Frage wegen STVO
Hallo,
hab mal ne Frage zur STVO.
3 Spurige Autobahn. Ich komme von ganz links und will auf die mittlere Spur.
Der eine kommt von rechts und will auf die mittlere Spur.
Wer hat denn vorfahrt?
Danke
20 Antworten
ja dann hat sich
Zitat:
also tritt die regel in kraft es fährt zuerst der der am weitesten von rechts kommt!!!
wohl erledigt 😁
gruß
Zu § 1 (2) StVO kann man in diesem Fall ja noch den § 7 (5) StVO nennen: "In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen."
Wenn also beide Fahrzeuge gleichzeitig (oder, nahezug gleichzeitig) den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen, muss man sich eben verständigen.
DerSaint
Zitat:
Original geschrieben von DerSaint
Wenn also beide Fahrzeuge gleichzeitig (oder, nahezug gleichzeitig) den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen, muss man sich eben verständigen.
hehe,
spätestens dann wenn es gekracht hat und anschließend die personalien getauscht werden 😁
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😛 OK, dann ergänze ich meinen Schlusssatz:
... dann muss man sich eben VORHER verständigen. 😉
DerSaint
sorgfallspflicht?
ich hab irgendwann mal aufgehört zu zählen, wie oft mein
auto kurz vor den leitplanken war, nur weil irgendeiner dachte er muss mit 100km/h von rechts mal einfach so auf die mittlere spur wechseln (ohne zu blinken, oder ein blinken und dabei gleich rübergezogen) und ich voll nach links ziehen muss, weil ich sonst ein auto als beifahrer hätte.