Frage wegen STVO
Hallo,
hab mal ne Frage zur STVO.
3 Spurige Autobahn. Ich komme von ganz links und will auf die mittlere Spur.
Der eine kommt von rechts und will auf die mittlere Spur.
Wer hat denn vorfahrt?
Danke
20 Antworten
Der BMW fahrer!!!!!!
:-))
Ne der wo schon auf der autobahn fährt!!
http://www.verkehrsportal.de/ oder schau hier nach!
fahren doch beide auf der autobahn, der eine links und der andere rechts. und beide wollen in die mitte
Zitat:
Original geschrieben von Stadtengel
Ne der wo schon auf der autobahn fährt!!
ich glaube du verwechselst hier etwas.
wir haben hier in deutschland den rechtsverkehr und dementsprechend wird immer von rechts auf die autobahn gefahren 😉
Muss man es euch aufmalen?! 😉
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3 2 1
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Auf Spur 2 wird's dann eng...
Ich meine, dass beide in gleichem Maße aufpassen müssen (bzw. sich die "Schuld" teilen)???
Ist mir neulich auch passiert, interessiert mich schon.
Viele Grüße, Timo
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Ja, habe mal einen 7. Sinn mit dem Thema gesehen. Wenn es dabei zum Unfall kommt, werden die genauen Umstände (Sorgfalt, Geschwindigkeit etc.) betrachtet und die Schuld geteilt. Es hat keiner Vorfahrt vor dem anderen.
oh sorry ja!
habs mim beschleunigungsstreifen verwechselt
Hmm,
kee ahnung ich fahr eh nur ganz links.
Würd auch sagen Teilschuld
Ich würde behaupten, der der eben zuerst fährt hat Vorfahrt. Und wenn beide gleichzeitig auf die gleiche Spur wechseln, müsste die Schuld 50:50 geteilt werden ...
Die Frage ist halt, wie genau sich sowas hinterher nachprüfen lässt ... 🙄
mir ist sowas schon des öfteren passiert, dass ich mir mit einer anderen person die mittlere spur teilen wollte.
aber glücklicherweise kam es noch nie zum unfall und von glück kann ich reden, dass es noch nie auf der autobahn passiert ist.
aber jetzt rein aus dem bauch zu urteilen würde ich auf Björns theorie tippen.
derjenige, der zuerst auf die spur gewechselt ist.
der andere, der dem dann reinbrasselt, hat einfach nicht aufgepasst...
so, hab grad mit nem fahrlehrer telefoniert.
in diesem fall gibt es keine vorfahrt und auch keine genaue regelung. die stvo besagt ja: beim fahrstreifenwechsel ist der vorausfahrende und der rückwärtige verkehr zu beachten. im fall des knall bedeutet es also 50:50.
man muß aber auch noch die richtgeschwindigkeit auf autobahnen von 130 beachten. wenn der linke mit 190 auf die mittlere spur wechselt und der rechte mit 120 dann bekommt natürlich der linke prozentual auch mehr teilschuld bzw sogar die ganze schuld.
gruß matze
Hmm ...
Sofern der Mensch den Blinker betätigt ... sieht man es doch früh genug ... dann überholt man den noch und geht dann rüber ... Aber in der Tat ... hier haben wir die real existierende Lücke in der deutschen Regulierungswut ;-)
MFG Kester
Als "Lücke" würde ich das nichts beschreiben. Also, es stimmt schon, um einen Vorfahrtsfall handelt es sich natürlich nicht, wir befinden uns dabei ja im "gleichgerichteten" Verkehr.
Hier greift ganz einfach § 1 (2) StVO. "Sorgfaltspflicht" ist hier das Zauberword. Beide müssen sich vor dem Fahrstreifenwechsel vergewissern, das sie dabei keinen anderen u. a. gefährden. Sobald beide sehen, das es eng wird, müssen sich dementsprechend reagieren um einen Unfall zu vermeiden.
Kommt es dennoch zum Unfall haben natürlich beide einen Fehler gemacht, dann zählen wie bereits oben erwähnt, die genaueren Umstände des Unfalls: Geschwindigkeiten, Ankündigungspflicht, allg. Sorgfaltspflichten usw..
DerSaint
ist doch ganz einfach !!!
alle 3 spuren sind gleichberechtigt laut stvo
also tritt die regel in kraft es fährt zuerst der der am weitesten von rechts kommt!!!
so noch fragen???
mfg
und was ist, wenn du auf einer 4 spurigen fahrbahn fährst?
du bist ganz links und willst auf die spur rechts neben dir.
zwei spuren rechts von dir (also ganz rechts) siehst du ein pkw mit aufleuchtenden blinkern.
dieser will nach links.
ob jetzt auf die spur, auf die du willst oder nicht, sei mal dahingestellt.
musst du dann auf ihn warten?