Frage wegen STVO

BMW 3er E46

Hallo,

hab mal ne Frage zur STVO.

3 Spurige Autobahn. Ich komme von ganz links und will auf die mittlere Spur.
Der eine kommt von rechts und will auf die mittlere Spur.
Wer hat denn vorfahrt?

Danke

20 Antworten

Man darf meines Wissens nicht 2 Spuren auf einmal wechseln ... 😉

ja dann hat sich

Zitat:

also tritt die regel in kraft es fährt zuerst der der am weitesten von rechts kommt!!!

wohl erledigt 😁

gruß

Zu § 1 (2) StVO kann man in diesem Fall ja noch den § 7 (5) StVO nennen: "In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen."

Wenn also beide Fahrzeuge gleichzeitig (oder, nahezug gleichzeitig) den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen, muss man sich eben verständigen.

DerSaint

Zitat:

Original geschrieben von DerSaint


Wenn also beide Fahrzeuge gleichzeitig (oder, nahezug gleichzeitig) den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen, muss man sich eben verständigen.

hehe,

spätestens dann wenn es gekracht hat und anschließend die personalien getauscht werden 😁

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😛 OK, dann ergänze ich meinen Schlusssatz:

... dann muss man sich eben VORHER verständigen. 😉

DerSaint

sorgfallspflicht?

ich hab irgendwann mal aufgehört zu zählen, wie oft mein
auto kurz vor den leitplanken war, nur weil irgendeiner dachte er muss mit 100km/h von rechts mal einfach so auf die mittlere spur wechseln (ohne zu blinken, oder ein blinken und dabei gleich rübergezogen) und ich voll nach links ziehen muss, weil ich sonst ein auto als beifahrer hätte.

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