Frage zum Kfz-Gutachter (Parkrempler)

BMW 3er E46

Morgen!

wegen eines Parkremplers möchte die Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter vorbeischicken.
Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 1.600,00 €.
Schuldfrage ist auch geklärt, da das Auto stand, und der Gegner beim vorwärts einparken das Auto vorne (Radkasten, Stoßstange) beschädigt hat.
Aus welchem Grund hier ein Gutachter kommen soll, weiß ich nicht, da es doch keine große Sache ist. Die Werkstätten tauschen ja lieber aus, und spachteln nicht.
Kann der Gutachter verlangen, das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt "billiger" zu reparieren? Was darf er und was darf er nicht?
Bin auch am überlegen, den Schaden nicht über Händler abzuwickeln, sondern Geld nehmen und selbst zusehen und woanders reparieren.

Brauche ein paar Ratschläge...

Thx

Beste Antwort im Thema

Die Versicherung kann natürlich ihren eigenen Gutachter vorbeischicken um zu überprüfen, ob die zu zahlende Summe gerechtfertigt ist. Wenn der gegnerische Gutachter allerdings was in deinen Augen unangemessenes feststellt, ist die Gutachteraussage nix mehr wert!

Die gegnerische Versicherung darf "gar nix" bestimmen. Du allein hast das Wahlrecht der Werkstatt, die den vorherigen Zustand an deinem Auto wieder herstellt. Du kannst wie schon geschrieben auch fiktiv abrechenen, allerdings dann ohne den MwSt.-Betrag. (Wahrscheinlich bekommst du dann "nur" 1.344,54 EUR ausbezahlt, wenn die 1.600,- vom Kostenvoranschlag die Steuer beinhalten).

Natürlich kann die gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag anzweifeln, im Härtefall muss die Sache gerichtlich geklärt werden. Ich gehe aber davon aus, dass die Versicherung nicht diesen Weg wählen wird, weil die Kosten in keinem Fall den Nutzen rechtfertigen würden.

Wahrscheinlich wird der Gutachter der Versicherung versuchen, dich dazu zu bewegen, in ner günstigeren Werkstatt reparieren zu lassen oder er wird versuchen, den Preis zu drücken. Lass dich da nicht drauf ein und sag dem oder der Versicherung klar, freundlich und bestimmt, dass du den Schaden nach Kostenvoranschlag abrechnen möchtest und dich danach nach einer Reparaturmöglichkeit umsiehst. Das Recht hast du! Und du kannst dann sogar noch den MwSt.-Betrag nachfordern, den du für die tatsächliche Reparatur bezahlt hast!
Du kassierst die o.g. 1344,- EUR und lässt den Schaden z.B. für 800,- (incl 127,- EUR MwSt) "notdürftig" reparieren und forderst anschließend mit der Rechnung die Versicherung auf, den MwSt.-Betrag noch zu zahlen.

Gruß
Jan

PS: wenn die Reparatur länger dauert, kannst du auch nen Mietwagen geltend machen (oder mit der Versicherung vereinbaren, dass die dir für den Verzicht des Mietwagens z.B. 20,- EUR pro Tag zahlen) und außerdem kannst du deinen (finanziellen) Aufwand in Verbindung mit dem Schaden geltend machen. Wenn du hierfür (Porto, Telefon, Weg zur Werkstatt für Kostenvoranschlag) z.B. ne Pauschale von 20,- EUR ansetzt, wird die wahrscheinlich kommentarlos akzeptiert.

15 weitere Antworten
15 Antworten

Morgen,

also soweit ich weiß, darfst du dir den Gutachter selber aussuchen...musst also nicht den der Versicherung akzeptieren.

Wenn du dir das Geld auszahlen lässt, bekommst du den Reparaturbetrag abzüglich 19 % MwSt.

Und ich meine du hast auch das Recht, das dein Wagen wieder wie vor dem Unfall ist, d. h. spachteln musst du ebenfalls nicht akzeptieren.

Wäre super, wenn jemand meine Aussagen bestätigen könnte 🙂

Gruß
robson

Die Versicherung kann natürlich ihren eigenen Gutachter vorbeischicken um zu überprüfen, ob die zu zahlende Summe gerechtfertigt ist. Wenn der gegnerische Gutachter allerdings was in deinen Augen unangemessenes feststellt, ist die Gutachteraussage nix mehr wert!

Die gegnerische Versicherung darf "gar nix" bestimmen. Du allein hast das Wahlrecht der Werkstatt, die den vorherigen Zustand an deinem Auto wieder herstellt. Du kannst wie schon geschrieben auch fiktiv abrechenen, allerdings dann ohne den MwSt.-Betrag. (Wahrscheinlich bekommst du dann "nur" 1.344,54 EUR ausbezahlt, wenn die 1.600,- vom Kostenvoranschlag die Steuer beinhalten).

Natürlich kann die gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag anzweifeln, im Härtefall muss die Sache gerichtlich geklärt werden. Ich gehe aber davon aus, dass die Versicherung nicht diesen Weg wählen wird, weil die Kosten in keinem Fall den Nutzen rechtfertigen würden.

Wahrscheinlich wird der Gutachter der Versicherung versuchen, dich dazu zu bewegen, in ner günstigeren Werkstatt reparieren zu lassen oder er wird versuchen, den Preis zu drücken. Lass dich da nicht drauf ein und sag dem oder der Versicherung klar, freundlich und bestimmt, dass du den Schaden nach Kostenvoranschlag abrechnen möchtest und dich danach nach einer Reparaturmöglichkeit umsiehst. Das Recht hast du! Und du kannst dann sogar noch den MwSt.-Betrag nachfordern, den du für die tatsächliche Reparatur bezahlt hast!
Du kassierst die o.g. 1344,- EUR und lässt den Schaden z.B. für 800,- (incl 127,- EUR MwSt) "notdürftig" reparieren und forderst anschließend mit der Rechnung die Versicherung auf, den MwSt.-Betrag noch zu zahlen.

Gruß
Jan

PS: wenn die Reparatur länger dauert, kannst du auch nen Mietwagen geltend machen (oder mit der Versicherung vereinbaren, dass die dir für den Verzicht des Mietwagens z.B. 20,- EUR pro Tag zahlen) und außerdem kannst du deinen (finanziellen) Aufwand in Verbindung mit dem Schaden geltend machen. Wenn du hierfür (Porto, Telefon, Weg zur Werkstatt für Kostenvoranschlag) z.B. ne Pauschale von 20,- EUR ansetzt, wird die wahrscheinlich kommentarlos akzeptiert.

hiho

lass den gutachter der vs ruhig kommen ..(ist normal das die nen gutachter schicken wenn die nen KVA von 1600 euro bekommen )

ABER

du musst das Gutachter der Versicherrung nicht annehmen..z.b. wenn der nur nen schaden von 1200 euro schätzt....

WENN

das so sein sollte holst du dir einen eigenen Gutachter (den bezahlt die gegnerische versicherrung) und lässt den den Schaden schätzten...

dann kannst du überlegen ob du den schaden beheben lässt (inlusive leihwagen), (markenwerkstatt ) oder freie werkstatt oder ob du das selbst richten tust ..aber dann bekommst du die mehrwertsteuer abgezogen und die verbringungskosten ..also z.b. die Kosten die nötig wären das auto z.b. zum Lackierer zu fahren ...

wenn es möglich sein sollte ein teil zu Spachteln muss du diese aktzeptieren..aber meist ist es heutzutage so das komplett getauscht wird weil es günstiger ist..(z.b. kotflügel neu ca 150 euro(schätzte ich mal) wenn da jetz einer 2 stunden dranne spachteln muss und ausbeulen muss kommt nen neuer günstiger..(lackeirt werden muss ja eh)

grundsätzlich sei zu sagen da du durch den Unfall nicht schlechter dastehen darfst wie vor dem unfall..

Gruss Dirk

Was noch anzumerken ist:

Solltest du dir den Geldbetrag ohne Mwst. auszahlen lassen und die Rep. bei einer günstigeren Werkstatt durchführen lassen, so kannst du die dort anfallende Mwst. noch von der Versicherung zurück verlangen.

greetings

Ähnliche Themen

Lass den Gutachter bloß nicht kommen!! Die Versicherungen arbeiten mit unabhängigen Gutachtern zusammen - es sei mal dahingestellt, wie unabhängig die tatsächlich sind, weil die ja keine Aufträge mehr von den Versicherungen bekommen, wenn die die Kosten nicht entsprechend günstig für die Versicherungen ansetzen... Dieses unabhängige Gutachten würde aber erst mal stehen und das gibt auf jeden Fall Probleme - wenn du nämlich dann noch ein Gutachten erstellen lässt welches sehr wahrscheinlich für dich günstiger ist, welches ist denn dann richtig? Also lass dich gar nicht erst drauf ein und sag denen, du beauftragst selbst einen Gutachter.

Zitat:

Original geschrieben von dtgr


wenn es möglich sein sollte ein teil zu Spachteln muss du diese aktzeptieren..aber meist ist es heutzutage so das komplett getauscht wird weil es günstiger ist.

grundsätzlich sei zu sagen da du durch den Unfall nicht schlechter dastehen darfst wie vor dem unfall..

Ich muss Spachteln akzeptieren? Ich finde mit einem gespachtelten Auto stehe ich sehr wohl schlechter da als mit einem reparierten, bei dem Teile komplett getauscht wurden.

Oder denke ich da falsch 😕

Gruß
robson

hi...erst einmal vielen dank für eure zahlreichen und kompetenten antworten!
ich verstehe das auch nicht, dass die gegnerische versicherung unbedingt auf einen gutachter pocht.
da sieht man mal wieder, welchen ärger man bei kleinen "lapalien" hat...schlimm finde ich!
immerhin war es kein eigenes verschulden, das auto stand und einparken ist schon eine schwere sache 🙂

grüße

hiho

@robson ..du muss dich auch mit nem gespachteltem teil zufrieden geben .....wenn dadurch die funktion optik statik oder was auch immer nicht leidet.....
auch hast du dafür sorge zu tragen das du keine unmässigen kosten erzeugst..also z.b. bei nem kleinen lackkratzter wird nicht das kompl. teil lackiert sondern nur ne spotrepair.....

aber wie das meistenz so ist wenn aus dem zusammenhang rauszitiertwird..bleibt ein teil des ursprünglichen konsenz auf der Strecke....

ZitatANFANG:
wenn es möglich sein sollte ein teil zu Spachteln muss du diese aktzeptieren..aber meist ist es heutzutage so das komplett getauscht wird weil es günstiger ist..(z.b. kotflügel neu ca 150 euro(schätzte ich mal) wenn da jetz einer 2 stunden dranne spachteln muss und ausbeulen muss kommt nen neuer günstiger..(lackiert werden muss ja eh)......

ZitatENDE:

wenn jetz aber nur ne halbe stunde gespachtelt werden muss sieht die sache schon wieder anders aus...da wäre ein neuer Koti total überzogen und die Versicherrung könnte dir nen strich durch die rechnung machen ...

Ich behaupte mal : Wenn ein Teil ordentlich vorbearbeitet gespachtelt gefüllert und lackiert wird sieht mann gar nix von der Reparatur und lässt sich nur noch z.b. Lackdichetmessung bzw Magnettest feststellen.....

Gruss Dirk

Du hast "ANSPRUCH" auf den Urzustand deine BMW's wie er vor dem Unfall war. Punkt aus.

Da is nichts mit spachtel oder so. Das ist gesetzlich so geregelt. Mir ist nämlich auch einer in meine MII-Frontstoßi gefahren, Lack gerissen, verkratzt und bisal gerissen. Ich hab auch erst ein Kostenanschlag machen lassen, fast 1500,- €. Dann ein Gutachen von "meinem" Gutachter, weil die andere Versicherung es nicht akzeptieren wollte.
Wenn Sie das jetzt auch nicht akzeptieren, können Sie ihren eigenen vorbeischicken. Wenn der jetzt bloss 1000,- € Schaden berechnet, kommts meistens zu ner Gerichtsverhandlung.

Aber las dich nicht untern Tisch ziehen. Du hast Anspruch darauf, das dein Wagen wieder im "Zustand vor dem Unfall" gebracht wird.

Mfg Benny

Zitat:

Original geschrieben von dtgr


hiho

lass den gutachter der vs ruhig kommen ..(ist normal das die nen gutachter schicken wenn die nen KVA von 1600 euro bekommen )

ABER

du musst das Gutachter der Versicherrung nicht annehmen..z.b. wenn der nur nen schaden von 1200 euro schätzt....

WENN

das so sein sollte holst du dir einen eigenen Gutachter (den bezahlt die gegnerische versicherrung) und lässt den den Schaden schätzten...

dann kannst du überlegen ob du den schaden beheben lässt (inlusive leihwagen), (markenwerkstatt ) oder freie werkstatt oder ob du das selbst richten tust ..aber dann bekommst du die mehrwertsteuer abgezogen und die verbringungskosten ..also z.b. die Kosten die nötig wären das auto z.b. zum Lackierer zu fahren ...

wenn es möglich sein sollte ein teil zu Spachteln muss du diese aktzeptieren..aber meist ist es heutzutage so das komplett getauscht wird weil es günstiger ist..(z.b. kotflügel neu ca 150 euro(schätzte ich mal) wenn da jetz einer 2 stunden dranne spachteln muss und ausbeulen muss kommt nen neuer günstiger..(lackeirt werden muss ja eh)

grundsätzlich sei zu sagen da du durch den Unfall nicht schlechter dastehen darfst wie vor dem unfall..

Gruss Dirk

Welche Versicherung ist da am Werk?

Also die Versicherung wird 100% eine andere Werkstatt zur fiktiven Berechnung heranziehen. Dies ist rechtswidrig.
Zweitens wird die Versicherung auch die Verbringungskonten abziehen, dies ist auch rechtswidrig.

Was abgezogen wird sind Leihwagen und die Mehrwertsteuer.

http://www.captain-huk.de/.../

Achtung aufgepasst: Versicherungen haben auch Sonderkonditionen bei bestimmten Werkstätten. Bei wir schrumpfte der Voranschlag von 800 € auf 620 €, nur weil die Versicherung eine Versicherungsnummer zugefaxt hat. Angeblich nur zur Schadenregulierung. In Wirklichkeit zur Übernahme der Kostenvoranschlagkosten und zur Anwendung des Rabat.

Hiho

@Lupo16v ...upps da war ich wohl noch auf einem (ur)alten stand mit den verbringunsgkosten...

Ja das mit der werkstattbindung kenne ich auch...dafür bezahlt mann allerdings auch etwas weniger Beiträge an die Versicherrung..

Gruss Dirk

Zitat:

Original geschrieben von dtgr


Hiho

@Lupo16v ...upps da war ich wohl noch auf einem (ur)alten stand mit den verbringunsgkosten...

Ja das mit der werkstattbindung kenne ich auch...dafür bezahlt mann allerdings auch etwas weniger Beiträge an die Versicherrung..

Gruss Dirk

Die Werkstattbindung gibt es, wenn ich selbst einen Kaskoschaden habe und dies bei Abschluss der Versicheurng so gewählt habe.

Aber in dem Fall handelt es sich ja um einen Haftpflichtschaden und dann habe ich als Geschädigter die freie Wahl.

hi...

die gegnerische versicherung ist die GVV.
passiert ist das ganze beim einparken eines krankenwagens vorwärts! in die parklücke vor mir...passte aber nicht ganz...

grüße

Zitat:

Original geschrieben von 3er*d*touring


Du hast "ANSPRUCH" auf den Urzustand deine BMW's wie er vor dem Unfall war. Punkt aus.

Da is nichts mit spachtel oder so. Das ist gesetzlich so geregelt. Mir ist nämlich auch einer in meine MII-Frontstoßi gefahren, Lack gerissen, verkratzt und bisal gerissen. Ich hab auch erst ein Kostenanschlag machen lassen, fast 1500,- €. Dann ein Gutachen von "meinem" Gutachter, weil die andere Versicherung es nicht akzeptieren wollte.
Wenn Sie das jetzt auch nicht akzeptieren, können Sie ihren eigenen vorbeischicken. Wenn der jetzt bloss 1000,- € Schaden berechnet, kommts meistens zu ner Gerichtsverhandlung.

Aber las dich nicht untern Tisch ziehen. Du hast Anspruch darauf, das dein Wagen wieder im "Zustand vor dem Unfall" gebracht wird.

Mfg Benny

Das würde ich auch sagen. Ist auch irgendwie logisch. Scheinbar sind hier (mal wieder) einige Autofahrer von den Versicherungen über den Tresen gezogen worden... (und behaupten dann noch steif und fest, dass man sich mit ein bischen Spachtel zufrieden geben muss => Schwachsinn!).

.

Deine Antwort
Ähnliche Themen