Forschung- und Entwicklungsfahrzeug

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

habe bei einem Händler einen Wagen gesehen, den ich gerne kaufen wollte. (GOLF V 2,0 TDI DSG Sportline, EZ 01/05, 24000 km gelaufen).

Nun sagt mir der Händler, das es sich hierbei um ein Forschungs-und Entwicklungsfahrzeug der VW-AG handelt. Hierfü gibt es keinerlei Garantie und Gewährleistung oder Kulanzregelungen.

Warscheinlich sollte ich lieber die Finger davon lassen - was mein Ihr?

Weiß jemand, was mit solchen Fahrzeugen gemacht wird?

Dürfen die überhaupt auf dem Markt verkauft werden?

Danke für Euro Antworten.

Grüße
Muetze

- derzeit auf Autosuche -

52 Antworten

Re: Re: -

Zitat:

Original geschrieben von Dipl-lng


Die kann hier in WOB jeder sehen. Fahren hier zu Hauf durch die Gegend. Unser Wohngebiet scheint eine beliebte Teststrecke zu sein.

Da fällt mir grad auf: Wenn das ein ehem. AGT sein soll. Was hat der dann runter? 150.000km? 😁

24000 - lt Tacho :-)

Entwicklungsfahrzeuge gelangen sehr wohl in den Verkauf und haben denselben Serienstand wie alle anderen Serienmodelle auch.

Der Eintrag "Entwicklungsfahrzeug" nutzt ein Fahrzeugkonzern dazu um z.B. verschiedene Rad/Reifenkombinationen etc. auf der Straße zu testen. Normalerweise müsste dann ja jede getestete Kombination in den Fahrzeugschein eingetragen werden, der Passus "Entwicklungsfahrzeug" erübrigt dieses.

-

Zitat:

Original geschrieben von rittmeister2


Entwicklungsfahrzeuge gelangen sehr wohl in den Verkauf und haben denselben Serienstand wie alle anderen Serienmodelle auch.

😁

Das ist jetzt wohl nicht ganz ernst gemeint . . . 😉

E-Fzg. laufen die ganzen Entwicklungs-Chargen durch,

und werden ständig umgebaut.

Wenn das Modell dannauf den Markt kommt,

wird so ein Fahrzeug definitiv aus dem Verkehr gezogen.

Der Hersteller macht sich sicherlich nicht die Mühe und

rüstet solche Fzg. auf den aktuellen Serienstand um.

Völlig unwirtschaftlich. Aber einige wissen es immer besser,

obwohl sie nicht vor Ort arbeiten und noch nie in ein

solches Fzg. reinschauen durften 😁

400 Meter Kabel und Messgeräte. Halterungen für Anbauteile

werden ständig abgeflext - neu angeschweist -

und dann behauptet man noch, ja kommen in den Verkauf 😁

E.

Zitat:

Original geschrieben von rittmeister2


Entwicklungsfahrzeuge gelangen sehr wohl in den Verkauf und haben denselben Serienstand wie alle anderen Serienmodelle auch.

Der Eintrag "Entwicklungsfahrzeug" nutzt ein Fahrzeugkonzern dazu um z.B. verschiedene Rad/Reifenkombinationen etc. auf der Straße zu testen. Normalerweise müsste dann ja jede getestete Kombination in den Fahrzeugschein eingetragen werden, der Passus "Entwicklungsfahrzeug" erübrigt dieses.

Du hast keinen Schimmer oder? Bei VW kommt definitiv jedes Entwicklungsfahrzeug in die Presse. Ein Entwicklungsfahrzeug kann auch ein Serienwagen sein, der frisch vom Band kommt und an dem eine neue Drosselklappe probiert wird. Und auch wenn dieser Wagen nach dem Test der Drosselklappe nur 2000 km auf dem Wecker hat - er wird noch eine Weile als Kutschkiste genommen und dann verschrottet. Zum einen wurde er als Entwicklungswagen auf eine entsprechende Kostenstelle gesetzt, zum anderen gehen Entwicklungswagen bei VW niemals in den Verkauf.

Der Eintrag "Entwicklungsfahrzeug" gilt auch nur in Kombination mit einem Freibrief vom KBA, den jedes zugelassene Entwicklungsfahrzeug unter bekanntgabe seiner Fahrgestellnummer hat. Und nun zurück an den Stammtisch...

Vielleicht hab ich mich auch etwas unklar ausgedrückt.

Es gibt ehemalige Entwicklungsfahrzeuge die in den Serienzustand zurückversetzt wurden und dann nach §21 STVZO wieder regulär zugelassen werden. In manchen Fahrzeugscheinen lässt sich dann noch unter Ziff. 33 der durchgestrichene Eintrag "Entwicklungsfahrzeug" oder "Fz. zur Erprobung" finden.

@Müetze73
Wie sagt man so schön? Lange Rede, kurzer Sinn.
Ich würde die Finger von dem Auto lassen. Das alles kommt einem sehr Merkwürdig vor.
1. Warum sind Kulanzfälle ausgeschlossen ?
2. Warum hat das Auto nach so kurzer Zeit schon 2 Besitzer im Brief ?
In dieser Preisklasse würde ich keine Experimente eingehen.
Es gibt noch tausende andere Golf V . Da würde ich nicht unbedingt diesen kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von rittmeister2


Vielleicht hab ich mich auch etwas unklar ausgedrückt.

Es gibt ehemalige Entwicklungsfahrzeuge die in den Serienzustand zurückversetzt wurden und dann nach §21 STVZO wieder regulär zugelassen werden. In manchen Fahrzeugscheinen lässt sich dann noch unter Ziff. 33 der durchgestrichene Eintrag "Entwicklungsfahrzeug" oder "Fz. zur Erprobung" finden.

Von welchem Hersteller denn ? Dacia ? 😁

Zitat:

Original geschrieben von rittmeister2


Vielleicht hab ich mich auch etwas unklar ausgedrückt.

Es gibt ehemalige Entwicklungsfahrzeuge die in den Serienzustand zurückversetzt wurden und dann nach §21 STVZO wieder regulär zugelassen werden. In manchen Fahrzeugscheinen lässt sich dann noch unter Ziff. 33 der durchgestrichene Eintrag "Entwicklungsfahrzeug" oder "Fz. zur Erprobung" finden.

Aber eben nicht bei VW!

Ich hoffe von euch hat einer wirklich Ahnung und weiss was er schreibt. imclehmann klingt jedenfalls so. Bei den Entwicklungsfahrzeugen werden da nicht auch vor dem Verschrotten die Fahrgestellnummern entfernt und werden diese Autos nicht ausschliesslich an Verwerter verkauft?

Zitat:

Original geschrieben von NoNameHR


Ich hoffe von euch hat einer wirklich Ahnung und weiss was er schreibt. imclehmann klingt jedenfalls so. Bei den Entwicklungsfahrzeugen werden da nicht auch vor dem Verschrotten die Fahrgestellnummern entfernt und werden diese Autos nicht ausschliesslich an Verwerter verkauft?

Es verläßt kein Entwicklungsfahrzeug zur Verwertung das Werk. Am Ende des Lebenszyklus eines Entwicklungsfahrzeugs kann nämlich keiner mehr so recht nachvollziehen, an welcher Stelle eventuell Nichtserienteile verbaut sind. Da so ein Fahrzeug immer mehrere Stationen durchläuft, kann neben der von mir beschriebenen Drosselklappe auch ein KAT der Abgasleute, Fahrwerksteile oder oder oder montiert sein. Aus diesem Grund verlässt kein Entwicklungsfahrzeug bei VW das Werk zum Verkauf oder entsorgen.

kann auch ned ganz stimmen!

wie wäre ich sonst an ein Vorserien - Mj2005 Kombiinstrument mit der Bezeichnung "Musterstand C" Datiert auf den 12.02.2004 gekommen?

Habe dieses bei einem Verwerter bekommen 😉

@ANDY7
Es gibt ja auch genug Zulieferer die ihre Testfahrzeuge der verschiedenen Hersteller "normal" entsorgen. Unserer Firma gibt die Testfahrzeuge auch zum örtlichen Autoverwerter, nur sollten dann alle Teile auch wirklich entsorgt werden.

Aber mit einem C-Muster hast Du ja schon einen ziemlich frühen Entwicklungstand in der Hand....

E-Fzg. - / Erprobungs_Fzg.

Biite noch was beachten:

Werks-Entwicklungs-Fzg:
kommen nicht in den Handel !

Bei Erbrobungs-Fzg:
ist die Sachlage anders !

Ein Zulieferer z. B. kauft ein Fzg. - akt. Serienstand,
macht einen Dauerlauf über 50.000 km.
Testet z.B. Reifen oder ähnliches.
Dieses oder solche Fzg. kommen ggf. wieder in den Handel.
Ich möcht keines . . . 😁
E

Re: E-Fzg. - / Erprobungs_Fzg.

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE


Bei Erbrobungs-Fzg:
ist die Sachlage anders !

Ein Zulieferer z. B. kauft ein Fzg. - akt. Serienstand,
macht einen Dauerlauf über 50.000 km.
Testet z.B. Reifen oder ähnliches.
Dieses oder solche Fzg. kommen ggf. wieder in den Handel.
Ich möcht keines . . . 😁
E

Die haben aber außer der Marke nichts mit VW zu tun. Demnach werden auch Erprobungsfahrzeuge von Zulieferern nicht aus der FE in WOB kommen.

Also meines Wissens geht ein Teil vielleicht auch nicht alle an Verwerter raus. Ich selbst habe Teile bei einem solchen Verwerter gekauft. VW bestimmt hierbei was an Teilen in den Hande kommt und was nicht. An einem Stoßfänger eines Entwicklungsfahrzeugs kann ja nichts besonderes sein. Bei diesem Verwerter standen mehrere nahezu neue und neuwertige Fahrzeug die zum Teil auch komplett in die Presse mussten. Ich selbst hab einen Phaeton gefahren in dem ein Papier lag was das Auto als Entwicklungsfahrzeug zur Erprobung von Teilen auswies, ein ganz normales Fahrzeug aus der laufenden Produktion. Ich weiss leider nicht mehr genau was in der Ausnahmegenehmigung stand. Ich wüsste nicht warum dieses Auto nicht in den normalen Verkauf gelangen sollte. Geändert war an dem Fahrzeug jedenfalls nichts. Im Gegensatz zu dem ersten Phaeton den ich gefahren hatte, die Fahrgestellnummer war unter der Endzahl 50. So ein Fahrzeug sollte nicht unbedingt in den Handel gelangen.

Aber erklär mir bitte einer dieses hier, wie kann es zu solchen Verkaufsangeboten kommen???

http://autoscout24.de/Details.aspx?id=22p2aufn14t

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