Frage zum Thema Verjährung eines "geblitzt werdens"
Mahlzeit.
Garnicht lange um den heissen Brei geredet: Ich war Februar dieses Jahres mit dem Fahrzeug meiner Mutter auf der A2 unterwegs, hatte es eilig und hab weil ich gedanklich woanders war die 100er Schilder bei der Bielefelder Talbrücke übersehen. Das Ende vom Lied: 61 KmH drüber laut Anhörungsbogen. Ja ich weiss dass ich selbst Schuld bin, und ich habe seitdem meine Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht. Aber darum solls nicht gehen. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und kanns mir nicht leisten abzugeben...
Nun war die Lage hier erstmal ganz lustig, ich wohnte zu der Zeit wieder Zuhause, war aber noch in meiner alten WG gemeldet. Meine Ma hat natürlich "dicht gehalten" sodass ich vorerst nicht identifiziert wurde, ist ja ihr gutes Recht. Das war so im März. Im April kam nochmal irgendein Brief (KEIN Bußgeldbescheid) in dem sie mich zwar identifiziert hatten, aber von meiner Mutter jetzt wissen wollten wo ich denn nun wohne da ich in der WG augenscheinlich nicht mehr wohnte. Ich will jetzt keine mögliche Straftat öffentlich machen aber sagen wir einfach mal sie wusste es nicht da ich wieder ausgezogen bin. Jedoch bin ich immernoch nicht in meiner neuen Wohnung gemeldet. Die Frage warum darf sich jeder selbst beantworten da ich dies ebenfalls nicht schreiben kann/darf.
Fakt ist: Weder in meiner alten WG, noch bei meiner Mutter oder bei mir in meiner neuen Wohnung ist seit dem April noch "irgendwas" zu dem Thema gekommen. Die Verjährungsfrist beträgt afaik 3 Monate, und wird in diesem Sinne durch so ziemlich jedes Zucken von denen als "Unterbrechungshandlung" wieder zurückgesetzt. Das letzte "Zucken" von denen ist jetzt aber so ziemlich 3,5-4 Monate her. Es gibt zwar diesen Punkt der die Verjährung auf 6 Monate anhebt, der greift aber afaik auch erst nach Erlass des Bußgeldbescheides. Für mich heisst das in logischer Konsequenz dass das Verfahren damit verjährt ist und ich "aus dem Schneider" bin.
Die Frage lautet eigentlich relativ simpel: Was kann jetzt noch auf mich zukommen? Nachdem ich demnächst endlich wieder richtig gemeldet bin, könnte es passieren dass ich dann wieder Post von denen bekomme? Und falls ja wie kann ich dagegen vorgehen?
Danke schonmal im vorraus
TK
PS: Ich hoffe ich hab jetzt den richtigen Bereich erwischt, sonst wärs nett wenn sich da ein Mod drum kümmern könnte. Dankeschön 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Wenn man die Karte grad ma 2 Monate hat kennt man noch nicht soviele Ecken. Fakt ist dass ich alleine durch den Schreck schon genug draus gelernt habe. Ich bin seitdem aufmerksamer unterwegs, rege mich erst ab bevor ich mich in ne Karre setze und hab mir seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen, nichtmal n Parkticket.
Ist natürlich ne krasse Leistung 😉
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Es ist bereits ein Bußgeld über knapp 80€ dort eingeflattert weil ich immernoch falsch gemeldet bin.
Wenn du weißt, dass ein Bußgeld eingegangen ist. Dann ist ja offensichtlich auch beim Richtigen angekommen. Und es ist piepegal wo du nächtigst, dort wo du gemeldet bist, bekommst du deine Post auch hin.
Kannst es vor Gericht ja mal versuchen mit der Ausrede: "Den Brief habe ich gelesen, aber da ich nicht an der Versandanschrift nächtige, gilt das nicht für mich! Sie hätten ja auch locker rausfinden können, wo ich mich derzeit aufhalte."
124 Antworten
Puh, da ist ja so viel falsch, wo soll man da anfangen...
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Eine öffentliche Zustellung muss erst einmal durch ein Prozessgericht beschlossen und angeordnet werden (ZPO § 186) , so weit sind wir hier doch noch lange nicht.
Wir sind hier aber nicht im Zivilverfahren, sondern im Verwaltungsverfahren, entweder Melderecht oder OWi. Hat mir der ZPO erstmal nix zu tun, da gelten die jeweiligen Landeszustellungsgesetze bzw. die ZPO über Umwege.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Fakt ist: Er wohnt nicht mehr am aktuell gemeldeten Wohnort.
Das bedeutet, dass das Einwohnermeldeamt dieser Stadt/Gemeinde ihn abmeldet, so bald es ihnen auffällt.
Meldet er sich dann nicht anderswo an, ist er ohne festen Wohnsitz, diese Auskunft erhält dann auch die Polizei.
Woher nimmst du diesen Fakt? So genau hat er das nicht beschrieben. Außerdem erhält die Polizei keine Auskunft darüber, sondern nur auf Nachfrage. Und bis zu einer Abmeldung von Amts wegen dauert es auch ein bisschen. "Auffallen" reicht da nicht...
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Gerne wird bei solch hartnäckigen Kandidaten auch das Auto polizeilich still gelegt, dann fährt der TE irgendwann ohne Versicherungsschutz durch die Gegend.
Die Polizei legt gar nix still, wenn geht das über die Zulassungsstelle. Die kann sich vielleicht der Amtshilfe der Polizei bedienen. Aber das Verfahren ist ein ganz anderes, als du es denkst. Und warum dadurch der Versicherungsschutz erlöschen soll, wird wohl dein Geheimnis bleiben. Wenn du schon irgendeinen Vorwurf loswerden willst, dann den, dass das Fahrzeug nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zugelassen ist...
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Und - nein - das habe ich mir nicht ausgedacht, mein Nachbar ist Leiter vom Ordnungsamt, der kennt solche Fälle zu Genüge und es ist noch keiner mit dieser Nummer durchgekommen.
Dann solltest du entweder besser zuhören und nichts dazuerfinden oder dein Nachbar sollte nicht allzusehr übertreiben mit seinen Geschichten...
Ok, jetzt hab ich es auch geschnallt. Dann kann man sich hier wieder in Ruhe ausklinken und das Amt seine Arbeit machen lassen. Den TE wirds ordendlich Breitseite erwischen. Verjaehrt ist da nix. Ich wuerde mir schonmal viel Geld zusammen sparen das eventuell nach der Strafe auch noch fuer nen Fahrrad reicht 😉 Aber das wird wohl nix, da schon das Geld fuer die Ummeldung fehlt. Naja, fuers Internet und Computer oder Handy reichts jedenfalls.
BB
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Puh, da ist ja so viel falsch, wo soll man da anfangen...
Ach nein... so viel ist da überhaupt nicht falsch. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Wir sind hier aber nicht im Zivilverfahren, sondern im Verwaltungsverfahren, entweder Melderecht oder OWi. Hat mir der ZPO erstmal nix zu tun, da gelten die jeweiligen Landeszustellungsgesetze bzw. die ZPO über Umwege.Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Eine öffentliche Zustellung muss erst einmal durch ein Prozessgericht beschlossen und angeordnet werden (ZPO § 186) , so weit sind wir hier doch noch lange nicht.
Okay, da hast Du jetzt Recht - Denkfehler meinerseits.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Woher nimmst du diesen Fakt? So genau hat er das nicht beschrieben. Außerdem erhält die Polizei keine Auskunft darüber, sondern nur auf Nachfrage. Und bis zu einer Abmeldung von Amts wegen dauert es auch ein bisschen. "Auffallen" reicht da nicht...Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Fakt ist: Er wohnt nicht mehr am aktuell gemeldeten Wohnort.
Das bedeutet, dass das Einwohnermeldeamt dieser Stadt/Gemeinde ihn abmeldet, so bald es ihnen auffällt.
Meldet er sich dann nicht anderswo an, ist er ohne festen Wohnsitz, diese Auskunft erhält dann auch die Polizei.
Soweit ich es aus seinen Aussagen mitgelesen habe, ist die letzte gemeldete Adresse die WG, in der er sich allerdings nicht mehr aufhält.
Allerdings fragt er wohl hin und wieder bei seinen ehemaligen Mitbewohnern nach Post, das hat er zumindest so geschrieben.
Natürlich erhält die Polizei diese Auskunft auf Anfrage, was in diesem Fall durch das Ermittlungsverfahren wohl auch passieren wird.
Die Abmeldung durch das zuständige EMA kann recht schnell gehen, z. B., wenn amtliche Dokumente nicht zugestellt werden können.
Ich kann hier allerdings nur für Hessen sprechen, denn das Melderecht ist Ländersache und kann hier und da ggf. leicht variieren.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Polizei legt gar nix still, wenn geht das über die Zulassungsstelle. Die kann sich vielleicht der Amtshilfe der Polizei bedienen. Aber das Verfahren ist ein ganz anderes, als du es denkst. Und warum dadurch der Versicherungsschutz erlöschen soll, wird wohl dein Geheimnis bleiben. Wenn du schon irgendeinen Vorwurf loswerden willst, dann den, dass das Fahrzeug nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zugelassen ist...
Das ist jetzt etwas spitzfindig.
Das Abmelden erfolgt natürlich durch die Zulassungsstelle. Auslöser dafür ist in diesem Falle dann allerdings das Ermittlungsverfahren der Polizei - stimmst Du mir zumindest so weit zu? Meine Aussagen in diesem Thread sind generell auf das aktuelle Thema bezogen.
Wenn das Auto still gelegt wird und er dennoch damit weiter durch die Gegend fährt, dann fährt er ohne Versicherungsschutz, da dieser an das KFZ gebunden ist. Was soll daran ein Geheimnis sein?
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Dann solltest du entweder besser zuhören und nichts dazuerfinden oder dein Nachbar sollte nicht allzusehr übertreiben mit seinen Geschichten...
Das könnte ich jetzt streng genommen als böswillige Unterstellung deuten.
😉
Wenn meine Beteiligung hier nicht mehr erwünscht ist, dann kann ich meine Zeit auch anders nutzen.
Schönen Tag noch...
Was mir grade noch einfällt: Ein Vermieter ist ja auch verpflichtet mitzuwirken und muss Mieter ggf. an- und abmelden. Vorraussetzung ist natürlich dass er davon Kenntnis hat :-) Hat er wohl nicht. Wenn da was auf den Vermieter zukommen sollte ist die Frage wie lange der TE noch "Freunde" in seiner Ex-WG hat (hätte ich solche Mieter hätten die dann auf jeden Fall keine Freude mehr und würden wohl eher bemüht sein sehr schnell und sehr schnell freiwillig auszuziehen).
Wenn die Freunde zudem lustig sind und fortan keine Miete mehr zahlen könnte sich ja der Vermieter diese Mietschulden dann ja vielleicht auch beim TE holen. Schließlich ist er dort ja noch gemeldet (sofern nicht schon eine Zwangsabmeldung von Amts wegen erfolgt ist weil sich der TE ja wahrscheinlich immer noch nicht bei einer Meldebehörde angemeldet hat um sich die 80 EUR vermeintlich auch noch zu sparen) und er damit als wohnsitzlos gilt
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Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Das ist jetzt etwas spitzfindig.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Polizei legt gar nix still, wenn geht das über die Zulassungsstelle. Die kann sich vielleicht der Amtshilfe der Polizei bedienen. Aber das Verfahren ist ein ganz anderes, als du es denkst. Und warum dadurch der Versicherungsschutz erlöschen soll, wird wohl dein Geheimnis bleiben. Wenn du schon irgendeinen Vorwurf loswerden willst, dann den, dass das Fahrzeug nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zugelassen ist...
Das Abmelden erfolgt natürlich durch die Zulassungsstelle. Auslöser dafür ist in diesem Falle dann allerdings das Ermittlungsverfahren der Polizei - stimmst Du mir zumindest so weit zu? Meine Aussagen in diesem Thread sind generell auf das aktuelle Thema bezogen.Wenn das Auto still gelegt wird und er dennoch damit weiter durch die Gegend fährt, dann fährt er ohne Versicherungsschutz, da dieser an das KFZ gebunden ist. Was soll daran ein Geheimnis sein?
Das Fahrzeug wird nicht wirklich abgemeldet. Wenn jemand unbekannt verzogen ist, dann werden die Papiere für ungültig erklärt und nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in diesem Fall von vier Wochen, endet die Zulassung. Dann werden die Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben, das ist auch schon alles. Mit dem Versicherungsschutz hat das alles gar nix zu tun. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Versicherung dies der Zulassungsstelle mitteilt, z.B. wegen nicht gezahlter Beiträge oder sonstigem.
Was andersrum kausal sein kann (was hier aber eigentlich so nicht Thema ist), dass das Fahrzeug durch die Polizei entstempelt wird, gerade weil eben kein Versicherungsschutz vorliegt.
Ansonsten, du kannst dich gerne beteiligen, aber dann sollte das schon passen 😉 Im Übrigen bin ich ebenso der Meinung, dass der TE nicht drumrum kommen wird, dazu sind die Behörden zu gut miteinander verbandelt im gegenseitigen Austausch. Zwar nicht alles nicht automatisch, aber durchaus dennoch recht simpel und man kommt an alle Daten ran.
Okey, irgendjemand hat nach weiteren infos gefragt, meinetwegen. Ich werd gern Infos geben, aber mich NICHT weiter an der Diskussion beteiligen.
Die Fragen an mich die ich jetzt ausm Stehgreif so sagen kann:
Ich weiss dass ich identifiziert wurde weil der örtliche Trachtenverein im April bei meiner Mutter war um nach meiner Adresse zu fragen und es gegenüber meiner Mutter auch gesagt wurde dass es um das Blitzerfoto geht. Mal abgesehen davon dass es da sonst nix gab weswegen ich ermittelt werden müsste...
Was die Vermieterin angeht ist die Sache irrelevant da ich nie auf dem Hauptmietvertrag stand sondern als Untermieter da gelebt habe.
Ja mein Name steht noch auf dem Briefkasten. Es kommt auch jeden Tag Post für mich an, also scheint mir nicht logisch warum ausgerechnet der Bescheid unzustellbar sein soll...
Aktuell bin ich nicht adressenlos, sondern immernoch fehlerhaft in der alten WG gemeldet.
Ich habe nicht vor mich um das 80€ Bußgeld zu drücken und werde mich im Laufe der Woche ummelden wenn ich mit nem Anwalt gesprochen habe....
Peace
TK
Hast ein Danke von mir bekommen, weil du bereit bist weitere Infos zu geben🙂
In der WG wurde aber nicht nach dir gefragt? Da frage ich mich, wie der Verstoß gegen das Meldegesetz aufgedeckt wurde.
Wahrscheinlich wurdest du vom WG-Vermieter abgemeldet und deswegen sind die zu deiner Mutter gekommen. Oder steht im Bußgeldbescheid, dass du noch in der WG angemeldet bist?
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das Fahrzeug wird nicht wirklich abgemeldet. Wenn jemand unbekannt verzogen ist, dann werden die Papiere für ungültig erklärt und nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in diesem Fall von vier Wochen, endet die Zulassung. Dann werden die Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben, das ist auch schon alles. Mit dem Versicherungsschutz hat das alles gar nix zu tun. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Versicherung dies der Zulassungsstelle mitteilt, z.B. wegen nicht gezahlter Beiträge oder sonstigem.
Wieso sollte denn ein Fahrzeug stillgelegt werden, wenn der Halter unbekannt verzogen ist?
Solange er seine Steuern zahlt und die VS gedeckt ist sehe ich da kein großes Problem.
Oder wieso meinst du fahren viele Auswanderer selbst nach Jahren mit ihren deutschen Kennzeichen in ihren neuen Heimatländern umher? Sie haben ja nicht wirklich eine bekannte deutsche Adresse und müssten laut dir mit der Zwangsstilllegung des Fzg rechnen.
Das einzige was hier (in deinem Fall) im Raum steht ist natürlich ein Verstoß gegen StVZO / FZV.
- aber auch im Fall des TE nicht wirklich, da ja die Mutter des TE Halterin ist und noch unter der HA-Anschrift erreichbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Okey, irgendjemand hat nach weiteren infos gefragt, meinetwegen. Ich werd gern Infos geben, aber mich NICHT weiter an der Diskussion beteiligen.
Wieso machst du dann hier erst ein Thema auf, wenn du dich nicht an einer offenen Diskussion beteiligen willst???
Aber stimmt schon, bei heftigem Gegenwind einfach abtauchen und gut (scheint ja deine Einstellung zum Leben zu sein)!
Die bösen Jungs hier im Forum (es gibt natürlich auch Ausnahmen) schreiben hier nicht was du willst, da kneift man eben den Sch.. ein und schmollt.
Zitat:
Ich weiss dass ich identifiziert wurde weil der örtliche Trachtenverein im April bei meiner Mutter war um nach meiner Adresse zu fragen und es gegenüber meiner Mutter auch gesagt wurde dass es um das Blitzerfoto geht. Mal abgesehen davon dass es da sonst nix gab weswegen ich ermittelt werden müsste...
Dann kommt bestimmt nichts und die Behörden haben es verjähren lassen. Denn ich glaube nicht, dass der Trachtenverein mit den Behörden zusammen arbeitet bzw. zur Weitergabe ihrer Kenntnisse verpflichtet ist.
Hoffentlich haben die nichts niedergeschrieben, ich sag nur NSA und so. 😁
Zitat:
Ja mein Name steht noch auf dem Briefkasten. Es kommt auch jeden Tag Post für mich an, also scheint mir nicht logisch warum ausgerechnet der Bescheid unzustellbar sein soll...
Wieso soll man dich unter der Anschrift anschreiben wenn man Kenntnis davon hat das du da nicht mehr erreichbar bist. So ein Bußgeldbescheid kommt zwar mit der Tagespost, wir aber nunmal etwas anders als ne Werbesendung abgearbeitet.
Zitat:
werde mich im Laufe der Woche ummelden wenn ich mit nem Anwalt gesprochen habe....
Peace
TK
Was hat jetzt das Ummelden mit nem Anwalt zu tun?!?
Zitat:
Original geschrieben von W 8993
Wahrscheinlich wurdest du vom WG-Vermieter abgemeldet unddeswegen sind die zu deiner Mutter gekommen. Oder steht im Bußgeldbescheid, dass du noch in der WG angemeldet bist?
Mann, mann mann, isr es wirklich so schwer?!?
Die sind zu seiner Mutter, weil die die Halterin des Tatfahrzeugs ist! Dort haben sie erfahren, dass er in der WG wohnen soll = ein Bußgeldbescheid wurde wahrscheinlich erlassen und an die WG geschickt = dort konnte keine Zustellung erfolgen, weil bestimmt keiner dort eine Vollmacht vom TE zur Annahme von amtl. Zustellungen hat = er hat (nach eigenen Angaben) noch keinen Bußgeldbescheid und kann somit deine letzte Frage nicht wirklich beantworten!
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Aktuell bin ich nicht adressenlos, sondern immernoch fehlerhaft in der alten WG gemeldet.
Wohingegen ja die Meldebehörde festgestellt hat dass Du eben nicht korrekt gemeldet bist. Deshalb ja auch das Bußgeld wegen verstoß gegen das Meldegesetz. Im Extremfall könnte es also durchaus sein dass Du von Amts wegen zwangsabgemeldet wurdest und du somit ganz offiziell als wohnsitzlos zählst.
Ok, Halter des Fahrzeuges bist Du nicht, das wurde überlesen bzw. einige Seiten später von mir vergessen. Dahingehend stehn dir also keine Probleme ins Haus.
Warum Dir der Bescheid evt. nicht zugegangen ist obwohl rechtskärftig könnte aber eben damit zusammenhängen dass im Rahmen der Ermittlungen ja die Meldebehörde der Bußgeldstelle mitgeteilt hat dass Du an Deiner Meldeadresse nicht mehr lebst. Somit könnte die Bußgeldstelle ja darauf verzichtet haben zu versuchen dir den Bescheid zuzustellen in diesen eben gleich veröffentlicht hat. An einer Rechtswirksamkeit eines solchen ändert dies dennoch nichts.
Interessieren würde uns es wahrscheinlich dennoch alle wie der Fall weitergeht und was dein Anwalt dazu sagt.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wieso machst du dann hier erst ein Thema auf, wenn du dich nicht an einer offenen Diskussion beteiligen willst???
Ganz einfach, das wollte ich. Aber da sich ca. 50% der Beteiligten sich eh über mich nur lustig machen sehe ich keinen Grund einer Beteiligung. Ich hab einen recht dünnen Geduldsfaden und bevor ich dann ausfallend werde und gegen Forenregeln verstoße steig ich lieber aus. So is das halt. Von den 3 oder 4 "Spezis" die mir offenkundig mit Freude den schlechtmöglichsten Ausgang der Situation gewünscht haben mal abgesehen...
Was der Anwalt mit dem ummelden zu tun hat? Ich möchte gerne informiert sein bevor ich wieder "auftauche" und der Ärger eventuell weiter geht...
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Die sind zu seiner Mutter, weil die die Halterin des Tatfahrzeugs ist! Dort haben sie erfahren, dass er in der WG wohnen soll = ein Bußgeldbescheid wurde wahrscheinlich erlassen und an die WG geschickt = dort konnte keine Zustellung erfolgen, weil bestimmt keiner dort eine Vollmacht vom TE zur Annahme von amtl. Zustellungen hat = er hat (nach eigenen Angaben) noch keinen Bußgeldbescheid und kann somit deine letzte Frage nicht wirklich beantworten!
Falsch. Von meiner Mutter haben die A.) GARNIX erfahren und B.) hätten meine Jungs mir wohl gesagt wenn da irgendwas gewesen wäre was mangels Vollmacht nicht angenommen werden konnte. Abgesehen davon dass mir neu wäre dass in NRW Bußgeldbescheide nicht einfach in den kasten geworfen werden.
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Und wenn dies gewünscht ist kann ich gerne den Thread weiter mit Infos füttern zum Verlauf der Sache, das soll wohl kein Thema sein.
Peace
TK
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wieso sollte denn ein Fahrzeug stillgelegt werden, wenn der Halter unbekannt verzogen ist?
Solange er seine Steuern zahlt und die VS gedeckt ist sehe ich da kein großes Problem.
Verstoß gegen die Halterpflichten zur Ummeldung des Fahrzeugs. Ist so simpel, einfach mal in die FZV schauen, da steht wirklich nahezu alles drin. Da macht es auch nix, dass ausgerechnet du darin kein Problem siehst, weil das andere eben doch tun, denen das auch zusteht...ist hier im konkreten Fall halt nicht gegeben, da die Mutter die Halterin ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
ein Bußgeldbescheid wurde wahrscheinlich erlassen und an die WG geschickt = dort konnte keine Zustellung erfolgen, weil bestimmt keiner dort eine Vollmacht vom TE zur Annahme von amtl. Zustellungen hat = er hat (nach eigenen Angaben) noch keinen Bußgeldbescheid
Heieiei 🙄 Hier werden ja Konstruktionen aufgefahren, das ist ja nicht mehr nur noch abstrus...ein Bescheid gilt nach den jeweiligen Landesgesetzen (VerwVfG und VwZVG) als entsprechend zugestellt. Dabei kommt es dann nur noch auf die Versandart an, wie genau die Behörde den Termin nachweisen kann. Und eine Vollmacht zur Entgegennahme von amtlichen Zustellungen...sorry, dass ich lache, aber hast du dir das selbst ausgedacht? Es reicht bei einer PZU, dass der Postbote ankreuzt, "in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten geworfen". Ansonsten, Zugang eines Schreibens, da gibts gute Rechtsdefinitionen dazu...
Zitat:
Original geschrieben von TKtheONE
Ganz einfach, das wollte ich. Aber da sich ca. 50% der Beteiligten sich eh über mich nur lustig machen sehe ich keinen Grund einer Beteiligung.
Also lustig machen denk ich mal nicht! Bleib ruhig und sag dir, die wollen nur spielen.
Zitat:
Von den 3 oder 4 "Spezis" die mir offenkundig mit Freude den schlechtmöglichsten Ausgang der Situation gewünscht haben mal abgesehen...
Daran musst du dich gewöhnen, hier bei MT werden sehr oft die max. Strafen benannt (schonungslos und rücksichtslos wie das anonyme Netz nunmal ist).
Zitat:
Was der Anwalt mit dem ummelden zu tun hat? Ich möchte gerne informiert sein bevor ich wieder "auftauche" und der Ärger eventuell weiter geht...
Das Problem ist doch schlicht und ergreifend so, dass du es mit deinem Abwarten mit dem "auftauchen" nicht gerade besser machst!
Auch in Anbetracht einer möglichen Strafe für das "Rasen" kann man sich doch ummelden. Hier kann dan ein Anwalt dann immer noch konsultiert werden und gf. helfend eingreifen.
Den Meldeverstoss kannst du damit nicht besser nur noch schlimmer machen.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
= ein Bußgeldbescheid wurde wahrscheinlich erlassen und an die WG geschickt = dort konnte keine Zustellung erfolgen, weil bestimmt keiner dort eine Vollmacht vom TE zur Annahme von amtl.
Nö.
In der Regel erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheides per Postzustellungsurkunde, d.h. der Briefüberbringer wirft das Schreiben in den Briefkasten des Te, dessen Name ja noch am Briefkasten steht, ein und notiert, wann und in welchen Briefkasten das Schreiben eingeworfen wurde. Vollmacht des Te ist nicht erforderlich.
O.