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Ford Mondeo MK3 kein TÜV Frage

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 4. August 2017 um 8:45

Guten Tag.

Wer weiß, was es das.

Bitte sagen Sie mir, was die Teilenummer ist?

Ich möchte kaufen und zu ersetzen.

Mondeo MK3, 2.0 TDCI, PS 131, Kombi, Handschaltung, EZ 04.2002, 191.000 km

Beste Antwort im Thema

Das Teil nennt sich Federbeinblech oder auch Federteller. Ford verkauft die nicht einzeln, sondern nur mit ganzem Achsträger. Hatte ich mal beim MK1 gewechselt und es scheintidentisch mit dem vom MK3 zu sein, wenn ich das Bild richtig deute. Artikel zu dem Wechsel von mir ist unter einem meiner Beiträge zu finden. Da ich nichts zu Kaufen fand, hab ich von einem Spenderfahrzeug ausgeflext und neu angeschweißt. Eins davon mußte ich noch mit mehreren angeschweißten Blechstreifen "aufhübschen" u. stabilisieren. Im lackierten Zustand sah man das nicht mehr und für HU war das ok. Später entdeckte ich das Teil doch noch im Handel. Kosten vor mehreren Jahren um 145 € für das Paar. Die Puffer bekam ich dann doch für relativ kleines Geld.

Hier gibt es das Teil via Ebay, aber leider nur einmal: Klick

Und hier hab ich grad den Händler bei ebay entdeckt, der will nur 58 € mit Vers. pro Stück. Aktuell hat er noch 3, also beeilen... ;) Klick

Anschlagpuffer, 2 Stück für aktuell 22 €, hat dieser Händler: Klick

Die Teile passen sowohl auf MK1 als auch MK2 und MK3, da baugleich. Die Händler wissen das nicht unbedingt. Von daher sind deren Listen zur Fahrzeugauswahl nicht immer richtig. Denke, jetzt kannst ans Werk gehen und Flexen als auch Schweißen. Viel Erfolg!

Vielleicht kannst die Arbeit ein wenig mit Bildern dokumentieren und hier für andere Einstellen.

So sieht das Blechteil neu aus:

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Wenn ich die Teile nicht austauschen darf, warum kann ich den Federteller der HA denn als Ersatzteil kaufen?

MfG

Den Unterschied mit anerkannten Regeln der Technik und ggf. entgegenstehenden Herstellervorgaben, so es sie genau hierzu geben sollte, die nicht bindend sind, sondern eine Ansicht kund geben, wird er eh nicht auf seinen Schirm bekommen. Es ist ziemlich sinnfrei mit ihm über seine persönliche Meinung zum angeblichen Verbot zu diskutieren. Einen Link zu dem von ihm gemeinten Gesetz, das diese Anwendung anerkannten Regeln der Technik explizid verbietet ist er bis heute schuldig geblieben. Nirgends ist zu finden,daß das austauschen der Federteller verboten sei. Er flüchtet sich in allgemeine pauschale Hinweise, ohne einen konkreten Beweis zu liefern, daß genau diese Arbeit so unzulässig ist. Mir jedenfalls ist keine Vorschrift des Gesetzgebers bekannt, daß seine Behauptung untermauern könnte.

Dem steht auch entgegen, daß diese Arbeiten definitiv in der gleichen Weise von anderen Herstellern in deren Vertragswerkstätten mit Original erhältlichen Teilen so ausgeführt werden. Ford hat jedoch die Obsoleszenz geplant und bietet deshalb nach meiner Einschätzung genau deshalb dieses Ersatzteil nicht an. Nach dem Motto, ..."wenn Dir ein Tausch der kompletten Achse nicht mehr wirtschaftlich erscheint, haben wir unser Ziel erreicht, Dir ein neues Auto verkaufen zu können."

Dennoch gibt es diese Teile im Zubehörhandel auch für den Mondeo. Logisch es wurde ja auch dem Hersteller geliefert und zwar zum Anschweißen, nicht zum Anhusten!

So sind sie halt, die Trolle, provozieren bis aufs Messer, kneifen aber den Schwanz ein, wenn es heißt, "Butter bei die Fische"... :D

Nochmal in Kürze:

Zum Betreiben des KFZ ist ne Zulassung gesetzlich vorgeschrieben, dazu gehört die HU. Dazu "beleiht" der Staat meistens eine private Firma mit dieser Aufgabe.

Aus Haftungsgründen zieht sich dieser HU-Ausführer in diesen Fällen auf durch den Originalhersteller "empfohlene" Prozeduren und Verfahren zurück (Falle 1), widrigenfalls er vor einer Freigabe zum Betrieb kneift. Er müsste sonst selbst die Eignung im Einzelfall prüfen.

Zwingt man ihn zu dieser Prüfung (wie ich schrieb bspw. weil es keinen Hersteller mehr gibt) wird er gegen 1000%ige Ausführung und evtl. Beibringung eines Gutachtens oder Festigkeitsnachweises (=er hat keine Haftung - siehe wieder oben) oder eine saftige Prüfgebühr (=wenn er nicht drumherumkommt) dennoch eine Freigabe vornehmen, auch zur Not an kritischen Teilen. Ausnahme: es wird schweißtechnischer Unfug betrieben, den man sieht oder beschissen, indem man was versteckt.

Wir hatten hier noch nie Probleme, weil wir vorher vorführen und die ausführende Firma gegen jeden Zweifel erhaben ist (Fertigung zB von Kranarmen, Schwerlasthebegeschirren etc.).

Dass es "verboten" ist stimmt ebenso wenig, wie dass man mit ner Schweißung so ohne weiteres davonkommt. Schon gar nicht, wenn wie so oft eine neue auf ne alte Naht gesetzt wird (daher oft der Spruch "Schweißen ist verboten" - hier wird bei hochfesten Teilen die Gefügeänderung am Material durch die Altnaht nicht ausreichend beachtet) oder der Grund an sich nicht (mehr) ausreichend tragfähig ist (=typische "Reparaturschweißung" die man so nicht macht an kritischen Teilen). Ist das olle Teil abgerostet wie hier, kann man nur schweißen, wenn man sehr viel Altmaterial entfernt. Das muss man durch neue ersetzen das wiederum sachgerecht befestigt ( geschweißt oder genietet oder beides) werden muss. Das führt die Reparatur wahrscheinlich ad absurdum, weil es evtl. für das entfallende Material keine vorgefertigten Teile/Schalen gibt. Aber ganz grundsätzlich ja - man KÖNNTE es schweißen ... übrigens ist die "Besichtigung" erst bei der HU gesetzlich vorgeschrieben, vorher darfste schweißen und fahren, formal ganz legal. Aber auf eigene Haftung. Das zeigt doch wie dämlich die Regelung ist aktuell.

Ich hatte grade einen Moment Zeit:

Für die Freunde der Literatur werfe ich nun doch noch mal etwas zum Thema ein für @a. und so.

Ist etwas älter, ist aber nach wie vor u.a. Ausbildungsgrundlage von z.B. Prüfingenieuren und Kfz-Sachverständigen:

-Dipl. Ing. Fromund Kaup vom TÜV Bayern e.V. führt aus in der Publikation 'Schweissen an Kraftfahrzeugen', Herausgeber TÜV Bayern e.V.,in dem Abschnitt 'C Instandsetzungsschweißen', =>Korrosionsreparatur,

Unter

1.1. Schweißen an bauartgenehmigungspflichtigen Teilen oder Teilen, die für die Verkehrssicherheit maßgeblich sind

(was u.a.. Achsen, Achs- u. Aggreggateträger sind)

Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen Fahrzeugteile, die für die Verkehrssicherheit entscheidend sind...........................nicht instandgesetzt werden, sondern müssen durch neue ersetzt werden.

Durch Instandsetzungsschweißungen an diesen Teilen erlischt die Baurtgenehmigung.

-Natürlich kann man anders Handeln aber...

Ein neuer Federteller wird normalerweise nicht instandgesetzt, sondern als Neuteil gegen den durchgerosteten ersetzt! Wo ist denn jetzt das Problem? Ich seh noch immer keins und damit hast Du rein gar nichts bewiesen.

Ich würde ja den Durchgerosteten durch das Neuteil ersetzen. Neuteile gegen durchrostete Teile zu tauschen ergibt für mich wenig Sinn! :D (duckundweg!) :D

Zitat:

@ZTT190 schrieb am 10. Oktober 2017 um 18:06:46 Uhr:

(was u.a.. Achsen, Achs- u. Aggreggateträger sind)

Hast du interpretiert bzw. selbst hinzugefügt. Sinnhaft sind damit andere Bauteile gemeint. Unter anderem Betrifft dies Lenk-/Spurstangen und z.B. Zugstreben, sowie nicht schweißbare Materialien. (z.B. Sinterschmiedeteile)

MfG

He Scherzkeks, Du willst heute eher mißverstehen... :D

Klar, das Altteil raus, neues Teil rein.

Das ist doch ne olle Kamalle mit Allgemeinplätzen. Der Herr vom TÜV schreibt was in einer Veröffentlichung. Natürlich wird das gerne zitiert, aber da ist es genauso wie ich weiter oben beschrieben habe. Da der TÜV der Abnahmeverein ist, kann er Dir Probleme machen, weil die Bananenrepublik Deutschland diesen Verein mit hoheitlichen Aufgaben versehen hat (=so nent man die Lizenz zum Gelddrucken die man dem TÜV erteilt hat).

So in der o.g. Konstellation bzw in meiner Beschreibung weiter oben ist das ein "Zusammenwirkungsproblem" Problem, sonst hat der TÜV NIX zu sagen, der hat keine Gesetzeskraft, das wär ja noch mal schöner bei ner Privatfirma.

Im Grund ist ja nix einzuwenden dagegen, dass man sich nicht selber umbringt. Aber in dem Text ist soooo viel Interpretierenswertes drin. Z.B was ist eine "Instandsetzungsschweißung"? Der Begriff ist nicht definiert.

Du kannst es ja mal testen - ne olle Achse vom Mondeo vom Schrott, so nen neuen Becher gaaanz sauber und korrekt draufschweißen und einen Zugversuch machen, vor der Schweißnaht geht das Blech des Bechers auseinander.

mMn. kann man alles was schweissbar ist auch schweissen. Die eigentliche Frage ist welches Verfahren darf mit welchen Materialien angewand werden um das gewünschte Ergebniss zu erzielen. Dazu bedarf es im Vorfeld ausreichende Untersuchung bzw. technische fundierte Kentnisse.

Da in diesem hier besprochenem Fall ja schon ein solches Verfahren mit geeigneten Materialien/Schweissverfahren zur Anwendung kam, ist mMn. nur auf die fachgerechte Ausführung zu achten.

So ist es und das bestätigte mir auch der Prüfer damals in der Vorbesprechung zum Austausch Federteller und dann auch bei der Abnahme, dabei war sein Hauptaugenmerk auf fachgerechte Ausführung.

Mister Reichsbedenkenträger hat zwar hier im Tread davon gefaselt, daß dies verboten sei und damit die Betriebserlaubnis erlöschen würde, jedoch bis heute, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht einen Gesetzestext beibringen können, der seine weltfremden Thesen stützen würde. Stattdessen nur beleidigende und ehrverletzende persönliche Angriffe. Alle seine Beiträge triefen nur von hohlem Geschwätz, gewürzt von kopierten Meinungen oder falsch verstandenen Anwendungshinweisen, die er auch noch verdreht interpretiert hat.

Somit sind m.E. seine bisherigen Beiträge hier ohne Sinn und Verstand, von mir aus kann er mit seiner seltsamen Auffassung für sich allein Seelig werden. :p :rolleyes:

Zitat:

@Reaven145 schrieb am 12. Oktober 2017 um 09:30:29 Uhr:

mMn. kann man alles was schweissbar ist auch schweissen.

Nicht ganz! Bestimmte Teile dürfen nur als ein Teil ausgeführt sein. Dort dürfen sich keine Nähte oder ähnliches dran befinden. Was aber auch nur bedeutet: Man muss dies Teil komplett neu aus einer Tafel ausschneiden! Nicht aus drei Teilen zusammen braten. Es verbietet nicht, es herzustellen. Nur, muss man dann aber die Festigkeit nachweisen.

Dürfte man dies nicht, dürften Fahrzeughersteller ja auch keine Teile bauen! Denn, was unterscheidet diese von uns? Sie erbringen auf gleicher Weise die Nachweise, wie wir es müssen. Und selbst, wenn sie ein Monopol haben, darf ich dies Teil bauen. Darf es nur nicht in den Handelsverkehr bringen.

MfG

Ja wenn man es spitzfindig auslegen möchte würde ich mal gerne einen Satz meines Ausbilders sinngemäß zitiren, " Jeder darf auch tragende Teile schweissen, nur macht es keinen Sinn, da er niemanden findet der Ihm die geschweisste Arbeit/Werkstück abnimmt, ohne das er den entsprechenden Sach- und Fachkundenachweiss erbringt."

Aber ich weiss was du meinst. ;)

Hier mal paar Impressionen, aufgenommen in einer Werkstatt, die zeigen, daß sehr wohl mehr geht, als unser Reichsbedenkenträger hier mehrfach einzureden suchte.

Hab den Teamleiter dieser Werkstattgruppe gerade zu unserem Thema des Schweißens an tragenden Teilen befragt. Zunächst verstand er den Grund der Frage nicht, geschweige denn, die hier aufgestellten Behautungen, es könnte verboten sein. Dies sei deren tägliches Brot und unproblematisch. Es müsse nur fachgerecht ausgeführt sein. Er sagte, die meisten Restaurierungsarbeiten an tragenden Teilen wären nun mal bei Oldtimemern, die wieder aufgebaut werden, nur mit Schweißen machbar. Oft werde der Prüfer zu Vorgesprächen oder Kontrollen zugezogen. Es käme aber auch genau so oft vor, daß nur dokumentiert und bei Bedarf den Prüfern vom Kunden selbst die Doku vorgelegt würde. Nicht ein Mal hätte es Probleme gegeben, nur weil zwangsläufig an tragenden Teilen geschweißt werden mußte, um das jeweilige Fahrzeug wieder verkehrstüchtig und zulassungsfähig zu bekommen.

Entkerntes Auto in Arbeit
Dessen Unterboden
Detail im Boden
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