forscht die Versicherung bei der Krankenkasse nach?
Wenn man unter Medikamenten- oder Narkoseeinfluss oder aufgrund bestimmter Erkrankungen (z.B. Epilepsie, Narkolepsie, Schlafwandel oder Schlafapnoe oder sonstigen Erkrankungen) einen Unfall verursacht, dann wird man es sicherlich nicht von sich preisgeben und sich damit ins Knie schießen.
Aber könnte eigentlich die Kfz-Versicherung, um dem Versicherten Bein zu stellen, bei seiner Krankenkasse Anfrage machen, um es zu ermitteln, ob der Verursacher sich zum Unfallzeitpunkt z.B. in stationärer Behandlung befand, dem das Führen des PKW untersagt wurde. Bei den Krankenkassen sind doch alle Rechnungen der behandelnden Ärzten hinterlegt, in denen es hervorgeht, welche Krankheiten der Patient hat, wann er und welche Medikamente er einnahm. Ebenso steht da drin, wann und zu welcher Uhrzeit dem Patienten Vollnarkose verabreicht wurde.
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen kontaktieren wohl regelrecht die Krankenkassen.
Tun das die Kfz-Versicherungen ebenso???
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von lockmaster
Aber könnte eigentlich die Kfz-Versicherung, um dem Versicherten Bein zu stellen, bei seiner Krankenkasse Anfrage machen, um es zu ermitteln, ob der Verursacher sich zum Unfallzeitpunkt z.B. in stationärer Behandlung befand, dem das Führen des PKW untersagt wurde.
Nicht, um den Versicherten ein Bein zu stellen, sondern um im Sinne der Gemeinschaft der Versicherten Betrüger und Verkehrsteilnehmer, welche wegen ihrer eigenen Bequemlichkeit die Gefährdung anderer - vergleichbar mit dem Fahren im Suff - kaltschnäuzig in Kauf nehmen und dann auch Unfälle verursachen, als solche zu identifizieren.
Die Hürden für solche Recherchen sind allerdings recht hoch gesetzt.
Tipps zu solchem Verhalten erhältst du bestimmt von anderen. Dazu ist das Forum ja da. Oder etwa nicht?
60 Antworten
Nach Unfall mit Personenschaden, egal, ob schuldhaft oder nicht, wird von der eigenen Versicherung eine Ausgleichzahlung vorgenommen.
Ohne Belastung des eigenen Versicherungsvertrages wird an die Krankenkasse gezahlt, spätestens dann, wird rauskommen, welche die zuständige Kasse ist, was zum Unfall geführt hat, von daher sollte man schon beim Ausfüllen der Schadensmeldung bei er Wahrheit bleiben.
Abgesehen davon, das nach Unfall unter Medikamenteneinfluß der Staatsanwalt und auch die Führerschein austellende Behörde aktiv wird.