Ford Mondeo MK3 kein TÜV Frage
Guten Tag.
Wer weiß, was es das.
Bitte sagen Sie mir, was die Teilenummer ist?
Ich möchte kaufen und zu ersetzen.
Mondeo MK3, 2.0 TDCI, PS 131, Kombi, Handschaltung, EZ 04.2002, 191.000 km
Beste Antwort im Thema
Das Teil nennt sich Federbeinblech oder auch Federteller. Ford verkauft die nicht einzeln, sondern nur mit ganzem Achsträger. Hatte ich mal beim MK1 gewechselt und es scheintidentisch mit dem vom MK3 zu sein, wenn ich das Bild richtig deute. Artikel zu dem Wechsel von mir ist unter einem meiner Beiträge zu finden. Da ich nichts zu Kaufen fand, hab ich von einem Spenderfahrzeug ausgeflext und neu angeschweißt. Eins davon mußte ich noch mit mehreren angeschweißten Blechstreifen "aufhübschen" u. stabilisieren. Im lackierten Zustand sah man das nicht mehr und für HU war das ok. Später entdeckte ich das Teil doch noch im Handel. Kosten vor mehreren Jahren um 145 € für das Paar. Die Puffer bekam ich dann doch für relativ kleines Geld.
Hier gibt es das Teil via Ebay, aber leider nur einmal: Klick
Und hier hab ich grad den Händler bei ebay entdeckt, der will nur 58 € mit Vers. pro Stück. Aktuell hat er noch 3, also beeilen... 😉 Klick
Anschlagpuffer, 2 Stück für aktuell 22 €, hat dieser Händler: Klick
Die Teile passen sowohl auf MK1 als auch MK2 und MK3, da baugleich. Die Händler wissen das nicht unbedingt. Von daher sind deren Listen zur Fahrzeugauswahl nicht immer richtig. Denke, jetzt kannst ans Werk gehen und Flexen als auch Schweißen. Viel Erfolg!
Vielleicht kannst die Arbeit ein wenig mit Bildern dokumentieren und hier für andere Einstellen.
So sieht das Blechteil neu aus:
72 Antworten
Mein Kollege hat die ganze Achsaufnahme (bis auf die Streben!) selber geschweißt. Was ist da jetzt der Unterschied zu dem, was die User in diesem Thread gemacht haben?
Hier, will keiner nen Querlenker oder eine Lenkungsstange schweißen. Das ist i.d.R. nicht erlaubt.
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 21. September 2017 um 21:16:03 Uhr:
Mein Kollege hat die ganze Achsaufnahme (bis auf die Streben!) selber geschweißt. Was ist da jetzt der Unterschied zu dem, was die User in diesem Thread gemacht haben?Hier, will keiner nen Querlenker oder eine Lenkungsstange schweißen. Das ist i.d.R. nicht erlaubt.
MfG
Wie Du schon schreibst: Achsaufnahme ist nicht = Achse im Sinne der Richtlinie
Er hat vorne und hinten die komplette Achsaufnahmen, wo die Querlenker dran geschraubt werden, selber gebaut! Der Wagen hat keine starre Achse, die da ran kommt.
Was ist das denn für ein Teil, wenn nicht die "Achse"...? Beim Mondeo ist das nichts anderes.
Wenn du der Meinung bist, "Achsaufnahme" ist i.O., dann ist das beim Mondeo ja kein Problem. Nichts anderes wäre es nach deiner Definition. 😛
MfG
No, beim Mondeo ist das "hintere Teil" das hier angefragt wurde per Definition der "Achsträger" bzw. die Achse.
Wenn richtig dimensioniert, sauber geschweißt beim "Kumpel" dann war auch das offensichtlich so abnahmefähig... (Schweißen an Mondeo Achsträger aber nicht...)
Gute Nacht
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Was ist der Unterschied zwischen Achsträger, wo die Querlenker ran kommen und Achsaufnahme, wo die Querlenker ran kommen? 😕😕😕
MfG
Nun, bisher lese ich nur gequirlten Quark vom Bedenkenträger. Es scheint ihn zu wurmen, daß er als solcher erkannt wurde. Jetzt eiert er um den heißen Brei, um nicht zugeben zu müssen, daß er längst ertappt wurde. Mit Fakten kommt er nicht, sucht nur zu beleidigen, fasselt was von Urheberrecht, ich lach mich schlapp! 😁
Für mich ist es ein Troll, so wie er rüber kommt.
Dass eine ist ein Träger (im Sinne des Wortes) und meist austauschbar, das andere eine Aufnahme am Rahmen/oder an dem i.d.R. verstärkten Bereich der Karosserie des Fz..
Zitat:
@artkos schrieb am 21. September 2017 um 21:51:08 Uhr:
Nun, bisher lese ich nur gequirlten Quark vom Bedenkenträger. Es scheint ihn zu wurmen, daß er als solcher erkannt wurde. Jetzt eiert er um den heißen Brei, um nicht zugeben zu müssen, daß er längst ertappt wurde. Mit Fakten kommt er nicht, sucht nur zu beleidigen, fasselt was von Urheberrecht, ich lach mich schlapp! 😁Für mich ist es ein Troll, so wie er rüber kommt.
ist er noch nicht fertig mit lesen?
Zitat:
@ZTT190 schrieb am 21. September 2017 um 21:53:10 Uhr:
Dass eine ist ein Träger (im Sinne des Wortes) und meist austauschbar, das andere eine Aufnahme am Rahmen/oder an dem i.d.R. verstärkten Bereich der Karosserie des Fz..
Nein, identisch!! Der Aufbau der Teile entspricht dem Mondeo. Die Karosse sitzt auf der Aufnahme. Bei beiden Fahrzeugen!
MfG
@ZTT190
Du kannst mich noch hundert Mal zittieren, ernst kann ich Dich wahrlich nicht mehr nehmen. Wenn Du Eier in der Hose hättest, würdest Du genau die Vorschrift zittieren, die Deiner Ansicht nach das Anbauteil an der Achse nicht ersetzen läßt, also nach der das Schweißen verboten wird. Bis dahin bist und bleibst in meinen Augen ein Troll oder harmloser ausgedrückt, ein Schwätzer. Und nun troll dich, von mir aus auch, ab ins Bett!
Zitat:
@ZTT190 schrieb am 21. September 2017 um 19:16:32 Uhr:
z.B. HU-Richtlinie, VdTÜV Merkblätter... aber lesen könnt ihr dann selbst oder!? (vor dem verlinken: Hirn einschalten und Urheberrecht beachten)
Es geht nicht darum jegliche Selbsthilfe an Autos zu verbieten oder alle in die Werkstätten zu schicken. Schweißen an Achsen oder Aggregateträgern ist m.E. nicht zulässig, daran kann auch Schlaubi artkos nix ändern und sein Plaketten-Onkel kann ihm sicher auch witerhin seine evtl. gut gemachten Schweißarbeiten durchwinken, aber legaler wird das trotzdem nicht und sollte demnach hier auch nicht propagiert werden. Danke!
Warum Du nett sein solltest? Weil man das Anstand nennt und es die Grundlage der Zivilisation ist.
Schreib und zitiere konform, das ist zulässig. Wie heißt die HU-Richtlinie und wie heißt das Merkblatt (Ausgabe Nr etc.) der das "illegal" machen? Ich lerne gerne dazu. Das bringt Diskussionen vorwärts, nicht oberlehrerhaftes Gehabe.
VW hat z.B für die Busse bis BJ 1979 in den Sonderinformationen Fahrwerk Ausgabe Nr 11 2/86 detailliert die schweißende Instandsetzung des Achskörpers beschrieben. Beim T4 ist keinerlei Freigabe seitens VW zB für den Fahrschemel zu bekommen, allerdings ist der auch tauschbar. Woist hier das generelle "Verbot"?
Das sind Empfehlungen, die dazu dienen, danach ausgeführte Arbeiten zunächst als "nachweisbar tauglich" qualifizieren zu können.
Es geht um Haftungsfragen. Rein vom Gesetz her ist es nicht verboten. Es gibt Empfehlungen und Hinweise und Herstellerempfehlungen um die Sache einfacher zu machen. DVS 2508 und 09 an Motorradrahmen zB etc., aber das ist ein Verband, kein Gesetzgeber. Das ist wie "DIN" im Hausbau, führst Du nach DIN aus, darfst Du von einer Tauglichkeit ausgehen, Du darfst es aber auch "nicht DIN like" machen zB wie es jahrhundertealte Handwerksverfahren angeben, das nennt man dann "die allgemein anerkannten Regeln" hier "der Baukunst" ...das ist sogar ein Rechtsbegriff.)
Und wenn man selber ums Verrecken was machen will, kann man das und muss einen HU-Prüfer mit Befähigungsnachweis (!) dieses abnehmen lassen (weil der Gestzgeber die Abnahme vorsieht). Der verlangt einen irgendwie gearteten Nachweis, weil die keinerlei Haftungen mehr übernehmen können/wollen und da liegt der Hase im Pfeffer. Entweder liefert man den oder einen Nachweis über Last- /Bruchtest oder ... oder eine Reparatur gem. Hersteller"vorgabe" (s.o.) oder er wird es evtl. nicht abnemen wollen d.h. Dir die Absolution erteilen. Und was macht man, wenn es keine Hersteller"vorgabe" gibt, wenns den Hersteller nicht mehr gibt wie z.B. bei vielen meiner Oldtimer? Man wendet die allgemeinen Regeln des Schweißerhandwerks an und weist sein Können nach. In Absprache mit dem Abnehmer. Kostet halt evtl. Dann sind wir wieder so weit wie zuvor. Und der TÜV wendet Merkblatt Nr 728 an.
Zitat:
@ermüdungsbruch schrieb am 21. September 2017 um 22:04:40 Uhr:
Zitat:
@ZTT190 schrieb am 21. September 2017 um 19:16:32 Uhr:
z.B. HU-Richtlinie, VdTÜV Merkblätter... aber lesen könnt ihr dann selbst oder!? (vor dem verlinken: Hirn einschalten und Urheberrecht beachten)
Es geht nicht darum jegliche Selbsthilfe an Autos zu verbieten oder alle in die Werkstätten zu schicken. Schweißen an Achsen oder Aggregateträgern ist m.E. nicht zulässig, daran kann auch Schlaubi artkos nix ändern und sein Plaketten-Onkel kann ihm sicher auch witerhin seine evtl. gut gemachten Schweißarbeiten durchwinken, aber legaler wird das trotzdem nicht und sollte demnach hier auch nicht propagiert werden. Danke!Warum Du nett sein solltest? Weil man das Anstand nennt und es die Grundlage der Zivilisation ist.
Schreib und zitiere konform, das ist zulässig. Wie heißt die HU-Richtlinie und wie heißt das Merkblatt (Ausgabe Nr etc.) der das "illegal" machen? Ich lerne gerne dazu. Das bringt Diskussionen vorwärts, nicht oberlehrerhaftes Gehabe.
VW hat z.B für die Busse bis BJ 1979 in den Sonderinformationen Fahrwerk Ausgabe Nr 11 2/86 detailliert die schweißende Instandsetzung des Achskörpers beschrieben. Beim T4 ist keinerlei Freigabe seitens VW zB für den Fahrschemel zu bekommen, allerdings ist der auch tauschbar. Woist hier das generelle "Verbot"?
Das sind Empfehlungen, die dazu dienen, danach ausgeführte Arbeiten zunächst als "nachweisbar tauglich" qualifizieren zu können.
Es geht um Haftungsfragen. Rein vom Gesetz her ist es nicht verboten. Es gibt Empfehlungen und Hinweise und Herstellerempfehlungen um die Sache einfacher zu machen. DVS 2508 und 09 an Motorradrahmen zB etc., aber das ist ein Verband, kein Gesetzgeber. Das ist wie "DIN" im Hausbau, führst Du nach DIN aus, darfst Du von einer Tauglichkeit ausgehen, Du darfst es aber auch "nicht DIN like" machen zB wie es jahrhundertealte Handwerksverfahren angeben, das nennt man dann "die allgemein anerkannten Regeln" hier "der Baukunst" ...das ist sogar ein Rechtsbegriff.)
Und wenn man selber ums Verrecken was machen will, kann man das und muss einen HU-Prüfer mit Befähigungsnachweis (!) dieses abnehmen lassen (weil der Gestzgeber die Abnahme vorsieht). Der verlangt einen irgendwie gearteten Nachweis, weil die keinerlei Haftungen mehr übernehmen können/wollen und da liegt der Hase im Pfeffer. Entweder liefert man den oder einen Nachweis über Last- /Bruchtest oder ... oder eine Reparatur gem. Hersteller"vorgabe" (s.o.) oder er wird es evtl. nicht abnemen wollen d.h. Dir die Absolution erteilen. Und was macht man, wenn es keine Hersteller"vorgabe" gibt, wenns den Hersteller nicht mehr gibt wie z.B. bei vielen meiner Oldtimer? Man wendet die allgemeinen Regeln des Schweißerhandwerks an und weist sein Können nach. In Absprache mit dem Abnehmer. Kostet halt evtl. Dann sind wir wieder so weit wie zuvor. Und der TÜV wendet Merkblatt Nr 728 an.
Genau!
Troll eben!
Was Anderes ist von ihm denn zu erwarten? In keinem seiner Posts hat er konkret die rechtlich relevanten Grundlagen für seine seltsamen Meinungen benennen können. Allein, es ist nicht erlaubt und nun ist es an Euch, die Gründe für meine hanebüchenen Behauptungen selbst herauszufinden. Ihr alle seid viel zu doof, mich zu verstehen, wenn ihr meiner Behauptung nicht bedingungslos folgt! So ungefähr lesen sich seine Statements, wenn seine Argumente versiegen. Er kann schlicht weg nicht wechseln. 🙄
@johnes: als widerlegen würde ich die durchaus richtigen Ausführungen von Ermüdungsbruch nicht bezeichnen. Aber ganz im Gegensatz zu a. hat er es verstanden, wie "letztendlich der Hase läuft". Wie gesagt: für den Mondeo gibt es keine Freigabe vom Hersteller, die HU-Richtlinie sowie das anzuwendende TÜV Merkblatt regeln in diesem Fall den Rest... Auch wenn dieser Sachverhalt von einigen nicht begriffen wird: das schweißen an der Ford Mondeo MK2 und MK3 Achse ist als HU-Mängelbeseitigung (und auch sonst) nicht zulässig. Und das war die anfangs gestellte Frage. Im übrigen brauche ich auch keine weiteren Argumente zu liefern, es ist alles gesagt bzw. geschrieben!
A. kann sich ja von seinem Plaketten Onkel mal "Licht am Fahrrad machen lassen" und belästigt dann hoffentlich keine user mehr mit seinen zweifelhaften >Reparaturvorschlägen<, die einer regelkonformen HU nicht standhalten würden.