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Folierung beim 205

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 11. Januar 2017 um 16:10

Da ja öfters mal Thema Folierung am Fahrzeug aufkommt, ist es vielleicht sinnvoll hierzu einen eigenen Thread zu eröffnen und die Infos zu bündeln.

 

Zum Thema habe ich gleich mal eine generelle Frage an die Experten. Mich stört beim Fahrzeug mit Nightpaket die silberne Chromleiste, die beim T-Modell quer über den Kofferraumdeckel geht.

Hier hatte ich schon mehrfach die Idee, diese folieren zu lassen.

Dabei stellt sich mir die Frage, wie dabei vorgegangen wird. Wird die Zierleiste abgenommen, foliert und wieder montiert? Oder wird diese am Fahrzeug beklebt? Falls die am Fahrzeug bleibt, frage ich mich wie diese dann geschnitten wird.

Wird die Folie aufgeklebt und dann mit einem Cuttermesser zurecht geschnitten? Falls ja, was passiert mit dem Lack darunter?

Kann mir das jemand genauer erklären?

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 17. Januar 2018 um 22:28

Hallo,

@Milla 63

Ja Danke für das positive Feetback :)

Ist natürlich immer alles Geschmacksache, aber das ist ja das Schöne daran es muss einem selbst gefallen.

Ergo man macht es hauptsächlich für sich selbst und hat so seine Freude daran. Wenn es auch anderen Leuten gefällt ist es natürlich ergänzend schön.

Ich mag keine Autos mehr von der Stange ohne entspr. Individualsierung (selbst fahren).

Ja der Grill ist "nur" foliert. Der grössere Anteil am Auto ist hingegen Echt Carbon (AMG Paket 1 + 2) und die Flaps vorn zusätzlich Echt Carbon. Letzteres raubt weitere ca. 3cm Bodenfreiheit.

Und diese Glanz Carbon Teile sind vorn alle mit der spez. Schutzmatt Folie versehen. Auch die Spiegelkappen und auch die Griffmulden (Finger kratzen am Matt Lack macht sich nicht gut).

Daher die Griffe, der Grill vorn, die Seiten hinten am Heck (sind normal schwarz glanz) und auch die betref. Lippe in Höhe der Rückleuchten sind "nur foliert".

Ich hatte auch erst gedacht das passt nicht zusammen, aber die Kombination von Echtcarbon mit 3D Car Folie (echt sehr gute dicke Folie) funktioniert optisch.

Der Wagen ist ja auch matt dabei (Lack) und die 3D Carbonfolie wird auch zusätzlich als Dekor seitlich verwendet. (+ zusätzlich das Candy orange chrom metalic als krasser Farbreiz)

Und durch die matte Schutzfolie wirkt das Carbon vorn natürlich auch nicht mehr glänzend.

Wichtig ist nur, der Grill muss (sollte) vorn ausgebaut werden (also Prozedere Stossstange ab etc.), damit eine optimale Folierung möglich wird inkl. auch wieder der matten Schutzfolie. So sieht es wirklich wie aus einem Guss aus.

Und ich habe bei allen 3D Carbonfolien Applikationen darauf geachtet, das die Laufrichtung immer passend zueinander und auch zum Echtcarbon indentisch foliert wird. Ebenso habe ich (eigentlich die Folienjungs) ein bischen suchen müssen eine Carbonfolie zu finden, die dem Original Carbon sehr sehr nahe kommt von der Maserung (Amerika Produkt, dito die matte Schutzfolie, wobei mein Car "Wrapper" nicht Ross und Reiter nennt).

Also freut mich das du auch deine Individualsierungen am Auto umsetzen willst, ich möchte dann auch unbedingt dein Ergebnis sehen:)

Noch ein paar Bilder im Anhang mit den 20 Zoll Winterschuhen und auch der Candy orange Folierung im Innenraum (s. Lüftungen). Bild 7 zeigt noch die Tönung der Heckleuchten im Unterschied (marginale Tönung).

ANDY

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Zitat:

@andy0871 schrieb am 11. Januar 2017 um 22:33:46 Uhr:

War eine Folie aus der Bucht, schwarz-glanz mit Luftkanälen die man so auch trocken folieren kann ohne dass Blasen entstehen können.

Kann man aber auch nass folieren.

lg andy0871

http://www.ebay.ch/.../161396470835?...

Besten Dank!

Zitat:

@CelicaSt185 schrieb am 11. Januar 2017 um 17:44:15 Uhr:

Wegen der Eintragung oder Meldung bei der Zulassungsstelle frage ich daher, da ein TüV Prüfer zu einem umlackierten Auto meinte, das sei Eintragungspflichtig, da man ja bei Fahndungen das Auto in Verbindung mit dem Kennzeichen zweifelsfrei identifizieren können muss ... Die Farbe ist ja ab Erstzulassung Bestandteil der Papiere ...

Ist aber nicht in den amtlichen Fahrzeugpapiere festgehalten.

Themenstarteram 12. Januar 2017 um 0:03

Zitat:

@andy0871 schrieb am 11. Januar 2017 um 22:29:23 Uhr:

Hallo zusammen

@EggJack guter Thread übrigens:)

Ich habe bei meinem C450er die Kofferraumzierleiste selbst mit schwarzer Folie foliert.:cool:

Wenn man nicht zwei linke Hände hat geht das wirklich ohne Probleme.;)

Wurde ohne Demontage der Zierleiste in ca. 30 Minuten foliert.

Werde es aber im Frühling nochmals mit der Nasstechnik probieren sodass die oberen Kanten schöner umschlossen werden.

lg aus der Schweiz

andy0871

Das sieht gleich viel stimmiger aus.

Ja passt optisch viel besser, eventuell werde ich den Stern auch noch in schwarz folieren. ;-)

Und die Rückleuchten dezent...

 

liebe Grüsse aus der Schweiz andy0871

Hat jemand Erfahrungen mit Folien auf den heckleuchten? Ich meine nur einen ganz dezenten dunklen Ton und keine sicherheitsgefährdenen Schwarz Folien.

Ich meine beim @landgraf gesehen zu haben, dass er das weiße blinkerglas getönt hat. Das find ich auch sehr schick

Jede Veränderung an typgeprüften Leuchten ist verboten. Auch Folieren ist eine Änderung.

Markus

Hi,

Zitat:

@Rhomaris schrieb am 11. Januar 2017 um 23:09:21 Uhr:

Zitat:

@CelicaSt185 schrieb am 11. Januar 2017 um 17:44:15 Uhr:

Wegen der Eintragung oder Meldung bei der Zulassungsstelle frage ich daher, da ein TüV Prüfer zu einem umlackierten Auto meinte, das sei Eintragungspflichtig, da man ja bei Fahndungen das Auto in Verbindung mit dem Kennzeichen zweifelsfrei identifizieren können muss ... Die Farbe ist ja ab Erstzulassung Bestandteil der Papiere ...

Ist aber nicht in den amtlichen Fahrzeugpapiere festgehalten.

ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) kein amtliches Papier? - Dort steht die Fahrzeugfarbe in Klartext drin...

Gruß

Fr@nk

Genau so ist es...

Fullsizerender

Ich wurde schon so oft mit Folierung aufgehalten und nie hat Ein Polizist gesagt dass der Wagen eine andere Farbe hat als im Fahrzeugschein steht. Ich sag dann immer gleich dass der foliert ist und gut is

Bei einer folierung bleibt die fahrzeugfarbe gleich. Die Folie verdeckt diese nur aber die echte Farbe bleibt gleich.

 

Sonst müsste ja jedes Unternehmen, das ist Fahrzeug aus werbezwecken foliert das eintragen lassen.

Es gibt keine Vorschrift, nach der Farbveränderungen eingetragen werden müssten. Dass die Farbe in den Papieren steht, hat lediglich statistische Gründe. Kein einziger TÜV oder DEKRA oder GTÜ verweigert die Plakette, weil die Farbe nicht stimmt.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

§ 13 Fahrzeugzulassungsgsverordnung ist der Schlüssel.

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

1.

Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,

2.

Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,

3.

Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,

4.

Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,

5.

Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,

6.

Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,

7.

Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,

8.

Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,

9.

Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,

10.

Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und

11.

Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.

Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen.

Und damit ist das Rätsel gelöst: Die Farbänderung ist keine sofort mitteilungspflichtige Änderung, sondern erst beim Halterwechsel/der Außerbetriebsetzung bzw. Wiederzulassung in die Papiere einzutragen.

Es besteht also Eintragungspflicht, aber keine sofortige. Firmenautos z.B. werden allzumeist beim Verkauf entfoliert - da gibt es nichts (mehr) einzutragen im Zeitpunkt der Befassung mit der Zulassungsbescheinigung.

Markus

Themenstarteram 12. Januar 2017 um 14:12

@triuemphel Danke für die Aufklärung.

 

Zu 80-90% wird wohl ein foliertes Fahrzeug beim Verkauf seine ursprüngliche Farbe haben. Von daher im Normalfall auch hier kein Thema.

 

Zitat:

@EggJack schrieb am 12. Januar 2017 um 15:12:39 Uhr:

@triuemphel Danke für die Aufklärung.

 

Zu 80-90% wird wohl ein foliertes Fahrzeug beim Verkauf seine ursprüngliche Farbe haben. Von daher im Normalfall auch hier kein Thema.

Ganz genau

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