forscht die Versicherung bei der Krankenkasse nach?
Wenn man unter Medikamenten- oder Narkoseeinfluss oder aufgrund bestimmter Erkrankungen (z.B. Epilepsie, Narkolepsie, Schlafwandel oder Schlafapnoe oder sonstigen Erkrankungen) einen Unfall verursacht, dann wird man es sicherlich nicht von sich preisgeben und sich damit ins Knie schießen.
Aber könnte eigentlich die Kfz-Versicherung, um dem Versicherten Bein zu stellen, bei seiner Krankenkasse Anfrage machen, um es zu ermitteln, ob der Verursacher sich zum Unfallzeitpunkt z.B. in stationärer Behandlung befand, dem das Führen des PKW untersagt wurde. Bei den Krankenkassen sind doch alle Rechnungen der behandelnden Ärzten hinterlegt, in denen es hervorgeht, welche Krankheiten der Patient hat, wann er und welche Medikamente er einnahm. Ebenso steht da drin, wann und zu welcher Uhrzeit dem Patienten Vollnarkose verabreicht wurde.
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen kontaktieren wohl regelrecht die Krankenkassen.
Tun das die Kfz-Versicherungen ebenso???
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von lockmaster
Aber könnte eigentlich die Kfz-Versicherung, um dem Versicherten Bein zu stellen, bei seiner Krankenkasse Anfrage machen, um es zu ermitteln, ob der Verursacher sich zum Unfallzeitpunkt z.B. in stationärer Behandlung befand, dem das Führen des PKW untersagt wurde.
Nicht, um den Versicherten ein Bein zu stellen, sondern um im Sinne der Gemeinschaft der Versicherten Betrüger und Verkehrsteilnehmer, welche wegen ihrer eigenen Bequemlichkeit die Gefährdung anderer - vergleichbar mit dem Fahren im Suff - kaltschnäuzig in Kauf nehmen und dann auch Unfälle verursachen, als solche zu identifizieren.
Die Hürden für solche Recherchen sind allerdings recht hoch gesetzt.
Tipps zu solchem Verhalten erhältst du bestimmt von anderen. Dazu ist das Forum ja da. Oder etwa nicht?
60 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Beihilfe, nicht Anstiftung.
Nicht mal das. Beihilfe geschieht in physischer Form (in Taten, nicht in Worten). Es sei denn der Gehilfe bringt an den Haupttäter ein (Betriebs)Geheimnis rüber, mit dessen Hilfe die Tat erfolgreich ausgeführt werden kann. Tricks, wie man die Versicherung betrügen kann sind nicht geheimnisvoll, die kann sich jeder ausdenken oder sich in TV Reportagen schlau machen.
Zitat:
Original geschrieben von lockmaster
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen kontaktieren wohl regelrecht die Krankenkassen.
Tun das die Kfz-Versicherungen ebenso???
Das ist die Frage.
Meine Antwort: Nein, tun sie nicht.
Er will etwas wissen. Mehr nicht.
Wo steht, dass er einen Unfall gebaut hat und jetzt verschweigt, dass er nicht hätte fahren dürfen? Nirgends!
Aber die Moralapostel meinen sich gleich mal hier wichtig machen zu müssen.
Aber es ist nichts passiert.
Es ist nur eine Frage! Fragen sind keine Straftat. Antworten drauf erst recht nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von lockmaster
Überdies sehe ich nicht als Versicherungsbetrug, wenn man unter epileptischem Anfall einen Tanklaster zum Abbiegen gebracht hat und der Versicherung nicht (freiwillig) seine Erkrankung preisgibt. Hat jemand schon erlebt, dass bei einem Schadensfall der Verursacher seitens der Versicherung nach einer med. Erkrankung gefragt wird?
"Mich fragt nichts, ich sag nichts!"Betrug ist eigentlich, wenn der Betrüger bewusst falsche Angaben macht. Und wenn die Versicherung nichts nach med. Hintergrund des Anspruchstellers fragt, dann interessiert denen wohl auch nichts davon. Und somit darf der Versicherte auch seine Privatsphäre schützen.
du machst doch aber wissentlich FALSCHE Angaben ggü der VS wen du deine Erkrankung verschweigst!
Die VS fragt dich nach de Unfallherrgang und du willst wissentlich gewisse Umstände verschweigen? Was ist das, außer Betrug an der VS?
Und ja, deine VS bespricht sich mit deiner Krankenkasse ab: es muss geklärt werden wer was zu Zahlen hat!
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Nein. Macht sie nicht!
Klar kann es aufkommen, wenn ihm z.B. Blut abgenommen wird, oder er selber schwer verletzt ist.
Aber ansonsten wird da nicht einfach so und ohne sein Wissen nachgefragt.
H,
hier kann man den Umfang der ärztlichen Schweigepflicht einsehen. Das gilt analog für die Krankenversicherung.
bye
Zitat:
du machst doch aber wissentlich FALSCHE Angaben ggü der VS wen du deine Erkrankung verschweigst!
Die VS fragt dich nach de Unfallherrgang und du willst wissentlich gewisse Umstände verschweigen? Was ist das, außer Betrug an der VS?
Wenn ich falsche Angaben mache, verliere ich höchsten den Versicherungsschutz, aber mit Betrug hat das ja wohl gar nichts zu tun.😕
Ansonsten würde ich mich bestimmt nicht selbst belasten und mir schon überlegen, was ich gegenüber der Versicherung preis gebe.
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
Wenn ich falsche Angaben mache, verliere ich höchsten den Versicherungsschutz, aber mit Betrug hat das ja wohl gar nichts zu tun.😕Zitat:
du machst doch aber wissentlich FALSCHE Angaben ggü der VS wen du deine Erkrankung verschweigst!
Die VS fragt dich nach de Unfallherrgang und du willst wissentlich gewisse Umstände verschweigen? Was ist das, außer Betrug an der VS?
Ansonsten würde ich mich bestimmt nicht selbst belasten und mir schon überlegen, was ich gegenüber der Versicherung preis gebe.
Was ist es dann, wenn nicht Betrug?
Du verschaffst dir einen Vermogensvorteil durch deine wissentlich unvollständig abgegebene Aussage gegenüber der VS!
Und dies ist ein Betrug im Sinne der Wortbedeutung.
Da du aber bestimmte Pflichten ggü der VS hast musst du dich ggf selbst "belasten".
Zitat:
Original geschrieben von LucasSchmit
Du musst dich nicht mal vor Gericht selber belasten.
Das ist richtig. Hat aber rein gar nichts mit den richtigen Angaben bei einer Schadensmeldung zu tun. Die einzige Frage ist, ob man ungefragt spezielle Angaben machen muss.
Wird gefragt, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden (bei Gericht kann ich verweigern und selbst für eine Lüge werde ich nicht bestraft - allenfalls indirekt durch Wegfall von Strafminderungsgründen).
Wie gesagt.
Das Ganze kann natürlich aufkommen.
Aber die Versicherung darf nicht ohne vorherige Befreiung von der ärtzlichen Schweigepflicht bei der Krankenkasse anfragen, bzw. wird von der keine Auskunft kriegen.
Zitat:
Original geschrieben von LucasSchmit
Nein. Macht sie nicht!Klar kann es aufkommen, wenn ihm z.B. Blut abgenommen wird, oder er selber schwer verletzt ist.
Aber ansonsten wird da nicht einfach so und ohne sein Wissen nachgefragt.
Ich hab noch mal vergessen zu fragen, ob bei der Blutabnahme überhaupt neben Alkohol zugleich Test auf Narkose gemacht wird. Man darf eigentlich nach der Anästhesie innerhalb von 24 Stunden kein Auto fahren. Bei der Entlassung muss sich von anderer Person abholen lassen, sonst wird man nicht entlassen. Und wenn der Patient doch direkt ans Steuer wagt und dann Unfall verursacht, könnte die Polizei doch noch irgendwie dahinterkommen, dass er unter dem Narkoseeinfluss stand?
Wenn der Alkoholtest negativ ist, obwohl sich der Fahrer komisch verhält, wird die Polizei dann dumm stehen müssen?
Versicherung = Krankenkasse. Z.B. Allianz, usw.
Ich wäre sehr erstaunt wenn sie nicht alle untereinander Daten austauschen.
Zitat:
Original geschrieben von insyder19
Versicherung = Krankenkasse. Z.B. Allianz, usw.
Jetzt bin ich gespannt, wie sich der Kreis zwischen Sozialversicherungsträger (hier: GKV, ca. 90% der deutschen Bevölkerung) und privater Versicherungswirtschaft schliesst....