thema
Auch das ist falsch.
Wenn der Verschleiss schon beim Verkauf vorlag, fällt es sehr wohl unter die Sachmängelhaftung -
der Verkäufer ist ansonsten verpflichtet, darauf hinzuweisen.
Selbst verschlissene Bremsbeläge fallen darunter - haben sie beim Verkauf 0,1mm über der
Verschleissgrenze, ist der Verkäufer raus - bei 0,1mm darunter eben nicht.
Wenn ein Radlager ein Verschleißteil ist, dann ist jedes Teil, das einer mechanischen Belastung ausgesetzt ist, ein Verschleißteil, also auch Kolbenringe etc. Es kommt somit auf die Definition "Verschleißteil" an. Moderne Radlager halten so lange wie ein Motor, und der hält mindesten 300.000 km, wenn er nach Herstellervorschrift gewartet und gefahren wird. Radlager sind darüber hinaus wartungsfrei. Ein Radlager wird dadurch zerstört, dass Wasser eindringt, das zur Korrosion führt, das Schmierfett herauswäscht. Verwendet man ein Kfz als U-Boot, so ist dies schnell passiert, fährt man den 1. Gang regelmäßig bis 7.000 U/pm aus und nur im Stadtverkehr, so sind die Kolbenringe nach 30.000 km hinüber.
Was ist also ein Verschleißteil?
32 Antworten
Auch das ist falsch.
Wenn der Verschleiss schon beim Verkauf vorlag, fällt es sehr wohl unter die Sachmängelhaftung -
der Verkäufer ist ansonsten verpflichtet, darauf hinzuweisen.
Selbst verschlissene Bremsbeläge fallen darunter - haben sie beim Verkauf 0,1mm über der
Verschleissgrenze, ist der Verkäufer raus - bei 0,1mm darunter eben nicht.
Wenn ein Radlager ein Verschleißteil ist, dann ist jedes Teil, das einer mechanischen Belastung ausgesetzt ist, ein Verschleißteil, also auch Kolbenringe etc. Es kommt somit auf die Definition "Verschleißteil" an. Moderne Radlager halten so lange wie ein Motor, und der hält mindesten 300.000 km, wenn er nach Herstellervorschrift gewartet und gefahren wird. Radlager sind darüber hinaus wartungsfrei. Ein Radlager wird dadurch zerstört, dass Wasser eindringt, das zur Korrosion führt, das Schmierfett herauswäscht. Verwendet man ein Kfz als U-Boot, so ist dies schnell passiert, fährt man den 1. Gang regelmäßig bis 7.000 U/pm aus und nur im Stadtverkehr, so sind die Kolbenringe nach 30.000 km hinüber.
Was ist also ein Verschleißteil?
Wenn der Mangel im Kaufvertrag festgehalten ist, kann der Käufer nichts machen, da der Mangel bekannt war.
Und hier liegt der kleine Unterschied.
Ich denke aber Bremsbeläge mit 0,1 mm sind defakto schon nicht mehr vorhanden.. :-)
Also der Mangel steht nicht im Kaufvertrag und ich wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass das Radlager defekt ist. Was im Kaufvertrag vermerkt ist, ist das die Frontstoßstange gewechselt und neu lackiert wurde....
Zu dem habe ich meine Mutter als Zeugin, die den Wagen mit abgeholt hat und ihr ist das Summen auch aufgefallen auf dem Rückweg !!
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Wie sich gerade telefonisch herrausgestellt hat, ist das Fahrzeug eine vermittlung gewesen. Angeblich wurde ich darauf mündlich drauf hingewiesen was aber schwachsinn ist. Wiederrum steht es im Kaufvertrag von dem Händler drin... was sind nun meine rechtlichen Möglichkeiten?? Ich wiederhole noch mal... --ich wurde mündlich nicht darauf hingewiesen-- habe auch eine Zeugin dafür !!
Du hast eine Vertrag unterschrieben wo das im Klartext (z.B. Vermittlung im Kundenauftrag) drin steht? Oder steht es dort nicht so oder so ähnlich?
Lass deinen befreundeten Meister das Radlager wechseln und hake es als Lehrgeld ab.
Wenn es im Kaufvertrag steht und die Gewährleistung ausgeschlossen wurde,
brauchst Du nicht auf dem mündlichen Hinweis "herumreiten".
Der Händler wird schon wissen, warum er das FZ "im Auftrag" verkauft hat.
Hoffentlich kommen nicht noch mehr Mängel zum Vorschein.
Im Kaufvertrag steht "VERBINDLICHE BESTELLUNG (Vermittlungsgeschäft) eines gebrauchten Kraftfahrzeuges/Anhänger"
@cokefreak
Ja im Kaufvertrag bzw Vermittlungsvertrag steht drin das keine Gewährleistung gegeben wird. Aber kann ich nicht trotzdem darauf beharren, dass mir der Mangel nicht gesagt wurde bzw es auch nicht im Vertrag steht das dieser vorhanden ist?
Es wird kaum möglich sein zu Beweisen, dass der Händler davon wusste.
Nach der Probefahrt hätte man auf die Geräusche hinweisen können.
Das ändert aber nichts an der ausgeschlossenen Gewährleistung.
Mit anderen Worten:
gekauft wie gesehen (mit defektem Radlager)
Diese Aussage - gekauft wie gesehen - gilt schon seit Ewigkeiten nicht mehr.
Genauso wie ein genereller Ausschluss von Gewährleistung, das gibt es so schon
lange nicht mehr. Musste ich bereits am eigenen Leib erfahren.
Ausgeschlossen werden können nur Mängel, auf die hingewiesen wurden - und zwar
schriftlich im Kaufvertrag, alles andere ist ungültig !
Zwischen zwei Unternehmern und zwischen zwei Verbrauchern kann man sehr wohl die Gewährleistung ausschließen. Der Vertrag wird damit keineswegs ungültig. Man könnte ihn nur anfechten, sollte der Mangel arglistig verschwiegen worden sein und der Vertragspartner damit getäuscht.
Wer das nicht glauben will schaut bitte in Paragraph 442 und 444 BGB.
Nicht der Vertrag wird ungültig, sagt ja keiner.
Aber der Ausschluss der Gewährleistung hat keine Bedeutung, sofern er nicht
genau definiert, WAS ausgeschlossen wird. Ein genereller Ausschluss ist eben unwirksam.
So eine richterliche Entscheidung in einem privaten Rechtstreit von mir, da brauch
ich keine Paragraphen für wälzen...
Hey Leute... wir sind nun zu dem Deal gekommen, dass ich die Hälftte der Reparatur trage und mit dem Wagen nach Hagen kommen muss. Die Reparatur kostet um die 400€ wovon ich 200€ tragen werde.
Schafft das Radlager denn 287km? 😁 gefahren bin ich damit bestimmt schon 2000km mit kurz- und Langstrecke.
Ich hätte das den Audi Kollegen Reparieren lassen weil auf deine 200€ kommen bestimmt nochmal fast 100€ Sprit und der Aufwand knapp 600km zu einem unseriösen Händler zu fahren, ... ich weiß nicht.
Viele Grüße
das sehe ich allerdings genau so - zumal jemand "unter der Hand" bzw. eine freie
Werkstatt das sicher für unter 300€ hinbekommt....