Frage zu ASR/ESP Golf 2.3 V5

VW Golf 4 (1J)

Hallo in die Runde,

ich habe zwar schon nach meiner Frage gegoogelt aber nichts zu gefunden das aussagekräftig genug wäre, um mir weiter zu helfen.
Folgendes: Ich habe mir gestern einen Golf 2.3 V5 (170PS) angeschaut. Der Wagen steht bei einem Seat Händler. Da ich bereits mit meinem vorherigen Golf IV mächtig in die Tonne gegriffen habe, muss jetzt ein anderer her.
Ich habe den Wagen Probe gefahren. Da ich mich mit Autos generell nicht wirklich auskenne, kann man mir Birnen für Äpfel verkaufen (leider).
Der Händler macht den TÜV neu, einenÖlwechsel in Verbindung mit einer frischen Inspektion.
Lange Rede kurzer Sinn ich habe den Wagen gekauft da ich davon ausging, dass ich mit einem Händler frischen TÜV und einer 1 Jahr Garantie nichts falsch machen kann.

Allerdings habe ich mich bei der Probefahrt gewundert, dass sowohl ein ASR als auch ein ESP Schalter vorhanden ist. Wovon der ESP Schalter ohne Funktion zu sein scheint.
Beim Durchblättern vom Scheckheft habe ich auch festgestellt, dass dies alles auf Italienisch war.
Nun meine Frage, kann es sein das es ein Import Fahrzeug ist und der Wagen dadurch auch kein ESP serienmäßig hat obwohl es der Händler angegeben hat?
BJ ist 2000.

Kann ich das noch im Nachhinein nach Kauf reklamieren?

Wäre über eure Meinungen dankbar.

49 Antworten

Ich wiederhole mich hier auch andauernd..."Ist der Wagen nun ein Re-Import und wurde dieser im Kaufvertrag nicht als solcher vermerkt?!"

Wenn ich oben richtig mitgelesen habe, wurde im Kaufvertrag quasi gar nichts vermerkt, schon gar keine spezifischen Fahrzeugangaben über Marke, Modell und ggf. BJ hinaus.
Aber die Frage richtet sich natürlich an die TE.

Dieses Durcheinander hier...ich habe behalten "Esp ASR, ASR oder nicht ASR, doch ESP, nicht ASR und ESP, Schalter, ASR mit ESP...." 😁

Hallo richtig Taublitz im Kaufvertrag wurde nichts festgehalten. Es stand auch nichts von Re-Import mit bei. Der Wagen ist sicher ein Re-Import. Ich habe mich diesbezüglich auch an einen ADAC Vertragsanwalt gewandt,um mich diesbezüglich beraten zu lassen. Dieser meinte nur,dass es wohl schwierig werden würde den Wagen zwecks dem Re-Import zurückzugeben. Außerdem würde es nur Sinn machen dagegen anzugehen wenn ich im Besitz einer Rechtschutzversicherung wäre. Das bin ich leider nicht. Für mich hat er sich jetzt auch nicht sonderlich kompetent angehört, da er auch meinte ich müsse ihm in Bezug auf das fehlende ESP die Möglichkeit zur Behebung geben 😕

Fakt ist,der Wagen ist ein Re-Import das hat mir auch der Vorbesitzer bestätigt , er hat kein ESP und mittlerweile dreht er beim Fahren auf 2000-3000 hoch und bleibt da auch für kurze Zeit bis er sich wieder fängt. Er kam ja frisch von der Werkstatt wobei ich diesem Händler nicht mehr trauen kann.

Ich weiß ihr habt mir geraten den Wagen zurückgeben. Was aber wenn er sich dagegen stellt?

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Zitat:

Original geschrieben von bida0903


Was aber wenn er sich dagegen stellt?

Was wird dann wohl sein?

Die Antwort hast du dir in deinem Beitrag schon selbst gegeben, dann bleibt halt nur der Rechtsweg.

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