Frage an Audi Insider/ Mitarbeiter / Entwickler

Audi A6 C7/4G

Hallo zusammen...

in der Suche habe ich keine passende Antwort gefunden....
Die Frage geht in erster Linie an Audi Entwickler und Insider.....

In wie weit kann Audi bei einer Reklamation nachweisen, wie das Auto eingefahren wurde?
Also kann Audi im Falle eines Motor oder Getriebe Problems bei Auslesen (z.B. wenn eine Motorschaden oder Getriebeschaden vorliegt), nachweisen oder sehen, wie und wann das Auto das erste Mal voll belastet wurde oder Vollgas gegeben wurde.

Die sagen ja immer man soll das Auto am besten 1500 km einfahren usw.
Das klingt ja schon logisch, das ich das Auto nun nicht unbedingt ab Kilometer 10 voll ran nehme, aber 1500 km ist mir etwas zu lang... 500 km ok, aber dann sollte es schon mal zur Sache gehen können...
Wenn ich mich recht entsinne habe ich in der ein oder anderen Reportage gesehen, das die einen Fachleute sagen es ist völlig wurscht ob ich das Auto ab dem ersten Kilometer voll belaste und andere schwören auf mindestens 1000 km easy going....

Würde mich über viele Antworten freuen...

Danke...

Beste Antwort im Thema

gar nicht...

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Zitat:

@baghera125 schrieb am 5. Oktober 2016 um 20:14:18 Uhr:


Mit VCDS kann man z.B. im Getriebe-STG auslesen wie oft die LaunchControl aktiviert wurde.
Und im BremsenSTG ist irgendeine maximale Temperatur der Bremsen mit Datum abgelegt. Wie unclesam sagt wird schon einiges in den STGs gespeichert, keine Ahnung inwieweit das von Audi genutzt wird um das Fahrverhalten zu beurteilen, kommt wahrscheinlich auf den Defekt an...

Maximale Bremsentemperatur sagt auch mit Datum nicht im geringsten etwas über den Fahrstil aus. Ich kann ein sehr ruhiger Fahrer sein, der sein Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen ruhig einfahren will. Wenn mir auf der Autobahn bei 180, was beim BiTurbo mal grade 2000 1/min bedeutet, ein LKW vor die Nase fährt, dann muss ich die Kiste zusammenbremsen, bis die Scheiben glühen. Deswegen bin ich doch noch lange kein Heizer, der sein Auto nicht pfleglich einfährt.
Für einfahren spricht natürlich nicht, wenn man während der ersten 1000 km bereits die LaunchControl benutzt.

Mir hat weder Audi noch der Händler gesagt oder mich irgendwo schriftlich aufgefordert zu bestätigen, dass ich und wie viele KM ich den Motor einfahren MUSS, um keine Einbußen bei Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zu haben. Ergo, wo keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht möchte ich den Richter sehen, der mir daraus einen Strick drehen will. Es mag allgemeine Hinweise oder "Best Practice" geben und sicherlich tut man dem Motor nichts schlechtes, wenn man ihn "einfährt". Ein Argument des Herstellers jedoch, dass ich den Motor entgegen irgendwelchen Hinweisen nicht richtig eingefahren hätte, würde ich keinesfalls akzeptieren. Das wäre ein Spaß.

Bei den Daten geht's auch nicht um Kleinigkeiten, nur wenn man die Kiste z.B. auf der Rennstrecke betreibt, bekommst sicher mit der Garantie Probleme.
Hin und wieder bekomme ich mit was so mancher versucht auf Garantie zu erschleichen, da kann man dann nur mit dem Kopf schütteln.

Es kann so gut wie alles ausgelesen werden! Je nach Ausstattung (Navi, Connect) kann selbst die gefahrene Strecke nachvollzogen werden. Wer Connect hat übermittelt sogar Daten ohne einen Boxenstopp. Selbst im Bordbuch steht das die Geschwindigkeiten gespeichert und ausgelesen werden, aber wer liest schon das Bordbuch. 😁

Bei einem Schaden durch unsachgemäße Nutzung des Fzg´s wir es sicherlich auf die Art und Höhe des Schadens ankommen ob man es drauf ankommen lässt und die Garantie verweigert. Allerdings sollte jedem klar sein das mit Sicherheit die Kulanz verspielt ist wenn die Daten eine unsachgemäße Nutzung zeigen. 😉

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steht in der BDA was von einfahren??

..haben Bremsen einen Temp Sensor..??

Zitat:

@rudiyoda1 schrieb am 5. Oktober 2016 um 23:37:42 Uhr:


steht in der BDA was von einfahren??

JA Seite 84 von der FL BDA

Ich sehe schon... bei dem Thema scheiden sich echt die Geister... Das kann man wohl ewig und drei Tage ausdiskutieren....
Wie mir scheint, ist es wie immer dann am Ende ne Einzelfall Entscheidung und oder Kulanz von Audi...
Aber mal ehrlich... ich hab dann bald nen RS Q3... Ich habe meine Autos bisher auch nie im kalten Zustand getreten, hab die Neuwagen in der Regel auch nie vor 1000 km komplett ausgereizt... Aber, bissl Spaß sollte Auto fahren schon auch machen und wenn das Teil dann mal eingerollt ist, wird der auch gefahren wie ein RS... Sonst brauch ich so ein auto auch nicht kaufen oder produzieren...

Wenn dann doch mal irgendwas kaputt gehen sollte, werde ich nen Teufel tun, innerhalb der Garantie klein bei zu geben, wenn mir einer was von wegen zu starker Beanspruchung oder unsachgemäßer Fahrweise erzählen will!!!

Das ist Fakt...

Q3?!
Da hast Du uns aber ganz schön an der Nase herumgeführt.
;-))

RS Q3 bitte... :-)

Ja, ich war jetzt 3 Jahre hier im A6 Forum.. Aber irgendwie reizt mich mal wieder was kleineres mit Emotionen

Es lässt sich die Fahrweise und das Fahrerprofil detailiert auslesen. Je neuer der Wagen umso mehr Daten stecken drin und kommen auch zum Hersteller. ("Daten sind der Rohstoff der Zukunft"😉

Trotzdem: es wird in den seltensten Fällen über den Hersteller auch auf den Servicefall bezogen ausgewertet, da das zwei vollkommen verschiedene Bereiche des Konzerns sind.
Wie es rechtlich aussieht, wenn man sich nicht an das im Handbuch geschriebene hält, weiss ich nicht.

Der Appell: wer Geld für einen Neuwagen ausgibt und ihn nicht einfährt sollte lieber Geld sparen und einen Gebrauchten kaufen. Genau dieser Abschnitt im Fahrzeugleben ist entscheidend und eigentlich der einzig wichtige Grund sich einen Neuwagen zu kaufen mit dem man viele Jahre und Kilometer Freude haben möchte. Alles andere lässt sich "personalisieren" oder "umbauen". Schlechte Behandlung aber nur ganz schwer wieder rückgängig machen 😉
Trotz engster Fertigungstoleranzen liegt nun einmal eine enorme thermische und mechanische Beanspruchung in einem Verbrennungsmotor vor. Und wer sein Auto mag der sollte ihm die Zeit geben.

Also hol deinen RSQ3 ab und am nächsten Wochenende fährst du ganz gemütlich mit Frau/Freundin in eine schöne Stadt zum shoppen. Und schon sind 1000km weg. Ist doch alles nicht so schwer 😉

Also ich bin kein Freund von Neuwagen treten, wenn dann wenigstens warm fahren..

Aber aus meiner Erfahrung ist keiner der Vorführwagen in den vier Jahren in denen ich da war kaputt gegangen...einzig bei den M-Modellen wäre ich vorsichtig und würde keinen aus dem Pool kaufen.

Ich würde auf jeden Fall versuchen im Falle RSQ3 zumindest mal 1000 gemäßigte km drauf fahren, dies impliziert nicht untertourig da amder Motor auch in der Einfahrphase in allen Bereichen belastet werden sollte...also immer schön warm fahren und dann eben 70% anrufen...dann sollte alles im Grünen Bereich sein.

Ich denke es ist auch die Frage: will man alles wissen.

Rechtlich ist das eine absolute Grauzone.

Ich habe mal einen Fall erlebt, nach einem Todesfall im Straßenverkehr, wo die Ursache ungeklärt war.

Ich kann nur soviel sagen, das Motorsteuergerät wurde beschlagnahmt und dann ging die Sache zum Hersteller usw.

ICH denke letztlich wissen/wussten die schon, was passiert ist. Gaspedalstellung, GPS, Gespräche im Fz., Bremspedal, Geschwindigkeit, Beschleunigungssensor usw.quasi ein Unfalldaten-Speicher.
Dürfen die Hersteller das ???

Mehr darf dazu nicht gesagt werden, Ich sage nur soviel, das die Hersteller ALLES speichern können(*könnten)
Datenschutz vorausgesetzt.

Wir sitzen alle in einer Glaskugel 🙁

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Oktober 2016 um 23:51:38 Uhr:


Ich denke es ist auch die Frage: will man alles wissen.
......
Ich sage nur soviel, das die Hersteller ALLES speichern können(*könnten)
Datenschutz vorausgesetzt.

.... und eine Sache des Speicherplatzes. Denke nicht, dass Platz für alle "live" Daten aller Sensoren ist.
Entweder es wird immer überschrieben, oder es werden nur wesentliche Ereignisse gespeichert. Wie z.b. wie oft wurde getankt, oder wie oft wurde welcher Gang eingelegt, oder wie oft launch control etc. Gibt es eine synchrone Zeit für alle Steuergeräte?

Dazu kommt noch die Verlässlichkeit der Daten. schätze sie sind nicht wie in einer Black Box nach entsprechenden Richtlinien entwickelt und haben höchsten informativen Charakter. Ableitung von Straftaten taugt es ohne weitere Quellen eher nicht, vermute ich.
Garantieschäden wäre mal interessant.

Bei BMW war es so, dass Fehler im Motor STG schon mit relevanten Daten abgespeichert wurden. Also KM Stand, Geschwindigkeit, Verbrauch, Tankinhalt, Gasstellung usw.

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