flexible TL-Leuchtanzeigen / Blitzer

Hallo zusammen,

mir ist am Wochenende etwas passiert, was mich unglaublich aufgewühlt hat. Ich fuhr nachts so gegen zwei Uhr auf der A8 von Karlsruhe nach Hause Richtung Stuttgart. Derzeit ist am Dreieck Leonberg eine Großbaustelle, die über mehrere Kilometer das TL auf 80 begrenzt. Ob das nachts bei nahezu null Verkehrsaufkommen Sinn macht, lassen wir mal dahingestellt - darum soll es hier auch nicht gehen. Ich bewege mich also geduldig durch die Baustelle und freue mich, als eine Schilderbrücke (die mit den elektronischen Anzeigen, die auf die Verkehrsdichte reagieren ) das TL wieder auf 120 setzt. Prima Sache, ich beschleunige also wieder auf 120 und zack - werde ca. 100-200 Meter nach der Schilderbrücke vom stationären Blitzer abgelichtet. Ich war erstmal total perplex.

Jetzt meine Frage: Kennt sich hier jemand mit diesem Sachverhalt aus? Kann es sein, dass die moderne elektronische Anlage umgeschalten hatte, der Blitzer dies aber noch nicht registieren konnte? Ich könnte mir vorstellen, dass der Blitzer auch eine gewisse Kalibrierungszeit besitzt (ist ein älteres Modell - der steht da schon seit vielen Jahren). Werden die Umschaltzeiten der Anlagen protokolliert, so dass man genau sehen kann, wann so ein Fall passiert sein könnte? Bin ich in der Beweispflicht? Ich habe ja nichts falsch gemacht.

Wenn ich in den Bußgeldkatalog schaue, wird mir ganz schlecht. Ich war laut Tacho knapp 120 km/h schnell. 120 € für nichts und wieder nichts? Das kann ja irgendwie nicht sein. Wegen eines Fahrverbotes brauche ich mir zwar keine Gedanken zu machen, da ich mir noch nie etwas zu Schulden habe kommen lassen. Aber alleine die Möglichkeit, dass man mir sagen könnte: "Tja, da haben Sie eben Pech gehabt." macht mich echt sauer.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. Oktober 2016 um 17:01:47 Uhr:


Wer nichtvrast wird auch nicht geblitzt. So einfach ist das.

Hast du überhaupt ein einziges Wort meiner Eröffnung gelesen? Bitte tu das oder halte dich raus.

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Oktober 2016 um 11:12:47 Uhr:



Zitat:

@debiler schrieb am 12. Oktober 2016 um 08:56:30 Uhr:



Tempolimits müssen meines Wissens immer als ungültig gekennzeichnet werden, wenn sie von einem Baustellenlimit "überschrieben" werden sollen. [...]

Sollen, müssen aber leider nicht. Wenn ein mobiles Geschwindigkeitslimit in Verbindung mit dem "Schipper" aufgestellt ist, so gilt dieses Limit innerhalb der Baustelle. Egal was auf der Schilderbrücke angezeigt wird. Es gibt z.B. auch diese Wanderbaustellen der Autobahnmeistereien, da werden meist auch keine regulären Schilder abgedeckt.

Mischkolino

Die Vorschrift würde mich noch mal genauer interessieren.

Wie soll ich als Nutzer denn unterscheiden, welches Schild welche Qualität hat? Die sind alle weiß mit rotem Rand.

Meines Wissens nach müssen alle anderen Schilder abgedeckt, mit Kreuz oder was auch immer ungültig gemacht werden, ansonsten sind sie gültig und es gilt das letzte Limit, welches angezeigt wurde.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 12. Oktober 2016 um 08:59:33 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. Oktober 2016 um 17:09:51 Uhr:


Ein ähnlicher Fall ist mir auf der A40 passiert. Von Essen Richtung Bochum. Da steht ein allseits bekannter Blitzer, den ich natürlich auch kenne. Die Schilderbrücke sagte 100, also fuhr ich auch Strich Hundert. Trotzdem, zack, wurde ein Foto gemacht.

Jedenfalls wurde der vor mir auch abgelichtet, und ich meine hinter mir blitzte es auch. Lange Rede kurzer Sinn, ich denke da haben direkt einige Leute angerufen und sich beschwert, jedenfalls kam nie etwas.

Also erstmal abwarten und Tee trinken.

Das lag daran, daß vorher 80 mit mobilen Schildern angesagt war. Die Anlage wurde deswegen umgestellt. Leider haben die Schläfer des Bauamtes die 80er Schilder überraschend wieder abgeräumt, aber der zuständigen Stelle nichts davon gesagt. So kam es zu dem überflüssigen Blitzgewitter....🙄

Ah ok, interessante Info. Danke. 🙂

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:10:28 Uhr:


Die Vorschrift würde mich noch mal genauer interessieren.

Wie soll ich als Nutzer denn unterscheiden, welches Schild welche Qualität hat? Die sind alle weiß mit rotem Rand.

Meines Wissens nach müssen alle anderen Schilder abgedeckt, mit Kreuz oder was auch immer ungültig gemacht werden, ansonsten sind sie gültig und es gilt das letzte Limit, welches angezeigt wurde.

So würde ich das auch handhaben.

Ich kann ja nun kaum beurteilen, welches Schild "wichtiger" ist.
Das letzte gilt. Basta.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:10:28 Uhr:


[...]
Die Vorschrift würde mich noch mal genauer interessieren. [...]

RSA 95, StVO, VwV zur StVO... Nur wenn es in der behördlichen Genehmigung explizit gefordert wird, sind entgegenstehende Schilder unkenntlich zu machen. Aber auch sonst sollte natürlich nicht hirnlos von den Ausführenden gehandelt werden.

Bei den angesprochenen Wanderbaustellen ist es allerdings den Ausführenden nicht immer zuzumuten, jedes einzelne Schild auszukreuzen/abzudecken. Dort ist auch die Aufmerksamkeit der VT gefordert: mobile Beschilderung, gelbe Rundumleuchten, Leitkegel, Arbeiter in Warnkleidung usw. sollte jeder VT als Baustelle erkennen, seine Geschwindigkeit danach richten und nicht auf das stehengebliebene 120 Schild fokussieren. Die durch das mobile Limit vorgegebene Geschwindigkeit gilt im gesamten Baustellenbereich.

Mischkolino

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Und auf die Idee, dass der Blitzer Handy- und Gurtverhalten überprüft kommt niemand?

Zitat:

@brociek96 schrieb am 12. Oktober 2016 um 13:40:37 Uhr:


Und auf die Idee, dass der Blitzer Handy- und Gurtverhalten überprüft kommt niemand?

Müsste doch manuell ausgewertet werden und währe wohl etwas viel Arbeit.
Aber theoretisch möglich, wobei hier IR-Blitzer die sinnvollere Alternative wären.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Oktober 2016 um 13:49:37 Uhr:


Müsste doch manuell ausgewertet werden und währe wohl etwas viel Arbeit.

Das wird manuell ausgewertet und Telefonverstöße werden auch geahndet. Das gibt zwar immer schöne Ausreden, aber ich hatte bisher erst zwei Fälle, wo die Auswertung Gespenster gesehen hat und die Sache eingestellt wurde.

Naja, darüber muss ich mir ebenfalls keine Gedanken machen. Dass ein Blitzer prophylaktisch jedes vorbeikommende KFZ ablichtet, um das Bild später auf etwaige Gurt- und Handyverstöße zu kontrollieren, halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Wobei, da kämen ganz schön viele potenzielle Mini-Jobs bei rum...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:50:17 Uhr:


RSA 95, StVO, VwV zur StVO... Nur wenn es in der behördlichen Genehmigung explizit gefordert wird, sind entgegenstehende Schilder unkenntlich zu machen. Aber auch sonst sollte natürlich nicht hirnlos von den Ausführenden gehandelt werden.
Bei den angesprochenen Wanderbaustellen ist es allerdings den Ausführenden nicht immer zuzumuten, jedes einzelne Schild auszukreuzen/abzudecken. Dort ist auch die Aufmerksamkeit der VT gefordert: mobile Beschilderung, gelbe Rundumleuchten, Leitkegel, Arbeiter in Warnkleidung usw. sollte jeder VT als Baustelle erkennen, seine Geschwindigkeit danach richten und nicht auf das stehengebliebene 120 Schild fokussieren. Die durch das mobile Limit vorgegebene Geschwindigkeit gilt im gesamten Baustellenbereich.

Mischkolino

Also einfach mal Regelwerke zu nennen bringt ja nicht weiter. Wenn dann bräuchte es schon das passende Zitat daraus.

Das Problem ist doch, dass die Schilder keine entgegenstehende Schilder sind. Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass ein Tempolimit das andere ablöst. Harte Kriterien nun zu finden, wann so ein Schild nicht belastbar ist, sehe ich als nicht zumutbar gegenüber dem VT an. In manchen Fällen mag das zwar mehr als eindeutig sein, in vielen Fällen nimmt das aber alle Graustufen an, die man sich so vorstellen kann.
Daher die Frage nach dem Regelwerk, wo es steht, dass die "Aufmerksamkeit der VT gefordert" ist?

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. Oktober 2016 um 14:58:31 Uhr:


[...]
Daher die Frage nach dem Regelwerk, wo es steht, dass die "Aufmerksamkeit der VT gefordert" ist?

Na das kennen wir doch wohl alle:

StVO §1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

StVO §3
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Naja, aber es ist mir als VT nicht zuzumuten, die Gültigkeit von Schildern über das normale Maß hinaus einzuordnen. Wenn ich beispielsweise an eine angekündigte Baustelle heraneinfahre und es einen Geschwindigkeitstrichter gibt mit 120, 100, 80 und dort vergessen wurde, ein "Begrenzung aufgehoben" abzudecken, noch bevor die Baustelle beginnt, dann gebietet ja schon der gesunde Menschenverstand, dass hier etwas faul ist.

Im anderen Fall jedoch, wenn die Baustelle schon vorbei ist und mir eine elektronische Anlage anzeigt, dass TL 120 gilt, gibt es keinerlei Grund, die Gültigkeit des Zeichens anzuzweifeln. Da hilft auch alle Aufmerksamkeit nichts.

Zitat:

@debiler schrieb am 13. Oktober 2016 um 07:39:14 Uhr:


... wenn die Baustelle schon vorbei ist und mir eine elektronische Anlage anzeigt, dass TL 120 gilt, gibt es keinerlei Grund, die Gültigkeit des Zeichens anzuzweifeln. Da hilft auch alle Aufmerksamkeit nichts.

Yep, 100% richtig.

Vermutlich wird in deinem Fall auch gar keine Post kommen.

Hier mit den 101% Korrekten zu diskutieren bringt gar nix, warte einfach ab und sag uns wie es ausgegangen ist.

Danke.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Oktober 2016 um 23:58:58 Uhr:


Na das kennen wir doch wohl alle:

StVO §1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

StVO §3
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Ich habe übrigens gar nichts gegen die Nummer den Kopf einzuschalten und ich bin sicher auch der letzte, der in einer Tagesbaustelle an arbeitenden Menschen viel zu schnell vorbei fährt, nur weil die Beschilderung nicht passt.
Der Punkt ist, dass diese eindeutigen Fälle vielleicht 10% ausmachen und der Rest Graubereich ist.

Und generell lässt sich eben sagen, das letzt gültige Tempolimit ist das was gilt. Da hat der Autofahrer an sich nichts zu interpretieren. Daran ändern auch diese Gummiparagraphen nichts und auch nicht die Tatsache, dass man nicht unter allen Umständen diese Geschwindigkeit ausreizen kann (gilt aber immer).

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:50:17 Uhr:


Bei den angesprochenen Wanderbaustellen ist es allerdings den Ausführenden nicht immer zuzumuten, jedes einzelne Schild auszukreuzen/abzudecken. Dort ist auch die Aufmerksamkeit der VT gefordert: mobile Beschilderung, gelbe Rundumleuchten, Leitkegel, Arbeiter in Warnkleidung usw. sollte jeder VT als Baustelle erkennen, seine Geschwindigkeit danach richten und nicht auf das stehengebliebene 120 Schild fokussieren. Die durch das mobile Limit vorgegebene Geschwindigkeit gilt im gesamten Baustellenbereich.

Bei der Wanderbaustelle kann man auch sehr genau erkennen, wo der Gefahrenbereich ist und wann sie zu Ende ist.

@TE:
In der Gegenrichtung hat mich der mobile Blitzer kurz vor dem Flughafen mal geblitzt, obwohl ich innerhalb des TL unterwegs war. Da ist aber nie ein Brief gekommen. Von daher: abwarten.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Oktober 2016 um 08:41:49 Uhr:


[...] Hier mit den 101% Korrekten zu diskutieren bringt gar nix, [...]

Mit Stahlköpfen zu diskutieren ist aber auch meist sinnlos... 😛

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