- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- TT
- Frage S-Line Felgen
Frage S-Line Felgen
Wollte euch mal fragen, was ich für folgende Felgen preislich nehmen könnte.
Original Quattro S-Line 8x18 ET 33. Sind nagelneu. Hab ich mit meinem neuen TT bekommen. Nur 100 Km gefahren. Überlege die zu verkaufen, nur hab ich keine Ahnung wie die Original S-Line im Kurs steht. Vielleicht könnt Ihr mir da helfen.
Ähnliche Themen
40 Antworten
Wenigstens muß man bei den original S-Linern nichts bearbeiten. :-)
Zitat:
Original geschrieben von Black CaTT
@Trekuslongus
Ralle, Du hattest mich mit Deinen S-Linern übgrigens ganz schön in Versuchung geführt.
:D ... jemand anderen auch ;)
Die S-Liner sind übrigens nur eingetragen, wenn sie ab Werk bestellt wurden, oder bereits nachgerüstet !
Also der Käufer meines TT's (irgendwann mal) hat sie zwar nicht, aber sie sind dann wenigstens eingetragen ;)
Gruß
ralle
Naja...hab sie ins biete Forum eingestellt.
Mal sehen ob es Interessenten gibt.
sonst keiner Interesse?
Naja, 'n bißchen Geduld mußte schon haben ;) ... sind ja schließlich fast 1800,- Mark :D
Gruß
ralle
Stimmt...ich rechne auch noch immer um. So merkt man nämlich auch, daß die Neupreise der Felgen deftig angezogen haben.
Ich meine 700,-€ für ne BBS LM is schon happig. Die hat mal knapp 1000,- DM gekostet.
900,-€ VHS für meine S-Line wären also nicht zuviel?
OT
@TaiPan:
Was machst Du da eigentlich für eine Welle in Deiner Signatur?? Zumal Du noch nicht mal 'ne Homepage irgendwo anklickbar listest :D
die is dafür da, falls ich mal was verlinke
Zitat:
Original geschrieben von TaiPan
die is dafür da, falls ich mal was verlinke
das hat hier noch keiner gemacht, schalt das Ding mal was kleiner, interessiert sowieso keinen Menschen.
doch...Juristen interessiert das immer... ;-)
Hi Junx:
zum Thema Eintragung der S-Line FELGEN:
nicht notwendig !!
Ich hab ein Gutachten des KBA für die quattro GmbH vorliegen, in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass "...eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erst bei der Befassung der zuständigen Behörde mit den Fahrzeugpapieren aus einem ANDEREN Grund " notwendig ist.
Es ist weder eine Anbauabnahme, noch irgendwelche Veränderungen noch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig....lediglih der Wisch ist mitzuführen.
Wer das Gutachten will, kann sich gerne bei mie melden !!!
thx for help Ingo.
Da bist du aber gut informiert.
Zitat:
Original geschrieben von Ingo.Feddersen
Wer das Gutachten will, kann sich gerne bei mie melden
@I.F,
das entbindet Dich aber nicht von der Verpflichtung, die ordnungsgemäße Freigängigkeit vom TÜV bescheinigen zu lassen.. Oder steht das explizit in dem Schreiben dass Du nicht zum TÜV mußt?
Somit hast Du dann eine Eintragung im Fahrzeugbrief, was schon mal ein Teil Deiner "Fahrzeugpapiere" ist. Um die Radkombination in den Fahrzeugschein (Zulassung) zu bekommen, müsstest Du auf`s Amt.. und diesen Weg kannst Du erledigen, wenn mal irgend etwas Anderes anliegt damit man sich "mit den Papieren" dorthin begibt.
Und bis dahin mußt Du diesen Wisch mit Dir führen.. damit die Rennleitung keinen Einspruch einlegen kann.
Der POM kontrolliert ja nur Deine Zulassung und da steht dann nix von anderen Rädern drin.
Gruß, mörf
hab mich halt richtig informiert und den Wisch jetzt vorliegen ;-)
@I.F.,
steht in dem Wisch explizit drin, dass Du nicht zum TÜV mußt?
Gruß, mörf