Frage zum Thema Verjährung eines "geblitzt werdens"
Mahlzeit.
Garnicht lange um den heissen Brei geredet: Ich war Februar dieses Jahres mit dem Fahrzeug meiner Mutter auf der A2 unterwegs, hatte es eilig und hab weil ich gedanklich woanders war die 100er Schilder bei der Bielefelder Talbrücke übersehen. Das Ende vom Lied: 61 KmH drüber laut Anhörungsbogen. Ja ich weiss dass ich selbst Schuld bin, und ich habe seitdem meine Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht. Aber darum solls nicht gehen. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und kanns mir nicht leisten abzugeben...
Nun war die Lage hier erstmal ganz lustig, ich wohnte zu der Zeit wieder Zuhause, war aber noch in meiner alten WG gemeldet. Meine Ma hat natürlich "dicht gehalten" sodass ich vorerst nicht identifiziert wurde, ist ja ihr gutes Recht. Das war so im März. Im April kam nochmal irgendein Brief (KEIN Bußgeldbescheid) in dem sie mich zwar identifiziert hatten, aber von meiner Mutter jetzt wissen wollten wo ich denn nun wohne da ich in der WG augenscheinlich nicht mehr wohnte. Ich will jetzt keine mögliche Straftat öffentlich machen aber sagen wir einfach mal sie wusste es nicht da ich wieder ausgezogen bin. Jedoch bin ich immernoch nicht in meiner neuen Wohnung gemeldet. Die Frage warum darf sich jeder selbst beantworten da ich dies ebenfalls nicht schreiben kann/darf.
Fakt ist: Weder in meiner alten WG, noch bei meiner Mutter oder bei mir in meiner neuen Wohnung ist seit dem April noch "irgendwas" zu dem Thema gekommen. Die Verjährungsfrist beträgt afaik 3 Monate, und wird in diesem Sinne durch so ziemlich jedes Zucken von denen als "Unterbrechungshandlung" wieder zurückgesetzt. Das letzte "Zucken" von denen ist jetzt aber so ziemlich 3,5-4 Monate her. Es gibt zwar diesen Punkt der die Verjährung auf 6 Monate anhebt, der greift aber afaik auch erst nach Erlass des Bußgeldbescheides. Für mich heisst das in logischer Konsequenz dass das Verfahren damit verjährt ist und ich "aus dem Schneider" bin.
Die Frage lautet eigentlich relativ simpel: Was kann jetzt noch auf mich zukommen? Nachdem ich demnächst endlich wieder richtig gemeldet bin, könnte es passieren dass ich dann wieder Post von denen bekomme? Und falls ja wie kann ich dagegen vorgehen?
Danke schonmal im vorraus
TK
PS: Ich hoffe ich hab jetzt den richtigen Bereich erwischt, sonst wärs nett wenn sich da ein Mod drum kümmern könnte. Dankeschön 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Wenn man die Karte grad ma 2 Monate hat kennt man noch nicht soviele Ecken. Fakt ist dass ich alleine durch den Schreck schon genug draus gelernt habe. Ich bin seitdem aufmerksamer unterwegs, rege mich erst ab bevor ich mich in ne Karre setze und hab mir seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen, nichtmal n Parkticket.
Ist natürlich ne krasse Leistung 😉
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Es ist bereits ein Bußgeld über knapp 80€ dort eingeflattert weil ich immernoch falsch gemeldet bin.
Wenn du weißt, dass ein Bußgeld eingegangen ist. Dann ist ja offensichtlich auch beim Richtigen angekommen. Und es ist piepegal wo du nächtigst, dort wo du gemeldet bist, bekommst du deine Post auch hin.
Kannst es vor Gericht ja mal versuchen mit der Ausrede: "Den Brief habe ich gelesen, aber da ich nicht an der Versandanschrift nächtige, gilt das nicht für mich! Sie hätten ja auch locker rausfinden können, wo ich mich derzeit aufhalte."
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124 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von W 8993
Mal ne ganz bescheidene Frage.Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Wenn jetzt allerdings "Meier" am Briefkasten von Hausnummer 1 und "Meier" am Briefkasten von Hausnummer 3 steht - und das Dokument an Fritz Meier Hausnummer 3 adressiert ist - dann stellt der Bote auch im Briefkasten von Nummer 3 zu, wenn er niemanden antrifft.Was ist wenn der Name nur auf der Klingel steht und nicht auf dem Briefkasten? z.B. wenn die Schwiegereltern eine Wohnung im selben Haus haben und man den selben Briefkasten nutzt.
Würde (zumindest für die von uns beauftragten Zusteller) ausreichen, um die Sendung zuzustellen.
Da wird von einem "Gemeinschaftsbriefkasten" ausgegangen.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Bestand dieser "Verkehrserziehungskurs" aus 4 Sitzungen?Dann hast du also noch Probezeit - und sogar eine verlängerte nehme ich an wenn sie erst 2015 ausläuft oder hast du dein Schein erst dieses Jahr bekommen?
Schein am 3. Januar bekommen, keine Verlängerung bisher. Der Kurs bestand aus einer einmaligen Sitzung in einer größeren Gruppe (Alles Rollertuner) und beinhaltete eigentlich nur ganz viel bla bla, nichts handfestes...
Peace
TK
Die Zustellung eines Bußgeldbescheides ist unter folgenden Punkten rechtmäßig:
- persönliche Übergabe des Bußgeldbescheides an den/die Empfänger(in) nach § 177 ZPO
- bei Verweigerung der Annahme des Schriftstücks kann das Schriftstück in der Wohnung oder den Geschäftsräumen zurückgelassen werden und gilt als zugestellt § 179 ZPO
- gem. § 178 ZPO kann er auch einem Familienangehörigen oder Mitbewohner übergeben werden
- § 180 ZPO regelt die Zustellung im Briefkasten oder ähnlichem Behältniss
- ist dies auch nicht möglich, § 181 ZPO regelt die Niederlegung am Postamt oder Amtsgericht. Hierüber gibt es evtl. einen Post-It an der Wohnungstüre, Haustüre oder ähnlich. Möglicherweise kommt auch zusätzlich ein normaler Brief in welchem die Niederlegung bekannt gemacht wird. Der Bußgeldbescheid bleibt drei Monate liegen. Nach § 181 Abs. 1 Satz 3 ZPO gilt der Bußgeldbescheid als wirksam zugestellt auch wenn der Betroffene davon persönlich keine Kenntnis hat. Frist ist immer der Tag der Zustellung nicht der Tag der Abholung!
N.T.
Also, ich hab ja versprochen ich melde mich nochmal dazu.
Ich hab mich ein paar Wochen nach dem Thread hier umgemeldet und jetzt mal eine gewisse Zeit ins Land gehen lassen bevor ich wieder irgendetwas poste. Aber es ist tatsächlig nichts mehr "nachgekommen". Ich bin jetzt seit knapp 4 Monaten an meiner jetzigen Adresse gemeldet und ich hab nie wieder was von der Sache gehört. Letzten Monat bin ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten und auch da lief alles gänzlich normal. Unverschämtes Glück würde ich mal sagen...
Peace
TK
Damit machst du einen geringen Teil dessen wieder gut, was man dir zu Unrecht mal weggenommen hat (Stichwort Steuerrückzahlung).