forscht die Versicherung bei der Krankenkasse nach?
Wenn man unter Medikamenten- oder Narkoseeinfluss oder aufgrund bestimmter Erkrankungen (z.B. Epilepsie, Narkolepsie, Schlafwandel oder Schlafapnoe oder sonstigen Erkrankungen) einen Unfall verursacht, dann wird man es sicherlich nicht von sich preisgeben und sich damit ins Knie schießen.
Aber könnte eigentlich die Kfz-Versicherung, um dem Versicherten Bein zu stellen, bei seiner Krankenkasse Anfrage machen, um es zu ermitteln, ob der Verursacher sich zum Unfallzeitpunkt z.B. in stationärer Behandlung befand, dem das Führen des PKW untersagt wurde. Bei den Krankenkassen sind doch alle Rechnungen der behandelnden Ärzten hinterlegt, in denen es hervorgeht, welche Krankheiten der Patient hat, wann er und welche Medikamente er einnahm. Ebenso steht da drin, wann und zu welcher Uhrzeit dem Patienten Vollnarkose verabreicht wurde.
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen kontaktieren wohl regelrecht die Krankenkassen.
Tun das die Kfz-Versicherungen ebenso???
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von lockmaster
Aber könnte eigentlich die Kfz-Versicherung, um dem Versicherten Bein zu stellen, bei seiner Krankenkasse Anfrage machen, um es zu ermitteln, ob der Verursacher sich zum Unfallzeitpunkt z.B. in stationärer Behandlung befand, dem das Führen des PKW untersagt wurde.
Nicht, um den Versicherten ein Bein zu stellen, sondern um im Sinne der Gemeinschaft der Versicherten Betrüger und Verkehrsteilnehmer, welche wegen ihrer eigenen Bequemlichkeit die Gefährdung anderer - vergleichbar mit dem Fahren im Suff - kaltschnäuzig in Kauf nehmen und dann auch Unfälle verursachen, als solche zu identifizieren.
Die Hürden für solche Recherchen sind allerdings recht hoch gesetzt.
Tipps zu solchem Verhalten erhältst du bestimmt von anderen. Dazu ist das Forum ja da. Oder etwa nicht?
60 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von lockmaster
Aber könnte eigentlich die Kfz-Versicherung, um dem Versicherten Bein zu stellen, bei seiner Krankenkasse Anfrage machen, um es zu ermitteln, ob der Verursacher sich zum Unfallzeitpunkt z.B. in stationärer Behandlung befand, dem das Führen des PKW untersagt wurde.
Nicht, um den Versicherten ein Bein zu stellen, sondern um im Sinne der Gemeinschaft der Versicherten Betrüger und Verkehrsteilnehmer, welche wegen ihrer eigenen Bequemlichkeit die Gefährdung anderer - vergleichbar mit dem Fahren im Suff - kaltschnäuzig in Kauf nehmen und dann auch Unfälle verursachen, als solche zu identifizieren.
Die Hürden für solche Recherchen sind allerdings recht hoch gesetzt.
Tipps zu solchem Verhalten erhältst du bestimmt von anderen. Dazu ist das Forum ja da. Oder etwa nicht?
Ob man im Suff fährt, wird die Polizei vor Ort schnell ermitteln können. Aber dass der Verursacher vor vier Stunden Vollnarkose gekriegt hat, dann nicht.
Nein. Die können das gar nicht.
Hier gilt die ärztliche Schweigepflicht. Die würden von der Krankenkasse keine Auskunft kriegen.
Bei der Berufsunfähigkeit musst du vorher auch einwilligen, dass die bei der Krankenkasse anfragen dürfen.
natürlich wird da nicht präventiv nachgeforscht, wenn aber was passiert und du jemanden mitnimmst, kannst du davon ausgehen, dass spätestens vor Gericht alles offengelegt wird. Also im eigenen Sinne und der gesunden Gemeinschaft solltest du gegen einen Baum fahren, dann forschen die da nicht allzu genau nach.
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sorry ich verstehe die diskusion garnet.
wen ich besoffen fahre dann ist das zwar doof und auch nicht richtig, aber ich bin ja besoffen und weiss u.u. nicht was ich tu. wen ich aus dem krankenhaus komme muss ich zettelchen unterschreiben wo ich auf sowas hingewiesen werde. wen ich verschreibungspflichtige medikamente mir kaufe dann werde ich auch auf solche geschichten hingewiesen.
fazit: besoffen auto fahren ist schon "blöd", aber unter medikamente vorsätzlich ein fahtzeug zu führen ist mehr als nur "frech!"
Zitat:
Original geschrieben von lockmaster
...
Bei den Krankenkassen sind doch alle Rechnungen der behandelnden Ärzten hinterlegt, in denen es hervorgeht, welche Krankheiten der Patient hat, wann er und welche Medikamente er einnahm. Ebenso steht da drin, wann und zu welcher Uhrzeit dem Patienten Vollnarkose verabreicht wurde.
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen kontaktieren wohl regelrecht die Krankenkassen.
Tun das die Kfz-Versicherungen ebenso???
...
Hallo,
wenn ich richtig informiert bin, dann verfügen nicht die Krankenkassen sondern die Kassenärztlichen Vereinigungen über diese Angaben.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Nein. Die können das gar nicht.Hier gilt die ärztliche Schweigepflicht. Die würden von der Krankenkasse keine Auskunft kriegen.
Bei der Berufsunfähigkeit musst du vorher auch einwilligen, dass die bei der Krankenkasse anfragen dürfen.
ich glaube du checkst echt gar nichts oder ???
Na jetzt bin ich aber mal gespannt.
Ich habe noch keinen Kfz Antrag gesehen, bei dem ich eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht mit unterschreibe.
Du etwa schon?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Na jetzt bin ich aber mal gespannt.Ich habe noch keinen Kfz Antrag gesehen, bei dem ich eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht mit unterschreibe.
Du etwa schon?
So naiv kann man(n) doch nicht sein ! Jetzt mal abgesehen davon das die Frage vom TE zum kotzen ist, steht hier Versicherungsbetrug im Raum und du musst - wie in fast jeden Thread - deinen Senf dazu geben 🙄 ...
Es geht nicht darum die Frage vom TE in moralischer Hinsicht zu bewerten.
Es geht darum die Frage sachlich zu beantworten.
Und die richtige Antwort dazu habe ich gegeben:
Eine Kfz Versicherung hat nicht die Rechte, bei der Krankenkasse ungefragt nachzuforschen.
Eine Berufsunfähigkeit auch nicht. Beide muss man vorher von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Ansonsten würden die keine Auskunft bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Es geht nicht darum die Frage vom TE in moralischer Hinsicht zu bewerten.
Zitat:
Eine Beihilfe liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt. Legaldefinitorisch: jede Handlung, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern.
5 Jahre Knast, weil er eine Frage gestellt hat und 2 Jahre für mich, weil ich sie beantwortet habe.
*lol*
Sind schon schlimme Straftaten, die hier begangen werden. 😁
Die (richtige) Beantwortung der Frage stellt in keiner Hinsicht ein Straftatbestand dar. Es gibt auch dutzend andere Quellen, wo sich der TE Auskunft einholen kann. Auch von der Anstiftung zu einer Straftat kann hier nicht die Rede sein.
Überdies sehe ich nicht als Versicherungsbetrug, wenn man unter epileptischem Anfall einen Tanklaster zum Abbiegen gebracht hat und der Versicherung nicht (freiwillig) seine Erkrankung preisgibt. Hat jemand schon erlebt, dass bei einem Schadensfall der Verursacher seitens der Versicherung nach einer med. Erkrankung gefragt wird?
"Mich fragt nichts, ich sag nichts!"
Betrug ist eigentlich, wenn der Betrüger bewusst falsche Angaben macht. Und wenn die Versicherung nichts nach med. Hintergrund des Anspruchstellers fragt, dann interessiert denen wohl auch nichts davon. Und somit darf der Versicherte auch seine Privatsphäre schützen.
Zitat:
Original geschrieben von lockmaster
Auch von der Anstiftung zu einer Straftat kann hier nicht die Rede sein.
Beihilfe, nicht Anstiftung.