Frage zum Thema Verjährung eines "geblitzt werdens"
Mahlzeit.
Garnicht lange um den heissen Brei geredet: Ich war Februar dieses Jahres mit dem Fahrzeug meiner Mutter auf der A2 unterwegs, hatte es eilig und hab weil ich gedanklich woanders war die 100er Schilder bei der Bielefelder Talbrücke übersehen. Das Ende vom Lied: 61 KmH drüber laut Anhörungsbogen. Ja ich weiss dass ich selbst Schuld bin, und ich habe seitdem meine Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht. Aber darum solls nicht gehen. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und kanns mir nicht leisten abzugeben...
Nun war die Lage hier erstmal ganz lustig, ich wohnte zu der Zeit wieder Zuhause, war aber noch in meiner alten WG gemeldet. Meine Ma hat natürlich "dicht gehalten" sodass ich vorerst nicht identifiziert wurde, ist ja ihr gutes Recht. Das war so im März. Im April kam nochmal irgendein Brief (KEIN Bußgeldbescheid) in dem sie mich zwar identifiziert hatten, aber von meiner Mutter jetzt wissen wollten wo ich denn nun wohne da ich in der WG augenscheinlich nicht mehr wohnte. Ich will jetzt keine mögliche Straftat öffentlich machen aber sagen wir einfach mal sie wusste es nicht da ich wieder ausgezogen bin. Jedoch bin ich immernoch nicht in meiner neuen Wohnung gemeldet. Die Frage warum darf sich jeder selbst beantworten da ich dies ebenfalls nicht schreiben kann/darf.
Fakt ist: Weder in meiner alten WG, noch bei meiner Mutter oder bei mir in meiner neuen Wohnung ist seit dem April noch "irgendwas" zu dem Thema gekommen. Die Verjährungsfrist beträgt afaik 3 Monate, und wird in diesem Sinne durch so ziemlich jedes Zucken von denen als "Unterbrechungshandlung" wieder zurückgesetzt. Das letzte "Zucken" von denen ist jetzt aber so ziemlich 3,5-4 Monate her. Es gibt zwar diesen Punkt der die Verjährung auf 6 Monate anhebt, der greift aber afaik auch erst nach Erlass des Bußgeldbescheides. Für mich heisst das in logischer Konsequenz dass das Verfahren damit verjährt ist und ich "aus dem Schneider" bin.
Die Frage lautet eigentlich relativ simpel: Was kann jetzt noch auf mich zukommen? Nachdem ich demnächst endlich wieder richtig gemeldet bin, könnte es passieren dass ich dann wieder Post von denen bekomme? Und falls ja wie kann ich dagegen vorgehen?
Danke schonmal im vorraus
TK
PS: Ich hoffe ich hab jetzt den richtigen Bereich erwischt, sonst wärs nett wenn sich da ein Mod drum kümmern könnte. Dankeschön 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Wenn man die Karte grad ma 2 Monate hat kennt man noch nicht soviele Ecken. Fakt ist dass ich alleine durch den Schreck schon genug draus gelernt habe. Ich bin seitdem aufmerksamer unterwegs, rege mich erst ab bevor ich mich in ne Karre setze und hab mir seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen, nichtmal n Parkticket.
Ist natürlich ne krasse Leistung 😉
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Es ist bereits ein Bußgeld über knapp 80€ dort eingeflattert weil ich immernoch falsch gemeldet bin.
Wenn du weißt, dass ein Bußgeld eingegangen ist. Dann ist ja offensichtlich auch beim Richtigen angekommen. Und es ist piepegal wo du nächtigst, dort wo du gemeldet bist, bekommst du deine Post auch hin.
Kannst es vor Gericht ja mal versuchen mit der Ausrede: "Den Brief habe ich gelesen, aber da ich nicht an der Versandanschrift nächtige, gilt das nicht für mich! Sie hätten ja auch locker rausfinden können, wo ich mich derzeit aufhalte."
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124 Antworten
Er war auf 180, allerdings nicht mit dem Auto😉 Das hat sich dann auf den Fahrstil ausgelegt. Das als Fahranfaenger in der Probezeit. Weiter vorne schrieb er schonmal das er schnell ueberreagiert und deswegen auch hier sich lieber nicht im Thread aufhaelt um nicht Ausfallend zu werden.
Zum Thema an sich wurde eigendlich alles schon irgendwo in allen Varianten gesagt. Zum Charakter des TE wie er sich auch selbst beschreibt, gibts nur so viel zu sagen wie ,, Arbeite an dir, deiner Einstellung, deiner Handlungsweisen und fahr mal bissel runter!`` Wenn du schon im Auto hockst und auf 180 bist, denk dran du faehrst dabei mit all uns anderen auf der Bahn. Schalt das ab!
Danke!
Provokationen und Wut sind wirklich ganz üble Begleiter.
Bei mir war es immer die Provokation die zu überhöhter Geschwindigkeit geführt hat...
Bist du öfter gestresst oder schlecht gelaunt das du schnell fährst?
Mir hilft Autogenes Training zum Beispiel sehr gut besser mit Stress und Provokation umzugehen.
Bücher über die Stoiker sind auch zu Empfehlen. 🙂
Die wahrscheinlich beste Chance irgendwie für dich vorteilhaft (in Bezug auf die Fahrerlaubnis) rauszukommen hättest Du bestimmt gehabt indem du alles relativ schnell klar gestellt hättest, ggf. natürlich mit anwaltlicher Beratung. Du, Deine Mutter haben sich nun mal "blöd" gestellt. Die Behörden haben mehr Aufwand und Arbeit Dich zu ermitteln, dabei Traten noch ein paar Dinge auf.... Die sind natürlich auch angepisst. Warum sollten die Dir aber jetzt noch irgendwie entgegenkommen wollen ?! Es wird denen ziemlich egal sein ob du dann eben deinen Job verlierst. Gerade in solchen Fällen führt Reue zeigen meist zum Besten Ergebnis. Dumm stellen, blöde diskutieren eher nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Korrekt. Bei einer Zustellung von Amts wegen (Postzustellauftrag, der "gelbe Umschlag"😉 prüft der Überbringer zunächst, ob er das Ding persönlich überreichen kann.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Wenn der Name am Briefkasten steht, MUSS zugestellt werden...
...Ist das nicht möglich, weil Empfänger nicht da,
will nicht unterschreibenoder weiß der Geier, dann schaut er, ob der Name am Briefkasten steht.Ist das der Fall, wirft er den Brief in den entsprechenden Briefkasten, macht auf der Postzustellurkunde seine Kreuzchen und das Ding gilt als zugestellt.
Lieber Bernd / lieber Tecci nennt mir doch mal bitte eine Quelle für euer Wissen!
Nach eurer Auffassung gilt Dan ein Brief an meine Schwester also als zugestellt, wenn die Postfrau trotz meiner Aussage den Brief einfach in meinen Briefkasten legt. Und das nur weil sie den gleichen Nachnamen wie ich hab?
Und wie sieht es mit eurer Auffasung bei folgendem Beispiel aus:
Hr. Müller fährt zu schnell, Post kommt am Hochhaus an und wirft den gelben Brief einfach so in einen der zehn mit Müller beschrifteten Briefkästen. Gilt der Brief dann als zugestellt, auch wen die Trefferquote hier bei lediglich 10% liegt?
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Okay - gab es damals wegen der Roller-Sache einen Nachschulung? Ich denke mal nicht, oder?
Bist du nun noch in der Probezeit?
Nope, die Sache wurde mit der Auflage einen Verkehrserziehungskurs zu belegen fallen gelassen. Keine Nachschulung oder sonstiges. Probezeit läuft noch bis 03. Jan. 2015. Wobei ich überlege ein FSF Seminar zu besuchen um das ganze um ein Jahr abzukürzen.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Bist du öfter gestresst oder schlecht gelaunt das du schnell fährst?
Man könnte mich offen gesagt auch als kleinen Choleriker bezeichnen. Irgendwelche Trainings haben bisher nichts genützt, ich war sogar schon in Therapie. Nix. Das einzige was mir hilft ist: Abreagieren. Sprich irgendetwas vorzugsweise nicht mehr gebrauchtes nehmen und einfach dran auslassen. Dann ein wenig chillen, und es geht wieder. Problem is nur: An dem Abend war mein Wutauslöser die Person zu der ich hin musste...
Wie gesagt mal sehen was da jetzt noch kommt, ich werds posten^^
Peace
TK
Bestand dieser "Verkehrserziehungskurs" aus 4 Sitzungen?
Dann hast du also noch Probezeit - und sogar eine verlängerte nehme ich an wenn sie erst 2015 ausläuft oder hast du dein Schein erst dieses Jahr bekommen?
Es ist bei dir eine Identifizierung notwendig. Da die alte Adresse gemeldet ist und man dich dort nicht antrifft, ist die Ermittlung einer "neuen" Adresse erforderlich. Dies unterbricht die Verjährung. Auf die 3-monatige Verjährung kannst du dich also nicht berufen.
Wird ein Bußgeldbescheid nicht zugestellt, fragt Flensburg beim Einwohnermeldeamt an. Das Werfen in den Briefkosten gilt nach dem dt. Recht als zugestellt, da die Post in den Einflußbereich des Empfängers gelangt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Lieber Bernd / lieber Tecci nennt mir doch mal bitte eine Quelle für euer Wissen!Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Korrekt. Bei einer Zustellung von Amts wegen (Postzustellauftrag, der "gelbe Umschlag"😉 prüft der Überbringer zunächst, ob er das Ding persönlich überreichen kann.
Ist das nicht möglich, weil Empfänger nicht da,
will nicht unterschreibenoder weiß der Geier, dann schaut er, ob der Name am Briefkasten steht.Ist das der Fall, wirft er den Brief in den entsprechenden Briefkasten, macht auf der Postzustellurkunde seine Kreuzchen und das Ding gilt als zugestellt.
Nach eurer Auffassung gilt Dan ein Brief an meine Schwester also als zugestellt, wenn die Postfrau trotz meiner Aussage den Brief einfach in meinen Briefkasten legt. Und das nur weil sie den gleichen Nachnamen wie ich hab?
Und wie sieht es mit eurer Auffasung bei folgendem Beispiel aus:
Hr. Müller fährt zu schnell, Post kommt am Hochhaus an und wirft den gelben Brief einfach so in einen der zehn mit Müller beschrifteten Briefkästen. Gilt der Brief dann als zugestellt, auch wen die Trefferquote hier bei lediglich 10% liegt?
Liebend gern. Meine Quelle ist mein eigener Arbeitgeber, ein großer privater Postdienstleister.
Das durchgestrichene ist auch durchaus richtig, da so ein "gelber Umschlag" grundsätzlich erstmal nix anderes ist als ein "behördliches Einwurfeinschreiben", das nach Möglichkeit aber persönlich übergeben werden sollte (kein muss / ohne großes Fachchinesisch formuliert). Sollte der Empfänger sagen "will ich nicht haben", genügt das Einlegen in den Briefkasten und die Unterschrift des Boten. Der Bote wird einen Teufel tun und bei Postzustellaufträgen fehlerhafte Angaben hinsichtlich einer erfolgten Zustellung machen, da rollen dann sonst Köpfe, nicht nur betrieblich, auch rechtlich wäre das ein no-go.
Um das Beispiel mit deiner Schwester aufzugreifen. Wenn:
- deine Schwester und du an derselben Anschrift wohnen
- ihr beide denselben Nachnamen habt
- einen gemeinsamen Briefkasten haben
- dieser gemeinsame Briefkasten ausschließlich mit dem Nachnamen beschriftet ist
dann ist eine gesicherte Ablagemöglichkeit gegeben und der Brief gilt als zugestellt. Wenn du eine Unterscheidung zwischen dir und deiner Schwester wünscht, müsstest du zumindest auch zusätzlich die Vornamen (oder Vornamenskürzel) zusätzlich auf dem Briefkasten anbringen (Meier, G./Gerhard & Meier, P./Petra z. B.).
Die "gelbe Post" legt leicht abweichende Richtlinien an, aber in der Kernsache handhaben die das genauso.
Beispiel Hochhaus. Ist zwar etwas konstruiert aber kommt ab und an tatsächlich mal vor. Wenn der Bote seine Arbeit richtig macht, lässt er den Brief wieder zurückgehen, da keine eindeutige (gesicherte) Ablagemöglichkeit vorhanden ist - weil es eben "zu viele" Möglichkeiten gibt. In dem Fall würde der Brief mit dem Hinweis "keine gesicherte Ablage" oder einem entsprechenden zutreffenderen Vermerk an den Absender zurückgehen.
Lesenswert: Einliefer-/Zustellbedingungen der DPAG.
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, das Bußgeld ist vom EINWOHNERMELDEAMT. Ich glaub des is jetzt schon das 4 oder 5. mal dass ich das erwähnen muss. Mir gehts primär auch nicht um die fast 500€ Bußgeld, die 4 Punkte oder ums Aufbauseminar, klar scheisse gebaut heisst scheisse fressen. Aber ich bin Kurierfahrer, und wenn ich 2 Monate abgebe werde ich gekündigt. So siehts aus...Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Ach so, zum Thema "verlesen". In deinem Eingangspost schreibst du was von 61 km/h zu schnell ... und jetzt schreibst du von 80 € Bußgeld.Mir würds auch reichen wenns da irgendein gesetzliches Schlupfloch gäbe wie ich meine 2 Monate Fahrverbot gegen eine höhere Geldstrafe "eintauschen" kann trotz Probezeit. Ich will mich nicht um Biegen und Brechen jeglicher Strafe entziehen. Ich brauch nur meine Pappe, sonst hab ich nix zu fressen auf gut deutsch gesagt...
Mh, da hatte ich einen temporären Nachteil - sorry 🙂
Das ist gut, dass du dich nicht total deiner Strafe verweigerst. Mit einem guten Verkehrsrechtsanwalt sollte sich da was machen lassen.
Nicht falsch verstehen, ist jetzt wirklich rein interessehalber. Wie wäre die ganze Sache denn gelaufen, wenn du mit einem Dienstfahrzeug eine Sache gehabt hättest, die ebenfalls ein Fahrverbot nach sich gezogen hätte? Über den Arbeitgeber hätte sich das nicht so lange hingezogen - oder hätte der dich auch so lange gedeckt? Naja, hätte wäre wenn, ist ja nicht.
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Ich wurde aber nicht kontaktiert, es kamen insg. 2 Briefe für meine mutter (Die Halterin) und NICHTS an mich.Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Zur Sache mit der Verjährung... sobald du innerhalb von 3 Monaten und 14 Tagen (Postlaufzeit) kontaktiert wurdest ist die Frist unterbrochen. Das gilt auch wenn ein Brief zu der Adresse geschickt wurde wo du gemeldet bist aber dort nicht bist. (Woher soll die Behörde das auch Wissen?)
Zumindest wurdest du nicht nachweisbar kontaktiert, wenn ich da jetzt nicht schon wieder was verwechsle oder überlesen habe. Obwohl die Zustellbedingungen an deiner momentan geltenden Meldeadresse (WG) ja eigentlich optimal sind (zumindest steht lt. deiner Aussage dein Name ja noch am Briefkasten).
Ich will dir echt nix böses, das musst du mir einfach glauben.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Liebend gern. Meine Quelle ist mein eigener Arbeitgeber, ein großer privater Postdienstleister.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Lieber Bernd / lieber Tecci nennt mir doch mal bitte eine Quelle für euer Wissen!
Nur das dein Arbeitgeber glaub ich keine rechtl. verbindlichen Vorscrhiften machen kann, oder?
Mich hätte ein Gesetz oder Verwaltungsvorschrift interessiert.
Zitat:
Um das Beispiel mit deiner Schwester aufzugreifen. Wenn:
- deine Schwester und du an derselben Anschrift wohnen
- ihr beide denselben Nachnamen habt
- einen gemeinsamen Briefkasten haben
- dieser gemeinsame Briefkasten ausschließlich mit dem Nachnamen beschriftet ist
dann ist eine gesicherte Ablagemöglichkeit gegeben und der Brief gilt als zugestellt. Wenn du eine Unterscheidung zwischen dir und deiner Schwester wünscht, müsstest du zumindest auch zusätzlich die Vornamen (oder Vornamenskürzel) zusätzlich auf dem Briefkasten anbringen (Meier, G./Gerhard & Meier, P./Petra z. B.).
1. Meine Schwester hat NIE unter meiner Naschrift gewohnt, lediglich ein Haus weiter.
2. Ja gleicher Nachname
3. Siehe 1.
4. Das glaub ich eben nicht, niemand kann (vorallem in Mehrfamilienhäusern) Vorschriften erlassen wie ich meinen Briefkasten beschrifte. Wenn ich die Unterscheidung will mach ich das, ich muss es aber nicht.
Und somit kann ein Zustelldienst oder der gelbe Riese be mehr als einem Breifkasten eine eindeutige Zuordnung der Briefkästen nicht gewährleisten und somit kann (aus meiner Sicht) keine amtl. Zustellung erfolgt sein.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Nur das dein Arbeitgeber glaub ich keine rechtl. verbindlichen Vorscrhiften machen kann, oder?Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Liebend gern. Meine Quelle ist mein eigener Arbeitgeber, ein großer privater Postdienstleister.
Mich hätte ein Gesetz oder Verwaltungsvorschrift interessiert.
Wir haben uns bei unseren Zustellbedingungen an denen des gelben Riesens orientiert. Dieser wiederum ... etc. pp.
§§ 39 und 40 PO
§ 182 ZPO
http://www.deutschepost.de/dpag?...
http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
1. Meine Schwester hat NIE unter meiner Naschrift gewohnt, lediglich ein Haus weiter.Zitat:
Um das Beispiel mit deiner Schwester aufzugreifen. Wenn:
- deine Schwester und du an derselben Anschrift wohnen
- ihr beide denselben Nachnamen habt
- einen gemeinsamen Briefkasten haben
- dieser gemeinsame Briefkasten ausschließlich mit dem Nachnamen beschriftet ist
dann ist eine gesicherte Ablagemöglichkeit gegeben und der Brief gilt als zugestellt. Wenn du eine Unterscheidung zwischen dir und deiner Schwester wünscht, müsstest du zumindest auch zusätzlich die Vornamen (oder Vornamenskürzel) zusätzlich auf dem Briefkasten anbringen (Meier, G./Gerhard & Meier, P./Petra z. B.).
2. Ja gleicher Nachname
3. Siehe 1.
4. Das glaub ich eben nicht, niemand kann (vorallem in Mehrfamilienhäusern) Vorschriften erlassen wie ich meinen Briefkasten beschrifte. Wenn ich die Unterscheidung will mach ich das, ich muss es aber nicht.
Und somit kann ein Zustelldienst oder der gelbe Riese be mehr als einem Breifkasten eine eindeutige Zuordnung der Briefkästen nicht gewährleisten und somit kann (aus meiner Sicht) keine amtl. Zustellung erfolgt sein.
War auch nur das (meiner Meinung nach) einzig mögliche Beispiel, unter dem man von "gilt als zugestellt" ausgehen kann. Jegliche Abweichung davon hätte zur Folge, dass ein Bote nicht zustellen (und dies auch nicht quittieren) darf. Dass das in der Praxis (leider) nicht immer so perfekt läuft, muss man aber leider auch eingestehen.
Ich stimme dir somit völlig zu, dass unter den von dir genannten Umständen nicht von einer erfolgten amtlichen Zustellung ausgehen kann - bzw. diese ist eben nicht möglich.
Wenn jetzt allerdings "Meier" am Briefkasten von Hausnummer 1 und "Meier" am Briefkasten von Hausnummer 3 steht - und das Dokument an Fritz Meier Hausnummer 3 adressiert ist - dann stellt der Bote auch im Briefkasten von Nummer 3 zu, wenn er niemanden antrifft.
Zu deinem 4. Klar, rechtswirksame Vorschriften erlassen zur wie auch immer gearteten Briefkastenbeschriftung kann auch meines Wissens niemand. Der Wille zur Unterscheidung liegt natürlich beim jeweiligen Empfänger selbst. Wobei idR derjenige ein Eigeninteresse haben sollte, dass eine Unterscheidung möglich ist.
Gibt es 100 verschiedene "Meier" an derselben Adresse und ist eine Unterscheidung nicht möglich, darf der Bote nicht zustellen und müsste die Sendung zurückgeben. Wie schon gesagt, die Praxis ist leider häufiger mal eine andere.
🙂
Könnte es unter diesem Umständen auch sein dass der Postbote einen Hinweis in den Briefkasten wirft dass eine Zustellung bei der Post zur Abholung liegt ? Sowas geht ggf. gern mal unter, wird weggeworfen oder gar von den EX-WG Genossen zwar mitgeteilt aber vom Adressaten dann vergessen abzuholen bzw. nicht abgeholt wird weil das zuständige Postamt zu weit weg vom neuen (nicht gemeldeten) Wohnort ist ?
Nicht bei ner PZU. Da gibts nur zugestellt oder nicht zugestellt, was meint zurück an Absender (vereinfacht gesagt).
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Mich hätte ein Gesetz oder Verwaltungsvorschrift interessiert.
§ 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZg) in Verbindung mit § 177 - § 181 ZPO
O.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Wenn jetzt allerdings "Meier" am Briefkasten von Hausnummer 1 und "Meier" am Briefkasten von Hausnummer 3 steht - und das Dokument an Fritz Meier Hausnummer 3 adressiert ist - dann stellt der Bote auch im Briefkasten von Nummer 3 zu, wenn er niemanden antrifft.
Mal ne ganz bescheidene Frage.
Was ist wenn der Name nur auf der Klingel steht und nicht auf dem Briefkasten? z.B. wenn die Schwiegereltern eine Wohnung im selben Haus haben und man den selben Briefkasten nutzt.