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Fordhändler will mir keine Garantie verkaufen

Themenstarteram 29. März 2010 um 22:24

hallo,

ich hab mir vor etwa 2 wochen einen 11 monate alten ford mondeo 2.0 tcdi turnier mit titanium Ausstattung gekauft.

der händler bei dem ich ihn gekauft habe, ist etwa 250km von mir entfernt und an diesem tag hatte ich schon sehr wenig zeit.

deshalb schlug mir der händler vor das ich diese erweiterte garantie die nach ablauf der neuwagengarantie greifen soll (a1, heißt das glaube ich), auch bei einem anderen händler bei mir vor ort machen kann.

dies wollte ich nun am freitag machen, ich fuhr also hin und schilderte dem verkäufer mein anliegen. ich staunte nicht schlecht als er es ablehnte mir diese garantie zu verkaufen. und zwar mit der begründung das sie mit mir ja noch kein geld verdient hätten weil ich den wagen ja woanders gekauft hatte. als ich ihm sagte das ich ja zu den inspektionen kommen würde und auch sonst alles hier machen lassen würde, sagte er gnädigerweise das man nach einem jahr darüber "nachdenken" könnte wenn ich zwischenzeitlich als kunde hier auftauchen würde. mein erster gedanke nach den letzten beiden sätzen war: "du kannst mich am ***** lecken du dumme ***".

echt, der typ war so überheblich....unglaublich.

meine frage jetzt, darf der das? ich wollte ein produkt von ford kaufen und der verweigert mir das. ist das so in ordnung? ich kann mir das nicht vorstellen.

ich habe jetzt in dem autohaus angerufen wo ich den pkw gekauft habe und die regeln das jetzt auf den postweg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Zitat:

Er muß einen Gebrauchtwagencheck und eine komplette Inspektion durchführen

Was sich bei einem 11 Monate altem Fahrzeug ja geradezu anbietet, weil der erste Inspektionsintervall quasi vor der Tür steht. Und wenn nicht, wäre die nächste Inspektion 12 Monate später fällig und danach wieder und wieder und wieder...

Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, hat der ausliefernde Händler das bereits gemacht, er hat dem Fahrzeug eine Auslieferungsinspektion verpaßt, die - hast Du mal richtig mitgerechnet - ohnehin fällig war, er hat vermutlich die korrekte Ölsorte eingefüllt, Bremsen kontrolliert, etc, alles, was ein halbwegs seriöser Händler wohl macht, bevor er ein Auto verkauft. Und damit ist es auch im Grunde seine Aufgabe, den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs gegenüber der Versicherungsgesellschaft, die die A1 abdeckt, zu dokumentieren. Ein anderer Händler kann das machen - muß er aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Evtl. gibt der Kunde dort sogar mal sein Auto in Zahlung und kauft ein neues?

Zufriedene Kunden eines Hauses machen das sogar bevorzugt.

Daran würde der Händler verdienen, zumal der Startschuss für eine Anschlussversicherung erst 13 Monate später fällt. Evtl. kauft ein Kunde auch mal anderes kostenpflichtiges Zubehör, hat mal einen Lackschaden zu machen, braucht zwischendurch mal neue Wischergummis usw..

Nunja, von "eventuell", "hätte", "könnte" können die wenigsten Händler leben, und wenn Du siehst, daß der Threadersteller schon beim ersten Zipperlein direkt zum nächsten läuft, kannst Du erahnen, in welchem konjunktiven Bereich sich das Geschäft für diesen Händler wohl bewegt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Auch redest Du wiederholt vom Verdienst des verkaufenden Händlers. Du hast immer noch nicht mitbekommen, dass der Kunde dort keine Garantie gekauft hat und der liefernde Händler daran also auch noch nichts verdient hat.

Womöglich hast Du nicht mitbekommen, daß der verkaufende Händler einen Gebrauchtwagen verkauft hat. Und wenn er ein halbwegs passabler Verkäufer ist, hat er auch an diesem Geld verdient. Ich glaube, davon kann man ausgehen. Und für diesen Verdienst, den er an diesem Fahrzeug gehabt hat, kann man normalerweise erwarten, daß er nicht nur einen Preis dranschreibt und das Auto weiterverkauft, da kann man erwarten, daß er sich um solche Sachen, wie die Gebrauchtwagengarantie auch kümmert. Weil bis dato ist er der einzige, der an dem Fahrzeug etwas verdient hat. Nochmal, ein anderer Händler kann das auch machen, wenn er auf "eventuell", "würde" oder "könnte" wetten will, er muß es aber nicht.

Vielleicht liest Du Dir einfach nochmal den Threadtitel durch. "Der Händler will mir keine Garantie verkaufen". Das ist passiert, nicht mehr und nicht weniger. So ein Händler ist ein ziemlich unabhängiger Gewerbetreibender, dem es völlig frei steht, was er zu welchen Bedingungen verkauft. Und wenn er dieses Produkt halt an diesen Kunden nicht verkaufen will, gibt es relativ wenige Verträge oder Bestimmungen, die ihn dazu zwingen. Man kann sich einen anderen Händler suchen, der vielleicht eher bereit ist, auf zukünftige Einnahmen zu wetten, und das hat der Threadersteller auch gemacht, hat seine Garantie bekommen, und gut.

Stell Dir mal vor, Du willst beim Ford-Händler einen nagelneuen Mondeo kaufen. Sagst ihm, unter 20% Rabatt läuft aber nichts, wenn er dann nichts daran verdient, bleibt ihm ja immernoch die Hoffnung, daß Du eventuell mal mit einem Lackschaden oder für eine Inspektion zu ihm kommst. Dann kann er sich darauf einlassen, er kann Dich aber auch völlig ohne Auto zu Fuß vom Hof laufen lassen. Weil entgegen Deinen ermüdend langen, dadurch aber nicht richtiger werdenden Ergüssen zu den Pflichten eines Vertragshändlers, steht es ihm völlig frei, ob er Dir unter den gegebenen Bedingungen so ein Auto verkauft oder nicht, auch wenn es sich dabei ganz eindeutig um ein Produkt seines Vertragspartners handelt - zu dessen Verkauf er doch verpflichtet ist. Und dann kannst Du in einem Internetforum wie ein Rumpelstilzchen auf und abhüpfen, weil der böse böse Ford Händler Dir keinen Ford verkaufen wollte, oder Du suchst Dir halt einen anderen Händler, der zu den gegebenen Bedingungen bereit ist, mit Dir ein Geschäft zu machen. So einfach funktioniert Marktwirtschaft.

Aber es ist rührend, wie sehr Du Dir ein eigentlich schon längst gelöstes Problem eines anderen annimmst, um Dir Deine geliebte Ford-Händler-Antipathie zu bestätigen. Du hast sicher Recht - sie sind alle unfähig, hinterhältig und schlecht.

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Hallo,

probier es bei einem anderen Händler... war bei mir damals auch so... bin dann zu einem kleinen Familienbetrieb und die haben es gemacht... sogar anschließend auch eine Verlängerung...

Aber, hab die Tage sogar gelesen, dass Vergölst sowas auch anbietet... guck mal in die ADAC Zeitung, dort ist irgendwo ein Angebot von denen...

am 3. April 2010 um 0:25

Moin moin

eher belustigt über die OT-Diskussion möchte ich dem TE mal einen kleinen Tip geben, der schon mal anklang. Auch andere Versicherungen haben ähnliche Versicherungen, z.B. bei der DEVK gibt es eine Reparaturkostenversicherung, die jeder in Anspruch nehmen kann, dessen Auto ins Schema passt. Man muss das Auto nicht bei denen versichert haben, habe für meinen Focus (Bj 04.08) jetzt den Antrag gestellt, weil die Werksgarantie abläuft und der Vorbesitzer keine Garantieverlängerung gekauft hat, warum auch, er wollte die Karre eh nur 1 Jahr fahren.

Hier der Link: http://www.devk.de/.../bestgarantie.jsp

 

Cognitanus

am 3. April 2010 um 8:38

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Kannst Du drehen und wenden wie Du möchtest, der Kunde ist und bleibt bei deiner Version der Verlierer.

Ob Ihm die Garantie nun verweigert wird, oder er 250km dafür fahren soll - beides ist ein Armutszeugnis der Servicewüste und unüblich, ja eigentlich geschäftsschädigend für den Hersteller in einer hart umkämpften Branche.

Das es auch anders geht kann man hier lesen:

http://www.motor-talk.de/forum/ford-a1-garantie-nachkaufen-t1121270.html

Die Werbung selbst:

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Zitat:

Ford und die CG Car-Garantie werten A1 Euro-Garantie auf..

Nach Laufzeitende (zwölf oder 24 Monate) könne die Garantie neuerdings auch jährlich bis maximal zwölf Jahre nach Erstzulassung bzw. bis 200.000 Kilometer Fahrleistung verlängert werden,

Aber man möchte einem Kunden keine Garantie verkaufen, weil das Auto mit 11 Monaten Fahrzeugalter zur kostenfressenden Risikogruppe gehört?

Das ist Kundenbindung auf ganz hohem Niveau.

Du willst es nicht verstehen. Die A1, die maqn beim Ford Händler erwerben kann, IST eine stinknormale Versicherung bei der Garanta, nichts anderes als Du bei DEVK oder ADAC auch kriegst. Und ja - ein Händler kann Dir die verkaufen, er ist aber keinesfalls dazu verpflichtet. Wenn er sich davon verspricht, einen Kunden zu gewinnen, der vorher noch keiner war, kann er das machen. Muß er aber nicht. Er ist Händler, und es steht ihm frei, Geschäfte auch abzulehnen. Letztendlich muß er bestimmte Bedingungen erfüllen, um die A1 abzuschließen. Er muß einen Gebrauchtwagencheck und eine komplette Inspektion durchführen, und er ist letztendlich derjenige, der gegenüber der Versicherung bestätigen muß, daß das Fahrzeug keine Vorschäden hat. Und es ist eben nicht selbstverständlich, daß ein Händler das immer macht, für ein Fahrzeug, das ein völlig anderer Händler verkauft hat, und daran verdient hat. Und schon gleich gar nicht kann man sich hier hinstellen und verlangen, daß das gefälligst seine Pflicht ist.

Und nochmal, es ist vollkommen unerheblich, ob das Auto 11 Monate alt ist, oder 11 Jahre. Und es wird niemandem die Garantie verweigert, schon gar nicht die des Herstellers. Für die Bedingungen der A1 macht es nicht den geringsten Unterschied, ob es sich beim betreffenden Fahrzeug um einen 11 Monate alten Mondeo oder einen 11 Jahre alten Citroen handelt. Es wird ggfs. von einem Händler der Abschluß eines Versicherungsvertrages abgelehnt, wenn der Händler für sich da keinen Vorteil sieht. Und das ist sein gutes Recht. Wenn's ein anderer Verkäufer macht - schön. Man sagt da im Volksmund schonmal Marktwirtschaft zu.

Und nein - es hat auch nichts mit der Marke Ford zu tun, Ford vertreibt diese Versicherung über sein Händlernetzwerk, aber Du kriegst sie auch für jeden Golf oder Citroen, den Du bei einem Ford-Händler kaufst. Aber Du kriegst sie eben nicht vollautomatisch bei jedem beliebigen Ford-Händler, der Deinen gebrauchten Citroen noch nie zuvor gesehen hat.

am 3. April 2010 um 8:40

.

Zitat:

.

Wie heißt es so schön, "Der Ton macht die Musik."

Wenn mir ein Verkäufer in vernünftigen Ton ehrlich seine Gründe für eine Entscheidung xyz vorträgt ohne pampig zu werden, so kann man diese dann evtl. verstehen und wird diese auch akzeptieren ohne nachtragend zu sein.

Der Vorwurf in diesem Fall geht dann wohl eindeutig an diesen Mitarbeiter bzw. an seinen Chef vonwegen Mitarbeiterführung im kleinen Kunden-ABC.

Mal ganz ehrlich lieber Ranger, man könnte glauben Du bist selbst einer dieser komischen Händler, denen der eigene Vorteil über allem steht und die ihre merkwürdige Sichtweise dem Kunden ungeschönt ins Gesicht klatschen.

Wenn Du etwas aufgepasst hättest, würdest Du sogar erkennen das für diesen Händler durchaus Verdienstpotential besteht.

Deine Anspielung auf die Marktwirtschaft klingt richtig, ist aber falsch. Definition Vertragshändler im Vergleich zu Liesl´s Nähstübchen!

Zitat:

Er muß einen Gebrauchtwagencheck und eine komplette Inspektion durchführen

Was sich bei einem 11 Monate altem Fahrzeug ja geradezu anbietet, weil der erste Inspektionsintervall quasi vor der Tür steht. Und wenn nicht, wäre die nächste Inspektion 12 Monate später fällig und danach wieder und wieder und wieder...

Evtl. gibt der Kunde dort sogar mal sein Auto in Zahlung und kauft ein neues?

Zufriedene Kunden eines Hauses machen das sogar bevorzugt.

Daran würde der Händler verdienen, zumal der Startschuss für eine Anschlussversicherung erst 13 Monate später fällt. Evtl. kauft ein Kunde auch mal anderes kostenpflichtiges Zubehör, hat mal einen Lackschaden zu machen, braucht zwischendurch mal neue Wischergummis usw..

Du stellst es so hin, als gäbe es Werkstätten nur für Garantiefälle. Die arme Werkstatt, der arme Händler. Dabei ist es vor allem der Werkstattbetrieb, der einem Autohaus den meisten Umsatz einbringt.

Woran verdient eigentlich die DEVK vor Abschluß einer Versicherung?

Ganz davon ab hätte der Händler dem Kunden eine weitere Durchsicht als Bedingung für den Abschluss anbieten können. Hat er aber nicht, sondern den Kunden quasi gleich mit dümmlichen Bemerkungen vom Hof geschickt.

Letztlich hätte der sonstige Ausreden erfinden können, warum er keine Folgegarantie anbieten möchte. Unabhängig davon ob er das darf oder nicht.

Dem Kunden aber was von "noch nichts an ihnen verdient" zu erzählen und damit Sprichwörtlich zu sagen "geh hin wo Du hergekommen bist" ist typisch für die deutsche Servicewüste und ich finde es erschreckend, dass Du einen solchen Mist auch noch verteidigst.

So repräsentiert man als Vertragshändler (s)eine Marke vor dem Kunden?

Auch redest Du wiederholt vom Verdienst des verkaufenden Händlers. Du hast immer noch nicht mitbekommen, dass der Kunde dort keine Garantie gekauft hat und der liefernde Händler daran also auch noch nichts verdient hat.

Der Kunde wollte sich bei einem Händler an seinem Wohnort um Abschluß einer Folgegarantie bemühen.

Aufpassen und aufmerksamer lesen lieber Ranger, dann klappts auch mit dem Nachbarn und Du verfehlst nicht wiederholt das Thema.

Zitat:

Und nein - es hat auch nichts mit der Marke Ford zu tun

Hat mit dem Kern des Themas zwar nix zu tun, ist deshalb aber nicht weniger falsch!

Ford bewirbt es als Produkt für seine Fahrzeuge, den Markennamen vorangestellt und damit ist es ein spezifisches Produkt der Marke, welches über das Ford Vertiebsnetz angeboten wird und mit dem der Hersteller für seine Vertragspartner und für seine Fahrzeuge Werbung betreibt. Nicht grundlos tritt der dahinter stehende Garantiepartner dem Kunden gegenüber niemals in Erscheinung.

Es heißt ja nicht XY Garantie, sondern FORD XY Garantie.

Informiere dich einmal über die bestehenden Unterschiede und Du wirst erkennen das Du einem Irrtum unterliegst.

Nimm eine Casio Uhr, kleb deinen Namen drauf und verkauf das Ding bei Ebay. Vortan bis Du für alles verantwortlich und haftbar, was mit dieser Uhr zu tun hat und passieren könnte. Welcher Hersteller oder Importeur dahinter steht ist dann hinfällig, da Du deinen Namen am Produkt angebracht hast.

Der Kunde wollte auch keine kostenlos vergoldeten Radkappen, sondern gegen Bezahlung eine Anschlussgarantie für seinen Ford kaufen. Ob das Ding A1, B9 oder Schnullerbacke heißt, ist dem Kunden mit Sicherheit völlig egal.

Der (Vertrags)Händler wäre daher verpflichtet gewesen die Garantiebedingungen zu erklären, ggf. für den Kunden kostenpflichtig herzustellen, bzw. andere Lösungen anzubieten.

 

Zitat:

Und es wird niemandem die Garantie verweigert

Nicht?

Worüber reden wir hier eigentlich?

Zitat:

Es wird ggfs. von einem Händler der Abschluß eines Versicherungsvertrages abgelehnt, wenn der Händler für sich da keinen Vorteil sieht. Und das ist sein gutes Recht.

Also doch?

Du argumentierst widersprüchlich!

Es währe das Recht von Liesl und deren Nähstübchen, nicht jedoch das des Vertragshändlers, der sich verpflichtet hat für Kunden der Marke einen Kundendienst zu führen.

Kundendienst besteht nicht darin, einen Kunden ohne Erklärung und Alternativen vor die Tür zu setzen, nur weil seine Marge vermutlich nicht stimmen würde.

Warum bist Du eigentlich in diesem Forum? Um schwerfällige und dreist auftretende Händler zu verteidigen, oder merkwürdige Erfahrungen deiner Mituser zur Diskussion zu bringen?

Zitat:

Du willst es nicht verstehen.

Korrekt, eine derartige Kundenbehandlung kann auch niemand mehr verstehen und nachvollziehen.

Das liest doch alles keiner mehr oder?

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Zitat:

Er muß einen Gebrauchtwagencheck und eine komplette Inspektion durchführen

Was sich bei einem 11 Monate altem Fahrzeug ja geradezu anbietet, weil der erste Inspektionsintervall quasi vor der Tür steht. Und wenn nicht, wäre die nächste Inspektion 12 Monate später fällig und danach wieder und wieder und wieder...

Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, hat der ausliefernde Händler das bereits gemacht, er hat dem Fahrzeug eine Auslieferungsinspektion verpaßt, die - hast Du mal richtig mitgerechnet - ohnehin fällig war, er hat vermutlich die korrekte Ölsorte eingefüllt, Bremsen kontrolliert, etc, alles, was ein halbwegs seriöser Händler wohl macht, bevor er ein Auto verkauft. Und damit ist es auch im Grunde seine Aufgabe, den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs gegenüber der Versicherungsgesellschaft, die die A1 abdeckt, zu dokumentieren. Ein anderer Händler kann das machen - muß er aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Evtl. gibt der Kunde dort sogar mal sein Auto in Zahlung und kauft ein neues?

Zufriedene Kunden eines Hauses machen das sogar bevorzugt.

Daran würde der Händler verdienen, zumal der Startschuss für eine Anschlussversicherung erst 13 Monate später fällt. Evtl. kauft ein Kunde auch mal anderes kostenpflichtiges Zubehör, hat mal einen Lackschaden zu machen, braucht zwischendurch mal neue Wischergummis usw..

Nunja, von "eventuell", "hätte", "könnte" können die wenigsten Händler leben, und wenn Du siehst, daß der Threadersteller schon beim ersten Zipperlein direkt zum nächsten läuft, kannst Du erahnen, in welchem konjunktiven Bereich sich das Geschäft für diesen Händler wohl bewegt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Auch redest Du wiederholt vom Verdienst des verkaufenden Händlers. Du hast immer noch nicht mitbekommen, dass der Kunde dort keine Garantie gekauft hat und der liefernde Händler daran also auch noch nichts verdient hat.

Womöglich hast Du nicht mitbekommen, daß der verkaufende Händler einen Gebrauchtwagen verkauft hat. Und wenn er ein halbwegs passabler Verkäufer ist, hat er auch an diesem Geld verdient. Ich glaube, davon kann man ausgehen. Und für diesen Verdienst, den er an diesem Fahrzeug gehabt hat, kann man normalerweise erwarten, daß er nicht nur einen Preis dranschreibt und das Auto weiterverkauft, da kann man erwarten, daß er sich um solche Sachen, wie die Gebrauchtwagengarantie auch kümmert. Weil bis dato ist er der einzige, der an dem Fahrzeug etwas verdient hat. Nochmal, ein anderer Händler kann das auch machen, wenn er auf "eventuell", "würde" oder "könnte" wetten will, er muß es aber nicht.

Vielleicht liest Du Dir einfach nochmal den Threadtitel durch. "Der Händler will mir keine Garantie verkaufen". Das ist passiert, nicht mehr und nicht weniger. So ein Händler ist ein ziemlich unabhängiger Gewerbetreibender, dem es völlig frei steht, was er zu welchen Bedingungen verkauft. Und wenn er dieses Produkt halt an diesen Kunden nicht verkaufen will, gibt es relativ wenige Verträge oder Bestimmungen, die ihn dazu zwingen. Man kann sich einen anderen Händler suchen, der vielleicht eher bereit ist, auf zukünftige Einnahmen zu wetten, und das hat der Threadersteller auch gemacht, hat seine Garantie bekommen, und gut.

Stell Dir mal vor, Du willst beim Ford-Händler einen nagelneuen Mondeo kaufen. Sagst ihm, unter 20% Rabatt läuft aber nichts, wenn er dann nichts daran verdient, bleibt ihm ja immernoch die Hoffnung, daß Du eventuell mal mit einem Lackschaden oder für eine Inspektion zu ihm kommst. Dann kann er sich darauf einlassen, er kann Dich aber auch völlig ohne Auto zu Fuß vom Hof laufen lassen. Weil entgegen Deinen ermüdend langen, dadurch aber nicht richtiger werdenden Ergüssen zu den Pflichten eines Vertragshändlers, steht es ihm völlig frei, ob er Dir unter den gegebenen Bedingungen so ein Auto verkauft oder nicht, auch wenn es sich dabei ganz eindeutig um ein Produkt seines Vertragspartners handelt - zu dessen Verkauf er doch verpflichtet ist. Und dann kannst Du in einem Internetforum wie ein Rumpelstilzchen auf und abhüpfen, weil der böse böse Ford Händler Dir keinen Ford verkaufen wollte, oder Du suchst Dir halt einen anderen Händler, der zu den gegebenen Bedingungen bereit ist, mit Dir ein Geschäft zu machen. So einfach funktioniert Marktwirtschaft.

Aber es ist rührend, wie sehr Du Dir ein eigentlich schon längst gelöstes Problem eines anderen annimmst, um Dir Deine geliebte Ford-Händler-Antipathie zu bestätigen. Du hast sicher Recht - sie sind alle unfähig, hinterhältig und schlecht.

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