Zitat:
@Golf4U schrieb am 20. Juni 2025 um 11:14:19 Uhr:
Auch wichtig: Viele Pfennigfuchser vergessen dass du nach etwa 3 Jahren ab Erstzulassung die Integrität zum Autohaus nachweisen musst, wenn du z.B. Haftpfllichtschäden hast und diese fiktiv abrechnen möchtest. Dann bekommst du, bedingt durch die Pfennigfuchserei nur noch einen Bruchteil der Reparaturkosten.
Das ist wieder nicht richtig. Was hat eine "fiktive Unfallabrechnung" (also nach Gutachten) mit einer Werkstatt-Treue zu tun? Exakt überhaupt gar nichts.Schon denklogisch nicht: wenn ich nicht repariere, ist es völlig wurscht, wo ich nicht repariere.
Was ist übrigens "Integrität zum Autohaus"? Das ergibt auch bei großem Wohlwollen überhaupt keinen Sinn, weder grammatikalisch noch inhaltlich.
Markus