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Fordhändler will mir keine Garantie verkaufen

Themenstarteram 29. März 2010 um 22:24

hallo,

ich hab mir vor etwa 2 wochen einen 11 monate alten ford mondeo 2.0 tcdi turnier mit titanium Ausstattung gekauft.

der händler bei dem ich ihn gekauft habe, ist etwa 250km von mir entfernt und an diesem tag hatte ich schon sehr wenig zeit.

deshalb schlug mir der händler vor das ich diese erweiterte garantie die nach ablauf der neuwagengarantie greifen soll (a1, heißt das glaube ich), auch bei einem anderen händler bei mir vor ort machen kann.

dies wollte ich nun am freitag machen, ich fuhr also hin und schilderte dem verkäufer mein anliegen. ich staunte nicht schlecht als er es ablehnte mir diese garantie zu verkaufen. und zwar mit der begründung das sie mit mir ja noch kein geld verdient hätten weil ich den wagen ja woanders gekauft hatte. als ich ihm sagte das ich ja zu den inspektionen kommen würde und auch sonst alles hier machen lassen würde, sagte er gnädigerweise das man nach einem jahr darüber "nachdenken" könnte wenn ich zwischenzeitlich als kunde hier auftauchen würde. mein erster gedanke nach den letzten beiden sätzen war: "du kannst mich am ***** lecken du dumme ***".

echt, der typ war so überheblich....unglaublich.

meine frage jetzt, darf der das? ich wollte ein produkt von ford kaufen und der verweigert mir das. ist das so in ordnung? ich kann mir das nicht vorstellen.

ich habe jetzt in dem autohaus angerufen wo ich den pkw gekauft habe und die regeln das jetzt auf den postweg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Zitat:

Er muß einen Gebrauchtwagencheck und eine komplette Inspektion durchführen

Was sich bei einem 11 Monate altem Fahrzeug ja geradezu anbietet, weil der erste Inspektionsintervall quasi vor der Tür steht. Und wenn nicht, wäre die nächste Inspektion 12 Monate später fällig und danach wieder und wieder und wieder...

Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, hat der ausliefernde Händler das bereits gemacht, er hat dem Fahrzeug eine Auslieferungsinspektion verpaßt, die - hast Du mal richtig mitgerechnet - ohnehin fällig war, er hat vermutlich die korrekte Ölsorte eingefüllt, Bremsen kontrolliert, etc, alles, was ein halbwegs seriöser Händler wohl macht, bevor er ein Auto verkauft. Und damit ist es auch im Grunde seine Aufgabe, den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs gegenüber der Versicherungsgesellschaft, die die A1 abdeckt, zu dokumentieren. Ein anderer Händler kann das machen - muß er aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Evtl. gibt der Kunde dort sogar mal sein Auto in Zahlung und kauft ein neues?

Zufriedene Kunden eines Hauses machen das sogar bevorzugt.

Daran würde der Händler verdienen, zumal der Startschuss für eine Anschlussversicherung erst 13 Monate später fällt. Evtl. kauft ein Kunde auch mal anderes kostenpflichtiges Zubehör, hat mal einen Lackschaden zu machen, braucht zwischendurch mal neue Wischergummis usw..

Nunja, von "eventuell", "hätte", "könnte" können die wenigsten Händler leben, und wenn Du siehst, daß der Threadersteller schon beim ersten Zipperlein direkt zum nächsten läuft, kannst Du erahnen, in welchem konjunktiven Bereich sich das Geschäft für diesen Händler wohl bewegt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Auch redest Du wiederholt vom Verdienst des verkaufenden Händlers. Du hast immer noch nicht mitbekommen, dass der Kunde dort keine Garantie gekauft hat und der liefernde Händler daran also auch noch nichts verdient hat.

Womöglich hast Du nicht mitbekommen, daß der verkaufende Händler einen Gebrauchtwagen verkauft hat. Und wenn er ein halbwegs passabler Verkäufer ist, hat er auch an diesem Geld verdient. Ich glaube, davon kann man ausgehen. Und für diesen Verdienst, den er an diesem Fahrzeug gehabt hat, kann man normalerweise erwarten, daß er nicht nur einen Preis dranschreibt und das Auto weiterverkauft, da kann man erwarten, daß er sich um solche Sachen, wie die Gebrauchtwagengarantie auch kümmert. Weil bis dato ist er der einzige, der an dem Fahrzeug etwas verdient hat. Nochmal, ein anderer Händler kann das auch machen, wenn er auf "eventuell", "würde" oder "könnte" wetten will, er muß es aber nicht.

Vielleicht liest Du Dir einfach nochmal den Threadtitel durch. "Der Händler will mir keine Garantie verkaufen". Das ist passiert, nicht mehr und nicht weniger. So ein Händler ist ein ziemlich unabhängiger Gewerbetreibender, dem es völlig frei steht, was er zu welchen Bedingungen verkauft. Und wenn er dieses Produkt halt an diesen Kunden nicht verkaufen will, gibt es relativ wenige Verträge oder Bestimmungen, die ihn dazu zwingen. Man kann sich einen anderen Händler suchen, der vielleicht eher bereit ist, auf zukünftige Einnahmen zu wetten, und das hat der Threadersteller auch gemacht, hat seine Garantie bekommen, und gut.

Stell Dir mal vor, Du willst beim Ford-Händler einen nagelneuen Mondeo kaufen. Sagst ihm, unter 20% Rabatt läuft aber nichts, wenn er dann nichts daran verdient, bleibt ihm ja immernoch die Hoffnung, daß Du eventuell mal mit einem Lackschaden oder für eine Inspektion zu ihm kommst. Dann kann er sich darauf einlassen, er kann Dich aber auch völlig ohne Auto zu Fuß vom Hof laufen lassen. Weil entgegen Deinen ermüdend langen, dadurch aber nicht richtiger werdenden Ergüssen zu den Pflichten eines Vertragshändlers, steht es ihm völlig frei, ob er Dir unter den gegebenen Bedingungen so ein Auto verkauft oder nicht, auch wenn es sich dabei ganz eindeutig um ein Produkt seines Vertragspartners handelt - zu dessen Verkauf er doch verpflichtet ist. Und dann kannst Du in einem Internetforum wie ein Rumpelstilzchen auf und abhüpfen, weil der böse böse Ford Händler Dir keinen Ford verkaufen wollte, oder Du suchst Dir halt einen anderen Händler, der zu den gegebenen Bedingungen bereit ist, mit Dir ein Geschäft zu machen. So einfach funktioniert Marktwirtschaft.

Aber es ist rührend, wie sehr Du Dir ein eigentlich schon längst gelöstes Problem eines anderen annimmst, um Dir Deine geliebte Ford-Händler-Antipathie zu bestätigen. Du hast sicher Recht - sie sind alle unfähig, hinterhältig und schlecht.

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Zitat:

Original geschrieben von Reinhard D

du vergisst den fall eines kaskoschadens oder eines unfalls.

Wenn dann solltest du schreiben Sonderfall ;). Wenn der Händler darauf baut dass du irgendwann mit einem Unfallauto daherkommst dann kann er ebensogut auch Lotto spielen :D.

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

Daß die Vergütung für Fehlersuchen auf irgend ein Maß beschränkt ist, ist glaube ich das normalste der Welt, und bei keinem Hersteller anders (egal ob Auto oder ein anderes Produkt). ... Dann würden für jede defekte Glühbirne 3 Stunden Fehlersuche abgerechnet.

Im Grundsatz hast du natürlich völlig Recht nur sind viele Fehler eben nicht unbedingt so einfach zu finden, und um solche Fälle prügelt sich sicher kein Händler.

 

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

Wenn Du erwartest, daß so eine Garantie ein völliges Rundumsorglospaket ist, das auch dem dusseligsten Monteur erlaubt, seine ganze Erfolglosigkeit vom Hersteller vergütet zu bekommen,

Weisst du was? Genau das erwarte ich. Ich habe mit gutem Geld bezahlt und erwarte ein fehlerfreies Produkt, wenn FHs zu blöd sind dann ist das absolut nicht mein Problem. Bin ich denn das Sozialamt für gescheiterte Schrauberexistenzen? Da hat dann bitteschön der Hersteller Sorge dafür zu tragen dass die Reklamationsabwicklung klappt. Nur so nebenbei: Als Kunde hat man innerhalb der Gewährleistungsfrist (trifft für die Garantieverlängerung natürlich nicht zu, ist klar) Anspruch auf Ersatz aller Aufwendungen...wann habt ihr in so einem Fall eurem FH z.B. Fahrtkosten in Rechnung gestellt? Eben...

Gruss

Toenne

Zitat:

Original geschrieben von toenne

 

Weisst du was? Genau das erwarte ich. Ich habe mit gutem Geld bezahlt und erwarte ein fehlerfreies Produkt, wenn FHs zu blöd sind dann ist das absolut nicht mein Problem. Bin ich denn das Sozialamt für gescheiterte Schrauberexistenzen? Da hat dann bitteschön der Hersteller Sorge dafür zu tragen dass die Reklamationsabwicklung klappt.

Nein - für die Effizienz seiner Arbeitsleistungen ist zunächst mal die Geschäftsführung des Autohauses verantwortlich...

Andernfalls könnten die für die Erledigung von Garantiefällen oder Unfallschäden ungelernte Hauptschulabsolventen auf 400 EUR Basis beschäftigen, und wenn's dann nicht so richtig klappt, oder mal wieder länger dauert, werden die Kosten eben vom Hersteller oder Versicherungen übernommen. In beiden Fällen heißt das - letztendlich von Dir.

Zitat:

Original geschrieben von stefan968

Zitat:

Original geschrieben von Reinhard D

ich habe jetzt für diese a1 garantie 240€ bezahlt, für das 3. und 4. jahr.

nun müsste man noch raus arbeiten was der Unterschied zwischen der Werksgarantieverlngerung für 3. und 4. Jahr/bis 80.000 km: 845,- € bzw bis 100.000 km: 1.085,- € ist.

Der Preisunterschied ist ja schon beachtlich.

Ich arbeite es mal für dich raus :D

Die Garantie für 845,- EUR läuft ENTWEDER bis Ende 4. Jahres ODER bis 80.000 km, je nachdem was früher erreicht wird.

Das heißt, fährst du mehr als 20 tkm pro Jahr, ist die Garantie schon entsprechend früher erloschen. Fährst du weniger, gilt sie aber auch nur bis Ende des 4. Jahres.

Wer wesentlich mehr fährt, hat eh nicht lange was von der Werksgarantie...

~

Da habe ich mich wohl ein wenig falsch ausgedrückt.

Mich würde interessieren warum die A1 Garantie sehr günstig ist im Vergleich zu der Werksgarantie für 3. und 4. Jahr.

A1 => 240€

Werk => min 845€

Was bekommt man mehr für die 600€??

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

Zitat:

Original geschrieben von toenne

 

Weisst du was? Genau das erwarte ich. Ich habe mit gutem Geld bezahlt und erwarte ein fehlerfreies Produkt, wenn FHs zu blöd sind dann ist das absolut nicht mein Problem. Bin ich denn das Sozialamt für gescheiterte Schrauberexistenzen? Da hat dann bitteschön der Hersteller Sorge dafür zu tragen dass die Reklamationsabwicklung klappt.

Nein - für die Effizienz seiner Arbeitsleistungen ist zunächst mal die Geschäftsführung des Autohauses verantwortlich...

Andernfalls könnten die für die Erledigung von Garantiefällen oder Unfallschäden ungelernte Hauptschulabsolventen auf 400 EUR Basis beschäftigen, und wenn's dann nicht so richtig klappt, oder mal wieder länger dauert, werden die Kosten eben vom Hersteller oder Versicherungen übernommen. In beiden Fällen heißt das - letztendlich von Dir.

Natürlich zahle ich das, in Form meiner Beitragsprämie. Ist doch aber klar dass man dann auch den entsprechenden Gegenwert erwartet, würdest du eine Versicherung abschliessen die zwar billig ist aber bei der es im Falle eines Falles heisst "Sorry, für die paar Kröten können wir ihnen nicht helfen"? Ich zahle Beiträge, keine Spenden, sollte Ford da ein Kalkulationsproblem haben dann müssen die die Beiträge halt anpassen, auch auf die Gefahr hin dass es eben nicht mehr als schön zu lesender Dumpingpreis in der Liste steht.

Und auch wenn zunächst mal das Autohaus bzgl. der MA-Schulungen in der Pflicht steht: Auch für den muss sich der Aufwand einer guten Schulung lohnen. Wenn für die nix kleben bleibt dann haben wir genau das Bild das wir mit vielen unserer FHs eben so haben.

Gruss

Toenne

Zitat:

Original geschrieben von stefan968

Da habe ich mich wohl ein wenig falsch ausgedrückt.

Mich würde interessieren warum die A1 Garantie sehr günstig ist im Vergleich zu der Werksgarantie für 3. und 4. Jahr.

A1 => 240€

Werk => min 845€

Was bekommt man mehr für die 600€??

Infos über die Ford-Protect-Garantie findest Du unter http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/FordGarantien

Mir wurde gesagt, daß es im wesentlichen eine Verlängerung der 2jährigen Werksgarantie ist, mit einigen Einschränkungen (z.B. bei Verschleißteilen).

A1 ist eine Gebrauchtwagengarantie, die weniger Fahrzeugteile umfaßt, und die zumindest ab einem bestimmten Fahrzeugalter die Kosten nur teilweise erstattet.

am 1. April 2010 um 5:52

Zitat:

Original geschrieben von toenne

 

Natürlich zahle ich das, in Form meiner Beitragsprämie. Ist doch aber klar dass man dann auch den entsprechenden Gegenwert erwartet, würdest du eine Versicherung abschliessen die zwar billig ist aber bei der es im Falle eines Falles heisst "Sorry, für die paar Kröten können wir ihnen nicht helfen"? Ich zahle Beiträge, keine Spenden, sollte Ford da ein Kalkulationsproblem haben dann müssen die die Beiträge halt anpassen, auch auf die Gefahr hin dass es eben nicht mehr als schön zu lesender Dumpingpreis in der Liste steht.

Und auch wenn zunächst mal das Autohaus bzgl. der MA-Schulungen in der Pflicht steht: Auch für den muss sich der Aufwand einer guten Schulung lohnen. Wenn für die nix kleben bleibt dann haben wir genau das Bild das wir mit vielen unserer FHs eben so haben.

Du hast es nicht verstanden. Wenn Du z.B. im Falles eines Unfalls zur Werkstatt mußt, ist alles was Dich interessiert, Deinen Wagen gerichtet zu bekommen. Natürlich kannst Du diesen Gegenwert erwarten - nicht mehr und nicht weniger. Wie lange der Monteur dafür braucht, kann Dir aber schlichtweg egal sein. Aber die Werkstatt hat völlig feste Vorgabewerte, wieviel sie für welche Arbeit bei der Versicherung in Rechnung stellen darf, also z.B. wie lange das An- und Abschrauben eines Kotflügels dauert, etc. Und diese Vorgaben sind vollkommen unabhängig, bei welcher Versicherung Du bist, und welchen Beitrag Du da bezahlst. Wenn der Monteur eine Schnarchnase ist, die damit nicht hinkommt, ist es nicht Aufgabe der Versicherung, die Vergütung zu erhöhen (und damit letztendlich irgendwann Deinen Tarif), sondern Aufgabe des Autohauses, seine Arbeitsweise zu überprüfen.

Und wenn Du einen Garantiefall hast, gibt es genauso Vorgaben, was der Händler beim Hersteller für's Fehlersuchen abrechnen kann. Dir als Kunde kann das doch aber völlig egal sein. Wenn einer damit nicht hinkommt, ist es nicht Aufgabe des Herstellers, einfach die Vergütung zu erhöhen (die Du am Ende immernoch indirekt bezahlst), und es ist auch nicht Deine Aufgabe, Dir darüber den Kopf zu zerbrechen...

Ich verstehe den Sinn dieser Diskussion nicht.

Der Vertrags-Händler ist kein Gefälligkeitsdienstleister wie Liesl´s Nähstübchen, sondern zertifizierter Vertriebspartner seines Herstellers.

Als solches ist er verpflichtet, alle mit der Marke verbundenen Produkte anzubieten, eben auch ein Produkt welches XY Garantie heißt.

Es ist nicht der Händler der eine solche Garantie auf seine Kosten und zu seinem Risiko anbietet, sondern es handelt sich im ein spezifisches Markenprodukt, nämlich der FORD A1 GARANTIE.

Eine Flasche Sonax Scheibenreiniger kann er verweigern, eine Flasche Ford-Scheibenreiniger muß er liefern, ob er will oder nicht. Ist der Unterschied damit jetzt klar geworden?

Fachdeutsch:

Ein Vertragshändler ist in die Vertriebsorganisation des Unternehmers (im Regelfall ein Hersteller

(ggf. auch Zwischenhändler oder Importeur) eingeliedert. Als solcher hat er die Vertragsware/Dienstleistungen des Herstellers im Vertragsgebiet zu vertreiben und ihren Absatz zu fördern.

Der Vertragshändler einer Marke ist zur Absatzförderung verpflichtet und kann nach Vereinbarung

konkret zu Werbeaktivitäten, Messebesuchen sowie zur Einhaltung von Umsatzvorgaben und Mindestabnahmemengen verpflichtet werden. Bei technischen Erzeugnissen muss der Vertragshändler

insbesondere ein Ersatzteillager haben und Kundendienst anbieten.

 

Tut er das nicht, verstösst er gegen die Vorgaben seines Herstellers/Marke, dessen Namen er seinem voran trägt und werbend nutzt. Hat er möglicherweise sogar irgendwo im oder am Autohaus eine Werbung für eine Fahrzeuggarantie angebracht, bewirbt der Händler ein Produkt, welches er im vorliegenden Fall nicht liefert.

Ob er dabei nicht kann oder möchte, spielt überhaupt keine Rolle. Liefert er ein auf die Marke bezogenes Produkt nicht, handelt er unlauter und kann dafür abgemahnt werden.

Was ist/macht/kann/darf/muss der Vertragshändler und was unterscheidet ihn von Liesl´s Nähstübchen?

- darf den Namen "zertifizierter Vertragshändler" tragen

- hat Interessenwahrungs- und Treuepflichten einzuhalten

- Pflege der Herstellermarke durch einheitliche Ausgestaltung der Verkaufsräumlichkeiten mit

Verwendung des Hersteller- Markenzeichens

- muss bei allen Auftritten im Geschäftsverkehr die Marke/Hersteller herauszustellen

- hat Interessenwahrungspflichten des Herstellers erfüllen (Einhaltung von Herstellervorgaben, Mitarbeiterschulungen etc.)

- ist verpflichtet Vertragsware (hier FORD A1 Garantie) anzubieten und zu liefern, bzw...

- die legitimen Interessen von Hersteller/Lieferant und Endverbraucher zu wahren

Lehnt er ab die Dienstleistungen (s)eines Herstellers anzubieten, sollte er sich das Markenlogo seines Herstellers vom Zaun schrauben und als freier Stratege, bzw. Liesl´s Nähstübchen sein Glück versuchen.

Was aber eigentlich viel schlimmer ist, ist der Eindruck den ein Kunde mit seinem 11 Monate alten und hochwertigem Fahrzeug vom Hersteller und seinem Vertragsnetz erfährt.

Nämlich ein unerwünschter, nervender Kunde zu sein der doch zusehen soll wo er sein Markenprodukt käuflich erwerben kann.

Solche Triefnasen gehören rigoros aus dem Vertragsnetz entfernt!

Es ist wie es immer war, flächendecken sind "Vertragsbuden" oft nur Lust und Laune Vereine die machen was sie wollen - nicht nur bei Ford.

Bei meinem Citroen AH ist z.B. der Meister rausgeflogen. Mit dem war nämlich auch nicht sonderlich viel los.

Da muß jeder Marke selber entscheiden, in welchem Umfang manchmal wahre Nachtjacken auf die Kunden losgelassen werden und mit Ihrem Handeln, bzw. verweigertem Handeln den Ruf der Marke schädigen.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

 

Es ist nicht der Händler der eine solche Garantie auf seine Kosten und zu seinem Risiko anbietet, sondern es handelt sich im ein spezifisches Markenprodukt, nämlich der FORD A1 GARANTIE.

Leider mal wieder etwas kurz gedacht. Die A1 ist eine Gebrauchtwagengarantie. Mit dem Gebrauchtwagengeschäft hat der Hersteller selbst so ziemlich nichts zu tun. Die A1 ist lediglich eine über irgendeinen Dienstleister angebotene zentrale Garantieleistung der Ford-Händler, die nichtmal an Fahrzeuge der Marke Ford gebunden ist, Du kriegst die auch auf jeden Opel oder Toyota, sogar auf Citroens. Es müssen aber bestimmte Bedingungen und Vorleistungen erfüllt sein, um aus einem x-beliebigen Gebrauchtwagen einen "A1-Gebrauchtwagen" zu machen. Diese hat der Händler zu erbringen, der an dem Gebrauchtwagen Geld verdient hat (er hat ihn völlig eigenständig zum Preis x eingekauft und auch völlig auf seine eigene Rechnung zum Preis y verkauft - und wenn er ein halbwegs passabler Geschäftsmann ist, ist y größer als x).

Natürlich kann man erwarten, daß ein Händler A das Geschäft mit dem Gebrauchtwagen macht, und den Aufwand zur Erlangung der A1 Garantie vom Händler B machen lassen - die Kosten dafür sind natürlich schon im Gebrauchtwagenpreis beim Händler A abgedeckt gewesen. Gibt nichts, was logischer wäre. Ich lasse auch immer meine Inspektion und Korrosionsschutzkontrolle beim Händler A machen, lasse mir aber dann vom Händler B die Stempel ins Serviceheft machen. Meine HU lasse ich auch immer beim TÜV machen, aber zum Plakette kleben fahr ich dann zur Dekra.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Ich verstehe den Sinn dieser Diskussion nicht.

Dem ist wohl so....

Zitat:

Meine HU lasse ich auch immer beim TÜV machen, aber zum Plakette kleben fahr ich dann zur Dekra.

Glaube ich Dir aufs Wort und ungesehen. Aber das hat was (??) mit diesem Tread zu tun?

Zitat:

Es müssen aber bestimmte Bedingungen und Vorleistungen erfüllt sein

Welche?

Wozu, der Kunde hat ja gar keinen A1 Gebrauchtwagen gekauft! Lies doch bitte aufmerksamer bevor Du in die völlig falsche Richtung driftest.

Zitat:

Natürlich kann man erwarten, daß ein Händler A das Geschäft mit dem Gebrauchtwagen macht, und den Aufwand zur Erlangung der A1 Garantie vom Händler B machen lassen - die Kosten dafür sind natürlich schon im Gebrauchtwagenpreis beim Händler A abgedeckt gewesen.

Welche Kosten?

Der Kunde hat gar keine Garantie abgeschlossen, sondern wollte das bei einem Händler an seinem Wohnort machen?

Okay, da gekauft und hier jammern kommen - und wenn man seinen Wohnsitz wechselt?

Ohje, dann ist es wohl besser eine Marke zu kaufen, die sich bei solchen Dingen weniger dumm anstellt?

Um es Dir noch einmal zu verdeutlichen:

Der TE ist nicht von Händler A zu B gelaufen im Garantieansprüche geltend zu machen, sondern um eine Anschlussgarantie für sein 11 Monate altes Fahrzeug käuflich zu werben.

Zitat:

ich staunte nicht schlecht als er es ablehnte mir diese garantie zu verkaufen

Ob nun A1 oder Ford Protect Garantie-Schutzbrief plus - der Kunde wollte nichts anderes als eine Anschlussgarantie für seinen Jahreswagen kaufen, welcher ja noch reichlich Werksgarantie besitzt.

Er hat ja auch keinen A1 Gebrauchtwagen gekauft (Preis mit drin), sondern einen Jahreswagen - und ich erwähne es wieder - mit WERKSGARANTIE.

Aufpassen beim LESEN lieber Ranger, dann kann man sich die Hälfte an überflüssigem Diskussionstoff sparen.

Und...

läd man sich die Kundeninfo zur Ford Protect herunter, steht dort nichts davon, dass ein Abschluss nach 11 Monaten nicht mehr möglich ist.

Was aber eben gar nicht geht ist die Ansage:

Zitat:

mit der begründung das sie mit mir ja noch kein geld verdient hätten weil ich den wagen ja woanders gekauft hatte

Das kann der Händler sich vielleicht denken, aber dem Kunden gegenüber einen solchen Spruch zu lassen ist ausgesprochen dämlich und geschäftsschädigend für die Marke.

Warum - weil der Kunde einen Wagen mit Werksgarantie gekauft hat, eine der umfangreichen Folgegarantieversprechen des Herstellers KAUFEN möchte und damit abgebiltzt ist.

http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/FordGarantien

Selbst Dir muss einleuchten, dass es so nicht gehen kann.

Zitat:

Der Vertrags-Händler ist kein Gefälligkeitsdienstleister wie Liesl´s Nähstübchen, sondern zertifizierter Vertriebspartner seines Herstellers.

Als solches ist er verpflichtet, alle mit der Marke verbundenen Produkte anzubieten, eben auch ein Produkt welches XY Garantie heißt.

Es ist nicht der Händler der eine solche Garantie auf seine Kosten und zu seinem Risiko anbietet, sondern es handelt sich im ein spezifisches Markenprodukt, nämlich der FORD A1 GARANTIE.

Eine Flasche Sonax Scheibenreiniger kann er verweigern, eine Flasche Ford-Scheibenreiniger muß er liefern, ob er will oder nicht. Ist der Unterschied damit jetzt klar geworden?

Fachdeutsch:

Ein Vertragshändler ist in die Vertriebsorganisation des Unternehmers (im Regelfall ein Hersteller

(ggf. auch Zwischenhändler oder Importeur) eingeliedert. Als solcher hat er die Vertragsware/Dienstleistungen des Herstellers im Vertragsgebiet zu vertreiben und ihren Absatz zu fördern.

Der Vertragshändler einer Marke ist zur Absatzförderung verpflichtet und kann nach Vereinbarung

konkret zu Werbeaktivitäten, Messebesuchen sowie zur Einhaltung von Umsatzvorgaben und Mindestabnahmemengen verpflichtet werden. Bei technischen Erzeugnissen muss der Vertragshändler insbesondere ein Ersatzteillager haben und Kundendienst anbieten.

Tut er das nicht, verstösst er gegen die Vorgaben seines Herstellers/Marke, dessen Namen er seinem voran trägt und werbend nutzt. Hat er möglicherweise sogar irgendwo im oder am Autohaus eine Werbung für eine Fahrzeuggarantie angebracht, bewirbt der Händler ein Produkt, welches er im vorliegenden Fall nicht liefert.

Ob er dabei nicht kann oder möchte, spielt überhaupt keine Rolle. Liefert er ein auf die Marke bezogenes Produkt nicht, handelt er unlauter und kann dafür abgemahnt werden.

Kennst du den genauen Wortlaut der Werksverträge? Ich nicht. Vielmehr bekommt man bei Problemen von Ford stereotyp zu hören "Können wir nichts machen, Vertragspartner ist ihr FH, da haben wir keine Handhabe", solltest du ja auch zur Genüge kennen.

Ergo buche ich deinen Text unter 'Mutmassungen', es sei denn du hast Einblick in solch einen Vertrag?

Gruss

Toenne

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Wozu, der Kunde hat ja gar keinen A1 Gebrauchtwagen gekauft! Lies doch bitte aufmerksamer bevor Du in die völlig falsche Richtung driftest.

Der Kunde hat gar keine Garantie abgeschlossen, sondern wollte das bei einem Händler an seinem Wohnort machen?

Um es Dir noch einmal zu verdeutlichen:

Der TE ist nicht von Händler A zu B gelaufen im Garantieansprüche geltend zu machen, sondern um eine Anschlussgarantie für sein 11 Monate altes Fahrzeug käuflich zu werben.

 

Ob nun A1 oder Ford Protect Garantie-Schutzbrief plus - der Kunde wollte nichts anderes als eine Anschlussgarantie für seinen Jahreswagen kaufen, welcher ja noch reichlich Werksgarantie besitzt.

Er hat ja auch keinen A1 Gebrauchtwagen gekauft (Preis mit drin), sondern einen Jahreswagen - und ich erwähne es wieder - mit WERKSGARANTIE.

Aufpassen beim LESEN lieber Ranger, dann kann man sich die Hälfte an überflüssigem Diskussionstoff sparen.

Schon wieder nicht verstanden.... (Lesen bildet manchmal).

Wenn man einen Neuwagen kauft, hat man eine Werksgarantie. Für diese kann man als Neuwagenkäufer auch eine Garantieverlängerung kaufen, aber auch das nicht unbegrenzt (sonst würde jeder sich die Kosten für die Anschlußgarantie sparen und bis zum Ende der Werksgarantie warten, ob er sie vielleicht braucht oder nicht). Die normale Frist, bis zu der man die Anschlußgarantie nachkaufen ist 6...9 Monate. Nach 11 Monaten in aller Regel nicht mehr.

Wenn jemand ein 11 Monate altes Auto kauft, hat dieses noch einen Rest Werksgarantie, wenn für dieses Fahrzeug aber vom Vorbesitzer keine Anschlußgarantie (die immer ans Fahrzeug und nicht den Besitzer gebunden ist) gekauft worden ist, kann man diese als Gebrauchtwagenkäufer nach 11 Monaten auch nicht mehr dazukaufen.

Mit anderen Worten, und auch für Dich verständlich, man kann für ein 11 Monate altes Auto, das man als Gebrauchtwagen gekauft hat, keine Verlängerung der Werksgarantie vom Hersteller kaufen (das ist übrigens bei einem Fernseher nicht anders). Das einzige was man für so einen Gebrauchtwagen (völlig unabhängig ob der nun 11 Monate oder 11 Jahre alt ist) kaufen kann, ist die A1 Gebrauchtwagengarantie. Und genau darum ging es dem Threadersteller auch (wie gesagt - Lesen bildet). Aber diese A1 gehört nunmal zu dem dazugehörigen Gebrauchtwagen, und es ist der Verkäufer dafür zuständig, der mit diesem Gebrauchtwagen Geld verdient hat. Ein anderer Händler kann das machen, wenn er sich davon irgendetwas verspricht, muß es aber nicht, weil letztendlich erbringt er eine Leistung, an der er keinen Pfennig verdient, für ein Fahrzeug, dessen Handelsspanne ein anderer Händler eingestrichen hat.

 

Kannst Du drehen und wenden wie Du möchtest, der Kunde ist und bleibt bei deiner Version der Verlierer.

Ob Ihm die Garantie nun verweigert wird, oder er 250km dafür fahren soll - beides ist ein Armutszeugnis der Servicewüste und unüblich, ja eigentlich geschäftsschädigend für den Hersteller in einer hart umkämpften Branche.

Das es auch anders geht kann man hier lesen:

http://www.motor-talk.de/forum/ford-a1-garantie-nachkaufen-t1121270.html

Die Werbung selbst:

Zitat:

Ford und die CG Car-Garantie werten A1 Euro-Garantie auf..

Nach Laufzeitende (zwölf oder 24 Monate) könne die Garantie neuerdings auch jährlich bis maximal zwölf Jahre nach Erstzulassung bzw. bis 200.000 Kilometer Fahrleistung verlängert werden,

Aber man möchte einem Kunden keine Garantie verkaufen, weil das Auto mit 11 Monaten Fahrzeugalter zur kostenfressenden Risikogruppe gehört?

Das ist Kundenbindung auf ganz hohem Niveau.

Welches Fazit ergibt sich daraus, ohne hier über Recht, Unrecht, oder Servicehürden zu streiten ?

Dem TE kann nur empfohlen werden, eine Marke mit durchschaubarerem Service zu fahren, oder eine Gebrauchtwagengarantie bei einem Drittanbieter (z.B. DEVK, Axa, ADAC) abzuschließen und auf die merkwürdigen Gebahren seines Markendienstleisters zu verzichten.

Kia bietet 7 Jahre Vollgarantie, um Kunden zu gewinnen oder aus Überzeugung der eigenen Fahrzeugqualität. Warum und wieso kann dem Kunden ja egal sein.

Bei Feel the difference zerbricht man daran, für ein 11 Monate altes Fahrzeug eine Anschlussgarantie kaufen zu können. Ist das nachvollziehbar?

@ Toenne

Kfz-GVO 1400/2002, Ensthaler, BB 2002, 313 ff.; Polley/Seeliger, EWS 2002, 507 ff.; May, DAR 2002, 402 ff

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/vertragshaendler.html

usw...

Hilft einem abgeblitzem Kunden aber auch nicht weiter und was wirklich in den Veträgen der A, B und C Händler steht, weiß sicher niemand von uns - ich auch nicht.

Als Kunde hat man einfachere Möglichkeiten seinen individuellen Dank auszusprechen.

Ich weiss was im Grundsatz ein Vertragshändler ist, ich weiss aber nicht was konkret in den Ford-Verträgen steht...und Professoren wissen es gleich dreimal nicht, woher auch? Wir dürfen jedenfalls wohl getrost davon ausgehen dass Ford nicht Mustervordrucke aus dem Web verwendet...

Themenstarteram 2. April 2010 um 20:18

ich habe es ja schonmal gesagt. der andere fordhändler hätte keine probleme damit gehabt die garantie bei ihm abzuschließen.

und der erste hat ja sowieso keinen guten ruf in der gegend. ich sehe das ganze so wie mondeo mk4. sowas sollte man sich in der heutigen zeit nicht leisten als händler. und dieser verkäufer gehört in meinen augen eh gefeuert, sowas wie den hab ich noch nier erlebt.

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