flexible TL-Leuchtanzeigen / Blitzer
Hallo zusammen,
mir ist am Wochenende etwas passiert, was mich unglaublich aufgewühlt hat. Ich fuhr nachts so gegen zwei Uhr auf der A8 von Karlsruhe nach Hause Richtung Stuttgart. Derzeit ist am Dreieck Leonberg eine Großbaustelle, die über mehrere Kilometer das TL auf 80 begrenzt. Ob das nachts bei nahezu null Verkehrsaufkommen Sinn macht, lassen wir mal dahingestellt - darum soll es hier auch nicht gehen. Ich bewege mich also geduldig durch die Baustelle und freue mich, als eine Schilderbrücke (die mit den elektronischen Anzeigen, die auf die Verkehrsdichte reagieren ) das TL wieder auf 120 setzt. Prima Sache, ich beschleunige also wieder auf 120 und zack - werde ca. 100-200 Meter nach der Schilderbrücke vom stationären Blitzer abgelichtet. Ich war erstmal total perplex.
Jetzt meine Frage: Kennt sich hier jemand mit diesem Sachverhalt aus? Kann es sein, dass die moderne elektronische Anlage umgeschalten hatte, der Blitzer dies aber noch nicht registieren konnte? Ich könnte mir vorstellen, dass der Blitzer auch eine gewisse Kalibrierungszeit besitzt (ist ein älteres Modell - der steht da schon seit vielen Jahren). Werden die Umschaltzeiten der Anlagen protokolliert, so dass man genau sehen kann, wann so ein Fall passiert sein könnte? Bin ich in der Beweispflicht? Ich habe ja nichts falsch gemacht.
Wenn ich in den Bußgeldkatalog schaue, wird mir ganz schlecht. Ich war laut Tacho knapp 120 km/h schnell. 120 € für nichts und wieder nichts? Das kann ja irgendwie nicht sein. Wegen eines Fahrverbotes brauche ich mir zwar keine Gedanken zu machen, da ich mir noch nie etwas zu Schulden habe kommen lassen. Aber alleine die Möglichkeit, dass man mir sagen könnte: "Tja, da haben Sie eben Pech gehabt." macht mich echt sauer.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@zille1976 schrieb am 10. Oktober 2016 um 17:01:47 Uhr:
Wer nichtvrast wird auch nicht geblitzt. So einfach ist das.
Hast du überhaupt ein einziges Wort meiner Eröffnung gelesen? Bitte tu das oder halte dich raus.
81 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 13. Oktober 2016 um 09:12:25 Uhr:
[...] Und generell lässt sich eben sagen, das letzt gültige Tempolimit ist das was gilt. [...]
NEIN!!!
StVO § 39 Verkehrszeichen
(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
[…]
(6) Verkehrszeichen können an einem Fahrzeug angebracht sein. Sie gelten auch, während das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszeichen vor
StVO § 40 Gefahrzeichen
Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
[…]
StVO § 43 Verkehrseinrichtungen
(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rot-weiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem [...] Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. § 39 Absatz 1 gilt entsprechend.
(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
[...]
@Jupp78 , bedenke noch, was u.U. passieren könnte, wenn man das ortsfeste 120 Schild in der Baustelle abdeckt: dann gilt ab Ende der Baustelle volle Pulle!
Auf die RSA95, die z.Z. in der dringend nötigen Erneuerung ist, gehe ich jetzt nicht weiter ein, da sich die Verkehrsteilnehmer nur nach der StVO zu richten haben.
Mischkolino
Anm.: @debiler, das ist jetzt nicht auf Deine Situation bezogen.
Zitat:
@bnutzinger schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:20:47 Uhr:
So würde ich das auch handhaben.Ich kann ja nun kaum beurteilen, welches Schild "wichtiger" ist.
Das letzte gilt. Basta.
Joa, diese Basta-Mentalität ist leider auf allen Straßen weltweit verbreitet, Hauptsache man nutzt zum eigenen Vorteil das Maximum des scheinbar Erlaubten aus (weils nicht explizit verboten ist, siehe iPod-Thema im Nachbarthread). Es spielt ja auch überhaupt keine Rolle, warum zwei entgegenstehende Beschilderungen z.B. im Abstand von 20m stehen.
Dass man in dem Fall in Deutschland rechtlich nicht belangt werden kann, ist das Eine. Das mit dem "Basta" hätte jetzt aber nicht kommen müssen. Das italienische Wort ist hier sowas von typisch deutsch.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Oktober 2016 um 09:40:04 Uhr:
Mit Stahlköpfen zu diskutieren ist aber auch meist sinnlos... 😛
Unnötig, ich hab sowieso immer recht. 😛
Gruß Metalhead
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 13. Oktober 2016 um 10:02:57 Uhr:
Zitat:
@bnutzinger schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:20:47 Uhr:
So würde ich das auch handhaben.Ich kann ja nun kaum beurteilen, welches Schild "wichtiger" ist.
Das letzte gilt. Basta.Joa, diese Basta-Mentalität ist leider auf allen Straßen weltweit verbreitet, Hauptsache man nutzt zum eigenen Vorteil das Maximum des scheinbar Erlaubten aus [...]
"Ich mache mir die Welt
so, wie sie mir gefällt."😛
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Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Oktober 2016 um 09:56:40 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 13. Oktober 2016 um 09:12:25 Uhr:
[...] Und generell lässt sich eben sagen, das letzt gültige Tempolimit ist das was gilt. [...]
NEIN!!!
Doch!
Und du kannst keine Belege dafür liefern, dass es nicht so ist.
Dass ein Tempolimit nicht bedeutet, dass man aus der Eigenverantwortung raus ist zu beurteilen, ob man dieses auch ausnutzen kann, das ist eine allgemein gültige Regel. Diese bestreite ich auch nicht, aber die bedeutet nicht, dass Schilder ihre Aussagekraft unter gewissen ominösen Umständen verlieren.
Und ja, wenn vor einer Baustelle kein Tempolimit galt, in der Baustelle ein 120km/h Schild abgedeckt wird, dann müssen die Verantwortlichen, sofern es gewünscht ist, nach der Baustelle ein 120km/h Schild aufstellen. Genau das sind die Regeln.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 13. Oktober 2016 um 10:02:57 Uhr:
Dass man in dem Fall in Deutschland rechtlich nicht belangt werden kann, ist das Eine.
Das ist genau das eine, was ich aussagen wollte.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 13. Oktober 2016 um 10:19:37 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Oktober 2016 um 09:56:40 Uhr:
NEIN!!!Doch!
Und du kannst keine Belege dafür liefern, dass es nicht so ist.
[...]
Du enttäuschst mich langsam, hast Du die StVO Zitate nicht gelesen? Hier noch einmal der zumindest für die Wanderbaustelle relevante Passus:
(6) Verkehrszeichen können an einem Fahrzeug angebracht sein. Sie gelten auch, während das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszeichen vor.
Soll ich noch die Schrift vergrößern? Bei Baustellen von längerer Dauer bei denen mobile Schilder aufgestellt werden, wird die Straßenverkehrsbehörde garantiert die Unkenntlichmachung der sinnwidrigen Schilder anordnen, besonders auf Autobahnen:
StVO § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(3) Im Übrigen bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind, [...]
Aber selbst wenn das nicht geschehen ist, eventuell durch einen kurzzeitigen Zustand bei der Einrichtung der Baustelle, kann man nicht einfach mit Scheuklappen Dienst nach Vorschrift machen, denn Schilder befreien nicht vom eigenverantwortlichen Handeln und dem grundsätzlichen Verhalten im Verkehr.
Mischkolino
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Oktober 2016 um 11:06:02 Uhr:
denn Schilder befreien nicht vom eigenverantwortlichen Handeln und dem grundsätzlichen Verhalten im Verkehr.
Richtig. Bei Glatteis und Schneetreiben kann man keine 130 fahren, auch wenn das so auf einem Schild steht.....
@debiler, nochmal zum eigentlichen Thema: kann die Schilderbrücke für die Fahrstreifen unterschiedliche Limits angezeigt haben? Also z.B. 100 für die rechte Spur und 120 für die anderen?
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 13. Oktober 2016 um 10:02:57 Uhr:
Zitat:
@bnutzinger schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:20:47 Uhr:
So würde ich das auch handhaben.Ich kann ja nun kaum beurteilen, welches Schild "wichtiger" ist.
Das letzte gilt. Basta.Joa, diese Basta-Mentalität ist leider auf allen Straßen weltweit verbreitet, Hauptsache man nutzt zum eigenen Vorteil das Maximum des scheinbar Erlaubten aus (weils nicht explizit verboten ist, siehe iPod-Thema im Nachbarthread). Es spielt ja auch überhaupt keine Rolle, warum zwei entgegenstehende Beschilderungen z.B. im Abstand von 20m stehen.
Dass man in dem Fall in Deutschland rechtlich nicht belangt werden kann, ist das Eine. Das mit dem "Basta" hätte jetzt aber nicht kommen müssen. Das italienische Wort ist hier sowas von typisch deutsch.
Es gibt zweifelsohne Situationen in denen das für einen halbwegs intelligenten Menschen ersichtlich ist. So eine kann ich mir auch konstruieren, siehe das Beispiel mit der Wanderbaustelle.
In anderen Situationen ist es aber eben nicht so transparent. Wie würdest du denn in einem solchen Fall vorgehen? Kritisieren ist ja immer einfach, besser machen ist die Kunst.
Und wie du meine Aussage jetzt so liest, dass ich zu meinem eigenen Vorteil handeln würde ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. Ich hab ja nicht gesagt, dass für mich das höchste TL gilt, sondern das letzte. Kann doch genauso gut sein, dass das letzte TL niedriger ist? Ist nicht einmal abwegig, schließlich gibt es genauso oft Situationen in denen die Bauarbeiten schon beendet wurden aber die Schilder noch nicht abgebaut wurden.
Da wird über Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr gejammert aber selber ist man nicht einmal in der Lage eine andere Meinung/Beitrag mal wohlwollend zu lesen. Da sucht man lieber Feindbilder.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 13. Oktober 2016 um 11:17:23 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Oktober 2016 um 11:06:02 Uhr:
denn Schilder befreien nicht vom eigenverantwortlichen Handeln und dem grundsätzlichen Verhalten im Verkehr.
Richtig. Bei Glatteis und Schneetreiben kann man keine 130 fahren, auch wenn das so auf einem Schild steht.....
Wobei es so ein Schild nicht gibt!
Ich bin schonmal die andere Richtung gefahren, sprich S Richtung KA. Dort gibt es ebenso eine variable Schilderbrücke und dahinter einen Blitzer. TL100 waren angeziegt, ich fuhr 100 und es wurde rot. Es ist allerdings nie etwas gekommen.
Nun ja, was nutzt dir das jetzt? Es ist halt ein Erfahrungsbericht, der Fall war eben ähnlich gelagert wie bei dir.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 13. Oktober 2016 um 11:23:30 Uhr:
Wobei es so ein Schild nicht gibt!
Wie ,es gibt kein Schild mit 130 ?
Und stell dir mal auf der Autobahn den Wintereinbruch vor. Dichtes Schneetreiben, glitschige Straße. Soeben bist grad an einem Schild vorbei, wo 130 drauf stand. Fährst du bei diesen Wetterunbilden auch die 130 oder bremst nicht etwas runter ? Oder wartest drauf, dass dir eine Schilder/Leuchtzeichenbrücke das Ausrufezeichen anzeigt ?
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 13. Oktober 2016 um 11:17:23 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Oktober 2016 um 11:06:02 Uhr:
denn Schilder befreien nicht vom eigenverantwortlichen Handeln und dem grundsätzlichen Verhalten im Verkehr.
Richtig. Bei Glatteis und Schneetreiben kann man keine 130 fahren, auch wenn das so auf einem Schild steht.....
genau wie in Baustellen...
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Oktober 2016 um 11:28:17 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 13. Oktober 2016 um 11:23:30 Uhr:
Wobei es so ein Schild nicht gibt!
Wie ,es gibt kein Schild mit 130 ?
Und stell dir mal auf der Autobahn den Wintereinbruch vor. Dichtes Schneetreiben, glitschige Straße. Soeben bist grad an einem Schild vorbei, wo 130 drauf stand. Fährst du bei diesen Wetterunbilden auch die 130 oder bremst nicht etwas runter ? Oder wartest drauf, dass dir eine Schilder/Leuchtzeichenbrücke das Ausrufezeichen anzeigt ?
Nein, es gibt kein Schild was besagt, dass man 130 fahren muss. Es gibt quasi nur 2 Schilder, blau = fahre möglichst 130 oder weiß/rot, unter besten Bedingungen trotzdem nicht schneller als 130
Zitat:
@rpalmer schrieb am 13. Oktober 2016 um 11:27:47 Uhr:
Ich bin schonmal die andere Richtung gefahren, sprich S Richtung KA. Dort gibt es ebenso eine variable Schilderbrücke und dahinter einen Blitzer. TL100 waren angeziegt, ich fuhr 100 und es wurde rot. Es ist allerdings nie etwas gekommen.
Das war dann wohl die gleiche wie bei mir. Obwohl: in Richtung KA gibt es 2 feste Blitzer: einer kurz vor dem Flughafen, einer zwischen Kreuz Stuttgart und Dreieck Leonberg (ungefähr zumindest).