Frage zum Thema Verjährung eines "geblitzt werdens"

Mahlzeit.

Garnicht lange um den heissen Brei geredet: Ich war Februar dieses Jahres mit dem Fahrzeug meiner Mutter auf der A2 unterwegs, hatte es eilig und hab weil ich gedanklich woanders war die 100er Schilder bei der Bielefelder Talbrücke übersehen. Das Ende vom Lied: 61 KmH drüber laut Anhörungsbogen. Ja ich weiss dass ich selbst Schuld bin, und ich habe seitdem meine Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht. Aber darum solls nicht gehen. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und kanns mir nicht leisten abzugeben...

Nun war die Lage hier erstmal ganz lustig, ich wohnte zu der Zeit wieder Zuhause, war aber noch in meiner alten WG gemeldet. Meine Ma hat natürlich "dicht gehalten" sodass ich vorerst nicht identifiziert wurde, ist ja ihr gutes Recht. Das war so im März. Im April kam nochmal irgendein Brief (KEIN Bußgeldbescheid) in dem sie mich zwar identifiziert hatten, aber von meiner Mutter jetzt wissen wollten wo ich denn nun wohne da ich in der WG augenscheinlich nicht mehr wohnte. Ich will jetzt keine mögliche Straftat öffentlich machen aber sagen wir einfach mal sie wusste es nicht da ich wieder ausgezogen bin. Jedoch bin ich immernoch nicht in meiner neuen Wohnung gemeldet. Die Frage warum darf sich jeder selbst beantworten da ich dies ebenfalls nicht schreiben kann/darf.

Fakt ist: Weder in meiner alten WG, noch bei meiner Mutter oder bei mir in meiner neuen Wohnung ist seit dem April noch "irgendwas" zu dem Thema gekommen. Die Verjährungsfrist beträgt afaik 3 Monate, und wird in diesem Sinne durch so ziemlich jedes Zucken von denen als "Unterbrechungshandlung" wieder zurückgesetzt. Das letzte "Zucken" von denen ist jetzt aber so ziemlich 3,5-4 Monate her. Es gibt zwar diesen Punkt der die Verjährung auf 6 Monate anhebt, der greift aber afaik auch erst nach Erlass des Bußgeldbescheides. Für mich heisst das in logischer Konsequenz dass das Verfahren damit verjährt ist und ich "aus dem Schneider" bin.

Die Frage lautet eigentlich relativ simpel: Was kann jetzt noch auf mich zukommen? Nachdem ich demnächst endlich wieder richtig gemeldet bin, könnte es passieren dass ich dann wieder Post von denen bekomme? Und falls ja wie kann ich dagegen vorgehen?

Danke schonmal im vorraus
TK

PS: Ich hoffe ich hab jetzt den richtigen Bereich erwischt, sonst wärs nett wenn sich da ein Mod drum kümmern könnte. Dankeschön 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Wenn man die Karte grad ma 2 Monate hat kennt man noch nicht soviele Ecken. Fakt ist dass ich alleine durch den Schreck schon genug draus gelernt habe. Ich bin seitdem aufmerksamer unterwegs, rege mich erst ab bevor ich mich in ne Karre setze und hab mir seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen, nichtmal n Parkticket.

Ist natürlich ne krasse Leistung 😉

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Es ist bereits ein Bußgeld über knapp 80€ dort eingeflattert weil ich immernoch falsch gemeldet bin.

Wenn du weißt, dass ein Bußgeld eingegangen ist. Dann ist ja offensichtlich auch beim Richtigen angekommen. Und es ist piepegal wo du nächtigst, dort wo du gemeldet bist, bekommst du deine Post auch hin.

Kannst es vor Gericht ja mal versuchen mit der Ausrede: "Den Brief habe ich gelesen, aber da ich nicht an der Versandanschrift nächtige, gilt das nicht für mich! Sie hätten ja auch locker rausfinden können, wo ich mich derzeit aufhalte."

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Zitat:

Daran musst du dich gewöhnen, hier bei MT werden sehr oft die max. Strafen benannt (schonungslos und rücksichtslos wie das anonyme Netz nunmal ist).

Davon red ich net, ich red von leuten wie

Zitat:

Original geschrieben von Baulaender


die breitseite der behörden ist mit sicherheit schon abgefeuert ... 😛 ... da kann er sich ducken wie er will .... das wird ein volltreffer .... 😁😎

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


hoffentlich

treffer

versenkt

Hier wird einem ganz offensichtlich gewünscht dass man fett "in die Scheisse" tritt und man erfreut sich auch noch daran. Muss ich mir nicht geben...

Und ob ich mich jetzt 1 Tag früher oder später wieder anmelde, macht den braten au nimmer fett...

Peace
TK

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


In der Regel erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheides per Postzustellungsurkunde, ...

Dies ist mir durchaus bekannt. Aber keine Regel ohne Ausnahmen. Und genau die wissen wir in diesem Fall ja nicht.

Ggf. hat die Post ja geklingelt mit dem gelben Brief in der Hand (so macht das unsere Postfrau) und nach dem TE gefragt. Einer seiner netten Mitbewohner erscheint an der Tür und versichert glaubhaft (hab ich auch schon so gemacht "ja, das ist meine Schwester, die wohnt aber nicht hier und hat auch nie hier gewohnt sondern neben an"😉 das TE dort nicht wohnt = die Post nimmt den Brief ohne Niederlegung mit zurück und vermerkt den untauglichen Zustellversuch "unter der Anschrift nicht bekannt / wohnhaft" = Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt / niedergelegt werden.

Das hätten die mir aber gesagt wenn da was gewesen wäre was für mich war und zurück gegangen ist...

Peace
TK

Wenn der Name am Briefkasten steht, MUSS zugestellt werden...

@TE: Ich hätte mal die Frage, ob du sicher weisst, dass es ein Bußgeld ist oder ob es evtl. nicht nur ein Zwangsgeld ist?

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Das "schlechtest mögliche" wünscht Dir bestimmt niemand hier. Du hast Mist gebaut (mit Deinem Geschwindigkeitsverstoß). Ok. Für mich immer wieder, gerade wenn man beruflich auf eine Fahrerlaubnis angewiesen ist, unverständlich. Ich persönlich würde da wahrscheinlich penibelst fahren.

Umelden ? Ok, kann man mal vergessen. Aber zumindest dass hätte ich doch spätestens nach den ersten Anzeichen gerade gezogen. Das hat primär mit dem Verkehrsverstoß ja eh nichts zu tun. Bei letzterem kann Dir so oder so nur ein Anwalt helfen (Bedenke das es ab 1.8. merklich teurer wird beim Anwalt ! Hoffentlich warst Du schon dort)

Die Vermutungen hier (zumindest meine) gehen eben dahin dass Du dich, trotz des doch schon längeren Zeitraumes, immer noch nicht umgemeldet hast in der Hoffnung dass dann der ganze Kelch wunderbar an Dir vorüberzieht und dich aber im Endeffekt nur noch tiefer in die Sch.. reitest. In Behörden arbeiten Menschen, klar. Nur die gerne pauschalierte Aussage dass Behörden ja eh blöd sind und langsam halte ich für falsch. Aufgrund dessen eben auch Deine vage Hoffnung dass ausgerechnet in Deinem, nun in Sachen Verkehrsverstoß nicht gerade unerheblichen Falles, du genau auf jene blöden und unfähigen Behörden triffst halte ich für verfrüht und minimal. Es gibt hier eben einige die berechtigte Interessen haben. Die Bußgeldstelle, die Meldeämter, evt. auch andere Stellen (evt. Kindergeldanspruch, evt. Gläubiger u.v.m.), letztendlich auch die Polizei.

Da Du eben in gewisser Weise ja auch "beratungsresistent" zu sein scheints (spätestens nach den ersten Antworten hier hätte ich mich selbst mal mit "Meldegeschichten" befasst und mich auch ordnungsgemäß angemeldet) kann man sich u.U. eine gewisse Schadenfreude eben manchen TE gegenüber leider auch nicht verkneifen

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Das Fahrzeug wird nicht wirklich abgemeldet. Wenn jemand unbekannt verzogen ist, dann werden die Papiere für ungültig erklärt und nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in diesem Fall von vier Wochen, endet die Zulassung. Dann werden die Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben, das ist auch schon alles. Mit dem Versicherungsschutz hat das alles gar nix zu tun. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Versicherung dies der Zulassungsstelle mitteilt, z.B. wegen nicht gezahlter Beiträge oder sonstigem.
Wieso sollte denn ein Fahrzeug stillgelegt werden, wenn der Halter unbekannt verzogen ist?
Solange er seine Steuern zahlt und die VS gedeckt ist sehe ich da kein großes Problem.
Oder wieso meinst du fahren viele Auswanderer selbst nach Jahren mit ihren deutschen Kennzeichen in ihren neuen Heimatländern umher? Sie haben ja nicht wirklich eine bekannte deutsche Adresse und müssten laut dir mit der Zwangsstilllegung des Fzg rechnen.

Das einzige was hier (in deinem Fall) im Raum steht ist natürlich ein Verstoß gegen StVZO / FZV.

- aber auch im Fall des TE nicht wirklich, da ja die Mutter des TE Halterin ist und noch unter der HA-Anschrift erreichbar ist.

Klar kann man das machen. Im Ausland haben sie meist keinen Zugriff auf die Daten. In Deutschland wird das Fahrzeug aber abgemeldet.

Mir sind in meinem Leben schon zwei mal aehnliche Dinge passiert. Einmal in Deutschland umgezogen und mich nicht ,,gleich ``Umgemeldet. Das erste Schreiben warum auch immer kam keine 4 Wochen nach dem Umzug mit dem Hinweis das ich das Fahrzeug bis zum ...... Ummelden muss, ansonsten wird es stillgelegt.

Die Meldung beim Einwohnermeldeamt kostete nachher auch noch eine kleine extra Gebuehr 😉 War aber alles halb so wild da ich gleich nach dem ersten schreiben reagiert.

Dein Beispiel mit dem Ausland: Ich hab damals mein Fahrzeug mitgenommen. Konnte dieses hier noch 6 Monate fahren bevor ich es Importieren sollte. Ich habe es nach 6 Monaten als Ersatzteilspender verkauft da der Import zu teuer war. So ca nach 8 Monaten bekam ich Post aus Deutschland mit einer Frist bis zu der ich die Kennzeichen zurueck senden muss. In Deutschland hatte ich keine Adresse. Gekostet hatte mich das auch was. Aber war irgendwo was um die 40-50 Euro. Einreisen haette ich mit dem Fahrzeug in Deutschland sicher nicht koennen. 😁 Und was die Versicherung bei einem Unfall sagt, will ich gar nicht erst wissen.

465,50€ inkl. 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.
Ich war vor etwas mehr als einem Monat auch zu schnell... heute hab ich der Bußgeldstelle mein Führerschein geschickt. 😮

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Wenn der Name am Briefkasten steht, MUSS zugestellt werden...
...

Korrekt. Bei einer Zustellung von Amts wegen (Postzustellauftrag, der "gelbe Umschlag"😉 prüft der Überbringer zunächst, ob er das Ding persönlich überreichen kann.

Ist das nicht möglich, weil Empfänger nicht da, will nicht unterschreiben oder weiß der Geier, dann schaut er, ob der Name am Briefkasten steht.

Ist das der Fall, wirft er den Brief in den entsprechenden Briefkasten, macht auf der Postzustellurkunde seine Kreuzchen und das Ding gilt als zugestellt.

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


...
Ich habe nicht vor mich um das 80€ Bußgeld zu drücken und werde mich im Laufe der Woche ummelden wenn ich mit nem Anwalt gesprochen habe....
...

Nun mal Butter bei die Fische.

Wie würdest du dein Verhalten denn sonst nennen? Du hast bis jetzt doch alles dir mögliche getan, damit du NICHT zur Rechenschaft gezogen werden kannst. Oder hab ich mich da verlesen?

Ach so, zum Thema "verlesen". In deinem Eingangspost schreibst du was von 61 km/h zu schnell ... und jetzt schreibst du von 80 € Bußgeld.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Regelsatz für diese Höhe der Überschreitung die 80 € um einiges übersteigt.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


465,50€ inkl. 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.
Ich war vor etwas mehr als einem Monat auch zu schnell... heute hab ich der Bußgeldstelle mein Führerschein geschickt. 😮

Christ, mein Beileid😁 Kopf hoch, die zwei Monate gehen schneller vorbei als man glaubt! Vielleicht kannst du auch mit Urlaub ein paar Tage aussitzen bzw. überbrücken.

Jetzt wird sich auch zeigen, was Freunde und Kumpels wert sind😉 oder im Laufe der 8 Wochen nicht mehr😁

Ach ich seh das ganz gelassen. 🙂
Eigentlich überleg ich mir sogar einige Wege in Zukunft auch wenn das Fahrverbot vorbei ist zu Fuß zu gehen... z.B zum Fitnessstudio... sind ja nur 2 km.

Bin ich damals immer aus Bequemlichkeit gefahren... spart jetzt nicht unbedingt extrem viel Diesel aber man gewöhnt sich nicht so sehr an das faul sein.

Ja mal sehen was die Freunde machen die weiter weg wohnen für die ich oft damals viele KM gefahren bin... ob sie mal bei mir vorbei gucken. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Ach so, zum Thema "verlesen". In deinem Eingangspost schreibst du was von 61 km/h zu schnell ... und jetzt schreibst du von 80 € Bußgeld.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Regelsatz für diese Höhe der Überschreitung die 80 € um einiges übersteigt.

Waren die 80 Euro nicht wegen der nicht erfolgten Ummeldung? Ich seh hier eh nicht mehr durch 😁

80€ wären es in Sachen Geschwindigkeit bei 21-25km/h über dem Limit.
Lt. Eingangspost sind es aber 61 drüber gewesen... dann sind es die besagten 465,50€ + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot.

Zur Sache mit der Verjährung... sobald du innerhalb von 3 Monaten und 14 Tagen (Postlaufzeit) kontaktiert wurdest ist die Frist unterbrochen. Das gilt auch wenn ein Brief zu der Adresse geschickt wurde wo du gemeldet bist aber dort nicht bist. (Woher soll die Behörde das auch Wissen?)

Aber sein wir doch mal ehrlich... Schilder "übersieht" man nicht mal so eben...
Selbst wenn ich mit 240 über die Autobahn rausche sehe ich noch jedes Tempolimit und kann reagieren wenn ich will.

Wieviel Punkte hast du denn bisher und hattest du schon mal einen Geschwindigkeitsverstoß?
Gegebenenfalls sogar innerhalb der letzten 12 Monate mit mehr als 26km/h?
Dann droht nämlich sogar eine Erhöhung der Strafe wegen Beharrlichkeit.

Die Strafe ist hart - keine Frage... ich hab Erfahrung aus 1. Hand.
Aber versuch wenigstens einen Nutzen aus der Sache zu ziehen und überdenke deine Fahrweise... denn wie du schon gesagt hast bist du beruflich anscheinend ziemlich auf den Schein angewiesen.
Den Behörden ist das übrigens ziemlich egal und die sind da Schmerzfrei... sonst gäbe es ja keinen Lerneffekt mehr...

Bist du ADAC Mitglied oder hast du einen Rechtschutz?

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Ach so, zum Thema "verlesen". In deinem Eingangspost schreibst du was von 61 km/h zu schnell ... und jetzt schreibst du von 80 € Bußgeld.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, das Bußgeld ist vom EINWOHNERMELDEAMT. Ich glaub des is jetzt schon das 4 oder 5. mal dass ich das erwähnen muss. Mir gehts primär auch nicht um die fast 500€ Bußgeld, die 4 Punkte oder ums Aufbauseminar, klar scheisse gebaut heisst scheisse fressen. Aber ich bin Kurierfahrer, und wenn ich 2 Monate abgebe werde ich gekündigt. So siehts aus...

Mir würds auch reichen wenns da irgendein gesetzliches Schlupfloch gäbe wie ich meine 2 Monate Fahrverbot gegen eine höhere Geldstrafe "eintauschen" kann trotz Probezeit. Ich will mich nicht um Biegen und Brechen jeglicher Strafe entziehen. Ich brauch nur meine Pappe, sonst hab ich nix zu fressen auf gut deutsch gesagt...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


80€ wären es in Sachen Geschwindigkeit bei 21-25km/h über dem Limit.
Lt. Eingangspost sind es aber 61 drüber gewesen... dann sind es die besagten 465,50€ + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot.

Stimmt genau

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Zur Sache mit der Verjährung... sobald du innerhalb von 3 Monaten und 14 Tagen (Postlaufzeit) kontaktiert wurdest ist die Frist unterbrochen. Das gilt auch wenn ein Brief zu der Adresse geschickt wurde wo du gemeldet bist aber dort nicht bist. (Woher soll die Behörde das auch Wissen?)

Ich wurde aber nicht kontaktiert, es kamen insg. 2 Briefe für meine mutter (Die Halterin) und NICHTS an mich.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Aber sein wir doch mal ehrlich... Schilder "übersieht" man nicht mal so eben...
Selbst wenn ich mit 240 über die Autobahn rausche sehe ich noch jedes Tempolimit und kann reagieren wenn ich will.

Oh doch, Schilder übersieht man. Ich finds ja super für dich dass dir das nicht passiert, aber bitte gestehe anderen leuten zu andere Fehler zu machen. Ich war den Abend so auf 180 dass ich garnix mehr mitbekommen habe ausser passend die Spuren zu wechseln...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Wieviel Punkte hast du denn bisher und hattest du schon mal einen Geschwindigkeitsverstoß?
Gegebenenfalls sogar innerhalb der letzten 12 Monate mit mehr als 26km/h?
Dann droht nämlich sogar eine Erhöhung der Strafe wegen Beharrlichkeit.

6 Punkte - Einmal fahren ohne Fahrerlaubnis mit nem getunten 50er Roller. Mit dem jetzt "wären" es dann 10 nach altem System. Habe mir weder davor oder danach einen Geschwindigkeitsverstoß geleistet, im Gegenteil. Grade weil ich Probezeit habe achte ich da sonst besonders drauf...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Die Strafe ist hart - keine Frage... ich hab Erfahrung aus 1. Hand.
Aber versuch wenigstens einen Nutzen aus der Sache zu ziehen und überdenke deine Fahrweise... denn wie du schon gesagt hast bist du beruflich anscheinend ziemlich auf den Schein angewiesen.
Den Behörden ist das übrigens ziemlich egal und die sind da Schmerzfrei... sonst gäbe es ja keinen Lerneffekt mehr...

Hab ich längst getan, seit diesem Abend setze ich mich prinzipiell nicht mehr emotionsgeladen ans Steuer, ich behandle Wut wie Alkohol. Erst wenns komplett raus ist, fahre ich.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Bist du ADAC Mitglied oder hast du einen Rechtschutz?

Doppelnope

Peace
TK

Okay - gab es damals wegen der Roller-Sache einen Nachschulung? Ich denke mal nicht, oder?
Bist du nun noch in der Probezeit?

Wenn du wirklich in keiner Weise innerhalb von 3 Monaten und 14 Tagen kontaktiert wurdest dann hattest du Glück und die Sache wäre verjährt. So zumindest mein Rechtsverständnis.

Versteh mich nicht falsch, ich will dir nicht ans Bein pinkeln.
Aber wenn ich bei 180 keine Schilder mehr sehe... auch dann sollte ich meine Fahrweise oder Handlungsweise beim fahren überdenken. 🙂

Wie gesagt, nicht böse gemeint. Aber wenn du wie bereits gesagt auf den Schein angewiesen bist wirst du nicht drum herum kommen die Gedanken darum zu machen das es nicht noch mal passiert.

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