Frage zum Inspektionsservice

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,
folgende Frage, ich habe am 18.02.2013 eine Golf 6 Variant 1.6 TDI gekauft mit 107tkm. Zum Verkauf wurde der Intervallservice und TÜV neu gemacht. Jetzt habe ich 122tkm runter und eigentlich einen Termin zum Inspektionsservice, aber der Freundliche Herr hat mich wieder los geschickt und sagte ich brauche erst wieder kommen, wenn die Anzeige leuchtet. Der Hinweis dass alle 60tkm Inspektionsservice fällig ist, sagte er, dass man den bei 137tkm dann machen kann. Ich hab bloß Angst, dass im Garantiefall gesagt wird, dass die 120tkm Inspektion fehlt und dumm dastehen. Was ist richtig?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von iris-celine



Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Diese Aussage ist so nicht richtig! Nur der ERSTE Inspektions-Service ist nach drei Jahren fällig, erst dann alle zwei Jahre/60.000km

Falls es irgend wann einmal zu einen Garantie-/Gewährleistungsfall kommt wäre VW in der Pflicht, nicht der Händler. Sollte VW jetzt sehen, dass jemand einen Inspektions-Service nicht gemacht hast, wird VW die Zahlung verweigern.

Und glaubt es mir, KEIN Händler wird im Schadensfall eingestehen euch falsch beraten zu haben, oder gar selbst die Garantie/Gewährleistung übernimmt.

Wenn es auch für Dich nicht ersichtlich war.Mir ging es grundsätzlich um den "ERSTEN" Inspekions-Service.Was später ist werde ich dann sehen nach dem Intervall-Service 2015
Da hier jeder der festen Überzeugung ist "Drei Jahre bzw.60.000 km wäre der Insp.-Service
Ich sage mein Händler hat es nicht so gemacht.
Habe keine Bedenken und bin der festen Überzeugung,daß er alles richtig gemacht hat.
Mit Stempel und pi-pa-po !

Fakt ist, daß das mit allem pipapo falsch ist. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Dazu mußt du mal den Serviceplan in die Hand nehmen und vor allem lesen. Dann wirst du es verstehen. Dein so tolles VW-Haus hat es falsch gemacht und man sollte den Service-Meister zur Nachschulung schicken.

34 weitere Antworten
34 Antworten

Tut mir leid, aber für die Festlegung der Service-Intervalle ist einzig und allein VW zuständig. Da hat eine VW-Niederlassung weder Einfluss noch Ermessensspielraum. Wichtig ist, dass der Intervall-Service immer gemacht wird - der nachgeholte Inspektions-Service war in deinem Fall dann reine Abzocke, weil es im Zweifelsfall weder dir noch dem Auto etwas bringt (Intervall-Service und Zusatzarbeiten sollte baldmöglichst nachgeholt werden, wenn er vergessen wurde - für den Inspektions-Service gilt das nicht).

Hinweis: die Aussage gilt so natürlich nur, wenn die geschilderten Rahmenbedingungen stimmen. Falls das Auto beispielsweise gebraucht gekauft wurde und nach 2 Jahren bereits vorzeitig ein Inspektions-Service gemacht wurde ist die Vorgehensweise natürlich korrekt.

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von iris-celine


Ja, jenau das wollte ich mit meinem Beitrag sagen,es wird immer wieder gesagt,daß ein Inspektions-Service nach 3 Jahren oder 60.000 km ansteht.[.....]

Diese Aussage ist so nicht richtig! Nur der ERSTE Inspektions-Service ist nach drei Jahren fällig, erst dann alle zwei Jahre/60.000km

Falls es irgend wann einmal zu einen Garantie-/Gewährleistungsfall kommt wäre VW in der Pflicht, nicht der Händler. Sollte VW jetzt sehen, dass jemand einen Inspektions-Service nicht gemacht hast, wird VW die Zahlung verweigern.

Und glaubt es mir, KEIN Händler wird im Schadensfall eingestehen euch falsch beraten zu haben, oder gar selbst die Garantie/Gewährleistung übernimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI



Zitat:

Original geschrieben von iris-celine


Ja, jenau das wollte ich mit meinem Beitrag sagen,es wird immer wieder gesagt,daß ein Inspektions-Service nach 3 Jahren oder 60.000 km ansteht.[.....]
Diese Aussage ist so nicht richtig! Nur der ERSTE Inspektions-Service ist nach drei Jahren fällig, erst dann alle zwei Jahre/60.000km

Falls es irgend wann einmal zu einen Garantie-/Gewährleistungsfall kommt wäre VW in der Pflicht, nicht der Händler. Sollte VW jetzt sehen, dass jemand einen Inspektions-Service nicht gemacht hast, wird VW die Zahlung verweigern.

Und glaubt es mir, KEIN Händler wird im Schadensfall eingestehen euch falsch beraten zu haben, oder gar selbst die Garantie/Gewährleistung übernimmt.

Wenn es auch für Dich nicht ersichtlich war.Mir ging es grundsätzlich um den "ERSTEN" Inspekions-Service.Was später ist werde ich dann sehen nach dem Intervall-Service 2015

Da hier jeder der festen Überzeugung ist "Drei Jahre bzw.60.000 km wäre der Insp.-Service

Ich sage mein Händler hat es nicht so gemacht.

Habe keine Bedenken und bin der festen Überzeugung,daß er alles richtig gemacht hat.

Mit Stempel und pi-pa-po !

Zitat:

Original geschrieben von iris-celine


Wenn es auch für Dich nicht ersichtlich war.Mir ging es grundsätzlich um den "ERSTEN" Inspekions-Service.Was später ist werde ich dann sehen nach dem Intervall-Service 2015
Da hier jeder der festen Überzeugung ist "Drei Jahre bzw.60.000 km wäre der Insp.-Service
Ich sage mein Händler hat es nicht so gemacht.
Habe keine Bedenken und bin der festen Überzeugung,daß er alles richtig gemacht hat.
Mit Stempel und pi-pa-po !

Der erste Inspektionsservice ist nach 3 Jahren oder 60000 KM fällig. Je nachdem was zuerst eintritt.

Das ist auch nicht anders wenn VW-Werkstätten das nicht wissen oder sich nicht dran halten.

Du kannst Stempel und pi-pa-po im Service-Heft haben soviel du willst. Wenn die Zeiträume nicht eingehalten wurden, geht unter Umständen eine evtl. Garantie oder Kulanz flöten.

VW bzw. der VVD will im Schadensfall evtl. die Kopie des Servicehefts. Wenn da irgendwelche Unstimmigkeiten bestehen kann es Probleme geben. Da will ich mal die Werkstatt sehen, die da zugibt dass sie die Sache verbockt hat.

Mein Peugeot-Händler nannte mir damals auch den falschen Wechselintervall für den Zahnriemen. Erst nach Nachfrage direkt bei Peugeot hab ich dann erfahren dass er viel früher hätte gewechselt werden müssen.
Als ich den Werkstattmeister drauf angesprochen habe, wollte der nix mehr davon wissen.
Im Schadensfall hätte ich die Kosten an der Backe gehabt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von iris-celine



Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Diese Aussage ist so nicht richtig! Nur der ERSTE Inspektions-Service ist nach drei Jahren fällig, erst dann alle zwei Jahre/60.000km

Falls es irgend wann einmal zu einen Garantie-/Gewährleistungsfall kommt wäre VW in der Pflicht, nicht der Händler. Sollte VW jetzt sehen, dass jemand einen Inspektions-Service nicht gemacht hast, wird VW die Zahlung verweigern.

Und glaubt es mir, KEIN Händler wird im Schadensfall eingestehen euch falsch beraten zu haben, oder gar selbst die Garantie/Gewährleistung übernimmt.

Wenn es auch für Dich nicht ersichtlich war.Mir ging es grundsätzlich um den "ERSTEN" Inspekions-Service.Was später ist werde ich dann sehen nach dem Intervall-Service 2015
Da hier jeder der festen Überzeugung ist "Drei Jahre bzw.60.000 km wäre der Insp.-Service
Ich sage mein Händler hat es nicht so gemacht.
Habe keine Bedenken und bin der festen Überzeugung,daß er alles richtig gemacht hat.
Mit Stempel und pi-pa-po !

Fakt ist, daß das mit allem pipapo falsch ist. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Dazu mußt du mal den Serviceplan in die Hand nehmen und vor allem lesen. Dann wirst du es verstehen. Dein so tolles VW-Haus hat es falsch gemacht und man sollte den Service-Meister zur Nachschulung schicken.

Hallo zusammen,
ich war nochmal zum Serviceberater, diesmal war es sein Kollege.
Also, laut System gibt es für „Ältere Fahrzeuge“ keinen Inspektions-Service ohne Intervall-Service. Auf meine Frage zu der VW-Gebrauchtwagengarantie, die noch bis 02/2014 besteht und ich evtl. verlängern würde, sagte man mir, die schauen da nicht so genau hin. Zudem meinte man, dass ich immer ein krummes Intervall hätte.
Naja, ich habe trotzdem einen Inspektionstermin nächste Woche gemacht, da ich mich nicht darauf verlassen kann, dass im Schadensfall zu Streitigkeiten kommt. Zudem BJ2010 und älteres Fahrzeug, klasse Aussage.🙂😕 Und ich verstehe nicht, dass man Inspektion und Intervall nicht getrennt machen kann?
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von PA0000



..... Und ich verstehe nicht, dass man Inspektion und Intervall nicht getrennt machen kann?

Die ganze Geschichte ist derweil so verworren, das selbst die Mitarbeiter in den Markenwerkstätten nicht mehr durchblicken. Das Inspektion- u. Intervall- Service miteinander verknüpft sind, ist ja wieder eine neue Masche, der Kundschaft das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Sinn macht es, wenn der erste Service 6 Monate vorgezogen wird und dann ist man nach 3 Jahren automatisch im 2 Jahres Takt, sofern man diesen Intervall mit den Nutzungsbedingungen hin bekommt.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von PA0000


....
Naja, ich habe trotzdem einen Inspektionstermin nächste Woche gemacht, da ich mich nicht darauf verlassen kann, dass im Schadensfall zu Streitigkeiten kommt. Zudem BJ2010 und älteres Fahrzeug, klasse Aussage.🙂😕 Und ich verstehe nicht, dass man Inspektion und Intervall nicht getrennt machen kann?
Gruß

Jetzt mal ganz blöd gefragt, kannst du eigentlich lesen? Noch einmal, schau in deinen Serviceplan und lies! Dann wirst du feststellen, daß beide Berater Mist erzählen. Offensichtlich bist du auch Beratungsresistent. Du fragst hier, bekommst die richtige Antwort, aber den Flachpfeifen deines Autohauses glaubst du uneingeschränkt, weil die so viel "Ahnung" haben.

Der 6er ist kein älteres Fahrzeug und die Trennung in Intervallservice und Inspektionsservice gibt seit dessen Produktionsbeginn. Und das ist Fakt.

Selbst mal richtig lesen. Ich habe mich ja gegen die Empfehlung der beiden Serviceberater entschieden und lasse jetzt den Inspektion-Service machen. Und ja, ich habe den Serviceplan richtig gelesen, weil deswegen ich ja zum Freundlichen hin bin und wollte einfach nur die 120tkm Inspektion. Da ich jedes mal losgeschickt worden bin, war ich halt etwas verunsichert. Gruß

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510



Zitat:

Original geschrieben von PA0000


....
Naja, ich habe trotzdem einen Inspektionstermin nächste Woche gemacht, da ich mich nicht darauf verlassen kann, dass im Schadensfall zu Streitigkeiten kommt. Zudem BJ2010 und älteres Fahrzeug, klasse Aussage.🙂😕 Und ich verstehe nicht, dass man Inspektion und Intervall nicht getrennt machen kann?
Gruß
Jetzt mal ganz blöd gefragt, kannst du eigentlich lesen? Noch einmal, schau in deinen Serviceplan und lies! Dann wirst du feststellen, daß beide Berater Mist erzählen. Offensichtlich bist du auch Beratungsresistent. Du fragst hier, bekommst die richtige Antwort, aber den Flachpfeifen deines Autohauses glaubst du uneingeschränkt, weil die so viel "Ahnung" haben.

Der 6er ist kein älteres Fahrzeug und die Trennung in Intervallservice und Inspektionsservice gibt seit dessen Produktionsbeginn. Und das ist Fakt.

Warum bloß immer diese blöden Vollzitate?

Wenn noch jemand dazwischen gepostet hätte, aber so. 🙁 🙁

@TE

Das geht aber aus deinem post nicht eindeutig hervor, denn du verstehst darin nicht, warum man die beiden Services nicht getrennt machen kann, aber genau das ist explizit im Serviceplan aufgeführt und an deiner Stelle würde ich das den beiden "Beratern" unter die Nase halten und den Serviceleiter über deren Falschinformation aufklären und vielleicht eine Nachschulng empfehlen.

Zitat:

Original geschrieben von PA0000


Ich habe mich ja gegen die Empfehlung der beiden Serviceberater entschieden und lasse jetzt den Inspektion-Service machen. Und ja, ich habe den Serviceplan richtig gelesen, weil deswegen ich ja zum Freundlichen hin bin und wollte einfach nur die 120tkm Inspektion. Da ich jedes mal losgeschickt worden bin, war ich halt etwas verunsichert. Gruß

Vor allem würde ich mal schnellstens die VW-Werkstatt wechseln.

Solche Aussagen der Serviceberater zeugen nicht gerade von viel Kompetenz.

Eigentlich schon eine Frechheit, dass man solche Leute auf die Kundschaft loslässt.

Ich würde mir da verarscht vorkommen...

Zitat:

Original geschrieben von iris-celine


[.....]
Habe keine Bedenken und bin der festen Überzeugung,daß er alles richtig gemacht hat.
Mit Stempel und pi-pa-po !

Mit dieser "festen Überzeugung" stehst du aber ziemlich alleine da und ich sehe schon die Hasstiraden gegenüber deinen 🙂 wenn VW im Gewährleistungs-/Garantiefall nicht zahlt. 😁

Zitat:

§ 4 Voraussetzungen für den Garantieanspruch

Ansprüche aus dieser Garantievereinbarung bestehen nur, wenn:
1. an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchgeführt worden sind.

[.....]

Service

Wenn ihr hier von dem ersten Inspektionsservice nach 3 Jahren oder 60.000km redet meint ihre aber nicht den ersten Ölservice? Denn dieser ist zumindest bei unserem 1.6TDI nach spätestens 2Jahren oder ca. 30000km fällig. So zeigt es unser Bordcomp. an. Bj. 11/2011 - erster Ölservice jetzt in 11/2013 oder ca. 6500km. Aktueller KM Stand ist jetzt ca. 23.000km!

Gruß

only diesel

Klasse, du hast auch nicht ansatzweise einen einzigen Beitrag in diesen Thread gelesen, richtig?

Deine Antwort
Ähnliche Themen